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Anfrage Andreas Keiser, Glattfelden, und Mitunterzeichnende betreffend Stahlbauarbeiten für die neue Pantanal-Voliere im Zoo Zürich, Beantwortung

RRB Nr. 194/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 4 mar 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-194-2026/de/anfrage-andreas-keiser-glattfelden-und-mitunterzeichnende-betreffend-stahlbauarbeiten-fur-die-neue-pantanal-voliere-im-zoo-zurich-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 194/2026

Anfrage Andreas Keiser, Glattfelden, und Mitunterzeichnende betreffend Stahlbauarbeiten für die neue Pantanal-Voliere im Zoo Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 24/2026

Sitzung vom 4. März 2026

194. Anfrage (Stahlbauarbeiten für die neue Pantanal-Voliere im Zoo Zürich) Kantonsrat Andreas Keiser, Glattfelden, und Mitunterzeichnende haben am 19. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Stahlbauarbeiten für die neue Pantanal-Voliere im Zoo Zürich stehen derzeit still, weil der Zoo die Zusammenarbeit mit der Stahlbaufirma, der Baltensperger AG mit Sitz in Höri (ZH), beendet hat (vgl. Mitteilung der Zoo Zürich AG vom 9. Dezember 2025). Gemäss Mitteilung der Zoo Zürich AG vom 14. Januar 2026 sind die zwischenzeitlichen Bemühungen um eine gemeinsame Lösung leider erfolglos geblieben, weshalb die Verhandlungen nun endgültig beendet werden müssen. Der Kanton Zürich hielt per 31. Dezember 2024 im Finanzvermögen 8750 Aktien der Zoo Zürich AG (entsprechend 9,72% des Aktienkapitals) und ist somit Miteigentümer des Zoos. Er hat zudem einen statutarischen Anspruch auf die Ernennung eines Verwaltungsrats. Mit Beschluss Nr. 1264/2022 gewährte der Regierungsrat dem Zoo für die Jahre 2023 bis 2027 einen Betriebsbeitrag von jährlich Fr. 3 360 200 und damit insgesamt Fr. 16 801 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds. Zusätzlich wurden dem Zoo für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Gebäuden und Anlagen seit 1945 jeweils von Stadt und Kanton gleich hohe Investitionsbeiträge ausgerichtet, letztmals ein Beitrag des Kantons von Fr. 7 800 000 für Investitionen in den Jahren 2020 bis 2030 zulasten des Lotteriefonds (heute Gemeinnütziger Fonds). Schliesslich ist die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die als öffentlichrechtliche Anstalt zu 100% dem Kanton Zürich gehört, seit über 20 Jahren Hauptsponsorin des Zoos. Vor dem Hintergrund der Rollen des Kantons als Eigner und Leitungsorgan sowie seiner direkten und indirekten finanziellen Beteiligungen bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Hatte der Regierungsrat Kenntnis davon, dass Verwaltungsratsmitglied (und Alt-Kantonsrat) Martin Farner, der im Verwaltungsrat der Zoo Zürich AG eigentlich für Baufragen zuständig wäre, aus dem Verwaltungsrat ausgetreten und bis heute nicht ersetzt worden ist?

2. Die neue Pantanal-Voliere wird von einer 35 Meter hohen Stahlkonstruktion mit bis zu 124 Meter langen Stahlbögen umspannt und ist das grösste Bauprojekt mit der längsten Bauzeit in der Geschichte des Zoo Zürich. Gemäss Medienmitteilung der Zoo Zürich AG vom 9. Dezember 2025 können nur wenige Spezialisten eine solche Konstruktion verwirklichen. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der Zoo Zürich wegen diesem Debakel um die Pantanal-Voliere nicht um zusätzliche bzw. ausserordentliche Betriebs- und/oder Innovationsbeiträge ersuchen wird?

3. Gemäss Mitteilung der Zoo Zürich AG vom 14. Januar 2026 wurde noch kein neuer Umsetzungspartner gefunden. Wie gedenkt der Regierungsrat im Rahmen seiner Möglichkeiten konkret Einfluss zu nehmen, damit die Baltensperger AG die Stahlbaukonstruktion allenfalls doch noch fertigstellen kann oder aber wenigstens die bereits produzierten Bogenträger gegen eine angemessene Entschädigung, welche das wirtschaftliche Überleben der Baltensperger AG sicherstellt, weiterverwendet werden können?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Andreas Keiser, Glattfelden, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Die Zoo Zürich AG ist eine selbstständige Aktiengesellschaft, der Kanton ist ein Minderheitsaktionär. Bei der Zusammenarbeit mit dem erwähnten Stahlbauunternehmen handelt es sich um ein privatrechtliches Verhältnis, das in die Zuständigkeit der Zoo Zürich AG fällt. Weder liegen dem Kanton Details zu den Streitigkeiten vor, noch hat er entsprechende Einsichtsrechte oder könnte den Sachverhalt inhaltlich korrekt würdigen. Zu Frage 1: Ja. Zu Frage 2: Der Zoo Zürich AG als selbstständige Aktiengesellschaft steht es frei, um Beiträge zu ersuchen. Die Antwort auf etwaige Gesuche kann nicht vorweggenommen werden. Allfällige Kosten aus dieser Angelegenheit können nicht vom Kanton getragen werden.

Zu Frage 3: Der Regierungsrat bedauert die aktuelle Situation und wünscht sich eine gütliche Einigung. Er erwartet von der Zoo Zürich AG, dass sie diesbezüglich ihr Möglichstes tut. Die Entscheidungen kann und muss jedoch die Zoo Zürich AG treffen. Der Kanton Zürich hat in seiner Rolle als Aktionär in dieser Frage gemäss dem Obligationenrecht (SR 220) und den Statuten der Zoo Zürich AG keine Zuständigkeit.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli