161.816
Kantonsratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Personalstellen beim Verwaltungsgericht für die Jahre 2007–2012
Vom 30. März 2006 (Stand 8. April 2006)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Bst. d und h der Kantonsverfassung1,
beschliesst:
Art. 1
Dem Verwaltungsgericht werden für die Jahre 2007–2012 sieben Personalstellen bewilligt.
Nicht eingeschlossen sind:
die vom Volk gewählten Richterinnen und Richter;
die Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte).
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft2.
GS 28, 673