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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»

614.14 · Zug Gesetzessammlung

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Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zugo
  3. Legislazione Zugo
Fonte

614.14

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»

Vom 29. Februar 2024 (Stand 10. Mai 2024)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 18941,

beschliesst:

Footnotes

  1. [1] BGS 111.1

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förderung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an den Aufbaukosten der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»:

  1. Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern»: 25 Millionen Franken

  2. Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern: 11,85 Millionen Franken

  3. Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub»: 2,5 Millionen Franken

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

Art. 2

Die Beiträge gemäss § 1 Abs. 1 werden gestaffelt an den Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern», die Hochschule Luzern sowie den Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub» ausgerichtet. Die Finanzdirektion legt die Auszahlungsmodalitäten fest.

Die beiden in Abs. 1 genannten Vereine lassen ihre Buchführung durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf dieser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten in Absprache mit dem Kanton Zug.

Die Hochschule Luzern erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Art. 3

Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

GS 2024/032