RRB Nr. 1145/2015
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Prävention, Forschung, Aus- und Weiterbildung, Zuwendung 2015
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2015
1145. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Zuwendungen 2015 für Prävention sowie für Forschung, Aus- und Weiterbildung)
Erwägungen
A. Allgemeine Bemerkungen Aufgrund von Art. 131 der Bundesverfassung erhalten die Kantone 10% des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Die Kantone sind verpflichtet, diesen Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs zu verwenden und dem Bund entsprechend Bericht zu erstatten (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Gemäss den kantonalen Richtlinien für den Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (RRB Nr. 2587/1998) liegt die Zuständigkeit für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung bei der Gesundheitsdirektion, während die Sicherheitsdirektion für den Bereich der Behandlung einschliesslich Nachsorge zuständig ist. Zudem stellt die Sicherheitsdirektion die Berichterstattung an den Bund sicher. Für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung sind 45% des Jahresbetreffnisses aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus vorgesehen. Für 2015 werden der Gesundheitsdirektion von der Sicherheitsdirektion Fr. 2 119 660 zur Verfügung gestellt. Gemäss § 48 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (GesG) bekämpfen Kanton und Gemeinden den Suchtmittelmissbrauch. Der Kanton sorgt dabei zusammen mit den Gemeinden für ein Netz von Suchtpräventionsstellen und unterstützt Massnahmen Dritter zur Prävention, Therapie und Schadensminderung (§ 48 Abs. 8 GesG). Mit Beschluss Nr. 1465/1999 verabschiedete der Regierungsrat das Konzept für spezialisierte, kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention. Im Konzept ist die Verwendung des Alkoholzehntels im Bereiche der Suchtprävention im Grundsatz festgelegt worden. Das für die Koordination der Suchtprävention zuständige Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) schliesst mit den fünf privaten Fachstellen, die aus dem Fonds mitfinanziert werden, Leistungsaufträge ab. Das Konzept Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und RRB Nr. 1295/1994 bilden die Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die acht regionalen Suchtpräventionsstellen. Zusätzlich können Beiträge an wenige bewährte, eigenständige Projekte gewährt werden.
B. Bemerkungen zu den Projekten a) Verhütung (Primärprävention) 1. Die Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr leistet durch professionelle Suchtprävention in Schulen und Betrieben sowie direkt an öffentlichen Anlässen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung suchtmittelbedingter Unfälle. Hauptzielgruppe der Sensibilisierungsmassnahmen zur Einhaltung der Promillegrenzen und der Drogenabstinenz im Strassenverkehr an Veranstaltungen sind junge Erwachsene. Mit der Fachstelle hat das EBPI für 2016– 2018 einen Leistungsauftrag abgeschlossen. Für 2016 ist eine Abgeltung von Fr. 190 000 vorgesehen. 2. Die Fachstelle Radix Gesundheitsförderung führt entsprechend dem kantonalen Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen eine umfassende, öffentlich leicht zugängliche Dokumentationsstelle für Suchtprävention. Sie bietet den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich, interessierten Fachpersonen und der breiten Öffentlichkeit Dienstleistungen an, insbesondere den Zugriff auf fachspezifische Literatur. Für die Führung der Dokumentationsstelle hat das EBPI mit der Fachstelle Radix einen Leistungsauftrag für 2016–2018 abgeschlossen. Für 2016 ist eine Abgeltungssumme von Fr. 110 000 vereinbart. 3. Gemäss Konzept für die kantonsweit tätigen Fachstellen erbringt die Fachstelle des Vereins für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) Leistungen für die Migrationsbevölkerung. Diese ständig an Bedeutung zunehmende Aufgabe ist angesichts der Vielzahl von Ethnien mit entsprechendem Kommunikationsbedarf anspruchsvoll. Das EBPI hat mit der Fachstelle für 2015–2017 einen Leistungsauftrag mit einer Abgeltungssumme von jährlich Fr. 290 000 vereinbart. 4. Der Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs (ZüVAM) vereinigt alle massgebenden Organisationen, die im Bereich der primären und sekundären Prävention des Alkohol- und Medikamentenmissbrauchs im Kanton Zürich engagiert sind. Er betreibt gemäss dem Konzept für kantonsweit tätige Fachstellen für Suchtprävention die entsprechende Fachstelle ZüFAM. Für 2015–2017 hat das EBPI mit ZüVAM einen Leistungsvertrag mit einer Abgeltungssumme von jährlich Fr. 390 000 vereinbart. Darin eingeschlossen sind Fr. 20 000 für Angebote attraktiver, alkoholfreier Getränke an Jugendliche durch das Blaue Kreuz.
5. Der kantonale Abstinentenverband Zürich wird 2016 mit Fr. 8000 unterstützt. Der Beitrag wird für die Förderung der Abstinenz durch die angegliederten Verbände eingesetzt.
6. Das Projekt SPOIZ der Jugendverbände des Kantons Zürich befasst sich mit Prävention und Gesundheitsförderung in der Leiterausbildung und bei der Betreuung von Kinder- und Jugendlagern sowie in der offenen Jugendarbeit. Die Federführung des Projekts, an dem alle wichtigen Jugendverbände beteiligt sind, liegt bei OKAJ, Organisation und Kontaktstelle aller Jugendvereinigungen Zürich. Die 2016 mit einem Beitrag von Fr. 60 000 unterstützten Angebote werden weiterhin durch die Stellen für Suchtprävention im Kanton systematisch begleitet. 7. Aufgrund des Konzepts Sicherstellung der Suchtprävention in allen Regionen des Kantons Zürich und gestützt auf RRB Nr. 1295/1994 sind den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) für 2015 Fr. 521 452 zugewiesen worden. Als gemeinsames Zweijahresthema 2016/2017 des Stellenverbundes wurde das Thema suchtbelastete Familien gewählt. Um diese Familien künftig besser zu erreichen, soll ein stellenübergreifendes Angebot entwickelt werden. Zudem wird die Elternbroschüre zu den Themen Alkohol, Tabak und Cannabis überarbeitet und an alle Eltern mit Kindern im Jugendalter versendet. Weitere Drucksachen werden hergestellt und vertrieben. Die Kampagne zur Sensibilisierung junger Erwachsener für den Suchtmittelkonsum, die vor allem auf elektronischen Medien aufbaut, wird fortgesetzt. Bei Fachpersonen im Schulbereich soll der Ansatz der Früherkennung und -intervention bekannter gemacht werden. Die aufgeführten gemeinsamen Projekte der Stellen für Suchtprävention werden 2016 mit Fr. 185 208 unterstützt. Die RSPS erhalten damit insgesamt Fr. 706 660. 8.1 Die Fachstelle Züri Rauchfrei koordiniert die Aktivitäten bezüglich Tabakmissbrauch und dem Schutz der Nichtrauchenden und ist in diesen Bereichen auch die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Sie ergreift Massnahmen zur Förderung des Nichtrauchens und verwirklicht entsprechende Projekte, insbesondere in Schulen und bei Jugendlichen. Der Tabakpräventionsfonds des Bundes unterstützt das Tabakpräventionsprogramm des Kantons Zürich 2014–2016 mit insgesamt Fr. 801 000. Die Zusage des Tabakpräventionsfonds ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Kanton Zürich die Fachstelle für die Primär- und Sekundärprävention mit mindestens dem gleichen Betrag unterstützt. Das EBPI hat daher mit der Fachstelle
Züri Rauchfrei einen Leistungsauftrag für die Periode 2013–2016 abgeschlossen und dabei für die Primärprävention jährlich einen Beitrag von Fr. 115 000 vereinbart. Damit nach einer Mittelkürzung des Tabakpräventionsfonds für das Projekt Rauchfreie Lehre dieses be- währte und breit angelegte Projekt weitergeführt werden kann, hat das EBPI für 2015 und 2016 den Leistungsauftrag derart angepasst, dass der jährliche Beitrag auf Fr. 140 000 erhöht wird. Der Beitrag an die Sekundärprävention ist unter 8.2 aufgeführt. b) Früherfassung (Sekundärprävention) 8.2 Die Krebsliga Zürich betreibt die Projektstelle Nicht (mehr) Rauchen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Raucherentwöhnung. Wie in den Vorjahren werden die Arbeiten der Projektstelle zur Sekundärprävention unter dem Dach von Züri Rauchfrei erbracht. Die Krebsliga Zürich ist selber Mitglied des Vereins Züri Rauchfrei. Für diese Aktivitäten im Bereich der Sekundärprävention stehen 2016 wie bisher Fr. 130 000 zur Verfügung. Die Präventionsmassnahmen von Züri Rauchfrei werden damit aus dem Fonds mit insgesamt Fr. 270 000 unterstützt. c) Forschung, Aus- und Weiterbildung 9. Die Fachstelle Sucht Schweiz bietet gesamtschweizerisch ein breites Angebot mit Forschung, Prävention und Weiterbildung an, das der Öffentlichkeit und den Fachleuten im Kanton Zürich zugutekommt. Die Stelle berichtet kompetent über neue Suchtmittel, aktuelle Konsumtrends bei Jugendlichen und suchtmittelrelevante, sozialepidemiologische Fragestellungen und entwickelt auch neue Präventionsansätze. Sie führt auch die Befragung zum Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern durch. Vorab für ihre Tätigkeiten in den Bereichen Wissensmanagement, Information und Bildung wird die Stelle 2016 mit einem Beitrag von Fr. 95 000 unterstützt.
C. Verbuchung Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die vom Bund jährlich erhaltenen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs einzusetzen. Mit § 48 Abs. 1 GesG besteht dafür eine gesetzliche Grundlage im Kanton. Gemäss § 46 GesG kann der Kanton Massnahmen Dritter zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren. Gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Da die Auszahlung des Alkoholzehntels jeweils erst Ende Jahr erfolgt, können in der Regel mit den Mitteln erst im Folgejahr konkrete Leistungen eingekauft werden. Im Rahmen der Zuwendungen 2015 werden Fr. 521 452 für Aufwendungen im Jahr 2015 (siehe Ziff. 7) und Fr. 1 598 208 für Leistungen im Jahr 2016 ausgerichtet.
Die auszurichtenden Beträge von insgesamt Fr. 2 119 660 sind dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Leistungsgruppe Nr. 3920), dem Konto 3981 0 00000, Übertragung aus Fonds, zu belasten und der Gesundheitsdirektion Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, dem Konto 4981 0 00000, Übertragung aus Fonds, gutzuschreiben. Die Beiträge an die Gemeinden aus dem Alkoholzehntel (Ziff. 7, Fr. 706 660) sind dem Konto 3632 3 00000 und die Beiträge an private Institutionen (Ziff. 1 bis 6, 8 und 9, Fr. 1 413 000) dem Konto 3636 3 00000 zu belasten. Die Mittel sind im Budget 2015 und im Budgetentwurf 2016 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prävention des Suchtmittelmissbrauchs im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 119 660 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt und als Beitrag an folgende Institutionen ausgerichtet: in Franken 1. Fachstelle ASN – Alkohol- und Drogenprävention 190 000 im Strassenverkehr 2. Fachstelle Radix Gesundheitsförderung, InfoDoc 110 000 3. Verein für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung (VISP) 290 000 4. Zürcher Verein zur Prävention des Alkohol- und 390 000 Medikamenten-Missbrauchs (ZüVAM) 5. Kantonaler Abstinentenverband Zürich 8 000 6. Projekt SPOIZ – Prävention und Gesundheitsförderung 60 000 der Jugendverbände im Kanton Zürich 7. Regionale Suchtpräventionsstellen 706 660 8. Verein Züri Rauchfrei 270 000 9. Fachstelle Sucht Info Schweiz 95 000
II. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi