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Verlängerung der Lehrerausbildung auf 5 Jahre

414.113.41 · Solothurn Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/it/docs/ch-so/bgs/414-113-41/de/verlangerung-der-lehrerausbildung-auf-5-jahre

Consultato il 2 set 2026

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Questo testo non è più in vigore.

414.113.41

Verlängerung der Lehrerausbildung auf 5 Jahre

Verlängerung der Lehrerausbildung auf

5. Jahre

KRB vom 23. April 1974

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Kantonsschule, die landwirtschaftliche Winterschule und die Fortbildungsschulen vom 29. August

1909.

nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 1974

beschliesst :

1.

Die Zahl der Jahreskurse der Lehrerbildungsanstalt wird auf 5 erhöht.

2.

Die Erhöhung tritt auf Beginn des Schuljahres 1974/1975 in Kraft und gilt erstmals für die Schüler, die zu diesem Zeitpunkt in die erste Klasse der Lehrerbildungsanstalt eintreten.

3.

Die erforderlichen Kredite werden jeweils mit dem Voranschlag zur Staatsrechnung bewilligt.

1

4. ... )

5.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

1) Betrifft die Genehmigung des Kredites und wird nicht abgedruckt.