RRB Nr. 1022/2015
Zentralbibliothek Zürich, Haustechnikanlagen, Erneuerung, und Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. November 2015
1022. Zentralbibliothek Zürich; Erneuerung Haustechnikanlagen und Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Zentralbibliothek Zürich (ZB) ist die Kantons-, Stadt- und Universitätsbibliothek in Zürich. Mit 6,5 Millionen Objekten (Büchern, Zeitschriften, Handschriften, Mikroformen, Tonträgern) gehört sie zu den grössten Bibliotheken der Schweiz. Dazu kommen ein breites Angebot an Datenbanken und über 25 000 elektronische Volltexte. Eine halbe Million Besucherinnen und Besucher nutzen jährlich die Angebote der ZB. Für die Bevölkerung des Kantons ist die ZB eine wichtige Institution und mit rund 700 Bibliotheksarbeitsplätzen ein viel genutzter Ort zum ungestörten Arbeiten oder Studieren. Die ZB ist insgesamt in drei Gebäudeteilen untergebracht: Dazu zählen der Altbau (Zähringerplatz 6), der 1993 an den Altbau angebaute Publikumstrakt, einschliesslich des Verwaltungstrakts, sowie der Chor der Predigerkirche. Im 1993 erbauten Publikumstrakt mit seinen sechs Untergeschossen, die als Magazinflächen genutzt werden, bedürfen verschiedene Haustechnikinstallationen einer grundlegenden Erneuerung. Zudem erfüllen einige Anlagen die Nutzungsanforderungen und die Sicherheitsvorschriften nicht mehr. Seit der Inbetriebnahme des Neubaus 1993 dringt Wasser in unterschiedlicher Menge an verschiedenen Stellen durch die Aussenwände in die Untergeschosse des Publikums- und Verwaltungstrakts ein. Dies stellt zum einen eine Gefahr für die wertvollen Bestände der ZB dar, zum anderen wird die Bausubstanz geschädigt.
B. Projekt Ziel des Projekts ist es, die erneuerungsbedürftigen Haustechnikanlagen zu ersetzen bzw. instand zu setzen sowie Massnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen umzusetzen. Folgende Haustechnikinstallationen sollen im Rahmen des Projekts erneuert bzw. an die veränderten Nutzungsanforderungen angepasst werden:
1. Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen Im Neubau dringt Wasser in die Untergeschosse des Publikums- und Verwaltungstrakts ein. Vor einigen Jahren wurden wasserführende Risse mit einer Oberflächenabdichtung verschlossen, injiziert und das eindringende Wasser abgeleitet. Nun dringt das Wasser in die inneren Magazinbereiche ein. Es besteht die Gefahr, dass die in den Magazinen gelagerten Bücher und Medien nach starken Regenfällen mit Wasser oder starker Feuchtigkeit in Berührung kommen und durch Pilzbefall zerstört werden. Um dies zu vermeiden, wurden die Medien, die in den gefährdeten Bereichen aufgestellt waren, umgelagert. Wertvoller und benötigter Magazin- und Lagerraum bleibt ungenutzt. Damit die Magazinbereiche, Technikräume und die Steigschächte wieder wie vorgesehen genutzt werden können, sollen die undichten Stellen mittels Injektionen von Acrylharzsuspension bearbeitet werden. 2. Erneuerung Buchförderungsanlage Zur Umsetzung von Medienbestellungen aus den Magazinen wird eine Buchförderanlage benutzt, die veraltet ist. Sie muss auf den neuesten Stand der Technik nachgerüstet werden, damit wieder eine einwandfreie Funktion für die nächsten 20 Jahre gewährleistet ist. Da die Anlage nicht mehr in allen Gebäudeteilen benötigt wird, soll sie im Rahmen der Erneuerung teilweise zurückgebaut werden. Die Feuertüren entsprechen nicht mehr den heutigen Brandschutzvorschriften und müssen angepasst werden. 3. Erneuerung Enthärtungsanlage und Bistroentwässerung Die Wasserenthärtungsanlage wurde mit dem Erstbezug des Gebäudes 1993 installiert und hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Bei einem Ausfall der Anlage würden auch alle nachgeschalteten Osmose-/Befeuchtungsanlagen beschädigt werden. Daher muss sie rechtzeitig erneuert werden. Das Abwasser des Bistros wird im Kulturgüterschutzmagazin P06 in einem Schmutzwasserschacht gesammelt und mittels Pumpen an die Aussenkanalisation abgegeben. Durch die Zunahme der Bistrobesucherinnen und -besucher steigt auch der Abwasserschmutzanteil an. Dies hat zur Folge, dass der ZB-Betrieb im Kulturgüterschutzmagazin P06 häufig von Insektenbefall gestört wird. Diese unbefriedigende Situation soll durch die Installation eines luftdichten Schmutzwasserbehälters mit Abpumpstation im P04 entschärft werden. Dazu ist eine Schacht- und Kanalreinigung vorgesehen sowie eine anschliessende Behandlung mit einem
Insektenschutzmittel.
4. Erneuerung Wassermeldeanlage Teile der ebenfalls 1993 installierten Anlage sind nicht mehr funktionstüchtig. Für die Überwachungselemente gibt es keine Ersatzteile mehr. Die Anlage soll erneuert werden. 5. Erneuerung Beleuchtung Die Beleuchtungskörper in den Etagen P00–P30 und im Magazingeschoss P05 sind spröde geworden und drohen bei einer Auswechslung der Leuchtmittel auseinanderzufallen. Es gibt keine Ersatzteile mehr. Im Zuge der Erneuerung soll auf ein energiesparendes Beleuchtungssystem umgestellt werden. Das neue System soll flexibel auf die Nutzung der Magazinflächen reagieren und bei Nichtnutzung die Beleuchtung verringern, um Energie zu sparen. Dieses neue Konzept soll auf der Etage P05 zunächst getestet und optimiert werden, bevor auch die anderen Magazinetagen umgerüstet werden. 6. Erneuerung Storenanlage Die Anlage wurde 1993 installiert. Teile der Anlage funktionieren nicht mehr. Für die Steuerungselemente sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Daher sollen die Motoren und die Steuerung erneuert werden. Der Stoff der Storen ist durch die Sonneneinstrahlung an einigen Stellen bereits brüchig geworden und droht einzureissen. Die Stoffbahnen sollen daher ebenfalls ausgetauscht werden. 7. Erneuerung Steuerung/Regelung Die Schaltschränke für die Sensoren der Klimaanlage für die Katalog- und Lesesäle stehen im Fluchttreppenhaus Ost und müssen dort aus Sicherheitsgründen (Auflage der Feuerpolizei) entfernt werden. Die Schaltschränke sollen zukünftig im Magazingeschoss P40 Nord und Süd platziert werden.
C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag der Firma Elinplan für die Erneuerung der Haustechnikinstallationen und die Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen beträgt insgesamt Fr. 5 800 000 (Kostenvoranschlag vom 7. Mai 2015, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preisstand 1. April 2015 / 1053,2 Punkte, Basis 1939).
Er gliedert sich wie folgt: Tabelle1: Baukostenplan BKP BKP Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Kosten in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 0 0 0 1 Vorbereitungsarbeiten 0 0 0 2 Gebäude 5 800 000 0 5 800 000 3 Betriebseinrichtungen 0 0 0 4 Umgebung 0 0 0 5 Baunebenkosten 0 0 0 6 Reserve 0 0 0 1–6 Total Anlagekosten 5 800 000 0 5 800 000 1–6 davon 80% Kanton 4 640 000 0 4 640 000 Die Zentralbibliothek wird gemäss § 1 des Vertrags zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung geführt (Stiftungsvertrag [LS 432.21]). Gestützt auf § 4 des Stiftungsvertrages, leistet der Kanton Zürich an die Betriebskosten einen Beitrag von 4⁄5 und die Stadt Zürich von 1⁄5. Gemäss § 4 Abs. 3 gilt grundsätzlich derselbe Verteilschlüssel auch für Investitionsbeiträge. Der Stiftungsvertrag gilt als gesetzliche Grundlage und legt Höhe und Zweck (Betriebsbeiträge wie auch Investitionsbeiträge) der Beiträge fest. Der Investitionsbeitrag des Kantons von 80% der anrechenbaren Kosten ist deshalb in Anwendung § 2 des Staatsbeitragsgesetzes als gebundene Ausgabe zu betrachten. Die Bildungsdirektion hat mit Verfügung vom 16. Februar 2015 die Phase Projektierung freigegeben. Die Projektierungskosten von Fr. 120 000, die durch die ZB vorfinanziert wurden, sind in den gesamten Anlagekosten enthalten. Für die Erneuerung der Haustechnikanlagen und Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen ist daher eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 640 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Für das Projekt sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2015–2018 in den Planjahren 2016–2018 rund Fr. 4 240 000 eingestellt. Im KEF 2016–2019 sind die weiteren Ausgaben im Planjahr 2019 eingestellt. Tabelle 2: Termine Planungsbeginn Baubeginn Fertigstellung Bezug Januar 2014 Januar 2016 November 2020 laufend
Tabelle 3: Investitionen Jahre 2016 2017 2018 2019 2020 Total Investitionskosten in Franken 2 000 000 2 700 000 400 000 500 000 200 000 Davon 80% zulasten Kanton 1 600 000 2 160 000 320 000 400 000 160 000
D. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewichteten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 1,5% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objektkredit von Fr. 4 640 000 belaufen sich somit auf Fr. 266 800 pro Jahr. Der Betrag für die Finanzierung der Kapitalfolgekosten ist im Entwicklungs- und Finanzplan (KEF 2015–2018) der Zentralbibliothek eingestellt. Es entstehen keine betrieblichen und personellen Folgekosten. Die Ausgaben werden aufgrund der angestrebten Nutzungsdauer auf 20 Jahre abgeschrieben. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre* Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Installationen 4 640 000 100 20 232 000 34 800 266 800 Aktivierbare Kosten 4 640 000 100 20 232 000 34 800 266 800 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Bundesbeiträge An die Investitionsbeitragskosten kann der Kanton Zürich aufgrund des Bundesgesetzes über die Universitätsförderung keine Kostenbeteiligung erwarten, da es sich um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten handelt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Zentralbibliothek Zürich wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung der Haustechnikanlagen und Sanierungsmassnahmen zum Schutz vor Wassereinbrüchen ein Investitionsbeitrag von 80%, höchstens Fr. 4 640 000 als gebundene Ausgabe, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7402, Sonstige universitäre Leistungen, zugesichert.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stiftungsrat der Zentralbibliothek, Zentralbibliothek Zürich, Zähringerplatz 6, 8001 Zürich (E), den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi