RRB Nr. 1079/2019
Innovationspark Zürich, Finanzierung Stiftung IPZ 2020, gebundene Ausgabe, Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2019
1079. Innovationspark Zürich, Beitrag an die Stiftung
Erwägungen
Innovationspark Zürich Mit Beschluss vom 7. November 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Umsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich, die Übernahme der Baurechte vom Bund sowie für die Unterstützung der Stiftung Innovationspark Zürich (IPZ) eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 217 600 000 (Vorlage 5502). Die Vorlage 5502 wird zurzeit in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beraten. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt und die Finanzkommission haben Mitberichte zuhanden der WAK verabschiedet. Zudem wird die Vorlage in der Geschäftsprüfungskommission beraten. Nach aktuellem Zeitplan sollen die Vorberatungen in der WAK Anfang 2020 abgeschlossen werden. Anschliessend erfolgt die Beratung im Kantonsratsplenum. Wird das fakultative Referendum ergriffen, liegt ein rechtskräftiger Kantonsratsbeschluss voraussichtlich nicht vor Ende 2020 vor. Seit der Antragstellung des Regierungsrates an den Kantonsrat werden dann fast zwei Jahre vergangen sein. Diese lange Zeitspanne war nicht voraussehbar. Der Innovationspark ist in der Aufbauphase. Solange weder der kantonale Gestaltungsplan vorliegt noch der Verpflichtungskredit (Vorlage 5502) bewilligt ist, kann die Stiftung keine operativen Tätigkeiten ausüben und demnach auch keine Einnahmen erwirtschaften. Die Stiftung IPZ ist deshalb auf Betriebsbeiträge angewiesen. Nachdem absehbar wurde, dass der Verpflichtungskredit nicht mehr 2019 rechtskräftig werden wird, hat die Stiftung IPZ ihre Aktivitäten und Ausgaben auf ein Minimum reduziert. Zudem haben andere Partner ihre Beiträge für die Jahre 2019 und 2020 vorgeschossen. Dennoch ist aufgrund der gegenwärtigen finanziellen Situation der Stiftung IPZ davon auszugehen, dass der Betrieb der Stiftung ohne rasche Zuführung zusätzlicher Mittel nicht aufrechterhalten werden kann. Zwar reichen die vorhandenen Reserven noch bis Ende drittes Quartal 2020. Im November 2019 muss der Stiftungsrat jedoch das Budget 2020 festlegen und verabschieden. Ist die Finanzierung ab Mitte 2020 nicht gesichert, muss der Betrieb so reduziert werden, dass die budgetierten und vorhandenen Mittel reichen. Dies käme einer sofortigen Betriebseinstellung gleich, weil bereits heute nur die notwendigsten Aufgaben erfüllt werden. Das Personal müsste entlassen werden.
Mit einer Betriebseinstellung durch die Stiftung IPZ würde das Projekt Innovationspark existenziell gefährdet, auch wenn der Verpflichtungskredit später bewilligt würde. Das Vertrauen der Partner in die Stiftung und deren Glaubwürdigkeit als Trägerin des Innovationsparks Zürich wären verloren. Müsste der Betrieb nach Vorliegen des Verpflichtungskredits wieder aufgebaut werden, würden wichtige Monate verstreichen und wäre der Schwung verloren. Zudem wäre das Risiko für den Stiftungsrat kaum mehr tragbar. Da die Stiftung zudem zentrale Aufgaben beim Aufbau des Innovationsparks erfüllt, wäre dies auch aus Sicht des Regierungsrates nicht erwünscht. Eine Finanzierung der Stiftung durch private Mittel ist im heutigen Zeitpunkt nicht möglich, da für mögliche Investoren noch zu viele Fragen offen sind. Investitionen durch Dritte werden erst erfolgen, wenn die Startphase überwunden ist. Weitere Zuschüsse von Privaten sind deshalb nicht zu erwarten. Zur Sicherung des Weiterbetriebs der Stiftung ist nach dem Gesagten für die Überbrückung der Zeit bis zur Rechtskraft des Verpflichtungskredits ein sofortiger Zuschuss von Fr. 800 000 notwendig. Die Ausgabe ist gebunden, weil dringender Handlungsbedarf besteht, bezüglich ihrer Höhe praktisch kein Handlungsspielraum besteht und die Umstände keine andere Lösung zulassen (§ 37 Abs. 1 e contrario Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die Ausgabe von Fr. 800 000 geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit. Sie ist im Budget 2019 eingestellt. In der Vorlage 5502 sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jährliche Betriebsbeiträge von Fr. 800 000 vorgesehen. Da die Beratungen in der WAK noch nicht abgeschlossen sind, ist diese über die Ausgabe zu informieren und einzuladen, den Betrag von Fr. 800 000 vom Verpflichtungskredit in Abzug zu bringen und die Vorlage 5502 entsprechend anzupassen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Weiterführung des Aufbaus des Innovationsparks Zürich durch die Stiftung Innovationspark Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewilligt.
II. Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates: Mit Beschluss vom 7. November 2018 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Umsetzung des kantonalen Gestaltungsplans Innovationspark Zürich, die Übernahme der Baurechte vom Bund sowie für die Unterstützung der Stiftung Innovationspark Zürich (Stiftung IPZ) eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 217 600 000 (Vorlage 5502).
Die Vorlage wird zurzeit in Ihrer Kommission beraten. Die Vorberatungen sollen Anfang 2020 abgeschlossen werden. Ein rechtskräftiger Kantonsratsbeschluss liegt voraussichtlich nicht vor Ende 2020 vor. Die Projekt- und Finanzplanung zum Innovationspark ging davon aus, dass der Kantonsratskredit spätestens Ende 2019 rechtskräftig ist. Dementsprechend sind im Verpflichtungskredit auch Betriebsbeiträge an die Stiftung IPZ ab 2019 vorgesehen. Durch die nicht vorhersehbare späte Rechtskraft des Kreditbeschlusses wird die finanzielle Situation der Stiftung kritisch. Solange weder der kantonale Gestaltungsplan noch der Verpflichtungskredit (Vorlage 5502) vorliegt, kann die Stiftung keine operativen Tätigkeiten ausüben und demnach auch keine Einnahmen erwirtschaften. Die privaten Geldquellen wurden bereits ausgeschöpft und die Stiftung hat die Ausgaben auf das Notwendigste heruntergefahren. Dennoch werden die Finanzmittel nicht reichen, um für 2020 ein ausgeglichenes Budget zu beschliessen, es sei denn, der Betrieb wird praktisch eingestellt. Da die Stiftung zentrale Aufgaben beim Aufbau des Innovationsparks erfüllt, würde mit einer Betriebseinstellung der Stiftung das Projekt Innovationspark existenziell gefährdet, selbst wenn der Verpflichtungskredit später beschlossen würde. Zur Sicherung des Weiterbetriebs der Stiftung hat der Regierungsrat daher beschlossen, der Stiftung Innovationspark Zürich für die Überbrückung der Zeit bis zur Rechtskraft des Verpflichtungskredits einen Zuschuss von Fr. 800 000 zu gewähren. In der Vorlage 5502 sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jährliche Betriebsbeiträge von Fr. 800 000 vorgesehen. Die Kommission wird deshalb eingeladen, die nun bewilligte Ausgabe vom Verpflichtungskredit in Abzug zu bringen und die Vorlage 5502 entsprechend anzupassen.
III. Mitteilung an die Stiftung Innovationspark Zürich, Peter Bodmer, Präsident des Stiftungsrates, Wangenstrasse 68, 8600 Dübendorf, die Finanzkontrolle, die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli