RRB Nr. 207/2026
Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Ein Jahr Grossbaustelle in Gossau ZH – Wären weniger Umsatzverluste des Gewerbes möglich gewesen oder noch möglich?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 11/2026
Sitzung vom 4. März 2026
207. Anfrage (Ein Jahr Grossbaustelle in Gossau ZH – Wären weniger Umsatzverluste des Gewerbes möglich gewesen oder noch möglich?) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, und Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, haben am 12. Januar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Ortsdurchfahrt in Gossau ZH wird zwischen den Kreiseln Mönchaltorferstrasse und Laufenbachstrasse saniert. Dabei soll auch die Sicherheit für den Velo- und Fussverkehr erhöht, der Verkehrslärm reduziert und der unter der Grütstrasse verlaufende Durchlass des Gossauerbachs hochwassersicher ausgebaut werden. Die Baustelle ist nun ein Jahr am Laufen, aber seit einem Jahr ist auch die Durchfahrt von Gossau unterbrochen und das Gossauer Unterdorf teilweise abgeschnitten. Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet die Baustelle teils grössere Umwege, unnötige Staus vor Ampeln und für das betroffene Gewerbe sicherlich grössere Umsatzeinbussen bis hin zu Ladenschliessungen. Neben der Bevölkerung von Gossau sind auch umliegende Gemeinden wie Mönchaltorf oder Grüningen durch die Verkehrsführung tangiert. Gemessen an der Bausumme von 9,36 Millionen Franken, die der Regierungsrat für das Projekt bewilligt hat, sind die mit der über 2 Jahren laufenden Baustelle verbundenen Einbussen des Gewerbes und Einschränkungen des Verkehrs doch eher unverhältnismässig. Mit Blick auf mögliche Optimierungen für künftige Projekte haben wir folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Wurden für das oben genannte Tiefbauprojekt (nachher Projekt Gossau ZH genannt) auch Alternativen wie Etappierungen der Bauarbeiten, Teilprojekte mit mehr Unternehmern und eine andere Verkehrsführung ohne Totalsperrung geprüft? Falls ja, warum wurde dies nicht zugunsten von Verkehr und Gewerbe umgesetzt und welche Mehrkosten wären dem Kanton durch Alternativen (Teilprojekte, etc.) entstanden?
2. Ist der Baufortschritt im Verhältnis zur Bausumme in einem für Tiefbauprojekte üblichen Rahmen, oder ist es doch eine lange Bauzeit, gemessen an der Bausumme, und was sind die genauen Gründe dafür?
3. Gibt es Erfahrungswerte bei anderen Tiefbauprojekten, wie gross die Einbussen des Gewerbes im betroffenen Perimeter im Verhältnis zur Bausumme waren oder sein dürfen?
4. Wie wurde dieser Punkt von Frage 3 im Vorfeld beim Projekt in Gossau ZH konkret evaluiert, um Einbussen zu verhindern und wie hoch schätzt der Kanton die Einbussen des Gossauer Gewerbes (inkl. Läden und Fahrtwege Gewerbe in Industrie) über die 2 Jahre Bauzeit beim Projekt in Gossau ZH ein?
5. Was lässt sich jetzt noch (im zweiten Baustellenjahr) beim Projekt in Gossau ZH machen, um die Situation von Gewerbe und Verkehrsführung sowie der umliegenden Gemeinden (etwa durch schnelleren Baufortschritt) zu verbessern?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurden mehrere alternative Projektvarianten, Etappierungen sowie Verkehrsführungsoptionen geprüft. Grundsätzlich wäre eine separate Realisierung der Teilprojekte zwar möglich gewesen, wegen fehlender Synergieeffekte hätte dies jedoch zu erheblichen Mehrkosten und einer deutlich längeren Gesamtbauzeit geführt. Die bestehenden Abhängigkeiten zwischen den beiden Projekten «Strassensanierung und neue Strassenraumgestaltung inklusive Ersatz Bachdurchlass» und «Ausbau vom Gossauerbach» machen eine gemeinsame Umsetzung insgesamt deutlich effizienter. Die Bauetappierung wurde detailliert analysiert. Die Platzverhältnisse und der Flächenbedarf für die Bauausführung erfordern eine grossräumige Umleitung des motorisierten Individualverkehrs, da im Projektperimeter keine ausreichenden Durchfahrtmöglichkeiten bestehen. Seit Baubeginn zeigt sich vor Ort klar, dass die Flächen, die für Zubringerinnen und Zubringer sowie Anwohnende zur Verfügung stehen, gleichzeitig durch den Bauunternehmer mit Maschinen und Baustellenverkehr genutzt werden müssen. Eine Verkehrsführung durch die Baustelle wäre aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vertretbar. Diese Variante wurde daher frühzeitig verworfen. Die Bauzeit konnte insbesondere durch die folgenden Massnahmen verkürzt werden: – Sperrung der Wüeristrasse für Zu- und Wegfahrten des Kieswerks der Frischbeton + Baustoffe AG und Erstellung einer provisorischen Erschliessung. Dadurch konnten zusätzliche Etappierungen sowie damit verbundene Umstellungen und Behinderungen in diesem Bereich vermieden werden.
– Erstellung eines ganzheitlichen Provisoriums für den Bachdurchlass: Diese Lösung ermöglichte optimierte und durchgehende Arbeitsabläufe, was zu einer spürbaren Verkürzung der Bauzeit führte. Folgende zur Verkürzung der Bauzeit geprüften Massnahmen mussten aufgrund verschiedener fachlicher, organisatorischer und gesetzlicher Kriterien verworfen werden: – Einsatz vorfabrizierter Elemente: Diese Option hätte die erforderliche Flexibilität auf der Baustelle stark eingeschränkt. Bereits geringfügige Störungen oder Abweichungen im Baugrund hätten zeit- und kostenintensive Anpassungen vor Ort erforderlich gemacht. – Einführung eines 2‑Schicht-Betriebs: Diese Massnahme wurde aufgrund erheblicher Herausforderungen in der Personaldisposition, gesetzlicher Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie der erschwerten Planung von Logistik und Materiallieferungen zu Randzeiten verworfen. Zudem wäre eine erhöhte Lärmbelastung in den Morgen- und Abendstunden zu erwarten gewesen. Weiter hätten sich sämtliche beteiligten Werke in den Schichtbetrieb des Unternehmers integrieren müssen, um Wartezeiten zu vermeiden, was als nicht realisierbar beurteilt wurde. Andere Massnahmen zur Verkürzung der Bauzeit wurden aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen nur zeitlich begrenzt angewendet: – Verlängerte Normalarbeitszeiten: Diese sind nur eingeschränkt praktikabel, da sie für den Unternehmer eine erschwerte Personalplanung, eine erhöhte Belastung des Personals sowie die Einhaltung gesetzlicher Arbeits- und Ruhezeitvorgaben erfordern. Zudem sind Materiallieferungen und Logistik zu Randzeiten schwieriger zu koordinieren und es können Lohnzuschläge anfallen. – Nacht- und Wochenendarbeiten: Der Einsatz ausserhalb der regulären Arbeitszeiten wird punktuell genutzt, ist jedoch ebenfalls mit anspruchsvoller Personaldisposition und der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben verbunden. Hinzu kommen Herausforderungen bei Logistik und Materiallieferungen, erhöhte Lärmemissionen für die Anwohnerschaft sowie Lohnzuschläge. Weiter wurden in der Submission das Kriterium «Aufzeigen möglicher Optimierungen und Beschleunigungsmassnahmen» aufgeführt und bewertet. Aus den eingegangenen Offerten war ersichtlich, dass Optimierungsmöglichkeiten bereits weitestgehend ausgeschöpft sind. Zu Frage 2: Von der Bausumme lässt sich nicht direkt auf die Bauzeit schliessen,
da Komplexität und örtliche Bedingungen entscheidend sind. Die Arbeiten an der Grütstrasse in Gossau verlaufen planmässig, und der Abschlusstermin Ende 2026 kann nach heutigem Stand eingehalten werden.
Unter Berücksichtigung der baulichen Randbedingungen, der örtlichen Einschränkungen sowie der technischen Komplexität der vorgesehenen Arbeitsschritte bewegt sich die geplante Bauzeit innerhalb des für vergleichbare Infrastrukturprojekte üblichen zeitlichen Rahmens. Zu Frage 3: Es sind keine entsprechenden Erfahrungswerte bekannt. Solche Einbussen hängen stark von der jeweiligen Art des Gewerbes und den Umständen des Einzelfalles ab. Zu Frage 4: Eine entsprechende Evaluation hat nicht stattgefunden. Das Ergebnis hätte mangels umsetzbarer Alternativen keinen Einfluss auf die notwendige Verkehrsführung haben können. Zu Frage 5: Die Arbeiten wurden bereits im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten soweit sinnvoll optimiert. Wie bereits bei der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, wurden auch weitere Massnahmen in Erwägung gezogen. Für die Etappe Spätsommer 2026 werden momentan noch Optimierungen geprüft. So soll das Einkaufszentrum immer von der Laufenbachstrasse her erreichbar sein. Ursprünglich war vorgesehen, dass dieser Abschnitt gesperrt wird und die Zufahrt nur über einen Umweg erfolgen kann.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli