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Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich, Finanzierung 2019-2021, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 1181/2018 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 4 dic 2018

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1181-2018/de/zentrum-fur-spielsucht-und-andere-verhaltenssuchte-pravention-und-behandlung-von-glucksspielsucht-insbesondere-lotteriespielsucht-im-kanton-zurich-finanzierung-2019-2021-gebundene-ausgabe

Consultato il 6 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

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RRB Nr. 1181/2018

Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich, Finanzierung 2019-2021, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2018

1181. Prävention und Behandlung von Spielsucht

Erwägungen

(Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Finanzierung 2019–2021)

Ausgangslage Am 6. Februar 2006 beschloss der Kantonsrat das Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (LS 553.3). Art. 18 der Vereinbarung verpflichtet die Lotteriegesellschaften, den Kantonen eine Spielsuchtabgabe zu leisten, die diese zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen haben. Am 12. Januar 2011 genehmigte der Regierungsrat ein von der Sicherheitsdirektion in Auftrag gegebenes Konzept des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPM, heute: Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, EBPI) für den Aufbau und den Betrieb eines Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte (RRB Nr. 36/2011). Als Trägerin des Zentrums wurde Radix Schweizer Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention, Zürich (Radix), eine kantonsweit tätige Fachstelle für Suchtprävention, verpflichtet. Für den Betrieb des Zentrums wurden zwischen der Sicherheitsdirektion, dem ISPM und Radix befristete Leistungsvereinbarungen geschlossen. Der Regierungsrat beschloss 2013 und 2016 die Weiterführung des Zentrums (RRB Nrn. 731/2013 und 152/2016). Sämtliche bewilligten Gelder (Februar 2011 bis März 2013: Fr. 1 108 000, April 2013 bis März 2016: Fr. 1 773 000; April 2016 bis Dezember 2018: Fr. 1 874 000) wurden dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, in den die Spielsuchtabgabe fliesst, entnommen. Die Leistungsvereinbarungen laufen Ende Dezember 2018 innerhalb des bewilligten Kredites aus.

Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte In der Schweiz geht man von 198 000 Personen aus, die ein moderat riskantes Spielverhalten zeigen, sowie von 76 000 Personen, die exzessiv spielen (Eichenberger/Rihs-Middel, 2014). Die mit der Problematik verbundenen jährlichen gesellschaftlichen Kosten belaufen sich auf rund 545 Mio. Franken (Jeanrenaud et al. 2012).

Das Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte führt eine Abteilung Prävention, die sich mit allgemeinen Anfragen zum Thema Spielsucht, Kampagnen, Sensibilisierungsarbeiten sowie Schulungen zu Prävention und Früherkennung befasst, sowie eine Abteilung Behandlung, die Betroffene und ihr Umfeld berät und behandelt. Seit der Eröffnung des Zentrums hat die Inanspruchnahme von unterstützender Behandlung dank sensibilisierender Präventionsmassnahmen und einem niederschwellig ausgestalteten Behandlungsangebot laufend zugenommen. Die Konzeption des Zentrums hat sich bewährt. Entsprechend dem Konzept befasst sich das Zentrum mit Glücksspielsucht, insbesondere mit problematischem Lotteriespielen und Wetten. Mit der Swiss Casinos Zürich AG besteht eine Vereinbarung über die Koordination im Präventionsbereich sowie über die Durchführung von Beratungen und Spielentsperrungsabklärungen von problematisch Spielenden des Casinos in Zürich. Die Finanzierung dieser Beratungen erfolgt durch die Swiss Casinos Zürich AG über Fallpauschalen. Unterlagen des Zentrums liegen im Casino auf und werden durch Casinomitarbeitende nach Bedarf abgegeben. Die Arbeit des Zentrums soll in einer vierten Vertragsphase 2019–2021 weitergeführt werden: – In der Prävention sollen, aufbauend auf den bisher bewährten Ansätzen, vier Schwerpunkte verfolgt werden: Information, Prävention bei spezifischen Risikogruppen, Früherkennung/Frühintervention sowie die Stärkung der Selbsthilfe mittels webbasierten Angebots. Die Dienstleistungen für problematisch Spielende und ihr Umfeld werden durch gezielte Kampagnen beworben. – Die Behandlungsangebote sollen aufgrund der positiven Erfahrungen der Vorperioden mit denselben Schwerpunkten weitergeführt werden. Diese umfassen Informationen, Beratungen und Behandlungen für Betroffene und Angehörige im Einzelsetting sowie ergänzt durch Gruppenangebote. Zudem werden Fachpersonen in der Begleitung und Behandlung von Spielenden mit problematischem Verhalten unterstützt.

Finanzierung 2019–2021 Der Fonds für die Bekämpfung der Spielsucht wies Ende 2017 einen Bestand von Fr. 2 251 703 auf. Es ist mit jährlichen, jeweils im Folgejahr zu verbuchenden Einnahmen aus der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaft im Umfang von rund Fr. 550 000 zu rechnen. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte im Sinne des Konzepts (RRB Nr. 36/2011) ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen:

(in Franken) 2019 2020 2021 Total Abteilung Prävention Personal/Sozialleistungen 201 000 201 000 201 000 Betriebskosten 53 000 53 000 53 000 Sach- und Projektkosten 20 000 20 000 20 000 Total 274 000 274 000 274 000 822 000 Abteilung Behandlung Personal/Sozialleistungen 321 000 321 000 321 000 Betriebskosten 84 000 84 000 84 000 Sach- und Projektkosten 8 000 8 000 8 000 Total 413 000 413 000 413 000 1 239 000 Total beide Abteilungen 687 000 687 000 687 000 2 061 000 Die Kosten des Zentrums betragen demnach für die drei Jahre von Januar 2019 bis Ende 2021 Fr. 2 061 000. Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Das EBPI wird für Formulierung, Begleitung und Kontrolle des Leistungsauftrages des Zentrums für diesen Zeitraum insgesamt höchstens Fr. 39 000 in Rechnung stellen. Die Gesamtkosten zur Weiterführung des Zentrums bis Ende 2021 betragen somit Fr. 2 100 000. Davon sind im Budgetentwurf 2019 der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, Fr. 687 000 enthalten. Die Werte für die Jahre 2020 und 2021 werden im Rahmen der Erarbeitung des nächsten KEF aktualisiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte gemäss dem mit RRB Nr. 36/2011 genehmigten Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich bis Ende 2021 wird zugestimmt.

II. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bis Ende 2021 wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 100 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt.

III. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention eine Leistungsvereinbarung betreffend Weiterführung des Zentrums abzuschliessen.

IV. Mitteilung an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — letto nella versione del 1 marzo 2018; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2021, 1 gennaio 2022, 1 luglio 2022 e 1 luglio 2022.

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