RRB Nr. 22/2017
Strassen, Unterengstringen/Weiningen, 295 Zürcherstrasse, Fahrbahnsanierung, Strassenraumoptimierung, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2017
22. Strassen (Unterengstringen/Weiningen, 295 Zürcherstrasse, km 5.750–6.150, Fahrbahnsanierung/Strassenraumoptimierung, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Zürcherstrasse auf dem Gemeindegebiet Unterengstringen und Weiningen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 295 geführt. Die Strasse einschliesslich Gehweg weist mit einer Breite von 17 m einen grosszügigen Strassenraum auf. Dieser monotone Strassenraum hat den Charakter einer Überlandstrasse, der wegen seiner Topografie die Autofahrenden zur Geschwindigkeitsübertretung verleitet. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Siedlungsverträglichkeit zu verbessern, sieht das Tiefbauamt im Einvernehmen mit den Gemeinden Unterengstringen und Weiningen folgende Massnahmen vor: – Rückbau und Erneuerung der Bushaltestellen Aegelsee in beiden Fahrtrichtungen; – Neubau eines begrünten Mittelstreifens; – Neubau von sechs Fussgängerübergängen; – Rückbau, Anpassung und Erneuerung der Beleuchtung; – Anpassung der Strassenentwässerung; – Anpassen der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie; – Sanierung der Strassenbeläge; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter; – Werkleitungsarbeiten Dritter. Der Gemeinderat Unterengstringen hat sich mit Beschluss vom 24. März 2014 zum Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) geäussert. Der Gemeinderat Weiningen hat sich ebenfalls mit Beschluss vom 24. März 2014 zum Projekt im Sinne von § 12 StrG geäussert. Mit Beschluss vom 25. April 2016 hat der Gemeinderat Weiningen dem Projekt zugestimmt. Das Vorprojekt ist gemäss § 13 StrG von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Mitwirkung der Bevölkerung mit Planauflage wurde deshalb verzichtet. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 StrG erfolgte vom 22. April bis 22. Mai 2016.
Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die projektbezogene Begehren enthält. Mit dem Einsprecher konnte im Rahmen der Einigungsverhandlung eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einsprache ist mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls vom 1. Juni 2016 zurückgezogen worden und kann als erledigt abgeschrieben werden.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz stuft das Bauvorhaben als lärmtechnisch unbedenklich ein. Beim Projektperimeter sind keine Massnahmen an der Quelle mit lärmarmem Belag vorgesehen. Als separates Bauobjekt wird im gleichen Perimeter entlang der Zürcherstrasse 65 bis 71 eine Lärmschutzwand erstellt. Die Lärmschutzwand ist nicht Bestandteil dieses Projekts. Das Projekt für die Lärmschutzwand Zürcherstrasse 65 bis 71 wurde mit der Verfügung der Baudirektion Nr. 0920/2015 bereits festgesetzt. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 18. Dezember 2015 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 2 280 000 Nebenarbeiten 315 000 Technische Arbeiten 450 000 Total 3 045 000 Mit den Massnahmen zur Fahrbahnsanierung und Strassenraumoptimierung fallen Kosten für die Gemeinde Unterengstringen an. Die Gemeinde Unterengstringen beteiligt sich gemäss Beschluss vom 25. April 2016 mit Fr. 195 000 an den Kosten. Diese werden direkt von der Bauunternehmung an die Gemeinde Unterengstringen verrechnet. In der Strassenraumoptimierung sind auch flankierende Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordumfahrung enthalten. Die Kosten zulasten des Bundes betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 145 000. Der endgültige Betrag hängt von den tatsächlichen Kosten ab und wird dem Bund (ASTRA) in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 63010 80000, Investitionsbeiträge vom Bund Staatsstrassen, für das Objekt 84S-80463 gutzuschreiben.
Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde ASTRA Total Fr. Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 145 000 145 000 Erneuerung Staatsstrassen 195 000 195 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt 2 705 000 2 705 000 Total 2 705 000 195 000 145 000 3 045 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Unterengstringen von Fr. 195 000 eine Ausgabe von Fr. 2 850 000 zu bewilligen, wovon als gebundene Netto-Ausgabe Fr. 2 705 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung sowie als neue Ausgabe Fr. 145000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. Da der Bundesbeitrag in seiner Höhe noch nicht eindeutig bestimmbar ist, wird er nicht berücksichtigt. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 045 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 89% 2 705 000 2 705 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 5% 145 000 145 000 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50111 00000 6% 195 000 195 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 900 000 145 000 3 045 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1617/2012 bewilligte Ausgabe von Fr. 255 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht lediglich Kapitalkosten für den ausstehenden Beitrag des ASTRA (Fr. 145 000). Sie betragen für Zinsen (1,5%) Fr. 4000 und Abschreibungen Fr. 1000, gesamthaft Fr. 5000. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80463 Unterengstringen, 295 Zürcherstrasse aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt und Erneuerung Staatsstrassen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2017 mit einem Anteil von Fr. 138 000 enthalten sowie im KEF 2017–2020 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Rückbau und die Erneuerung der Bushaltestellen Aegelsee, den Neubau eines begrünten Mittelstreifens und von sechs Fussgängerübergängen, den Rückbau und die Anpassung sowie die Erneuerung der Beleuchtung, die Anpassung der Strassenentwässerung und der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie, die Sanierung der Strassenbeläge und die Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter an der 295 Zürcherstrasse in den Gemeinden Unterengstringen und Weiningen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 145 000 zulasten der Investitionsrechnung und eine gebundene Netto-Ausgabe von Fr. 2 705 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 2 850 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 18. Dezember 2015)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1617/2012 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Unterengstringen, Weiningerstrasse 50, 8103 Unterengstringen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Gemeinderat Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi