329.11
Gegenrechtserklärung mit dem Kanton Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges
329.11 Gegenrechtserklärung mit dem Kanton Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges RRB vom 18. September 1941
Da der Steuerbetrug und die Begünstigung dazu nicht Auslieferungsdelik- 1 te im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches ) sind, schlagt ihr uns inbezug auf das Delikt der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug den Austausch einer Gegenrechtserklärung vor. Nachdem unser Steuergesetz die gerichtliche Verfolgung des Steuerbetruges und der Gehilfenschaft dazu eben- 2 falls vorsieht ), bietet uns euer Vorschlag Interesse. Wir erklären uns damit einverstanden, dass in Zukunft Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges den Auslieferungsdelikten im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches gleichgestellt werden.