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Anfrage Marcel Suter, Thalwil, Mario Senn, Adliswil, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend Auswirkungen eines allfälligen UBS-Wegzugs, Beantwortung

RRB Nr. 1295/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 10 dic 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1295-2025/de/anfrage-marcel-suter-thalwil-mario-senn-adliswil-und-stefan-schmid-niederglatt-betreffend-auswirkungen-eines-allfalligen-ubs-wegzugs-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 1295/2025

Anfrage Marcel Suter, Thalwil, Mario Senn, Adliswil, und Stefan Schmid, Niederglatt, betreffend Auswirkungen eines allfälligen UBS-Wegzugs, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 294/2025

Sitzung vom 10. Dezember 2025

1295. Anfrage (Auswirkungen eines allfälligen UBS-Wegzugs) Die Kantonsräte Marcel Suter, Thalwil, Mario Senn, Adliswil, und Stefan Schmid, Niederglatt, haben am 22. September 2025 folgende Anfrage eingereicht: In Zusammenhang mit den auf Bundesebene geplanten Bankenregulierungen und damit ausgelösten Diskussionen über eine mögliche Verlegung des UBS-Hauptsitzes ins Ausland stellen sich für den Kanton Zürich Fragen zu den potenziellen Auswirkungen. Ebenfalls relevant in diesem Zusammenhang sind Zeitungsberichte über arbeitslos werdende Bankangestellte und deren fehlende Perspektiven auf eine neue Arbeitsstelle in der gleichen Branche. Zusätzlich lag der Halbjahresgewinn der UBS bei 4.2 Milliarden Dollar im ersten Halbjahr 2025, wovon ein erheblicher Anteil im Kanton Zürich versteuert werden dürfte. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch ist der potenzielle volkswirtschaftliche Schaden für a) den Kanton Zürich, b) die Stadt Zürich und c) für weitere Gemeinden bei einem allfälligen Wegzug des Hauptsitzes der UBS aus Zürich?

2. Welche Auswirkungen hätte ein Wegzug auf den Unternehmenssteuerertrag in den nächsten Jahren für a) den Kanton Zürich, b) die Stadt Zürich und c) für weitere Gemeinden?

3. Welche Auswirkungen beim Steuerertrag von natürlichen Personen könnte ein dem Wegzug folgender Stellenabbau auf Kantons- und Gemeindeebene haben?

4. Was würde ein Wegzug für die bereits jetzt leicht steigenden Arbeitslosenzahlen im Kanton Zürich bedeuten?

5. Welche negativen Auswirkungen auf den Finanzplatz Zürich erwartet der Regierungsrat bei einem Wegzug der UBS?

6. Welche indirekten Auswirkungen sind für die verschiedenen Bereiche der übrigen Wirtschaft («Realwirtschaft»), insbesondere auf KMU sowie Kredit- und Hypothekenvergabe, zu erwarten?

7. Ist die geplante Too-Big-To-Fail-Regulierung aus Sicht des Regierungsrates zielführend oder gäbe es mildere Mittel mit ähnlichem Nutzen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Marcel Suter, Thalwil, Mario Senn, Adliswil, und Stefan Schmid, Niederglatt, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine allfällige Verlagerung des Hauptsitzes der UBS aus der Region Zürich würde potenziell volkswirtschaftliche Schäden für den Kanton Zürich, die Stadt Zürich sowie weitere betroffene Gemeinden verursachen. Das Filialnetz der UBS erstreckt sich auf mehr als 20 Zürcher Gemeinden. Eine genaue Quantifizierung dieses Schadens ist nicht möglich, da hierfür keine detaillierten Daten vorliegen und unklar ist, wie viele und welche Geschäftsbereiche bzw. Filialen die UBS trotz einer Verlagerung des Hauptsitzes ins Ausland im Kanton Zürich belassen würde. Aus der Studie «Finanzplatz Zürich 2025/2026» (Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft, 2025, zh.ch/content/dam/zhweb/bilderdokumente/themen/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsstandort/dokumente/ finanzplatzstudie2025_26_web.pdf) und den Regionalanalysedaten von BAK Economics (bak-economics.com/leistungen/regionalanalyse) können folgende Eckwerte abgeleitet werden: – 2024 erwirtschafteten die Banken im Kanton Zürich eine Bruttowertschöpfung von 13 Mrd. Franken und trugen 8% zur kantonalen Wirtschaftsleistung bei. Davon entfallen über 80% der Wertschöpfung der Banken bzw. 10,8 Mrd. Franken auf die Stadt Zürich. Damit generieren die Banken rund einen Viertel des Bruttoinlandproduktes der Stadt Zürich. – Ein vergleichbares Bild zeigt sich bei den Arbeitsplätzen: 2024 stellte der Bankensektor im Kanton Zürich 39 900 Arbeitsplätze (in Vollzeitäquivalenten), was 4% der Arbeitsplätze im Kanton entspricht. Über 80% der Arbeitsplätze im Bankensektor (32 900) befinden sich in der Stadt Zürich. – Für 2022 liegen Zahlen zu den Arbeitsplätzen nach Bankengruppen vor: Die international orientierten Grossbanken UBS und Credit Suisse stellten am Finanzplatz Region Zürich (Kanton Zürich, Zug und Schwyz) bei den Banken jeden dritten Arbeitsplatz. Die UBS spielt eine zentrale Rolle für den Schweizer Finanzplatz und die Volkswirtschaft insgesamt. Als grösste Vermögensverwalterin trägt sie zur internationalen Bedeutung der Schweiz im Wealth Management bei. Sie unterhält in der Schweiz zahlreiche Kundenkontakte zu Privatkundinnen und -kunden und Unternehmen. Viele Schweizer Ban-

ken nutzen die UBS für den Zugang zu internationalen Zahlungssystemen, Devisenhandel und Wertschriftendienstleistungen. Mit über 32 000 Mitarbeitenden in der Schweiz zählt sie zu den grössten privaten Arbeitgebenden des Landes und bietet zahlreiche Aus- und Weiterbildungsplätze an. Zudem engagiert sich die UBS seit vielen Jahren in der Region Zürich auch kulturell, sportlich und gesellschaftlich. Sie unterstützt Institutionen und Veranstaltungen, die eine breite Bevölkerung ansprechen und zur Attraktivität des Standorts Zürich beitragen. Dazu gehören Sportveranstaltungen wie Weltklasse Zürich, Nachwuchsprojekte wie der UBS Kids Cup oder Aktivitäten des Schweizerischen Fussballverbandes. Im Kulturbereich fördert die UBS Institutionen und Events wie das Kunsthaus Zürich, das Zurich Film Festival und das Opernhaus Zürich. Zu Frage 2: Zu den von einzelnen Unternehmen erwarteten Steuereinnahmen können aufgrund des Steuergeheimnisses keine Angaben gemacht werden. Allgemein kann gesagt werden, dass rund 80% der kantonalen Steuererträge auf die natürlichen Personen entfallen und rund 20% auf die juristischen Personen. Bei den juristischen Personen entfällt rund ein Drittel des Steuerertrags auf Banken und Versicherungen. Weiter beträgt der Anteil der grössten rund 400 Unternehmen am Gewinn- und Kapitalsteuerertrag rund 60%. Bei den juristischen Personen haben andere Faktoren, insbesondere die allgemeine Wirtschaftslage, einen grösseren Einfluss auf die Steuererträge als das Ergebnis einzelner Unternehmen. Bei Konzernen ist sodann nicht der gesamte Konzerngewinn am Konzernsitz steuerbar. Vielmehr verteilt sich der steuerbare Gewinn auf die Konzernobergesellschaft und die verschiedenen Konzerngesellschaften im In- und Ausland. Zudem führt die Verlegung des Sitzes einer Konzernobergesellschaft aus der Schweiz ins Ausland nicht in jedem Fall dazu, dass die gesamten auf die Konzernfunktionen entfallenden Steuereinnahmen neu im Ausland steuerbar werden. Verbleiben einzelne Konzernfunktionen in der Schweiz, ist der auf diese Funktionen entfallende Gewinn weiterhin in der Schweiz steuerbar. Wie weit diese Faktoren die Auswirkungen eines Wegzugs zu mildern vermögen, hängt jedoch naturgemäss von den Umständen des Einzelfalls ab. Diese Auswirkungen können für den Kanton dennoch stark ins Gewicht fallen. Zu den finanziellen Auswirkungen einer Verlegung des UBS-

Hauptsitzes auf die Stadt Zürich hat der Stadtrat mit Beschluss vom 22. Oktober 2025 (STRB Nr. 3201/2025) in Beantwortung der dringlichen Anfrage von Isabel Garcia und Mitunterzeichnenden Stellung genommen.

Zu Frage 3: Derzeit sind rund 18 000 Mitarbeitende der UBS im Kanton Zürich wohnhaft. Es ist jedoch nicht bekannt, wie viele Stellen im Kanton Zürich bei einer Verlegung des Hauptsitzes ins Ausland wegfallen würden. Es ist auch nicht bekannt, ob und zu welchen Bedingungen diese Personen eine neue Anstellung finden würden. Zu Frage 4: Seit Anfang 2023 ist ein leichter Zuwachs der Anzahl arbeitsloser Personen aus der Finanzdienstleistungsbranche festzustellen. Die Daten der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zeigen, dass sich die durchschnittliche Stellensuchdauer verlängert hat und leicht über dem kantonalen Mittel liegt, während die Zahl offener Stellen in der Finanzbranche in den letzten Monaten etwas rückläufig ist. Die Entwicklung der Arbeitslosenquote im Finanzdienstleistungssektor entspricht weitgehend dem kantonalen Trend, der seit Ende 2023 wieder leicht nach oben zeigt. Die RAV-Anmeldungen von Stellensuchenden aus der Finanzdienstleistungsbranche blieben in den vergangenen Monaten weitgehend stabil. Eine Prognose zu den Auswirkungen eines allfälligen Wegzugs der UBS auf die Arbeitslosenzahlen ist aufgrund der zahlreichen ungesicherten Faktoren nicht möglich. Unklar ist z. B., in welchem Umfang und in welchen Bereichen sich ein solcher Schritt auswirken würde. Weiter hängen die Auswirkungen von der Arbeitsmarktlage zum Zeitpunkt der Umsetzung ab. Diese würden sich voraussichtlich auch erst mit einer gewissen Verzögerung bemerkbar machen. Zu Frage 5: Eine Verlagerung des Hauptsitzes der UBS würde die Wahrnehmung und Stabilität des Finanzplatzes Zürich spürbar nachteilig beeinträchtigen. Dank ihrer starken Marktstellung und Finanzkraft leistet die UBS wesentliche Beiträge zur Finanzmarktinfrastruktur – etwa im Zahlungsverkehr und in der Wertschriftenaufbewahrung –, wovon auch andere Banken profitieren. Ein Wegzug hätte daher nicht nur direkte fiskalische Einbussen zur Folge, sondern auch indirekte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die internationale Sichtbarkeit und die Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes Zürich. Zu Frage 6: Der Bankensektor der Schweiz weist eine enge Verflechtung mit der Realwirtschaft auf. 2023 betrug die direkte Bruttowertschöpfung des Schweizer Bankensektors 42,6 Mrd. Franken. Die indirekte Bruttowertschöpfung, die aufgrund der Tätigkeiten der Banken in anderen Bran-

chen entsteht, beträgt rund 24,8 Mrd. Franken (Swiss Banking, Bedeutungsstudie 2024, Volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes, November 2024). Konkret ist zu erwarten, dass durch den Wegzug eines bedeutenden Instituts wie der UBS – der Zugang von KMU zu spezialisierten Finanz- und Zahlungsdienstleistungen sowie zur internationalen Kapital- und Exportfinanzierung erschwert würde, – die Kredit- und Hypothekenvergabe indirekt beeinträchtigt würde, da Banken und Finanzinstitute weniger gut vernetzt wären und sich Refinanzierungs- oder Dienstleistungsbedingungen verschärfen könnten, – die Realwirtschaft, insbesondere exportorientierte Unternehmen und ihre Zulieferer, unter höheren Kosten oder einer stärkeren Abhängigkeit vom Ausland leiden könnten (z. B. aufgrund fehlender inländischer Services im Zahlungsverkehr oder eingeschränkten Zugangs zu Devisen- und Kapitalmärkten). Zwar lassen sich aus der Datenlage keine genauen Zahlen für diese indirekten Effekte auf kantonaler oder kommunaler Ebene ableiten. Dennoch zeigen nationale Daten deutlich, dass der Finanzsektor weit über seine unmittelbaren Betriebe hinauswirkt und ein wichtiger Katalysator für die Wertschöpfung anderer Branchen ist. Das Kreditvolumen der UBS an Unternehmen und Privatkundinnen und -kunden in der Schweiz beläuft sich auf rund 350 Mrd. Franken. Bezüglich der Auswirkungen eines Wegzugs der UBS auf die Kreditversorgung gehen die Meinungen von Fachleuten auseinander. Der Wettbewerb auf den Kreditmärkten ist hoch, und neue Anbietenden wie Versicherungen, Pensionskassen oder FinTech-Unternehmen treten zunehmend aktiv auf. Insgesamt ist festzuhalten, dass der Finanzsektor – und insbesondere die UBS – wesentlich zur Stabilität und Finanzierungskraft der Schweizer Wirtschaft beiträgt. Eine Verlegung des Hauptsitzes würde strukturelle Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Sichtbarkeit des Finanzplatzes Zürich mit sich bringen. Zu Frage 7: Hierzu wird auf die Stellungnahme des Regierungsrates zur Änderung der Eigenmittelverordnung (RRB Nr. 942/2025) verwiesen. Die Bankenregulierung sollte die Finanzstabilität gewährleisten und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit wahren. Diesem Ziel wird das Massnahmenpaket des Bundesrates nicht gerecht. Die Massnahmen sind teilweise nicht verhältnismässig und bedeutend strenger

als die Regulierungen in vergleichbaren Konkurrenzstandorten. Dem Finanzmarkt droht eine Überregulierung, verbunden mit hohen Regu- lierungskosten und folglich Wettbewerbsnachteilen. Zudem fehlt eine umfassende Regulierungsfolgeabschätzung des Bundes, die auch alternative bzw. mildere Regulierungsansätze prüft. Der Regierungsrat hat deshalb den Bundesrat aufgefordert, alternative Regulierungsansätze in Betracht zu ziehen, welche die Resilienz stärken, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu gefährden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli