225.58
Gegenrechtserklärung mit Basel- Landschaft
225.58 Gegenrechtserklärung mit Basel- Landschaft RRB vom 31. Dezember 1968
Ab 1. Januar 1969 können patentierte Advokaten, die im Kanton Basel- Landschaft praktizieren, auch im Kanton Solothurn einer zur unentgeltlichen Prozessführung berechtigten Partei beigeordnet werden.
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