1021.004
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hofstrasse, Zug
Vom 29. November 2018 (Stand 2. März 2019)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1, § 24 Abs. 2 Bst. c und § 28 Abs. 2 Bst. b des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 20062,
beschliesst:
Art. 1
Für den Übertrag des Grundstücks Nr. 4436 in Zug vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 9,57 Millionen Franken bewilligt.
Für die Projektierung der Instandsetzung und des Umbaus des Theilerhauses an der Hofstrasse in Zug für das Verwaltungsgericht und einen Gastronomiebetrieb wird zulasten der Investitionsrechnung ein Projektierungskredit von 1,5 Millionen Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2018).
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungsarbeiten für die Submission zu beauftragen.
GS 2019/018