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Rosengartentram, Rosengartentunnel, Phase Gesetzesvorlage, zusätzliche gebundene Ausgabe

RRB Nr. 1239/2014 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 26 nov 2014

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1239-2014/de/rosengartentram-rosengartentunnel-phase-gesetzesvorlage-zusatzliche-gebundene-ausgabe

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 3 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 1239/2014

Rosengartentram, Rosengartentunnel, Phase Gesetzesvorlage, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2014

1239. Rosengartentram/Rosengartentunnel (Weiterführung der Projektierung)

Erwägungen

A. Ausgangslage, Projektumfang Die Rosengartenstrasse wurde 1972 als Bestandteil der sogenannten Westtangente mit je zwei Fahrspuren pro Richtung als Provisorium in Betrieb genommen. Die Verkehrsbelastungen stiegen in den folgenden Jahren auf rund 70 000 Fahrzeuge pro Tag an. Die Auswirkungen dieser stark belasteten Durchgangsachse auf das unmittelbar angrenzende Wohngebiet sind schwerwiegend und beschäftigen die städtische Verkehrspolitik seit Langem. Der Kantonsrat hat am 20. August 2012 dazu die Motion der Kommission für Planung und Bau KR-Nr. 150/2009 betreffend Waidhaldetunnel zur Bearbeitung an den Regierungsrat überwiesen. Unter Federführung der Volkswirtschaftsdirektion wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich die Gesamtprojektstudie Rosengartentram und Waidhaldetunnel erarbeitet. Anlässlich der Medienkonferenz vom 1. Oktober 2013 wurde über die Ergebnisse der Gesamtstudie informiert. In der Folge wurde die weitere Projektbearbeitung nach Strassengesetz (StrG) freigegeben. Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat möglichst bald ein Spezialgesetz mit Rahmenkredit vorzulegen. Angesichts des voraussichtlich erheblichen Aufwands für die Projektierung, insbesondere aber auch für den Bau des Vorhabens ist es angezeigt, möglichst rasch und vorgängig zur eigentlichen Projektierung einen Grundsatzentscheid des Kantonsrates und gegebenenfalls der Stimmberechtigten über das Vorhaben und dessen Finanzierung zu erwirken. Mit der Gesetzesvorlage kann die Motion KR-Nr. 150/2009 erfüllt werden. Für die nun anstehende Ausarbeitung der Gesetzesvorlage mit Rahmenkredit sind verschiedene Vertiefungs- und Öffentlichkeitsarbeiten auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in der Ausgabenbewilligung der Baudirektion Nr. 2556/ 2013 nur teilweise enthalten.

B. Kosten Dem üblichen Vorgehen bei der Planung von Infrastrukturprojekten des Kantons folgend, übernimmt die Baudirektion mit dem Tiefbauamt ab der vorliegenden Bearbeitungsstufe die Gesamtleitung des Projektes. Die Führung der Projektsteuerung und der Projektaufsicht verbleibt bei der Volkswirtschaftsdirektion. Ziel ist, die vorliegende Gesamtstudie mit zusätzlichen Vertiefungsarbeiten so weit auszuarbeiten, dass dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage mit Rahmenkredit zur Erledigung der Motion vorgelegt werden kann. Die Aufwendungen werden wie folgt veranschlagt: Zusammenstellung der Kosten in Franken Öffentlichkeitsarbeiten Gesamtstudie 75 000 Vorbereitungsphase Vorprojekt 220 900 Vertiefungsarbeiten Bau 641 200 Bearbeitung Vernehmlassung 70 000 Öffentlichkeitsarbeiten Phase Gesetzesvorlage 150 000 Druckkosten, Modell 45 000 Unvorhergesehenes und Reserve 15% (gerundet) 177 900 Zwischentotal 1 380 000 ./. Ausgabenbewilligung BDV-Nr. 1403/2013 und 2556/2013 –935 000 Total zusätzliche Ausgabe 445 000 Für die anstehenden Projektierungsarbeiten ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) gebundene zusätzliche Ausgabe von Fr. 445 000 zulasten der Erfolgsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung geht dieser Betrag zulasten des Kontos 8400.31310 0000, Staatsstrassen (Objekt 84L-00099). Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84L-00099, Rosengartentram & Rosengartentunnel, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2014 mit Fr. 445 000 enthalten und die restlichen Kosten sind im KEF 2015–2018 eingestellt. Der Beschluss ist nach § 23 Abs. 2 lit. b IDG bis zur Eröffnung der Vernehmlassung über das Spezialgesetz nicht öffentlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Arbeiten Phase Gesetzesvorlage wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Baudirektionsverfügungen Nrn. 1403/2013 und 2556/ 2013 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 445 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 380 000.

II. Der Beschluss ist bis zur Eröffnung der Vernehmlassung über das Spezialgesetz nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Citato in