RRB Nr. 1872/2010
Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung, Subvention 2011- 2013
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010
1872. Institut für Sozial- und Präventivmedizin (Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2011–2013) Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention); sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Kanton und Gemeinden bekämpfen zudem den Suchtmittelmissbrauch. Die Gesundheitsdirektion überwacht den Gesundheitszustand der Bevölkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlichkeit regelmässig darüber (§ 47 GesG). Sie kann ebenfalls Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 hat der Regierungsrat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung beauftragt, soweit diese Aktivitäten dem Staat obliegen. Seit 2000 nimmt die Universität im Auftrag der Gesundheitsdirektion folgende Aufgaben wahr und stellt sie durch das ISPMZ sicher:
Erwägungen
1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes der Zürcher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters – Evaluation von präventiven Massnahmen und gesundheitsbezogenen Lebensstilen
2. Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich – Gesamtkoordination der präventiven Massnahmen auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit einschliesslich Präventionskampagnen – Nach Absprache Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationalen Gremien – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partner wie die Suchtpräventionsstellen RSPS und KFSP – Entwicklung neuer Methoden der präventiven und gesundheitsfördernden Intervention beim Einzelnen (Verhaltensänderung) und in sozialen Systemen (Settings). Die Universitätsleitung legt unter Einbezug des ISPMZ und in Abstimmung mit der Gesundheitsdirektion die jährlichen Zielsetzungen fest. Die Berichterstattung des ISPMZ über den Stand der Geschäfte erfolgt halbjährlich. Seit 2000 erfolgt die finanzielle Abgeltung über eine jährliche Pauschale (RRB Nr. 1625/2000). Mit RRB Nr. 1432/2004 wurden der Aufgabenbereich um die Umsetzung des kantonalen Konzeptes für Prävention und Gesundheitsförderung erweitert und die pauschale Entschädigung entsprechend angepasst. Bereits 2001 hat das ISPMZ eine Dienstleistungsabteilung «Prävention und Gesundheitsförderung» für den Kanton Zürich mit mindestens 3,5 Stellen eingerichtet und die Mittel für das Gesundheitsmonitoring und die praktische Präventionsarbeit dieser Abteilung zugewiesen. Geleitet wird die Dienstleistungsabteilung vom kantonalen Beauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung. Dabei ist die Querschnittsaufgabe der Prävention und Gesundheitsförderung in allen Direktionen zu betreiben. Das ISPMZ kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahrnehmen; deren Umsetzung ist dann von diesen abzugelten (RRB Nrn. 230/2003, 1767/2006). 2004 ist im Auftrag der Gesundheitsdirektion das Konzept für die Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich publiziert worden. Es gibt die Rahmenbedingungen und die Richtung der Aktivitäten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vor. Schwerpunktprogramme kombinieren dabei Elemente der Öffentlichkeitsarbeit mit konkreten Aktivitäten in Betrieben und Gemeinden. Zwei Schwerpunktprogramme zu Bewegung, Ernährung und Entspannung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung konnten bisher abgeschlossen werden. Sie wurden mit guten Ergebnissen extern evaluiert.
Zurzeit wird das Aktionsprogramm «Leichter leben» im Rahmen der Legislaturplanung des Regierungsrates umgesetzt. Es umfasst neben 29 Teilprojekten aus den Bereichen Bildung, Sport und Gesundheit eine Kampagne, um die Bevölkerung für ein gesundes Körpergewicht zu sensibilisieren. Die externe Evaluation zeigte auch für diese Kampagne eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie soll bis mindestens Ende 2012 weitergeführt werden. Die Prävention psychischer Erkrankungen ist ein mögliches Schwerpunktprogramm der nächsten Jahre. Die Zürcher Vereinigung Psychiatrischer Chefärzte und das ISPMZ haben dazu bereits ein Konzeptpapier erarbeitet. Endgültig über ein neues Schwerpunktprogramm entscheiden wird gemäss dem Zürcher Präventions- und Gesundheitsförderungskonzept die neu zu schaffende Fachkommission Prävention und Gesundheitsförderung. Im Bereich des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsüberwachung publizierte das ISPMZ 2007 einen umfassenden Bericht zur Gesundheit im Kanton Zürich und stellte ihn am 18. September 2007 dem Regierungsrat vor. Der Bericht zeigt einen erfreulich guten Gesundheitszustand der Zürcher Bevölkerung; es bestehen aber Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen. Je höher die Bildung und das Einkommen sind, desto besser ist im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand. 2008 legte das ISPMZ zudem einen Bericht über Gesundheit im Alter vor. Darin werden Besonderheiten der Prävention für ältere Menschen erläutert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. 2009 folgte ein Bericht über Krebserkrankungen im Kanton Zürich. Es handelt sich um den ersten umfassenden Zürcher Krebsbericht. Ende 2010 soll ein Bericht zur Problematik des Übergewichts folgen. Für 2011 ist nach diesen punktuellen Zwischenberichten wieder ein Gesamtbericht zum Gesundheitszustand der Bevölkerung geplant. Die Suchtprävention stellt einen wesentlichen Teil der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich dar. Das ISPMZ koordiniert gemäss Leistungsauftrag die Stellen für Suchtprävention in ihren Aktivitäten und betreut auch die entsprechende Homepage www.suchtprävention-zh.ch. Information und Kommunikation bilden weitere wichtige Gesichtspunkte im Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung. So fuhr das gemeinsam mit der Stadt Zürich und privaten Organisationen entwickelte «Gesundheits-Tram Zürich» als Informationsplattform bis im
Frühjahr 2008 durch die Stadt Zürich. Anlässlich der Fussballeuropameisterschaft EURO 08 wurde die Kampagne «Der Ball liegt bei Dir» zu den drei Themen Bewegung, Alkohol und HIV-Prävention begonnen. Die allen zugängliche Homepage www.gesundheitsfoerderung-zh.ch enthält zahlreiche, allgemein verständliche Informationen und ermöglicht auch die direkte Bestellung einer Vielzahl von Drucksachen. Das zweimal jährlich durchgeführte «Zürcher Forum Prävention und Gesundheitsförderung» dient zusammen mit dem Zürcher Präventionstag dem regelmässigen Austausch und der Vernetzung der Fachleute in diesem Berufsfeld. Auch diese Aktivitäten werden in den kommenden Jahren weitergeführt. Die in den letzten zehn Jahren gemachten Erfahrungen mit jährlichen Zielsetzungen und einer pauschalen Abgeltung sind sehr positiv zu werten. Es erlaubt, Synergien mit der Universität zu nutzen, und erspart dem Kanton den Aufbau eigener Strukturen zur Sicherstellung einer angemessenen Prävention und Gesundheitsförderung. Durch das ISPMZ ist zudem gewährleistet, dass in der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton immer auch aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung mitberücksichtigt werden. Dies hat im Verlaufe der vergangenen Jahre zu einer deutlich verbesserten Gesundheitsberichterstattung und zu einer Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich geführt. Es besteht kein Anlass, etwas an den bisherigen Vorgaben zu ändern. Der eingangs dargestellte Leistungsauftrag an die Universität soll daher unverändert weitergeführt werden. Bisher erfolgten die Verlängerungen des Dienstleistungsauftrages jeweils alle vier
Jahre, um eine mittelfristige Planung, nicht zuletzt auch im Personalbereich, zu ermöglichen. Nun wird aber Prof. Dr. med. Felix Gutzwiller, der langjährige Direktor des ISPMZ, voraussichtlich per im 2013 emeritiert. Prof. Gutzwiller hat der Entwicklung praxisnaher Konzepte und deren Umsetzung in der praktischen Arbeit vor Ort immer grosse Bedeutung zugemessen. Es ist denkbar, dass es diesbezüglich beim Wechsel der Institutsleitung zu Änderungen kommen könnte. Zudem wird zurzeit ein neues Bundesgesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung ausgearbeitet. Dieses Gesetz könnte ebenfalls grundlegende Auswirkungen auf die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich haben. Um allenfalls notwendige Anpassungen zeitgerecht vornehmen zu können, ist die Laufzeit des fortgeführten Leistungsauftrages an die Universität Zürich daher diesmal bis Ende Jahr 2013 zu begrenzen. In den vergangenen vier Jahren wurde die Universität für die notwendigen Leistungen, soweit sie der Gesundheitsdirektion obliegen, pauschal mit einer jährlichen Subvention von 2,4 Mio. Franken abgegolten. Darin sind die Grundkosten für das Konzept Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich enthalten. Zu den vereinbarten Leistungen gehört aber auch die Unterstützung des Zürcher Krebsregisters. Das Zürcher Krebsregister ist eines der elf Krebsregister in der Schweiz, die 2008 zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung gegen Krebs das nationale Institut NICER (National Institute for Cancer Epidemiology and Registration) mit Sitz in Zürich gegründet haben. Grundlage schweizweit gültiger Aussagen bezüglich der Krebshäufigkeit und allfälliger zeitlicher Veränderungen sind standardisiert erhobene Daten in den einzelnen Krebsregistern. Damit soll auch eine internationale Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt werden. Um die notwendigen Anpassungen beim Zürcher Krebsregister zur standardisierten Bearbeitung der rund 6000 jährlich im Kanton neu auftretenden Krebsfälle vornehmen zu können und um die insbesondere bei Kampagnen anfallende Teuerung von 2010 bis 2013 aufzufangen, ist die jährliche Subvention pauschal um Fr. 100 000 zu erhöhen und für die nächsten drei Jahre auf 2,5 Mio. Franken festzulegen. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das ISPMZ in den Jahren 2011 bis 2013 ist
eine Subvention von gesamthaft 7,5 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zu gewähren. Da gemäss § 46 GesG der Kanton Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetztes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im KEF 2011–2014 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt. Er ist dem Konto 3634 5 00000, IC-Beiträge an kons. Einheiten, zu belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zuständigkeit der Universität für Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich wird entsprechend den in RRB Nrn. 230/ 2003, 1432/2004 und 1767/2006 festgelegten Bedingungen beibehalten.
II. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung wird dem ISPMZ in den Jahren 2011 bis 2013 an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 7 500 000 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 7 500 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.
III. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universitätsleitung, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi