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Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!", indirekter Gegenentwurf, Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

RRB Nr. 1029/2013 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 18 set 2013

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1029-2013/de/volksinitiative-schluss-mit-der-mwst-diskriminierung-des-gastgewerbes-indirekter-gegenentwurf-schreiben-an-die-kommission-fur-wirtschaft-und-abgaben-des-nationalrates

Consultato il 6 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 1029/2013

Volksinitiative "Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!", indirekter Gegenentwurf, Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2013

1029. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 20. August 2013 lädt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Kantonsregierungen zur Stellungnahme ein.

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» verlangt, dass neu die gastgewerblichen Leistungen dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln insbesondere von Take-aways. Gastgewerbliche Leistungen werden heute zum Normalsatz mit 8% besteuert, Nahrungsmittellieferungen und damit auch Leistungen von Take-aways zu 2,5%. Aus sozialpolitischen Gründen dürfte eine Erhöhung des Steuersatzes von Nahrungsmittellieferungen kaum umsetzbar sein, womit sich aufgrund der Volksinitiative faktisch eine Senkung des Steuersatzes für gastgewerbliche Leistungen auf 2,5% ergeben würde. In seiner Botschaft vom 14. September 2012 führt der Bundesrat aus, dass die Umsetzung der Volksinitiative Steuermindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von 700 bis 750 Mio. Franken zur Folge hätte, sofern keine Kompensationsmassnahmen ergriffen würden. Der Bundesrat prüfte als Kompensationsmassnahmen eine Anhebung des reduzierten Satzes von 2,5% auf 3,8% und des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 3,9%. Von diesen Massnahmen wären vorwiegend Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie Haushalte mit Kindern betroffen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates erachtet diese Kompensationsmassnahmen aus sozialpolitischen Gründen als nicht vertretbar. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvorschlag.

2. Antrag der Kommissionsmehrheit Die Kommissionsmehrheit schlägt als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative Massnahmen vor, welche die Benachteiligung der gastgewerblichen Leistungen gegenüber Take-away-Leistungen auf gesetzlicher Ebene vermindern sollen. Dieses Ziel ist nur schwierig zu erreichen, da es der Kommission nicht gelungen ist, einfache Kriterien für die Unter- scheidung der Lieferung von Nahrungsmitteln und von gastgewerblichen Leistungen zu finden. Insbesondere für die Lieferung von kalten Speisen, die ohne weitere Verarbeitung verzehrt werden, konnte kein anwendbares Kriterium zur Unterscheidung von Lieferungen von kalt essbaren Nahrungsmitteln wie Brot, Obst, Salate, Gemüse, kalte Getränke usw. gefunden werden. Die Kommissionsmehrheit schlägt deshalb vor, dass Take-away-Leistungen – warm zubereiteter Nahrungsmittel, – warmer Getränke ohne Alkohol und – von Nahrungsmitteln, die kalt abgegeben und durch die Kundinnen und den Kunden an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte (z. B. Mikrowellengeräte, Feuerstelle zum Bräteln usw.) selbst erwärmt oder die bei den Kundinnen bzw. beim Kunden zubereitet oder serviert werden, neu dem Normalsatz unterstellt werden. Damit soll die Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Gastgewerbe und der Take-away-Branche spürbar verringert werden.

3. Antrag der Kommissionsminderheit Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Es sei fragwürdig, den Steuersatz von der Temperatur einer Mahlzeit abhängig zu machen. Schwer begründbar sei, dass eine Konsumentin oder ein Konsument beim Kauf einer warmen Speise (z. B. Hotdog) 8% Steuern zu entrichten hätte, während es beim Kauf einer ähnlichen, aber kalten Speise (z. B. Sandwich) nur 2,5% sind. Dadurch würde die korrekte Erhebung und Abrechnung der Mehrwertsteuer zusätzlich verkompliziert.

4. Würdigung Wie die Überlegungen der Kommissionsmehrheit zeigen, lässt sich kein einfaches und klares Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Lieferungen von Mahlzeiten und die Lieferung von Lebensmitteln finden. Das von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Kriterium der warmen Mahlzeiten wirft bei kombinierten Speisen (z. B. im Falle einer teilweise warmen und teilweise kalten Speise) weitere Abgrenzungsprobleme auf. Zudem wird das Ziel, gastgewerbliche Leistungen den Take-away-Leistungen gleichzustellen, nicht erreicht, weil kalt abgegebene Speisen im Take-away weiterhin zum tieferen Satz, im Gastgewerbe jedoch zum Normalsatz besteuert werden. Die zusätzlichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität des Mehrwertsteuersystems, was abzulehnen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, Sekretariat Parlamentsdienste, 3003 Bern (auch als E-Mail an claude.grosjean@estv.admin.ch als Word- und als PDF-Version): Mit Schreiben vom 19. August 2013 haben Sie die Kantonsregierungen zur Stellungnahme über den Indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» eingeladen. Wir danken Ihnen dafür und äussern uns wie folgt: Die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» würde bei ihrer Umsetzung zu Steuermindereinnahmen von 700 bis 750 Mio. Franken führen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 14. September 2012 ausführt. Wir sind mit dem Bundesrat einig, dass diese Mindereinnahmen für die Bundeskasse nicht tragbar sind. Wir gehen mit Ihrer Kommission einig, dass alle vom Bundesrat erwogenen Kompensationsmassnahmen finanz- oder sozialpolitisch unerwünschte Auswirkungen aufweisen, sodass sowohl eine Anhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes und des Sondersatzes für die Beherbergungsbetriebe als auch die Anhebung des Normalsatzes abzulehnen sind. Den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die Lieferung von warmen Mahlzeiten durch Take-away-Betriebe dem Normalsatz zu unterstellen, lehnen wir ab. Der Lösungsansatz schafft neue Abgrenzungsprobleme und erhöht die Komplexität des Mehrwertsteuersystems weiter. Das Ziel der Gleichbehandlung von Take-away-Betrieben mit dem Gastgewerbe wird mit der vorgeschlagenen Änderung des Mehrwertsteuergesetzes nicht erreicht.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Citato in