RRB Nr. 1307/2012
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Behandlungs- und Nachsorgebereich 2012, Einlage und Zuwendungen, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2012
1307. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2012)
Erwägungen
A. Gemäss Art. 105 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 ist die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser Sache des Bundes. Der Bund trägt dabei insbesondere den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums Rechnung. Gemäss Art. 44 Abs. 2 des Alkoholgesetzes gehen 10% vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung an die Kantone, wobei dieser Anteil gemäss Abs. 3 im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter den Kantonen aufgeteilt wird. Die Mittel sind bestimmt für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen (Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes). Der Kanton Zürich weist seinen Anteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholfonds) zu (Bestandteil der Leistungsgruppe «Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht»).
B. Der Rechnungsabschluss der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 hat einen Reinertrag von Fr. 268 865 695 ergeben. Der Kantonsanteil von 10% dieses Betrages beläuft sich demnach auf Fr. 26 886 569, wobei auf den Kanton Zürich Fr. 4 690 783 entfallen. Der Bestand des Alkoholfonds betrug einschliesslich Zinsen von Fr. 136 604 per 31. Dezember 2011 Fr. 4 679 718.15 (Vorjahr Fr. 4 509 316.15). Die Auszahlung des Kantonsanteils erfolgt jeweils im folgenden Geschäftsjahr. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat jeweils auf Ende Jahr die Beitragsverteilung aus dem Behandlungs- und Nachsorgebereich (Anteil 55%) und stellt die gemeinsame Berichterstattung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirektion ihrerseits die Beiträge für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung (Anteil 45%) beantragt.
C. In der Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion KR- Nr. 2/2010 betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes hat der Regierungsrat festgehalten, dass zusätzliche Mittel, die den Fondsbestand in der Höhe einer Jahresausgabe überschreiten, grundsätzlich den bestehenden Einrichtungen im Präventions- und Behandlungsbereich zugutekommen. Im Behandlungsbereich betrifft dies die Alkoholfachstellen. Im Bericht des Regierungsrates zur Motion KR-Nr. 2/2010 vom 21. November 2012 (Vorlage 4945) ist zudem festgehalten, dass diesen Stellen mit der nächsten Antragstellung an den Regierungsrat Ende 2013 rund Fr. 300 000 zusätzlich ausgerichtet werden (schrittweiser Abbau des Bestands des Alkoholfonds auf die Hälfte). Nachdem der Reinertrag einschliesslich Zinsen (Fr. 4 831 174) auch in diesem Jahr die Höhe der budgetierten ordentlichen Jahresausgaben (Fr. 3 943 228) überschritten hat, können zusätzliche Mittel im Betrag von Fr. 887 946 verwendet werden. Für den Bereich der Gesundheitsdirektion sind gemäss üblichem Verteiler 45% (Fr. 399 576) und für den Bereich der Sicherheitsdirektion 55% (Fr. 488 370) der zusätzlichen Mittel vorgesehen. Die Gesundheitsdirektion wird die zusätzlichen Mittel von Fr. 399 576 im Jahr 2013 beanspruchen. Somit entfallen für 2012 auf die Sicherheitsdirektion Beiträge von Fr. 2 646 598 (einschliesslich Fr. 25 000 Verwaltungsaufwand der Sicherheitsdirektion) und auf die Gesundheitsdirektion Beiträge von Fr. 2 184 576.
D. Zu den eingegangenen Gesuchen aus dem Behandlungs- und Nachsorgebereich sind folgende Bemerkungen anzubringen: 1. Der Beitrag an den Behandlungsaufwand der zürcherischen Beratungsstellen für Alkoholprobleme ist seit 1989 auf 1,5 Mio. Franken begrenzt. Nachdem der Reinertrag auch in diesem Jahr die Höhe einer ordentlichen Jahresausgabe überschritten hat (vorne lit. C), können den Beratungsstellen zusätzliche Mittel von Fr. 488 370 ausgezahlt werden, was insgesamt Fr. 1 988 370 ergibt. Hinzu kommen die Entschädigungen für die Kontrollfälle von Fr. 57 420, was zu einem Gesamtbetrag von Fr. 2 045 790 führt. Die Beiträge an die Beratungsstellen für Alkoholprobleme verteilen sich wie folgt: in Franken Öffentlich-rechtliche Behandlungsstellen 802 488.90 (zulasten Konto 3632 2 00000, Beiträge an private Institutionen) Kontrollfälle 31 680.00 Privatrechtlich organisierte Behandlungsstellen 1 185 881.10 (zulasten Konto 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen) Kontrollfälle 25 740.00 Total 2 045 790.00 2. Gemäss RRB Nr. 3075/1992 vergütet die Sicherheitsdirektion der Forelklinik aus dem Alkoholfonds einen Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 im Jahr zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen.
3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich werden dem Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) zulasten des Kontos 3130 0 00000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 308 ausgerichtet. 4. Die Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme (FSKZ) ist ein Zusammenschluss der zürcherischen Beratungsstellen für Alkoholprobleme. Sie bietet sich als Ansprechpartnerin für Behörden, Institutionen und Einzelpersonen an, wirkt an der Verteilung des Alkoholzehntels mit und gewährleistet die fachliche Unterstützung. Der FSKZ werden Fr. 20 000 an die Betriebskosten des Jahres 2012 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen, ausgerichtet. 5. Das niederschwellige Angebot von IOGT-Schweiz / Schweizer Guttempler in der Nachsorgearbeit versteht sich als Ergänzung zu den regionalen Fachstellen. Ziel ist es, den Therapieerfolg der ambulanten und stationären Stellen zu sichern. Im Kanton Zürich bestehen drei Gesprächsgruppen für Suchtgefährdete und Angehörige (zwei in Zürich und eine in Winterthur). Das Projekt wird mit Fr. 100 000 unterstützt. Für Vereinsaktivitäten werden Fr. 2000 zur Verfügung gestellt. Die Beiträge gehen zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen. 6. Die Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme (zfa) stellte einen Finanzierungsantrag für ein ambulantes Alkohol-Entzugsprogramm für die Jahre 2010–2012 von Fr. 35 000 im Jahr, insgesamt Fr. 105 000. Da im Jahr 2011 nicht alle Kurse durchgeführt werden konnten, beantragte die zfa nur Fr. 27 500. Dieser Betrag wurde, in Gutheissung des Antrages, zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Institutionen, ausbezahlt.
E. Für den Alkoholfonds ergibt sich somit folgende Rechnung: in Franken Ertrag: Anteil Alkoholzehntel 4 690 783.00 Zinsertrag (gemäss § 27 Abs. 1 lit. c Finanzcontrollingverordnung) 140 391.00 Ertrag total 4 831 174.00 Aufwand: Aufwand Gesundheitsdirektion (gemäss Budget) –1 785 000.00 Aufwand Gesundheitsdirektion (zusätzliche Mittel, Ausschüttung im 2013) –399 576.00 Aufwand Sicherheitsdirektion (Behandlung und Nachsorge) –2 133 228.00 Aufwand Sicherheitsdirektion (zusätzliche Mittel) –488 370.00 Aufwand Sicherheitsdirektion (Verwaltung des Alkoholfonds) –25 000.00 Aufwand total –4 831 174.00
Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Alkoholgesetzes ist der Kanton Zürich verpflichtet, die vom Bund erhaltenen jährlichen Mittel des Alkoholzehntels zur Bekämpfung des Alkoholismus sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in den Ursachen und Wirkungen zu verwenden. Gesetzliche Grundlagen für die entsprechende Verwendung im Kanton finden sich in den §§ 11, 13 und 46 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes sowie in § 48 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes. Da bezüglich der Höhe und des Verwendungszweckes der Bundesgelder keine Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich gestützt auf § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um gebundene Ausgaben. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Behandlung und Nachsorge besteht lediglich bei der Zuweisung der Mittel durch den Regierungsrat ein gewisser Spielraum. Die Aufwendungen 2012 von Fr. 2 621 598 (Aufwand Sicherheitsdirektion im Rechnungsjahr 2012: Fr. 2 133 228.00 für die Behandlung und Nachsorge sowie Fr. 488 370 für zusätzliche Mittel) sind im Budget 2012 eingestellt und werden dem Buchungskreis Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, belastet.
F. Der Fondsbestand weist am 31. Dezember 2012 Folgendes aus: in Franken Fondsbestand am 31. Dezember 2011 4 679 718.15 Fondszunahme durch nicht im 2012 ausgeschüttete zusätzliche Mittel an die Gesundheitsdirektion 399 576.00 Fondsabnahme durch Ausschüttung der zusätzlichen Mittel des Jahres 2011 an die Gesundheitsdirektion –235 432.00 Fondsbestand per 31. Dezember 2012 4 843 862.15
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Behandlungs- und Nachsorgebereich im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 621 598 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt: in Franken 1. Zürcherische Beratungsstellen für Alkohol- und Suchtprobleme 2 045 790 2. Forelklinik (Betriebskostenanteil) 410 000 3. Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung: – Leistungs- und Qualitätserfassung 16 308 4. Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme 20 000 5. Schweizer Guttempler 102 000 6. Beitrag an zfa für ambulantes Alkohol-Entzugsprogramm 27 500
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des kantonalen Anteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2013 Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi