225.53
Gegenrechtserklärung mit Graubünden
Gegenrechtserklärung mit Graubünden RRB vom 6. Dezember 1955
1.
Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Graubünden für den unentgeltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen.
2.
Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, bündnerische Anwälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.