RRB Nr. 1450/2011
Erneuerung der Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz 2007-2015, Zustimmung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2011
1450. Erneuerte Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz (Unterzeichnung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Als Grundlage für eine koordinierte Entwicklung von E-Government hat der Bundesrat am 24. Januar 2007 die E-Government-Strategie Schweiz verabschiedet. Mit Beschluss Nr. 1398/2007 hat der Regierungsrat der dazugehörigen Rahmenvereinbarung über die E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz 2007–2011 zugestimmt. Das Ziel der Vereinbarung ist sicherzustellen, dass E-Government über alle Staatsebenen koordiniert erfolgt. Sie regelt die Organisation und das Vorgehen von Bund und Kantonen für die Umsetzung der E-Government- Strategie Schweiz. Die Rahmenvereinbarung läuft Ende 2011 aus. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat zum Entwurf einer erneuerten Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt. Mit Beschluss Nr. 989/2011 hat der Regierungsrat zur überarbeiteten Rahmenvereinbarung Stellung genommen. Die KdK hat nach der Zusammenfassung der Rückmeldungen der Kantone den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme verfasst und diesen den Kantonsregierungen zur Prüfung vorgelegt. Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 1145/2011 geäussert. Gestützt auf die Stellungnahmen der Kantone, hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz zusammen mit der KdK die Rahmenvereinbarung angepasst. Der Leitende Ausschuss der KdK hat anlässlich der Sitzung vom 4. November 2011 festgestellt, dass die wichtigsten Anliegen der Kantone berücksichtigt sind, und empfiehlt die Annahme der überabeiteten Rahmenvereinbarung. Die KdK hat danach die zu unterzeichnende Fassung den Kantonen mit wenigen formalen Anpassungen zugestellt und diese eingeladen, ihr die Zustimmung zur revidierten Rahmenvereinbarung mitzuteilen und sie gleichzeitig zu ermächtigen, die Vereinbarung anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 16. Dezember 2011 zu unterzeichnen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 16. November 2011 der erneuerten Rahmenvereinbarung zugestimmt.
B. Beurteilung der Rahmenvereinbarung Wesentliche Anliegen des Kantons Zürich gemäss RRB Nrn. 989/2011 und 1145/2007 sind in der erneuerten Rahmenvereinbarung berücksichtigt, insbesondere der Verzicht auf eine gemeinsame Finanzierung der Geschäftsstelle E-Government Schweiz, die auch von den meisten Kantonen abgelehnt wurde. Um die Erstellung des Aktionsplanes nicht zu gefährden, ist auf Anregung des Steuerungsausschusses E-Government neu vorgesehen, höchstens 8% der jährlichen Ausgaben für die Erstellung, die Begleitung und das Controlling des Aktionsplanes mitzufinanzieren. Die Vereinbarung mit der finanziellen Verpflichtung ab 2012 soll dagegen nicht um fünf, sondern lediglich um vier Jahre (2012–2015) verlängert werden. Dem Anliegen nach einem Kostenschlüssel, der nicht alleine auf die Einwohnerzahl abstützt, wurde nicht entsprochen. Für die andauernde und nachhaltige Weiterentwicklung von E-Government ist eine noch stärkere Zusammenarbeit über alle drei Staatsebenen nötig. Mit dem vorgesehenen Aktionsplan können neue Impulse im E-Government gesetzt werden. Obwohl über die strategischen Stossrichtungen noch wenig bekannt ist, wird E-Government mit dem Aktionsplan, den leicht angepassten Aufgaben der Organisationsgremien und der gemeinsamen Finanzierung gesamtschweizerisch gestärkt, was sich auch auf die Entwicklung im Kanton positiv auswirken wird. Die Fortführung der Rahmenvereinbarung entspricht auch einer wichtigen Leitlinie der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008–2012, wonach der Kanton die Zusammenarbeit im Bereich E-Government mit seinen Gemeinden und Städten sowie mit anderen Kantonen und dem Bund stärkt. Der Rahmenvereinbarung ist deshalb zuzustimmen.
C. Finanzierung Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet sich der Kanton Zürich zu einer jährlichen Beteiligung an den Kosten der Projekte des Aktionsplans und deren Controlling für die nächsten vier Jahre. Die Ausgaben für den Aktionsplan werden auf jährlich insgesamt 2,4 Mio. Franken beschränkt und hälftig zwischen Bund und Kantonen geteilt. Gemäss dem vorgesehenen Verteilschlüssel nach der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner beträgt der Anteil des Kantons Zürich rund Fr. 210 000 bzw. für die gesamte Vereinbarungsdauer von vier Jahren Fr. 840 000. Die jährlichen Beiträge sind im Entwurf zum Budget 2012 und im KEF 2012–2015 nicht berücksichtigt. Für 2012 ist bei Zustandekommen der Vereinbarung und abhängig von der Ausgabenentwicklung gegebenenfalls ein Nachtragskredit erforderlich. Die Ausgaben ab 2013 sind im KEF 2013–2016 einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat
I. Der erneuerten Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit E-Government Schweiz für die Jahre 2007–2015 wird zugestimmt.
II. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen: Wir stimmen der erneuerten Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit E-Government Schweiz für 2007–2015 in der Fassung vom 11. November 2011 zu und ermächtigen die KdK zu deren Unterzeichnung auch im Namen des Kantons Zürich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi