RRB Nr. 1264/2025
Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1264. Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen
Erwägungen
und Finanzhilfen an Familienorganisationen, Vernehmlassung Mit Schreiben vom 25. September 2025 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (FamZG; SR 836.2) eröffnet. Mit der Vorlage wird die parlamentarische Initiative 23.406 «Starke Familien durch angepasste Zulagen» umgesetzt, die eine Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Art. 5 FamZG auf jeweils Fr. 250 für Kinderzulagen und Fr. 300 für Ausbildungszulagen pro Monat vorsieht. Begründet wird die im März 2023 eingereichte parlamentarische Initiative damit, dass seit Einführung des FamZG 2009 die Mindestansätze nie erhöht worden und Familien mit geringem Einkommen überproportional von der Teuerung betroffen seien. Im Februar 2025 legte die SGK-N eine Vorlage zur Umsetzung der Initiative vor. Neben der Erhöhung der Familienzulagen schlägt die SGK-N vor, dem Bundesrat beim Teuerungsausgleich eine Rundungskompetenz auf den nächsthöheren Fünffrankenbetrag einzuräumen und redaktionelle Unschärfen in Art. 5 FamZG zu beseitigen. Obwohl inzwischen eine Anpassung der Familienzulagen von Fr. 200 auf Fr. 215 bzw. von Fr. 250 auf Fr. 268 an die Teuerung beschlossen und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt wurde, will die Kommission mit der Vorlage den Kaufkraftverlust von Familien in der ganzen Schweiz mindern und damit das Armutsrisiko für Kinder reduzieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Kommission für soziale Sicherheit- und Gesundheit des Nationalrates, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an familienfragen@bsv.admin.ch): Mit Schreiben vom 25. September 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (FamZG; SR 836.2) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Mit der Vorlage soll die Kaufkraft der Familien gestärkt und so das Risiko reduziert werden, dass Kinder von Armut betroffen sind. Wir sind wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) der Ansicht, dass diese Vorlage kein geeignetes Instrument ist, Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Eine generelle Erhöhung der Familienzulagen, welche auch Familien, die nicht von Armut betroffen sind, zugutekommt, ist weder erforderlich noch zielgerichtet und schränkt den kantonalen Gestaltungsspielraum unnötig ein. Entsprechend lehnen wir die Vorlage ab. Das geltende Recht sieht in Art. 5 Abs. 3 FamZG einen Mechanismus zur Anpassung der Familienzulagen an die Teuerung vor. Gestützt darauf wurden die Kinder- und Ausbildungszulagen auf den 1. Januar 2025 um 7,1% erhöht und damit der teuerungsbedingte Kaufkraftverlust der letzten Jahre ausgeglichen. Zudem sind die Kantone frei, höhere oder zusätzliche Familienzulagen auszurichten. So betragen die Zulagen für Kinder im Kanton Zürich bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres Fr. 268 statt Fr. 215 pro Monat. Eine Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen würde gemäss dem erläuternden Bericht allein im Kanton Zürich Mehrkosten von schätzungsweise 140 Mio. Franken verursachen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten müsste der Beitragssatz für Arbeitgebende um 0,13 Prozentpunkte auf 1,19 Prozentpunkte der AHV-pflichtigen Lohnsumme angehoben werden. Ein weiterer Ausbau der bereits heute hohen Lohnnebenkosten könnte die Attraktivität des Kantons Zürich als Unternehmensstandort schmälern. Zudem würden beim Kanton für die Finanzierung der Familienzulagen für Nichterwerbstätige rund 2 Mio. Franken Mehrkosten anfallen. Im Übrigen verweisen wir auf die Stellungnahme der SODK.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli