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Berechnung des Existenzminimums

SCBES.2024.15 · Obergericht Solothurn

Del 28 mar 2024

https://lexipedia.io/it/docs/ch-so/obergericht/scbes-2024-15/de/berechnung-des-existenzminimums

Consultato il 31 ago 2026

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  3. Obergericht Solothurn
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

SCBES.2024.15

Berechnung des Existenzminimums

Geschäftsnummer: SCBES.2024.15

Instanz: Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

Entscheiddatum: 28.03.2024

FindInfo-Nummer: O_SC.2024.22

Titel: Berechnung des Existenzminimums

Resümee:

Aufsichtsbehörde für

Schuldbetreibung und Konkurs

Urteil vom 28. März 2024

Es wirken mit:

Oberrichterin Kofmel, Vorsitz

Oberrichter Werner

Oberrichter Thomann

Gerichtsschreiber Schaller

In Sachen

A.___,

Beschwerdeführerin

gegen

Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach,

Beschwerdegegner

betreffend Berechnung des Existenzminimums

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass:

A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) am 14. Februar 2024 fristgerecht eine in französischer Sprache verfasste Beschwerde einreichte,

sie in ihrer verbesserten Beschwerde vom 27. Februar 2024 (überbracht) verlangt, es sei die Art und Weise der Berechnung der Pfändung zu überprüfen, und beanstandet, in der Berechnung des Existenzminimums sei nur die Miete ihrer Wohnung aufgeführt,

die von ihr erwähnten Ausgaben des täglichen Lebens für Lebensmittel, Gesundheit, Transport, Kleidung etc. aus dem Grundbetrag, welcher in der angefochtenen Existenzminimumsberechnung ebenfalls enthalten ist, zu bestreiten sind,

der Beschwerdeführerin gegen Vorlage der Zahlungsquittungen auch die Krankenkassenprämien zurückerstattet werden,

die Existenzminimumsberechnung im Übrigen nicht zu beanstanden ist und die Beschwerde daher abzuweisen ist,

das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist,

erkannt:

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Die Vorsitzende Der Gerichtsschreiber

Kofmel Schaller

© 2015 juris

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento, Art. 20a — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2024, 1 gennaio 2025 e 1 gennaio 2026.