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Strategie Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II, Festsetzung

RRB Nr. 259/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 20 mar 2019

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-259-2019/de/strategie-digitaler-wandel-an-kantonalen-schulen-der-sekundarstufe-ii-festsetzung

Consultato il 6 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 7 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 259/2019

Strategie Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II, Festsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. März 2019

259. Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II»

Erwägungen

1. Ausgangslage Die fortschreitende Digitalisierung hat weitgehend alle Lebens-, Wirtschafts- und Bildungsbereiche erfasst. Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) prägt unser tägliches Leben. Auch im Bildungsbereich werden auf allen Bildungsstufen Vorhaben im Bereich der Digitalisierung und des digitalen Wandels umgesetzt. Mobile elektronische Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Smartphones) unterstützen beispielsweise zunehmend den Unterricht, die Erledigung von Hausaufgaben und Übungen, das Erstellen von Präsentationen und Berichten. Im Rahmen des Lehrplans 21 werden im Kanton Zürich die Schülerinnen und Schüler der Volksschule in den Fächern Medien und Informatik unterrichtet. Mit der Digitalisierungsinitiative der Zürcher Hochschulen (Vorlage 5523) wird die IKT-Forschung und -Lehre in den Schlüsseltechnologien der Digitalisierung und des digitalen Wandels (z. B. künstliche Intelligenz, Robotik, Automatik) zusätzlich gefördert. Auch die Wirtschaft und die Berufsverbände stellen hohe Anforderungen hinsichtlich der digitalen Kompetenzen der angehenden Berufsleute. Die Schulen der Sekundarstufe II (Schulen Sek II) befinden sich an den Nahtstellen zwischen der Sekundarstufe I der Volksschule, der tertiären Bildung und der Wirtschaft. Im Hinblick auf die Übergänge von der einen zur anderen Stufe stehen die Schulen Sek II damit in mehrfacher Hinsicht vor Herausforderungen. Mit der Einführung der IKT begannen in den späten 90er-Jahren verschiedene Schulen, die administrativen Arbeiten der Schulsekretariate und der Fachschaften mit IKT zu unterstützen. Den Aufbau nahmen oftmals IKT-kundige Lehrpersonen vor. Dies führte zur Entwicklung individueller Softwarelösungen und zum lokalen Betrieb der ersten Standard-Schuladministrationslösungen. Durch neue technologische Entwicklungen, wie beispielsweise die Web-Technologie, eröffneten sich neue Möglichkeiten und gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die bestehenden IKT-Lösungen. Dementsprechend wurden die individuellen und Standard-Softwarelösungen weiterentwickelt und ausgebaut. Unterdessen sind sie unverzichtbare Hilfsmittel für alle in den Schulen und der betrieblichen Grundbildung beteiligten Personen (Schulsekretariate, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler) sowie für die Lehrbetriebe.

Zurzeit greifen an den 18 kantonalen Berufsfachschulen und 21 kantonalen Mittelschulen über 60 000 Nutzerinnen und Nutzer auf die verschiedenen IKT-Lösungen zu. Die Sekundarstufe II gehört damit zu einer der grössten Anspruchs- und Nutzungsgruppe von Informatiksystemen im Kanton Zürich.

2. Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» Der Auf- und Ausbau der IKT fand an den einzelnen Schulen in unterschiedlichem Tempo statt. Ein übergeordnetes IKT-Gesamtkonzept besteht nicht und ist heute erst in Ansätzen vorhanden. Die IKT-Strukturen der Sekundarstufe II sind deshalb zurzeit sehr heterogen. In dieser Form können sie nicht mit der nötigen Effizienz und Qualität zur Bewältigung des digitalen Wandels weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Bildungsdirektion das Mittelschul- und Berufsbildungsamt mit der Erarbeitung einer Strategie für den digitalen Wandel an den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II. Eine Projektgruppe mit je zwei Vertretungen der Schulleitungen der Mittel- und Berufsfachschulen, der Lehrpersonenkonferenzen der Mittelschulen und der Berufsfachschulen, dem Generalsekretariat der Bildungsdirektion, dem Amt für Informatik (AFI) und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) stützte sich für Arbeiten im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel an den Schulen Sek II auf den folgenden Leitgedanken ab: Aktuelle, sichere, bedürfnisgerechte und zuverlässige Technologien werden im Unterricht selbstverständlich genutzt und bereichern orts- und zeitunabhängig das Lehren und Lernen. Daraus leitete die Projektgruppe Grundsätze zum digitalen Wandel an kantonalen Schulen Sek II ab: Die Pädagogik steuert die Technik, und der digitale Wandel erweitert die didaktisch-pädagogischen Möglichkeiten. Zudem reichern neue Formen des Lehrens und Lernens mit digitalen Hilfsmitteln die Pädagogik an und ergänzen sie. Die Schulen setzen den digitalen Wandel selbstverantwortlich und ihren Bedürfnissen entsprechend um. Die pädagogisch-didaktische Freiheit der Lehrperson bleibt dabei gewährleistet, und innovative und individuelle Lösungen, die den digitalen Wandel im Unterricht fördern, bleiben weiterhin möglich.

Für die Umsetzung des digitalen Wandels an den Schulen wurden davon abgeleitet sechs übergeordnete bzw. strategische Ziele (SZ) formuliert: SZ 1: Die Führungsebenen sorgen für Rahmenbedingungen, die den digitalen Wandel der Bildung ermöglichen und fördern. SZ 2: Lehr- und Schulleitungspersonen der Sekundarstufe II entwickeln stetig und in enger Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten des Bildungswesens bedarfsgerechte und innovative Lehr- und Lernformen. SZ 3: In Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten der Bildung sorgen die Schulleitungen für die Befähigung der Anwenderinnen und Anwender, digitale Technologien für den Lehr- und Lernprozess zu nutzen. SZ 4: Alle Beteiligten fördern als zentralen Erfolgsfaktor die Vernetzung und den aktiven Wissens- und Erfahrungsaustausch für den digitalen Wandel der Bildung. SZ 5: Das technische Personal betreibt eine zeitgemässe und kundenorientierte digitale Basisinfrastruktur (einschliesslich Software) und stellt einen qualitativ hochstehenden und zuverlässigen Support sicher. SZ 6: Alle Beteiligten sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit. Aufbauend auf dem Leitgedanken, den Grundsätzen und den sechs Zielen wurden zwei Teilstrategien abgeleitet: – Teilstrategie «IKT Sek II» – Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld» Bei der Teilstrategie «IKT Sek II» geht es vor allem um technische Aspekte, während es bei der Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld» um die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernformen geht. Die Umsetzung der beiden Teilstrategien erfolgt im Rahmen des Programms «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II», das sich aus verschiedenen Projekten zusammensetzt. Die Abbildung 1 zeigt eine Gesamtübersicht zur Strategie und Umsetzung. Die Einzelheiten zur Strategie und Umsetzung werden in den nachfolgenden Ziffern beschrieben.

Abbildung 1: Strategie und Umsetzung

Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II»

Strategieebene Teilstrategie «IKT Sek II» Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld»

Programm Programm «Umsetzung kantonale IKT-Strategie» «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II»

Projekt Projekt Projekt «IKT-Grundversorgung Sek II» «IKT-Organisation und -Steuerung Sek II» «Bildung im digitalen Wandel»

Projekt Projekt «Mobile elektronische Geräte» «Aus- und Weiterbildung»

Umsetzungsebene Projekt Projekt «Migration Projekt IKT-Infrastruktur Projekt der «Migration «Migration IKT-Infrastruktur derSchule» Schule» «MigrationIKT-Infrastruktur IKT-Infrastrukturder derSchule» Schule»

3. Teilstrategien Gestützt auf den Leitgedanken und die sechs Ziele gemäss Ziff. 2 der Erwägungen wurden die beiden Teilstrategien «IKT Sek II» und «Bildung im digitalen Umfeld» entwickelt.

3.1 Teilstrategie «IKT Sek II» Eine effiziente und leistungsfähige IKT-Grundversorgung bildet die Voraussetzung für den digitalen Wandel in der Bildung. Die Teilstrategie «IKT Sek II» legt das Schwergewicht auf die IKT-Grundversorgung, die Steuerung und Organisation der IKT sowie die dafür notwendigen Strukturen und den technischen Betrieb sowie den Support der IKT. Ziel ist eine auf die Bedürfnisse der Schulen Sek II sowie auf die IKT-Strategie des Kantons abgestimmte und koordinierte Weiterentwicklung der IKT.

3.1.1 Zentrale Bereitstellung der IKT-Grundversorgung durch das AFI Das AFI stellt gemäss der kantonalen IKT-Strategie vom 25. April 2018, die mit RRB Nr. 383/2018 festgelegt wurde, die auf den Kundenanforderungen gestützte IKT-Grundversorgung bereit. Die dafür notwendigen Strukturen werden erarbeitet und die bisherigen Strukturen im Bereich der IKT-Grundversorgung abgelöst.

3.1.2 Koordination der IKT-Grundversorgung und Fachapplikationen durch das MBA Für die IKT-Grundversorgung hat das MBA innerhalb der Sekundarstufe II die Rolle der Nutzervertretung und des Bestellers. Die Schulen Sek II melden ihre Anforderungen und Bedürfnisse dem MBA. Das MBA wird durch ein Fachgremium, die Informatikkommission Sek II, unterstützt. In der Informatikkommission Sek II sind Mitglieder aus den Schulen Sek II und der Berufsbildung vertreten. Sie wird vom MBA geleitet. Die Informatikkommission Sek II ist für die Koordination und Priorisierung der IKT-Bedürfnisse der 39 kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen und der Berufsbildung zuständig. Die Abbildung 2 gibt einen Überblick über das Rollenmodell. Abbildung 2: Rollenmodell IKT Sek II

Leistungserbringer Besteller & Nutzervertretung Koordination & Priorisierung Amt für Informatik (AFI) Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Informatikkommission Sek II (IKO-SII)

Nutzerinnen & Nutzer Schulen Sek II, Berufsbildung

3.1.3 Aufbau Supportorganisation Schulen Sek II Damit im Falle einer Störung der IKT-Grundversorgung und der IKT-nahen Geräte (z. B. elektronische Wandtafeln, Beamer) der Unterricht stattfinden kann, müssen geringfügige Probleme zeitnah und unkompliziert gelöst werden können. Dies wird durch eine Supportorganisation vor Ort an den Schulen mit eigenem technischem Personal sichergestellt. In einzelnen Schulen muss eine Supportorganisation noch aufgebaut, in anderen Schulen die bereits bestehende Organisation weiterentwickelt werden. Diese Supportorganisationen an den Schulen sind künftig das Bindeglied zum Servicedesk, der im Rahmen der IKT-Grundversorgung vom AFI zentral betrieben wird.

3.1.4 Zentralisierung von Aufgaben im MBA Das MBA stellt für die Schulen Sek II Dienstleistungen im Bereich der Beschaffungen, des Datenschutzes und der Datensicherheit, der Übernahme von IKT-Projektleitungen sowie des Erarbeitens von Standards und Empfehlungen zur Verfügung. Die Zentralisierung dieser Aufgaben dient der Koordination von kantonalen IKT-Themen mit denjenigen der Sekundarstufe II sowie der Nutzung von Synergien und der Vermeidung von Doppelspurigkeiten. Das MBA tauscht sich dabei regelmässig mit dem AFI sowie mit weiteren Stellen (z. B. Datenschutzstelle) aus.

3.2 Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld» Mit der Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld» wird den Schülerinnen und Schülern sowie den Lernenden das zeitgemässe Lernen im digitalen Umfeld ermöglicht. Beabsichtigt ist ein zwischen allen Beteiligten der Sekundarstufe II abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen bezüglich des Einsatzes und der Verbreitung von neuen Formen des Lehrens und Lernens mit digitalen Hilfsmitteln. Die Aufgaben und Rollen der verschiedenen Beteiligten werden festgelegt und aufeinander abgestimmt:

3.2.1 Bildungspolitische Führung und Aufsicht durch den Kanton Auf der Ebene Kanton hat der Regierungsrat die politisch-strategische und in Teilbereichen der Bildungsrat die pädagogische Führung inne. Sie legen die entsprechenden Rahmenbedingungen fest. Das MBA übt die Aufsicht über die Schulen Sek II gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag aus und koordiniert zwischen den Schulen und den kantonalen Gremien und Organisationen.

3.2.2 Steuerung und Koordination Lehren und Lernen im digitalen Umfeld In einem Gremium «Steuerung Bildung im digitalen Umfeld» werden die Aktivitäten des Lehrens und Lernens im digitalen Umfeld der Sekundarstufe II gemäss den vom Kanton und dem Bildungsrat festgelegten Rahmenbedingungen koordiniert und gesteuert. Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulen Sek II und dem MBA zusammen.

3.2.3 Förderung und Verbreitung von neuen Formen des Lehrens und Lernens Die Förderung und Verbreitung von neuen Formen des Lehrens und Lernens im digitalen Umfeld erfolgt durch den «Digital Learning Hub Sek II» (Hub). Dieser vernetzt die Schulen untereinander sowie mit den Hochschulen. Im Rahmen des Hubs werden Informationen zu pädagogischen und didaktischen Themen (z. B. Forschungsergebnissen, Studien) zum digitalen Lehren und Lernen beschafft und für die Schulen zielgruppengerecht aufgearbeitet. Zudem werden die Aus- und Weiterbildungsangebote zur digitalen Kompetenzerweiterung von Schulleitungen und Lehrpersonen koordiniert und die Schulen bei der Schulentwicklung unterstützt. Der Hub wird bei der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene und der EB Zürich kantonale Berufsschule für Weiterbildung angesiedelt.

3.2.4 Unterstützung von ausgewählten Innovationen der Schulen Sek II Innovationen für neue Formen des Lehrens und Lernens im digitalen Raum entstehen oft im Kleinen und an einzelnen Schulen. Diese Innovationskraft soll gestärkt und gefördert werden. Innovationsvorhaben können auf Antrag unterstützt werden. Ein Innovationsausschuss beurteilt die Vorhaben anhand von Kriterien auf die Förderwürdigkeit und unterstützt sie vorwiegend mit Lektionenentlastungen.

3.2.5 Entwicklung digitales Lernen an Schulen Sek II Bereits heute erstellen und betreiben die Schulen fachspezifische digitale Lehr- und Lernangebote. Für die Koordination dieser Aktivitäten und damit der digitale Wandel an Schulen systematisch vorangetrieben werden kann, bedarf es einer neuen Rolle «Entwicklungsleiterin und Entwicklungsleiter digitales Lernen» an den Schulen. Die «Entwicklungsleiterinnen und Entwicklungsleiter digitales Lernen» sind einerseits schulintern für die digitale Weiterentwicklung und anderseits für die Vernetzung nach aussen, insbesondere mit dem Hub, zuständig.

4. Umsetzung Die auf der Strategieebene festgelegten Zielsetzungen und die Stossrichtungen der beiden Teilstrategien werden auf der Umsetzungsebene mit dem Programm «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» umgesetzt (vgl. Abbildung 1).

4.1 Programm «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» Das Programm «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» wird in einem Zeitraum von rund fünf Jahren umgesetzt. Mit dem Programm werden die Projekte «IKT-Grundversorgung Sek II», «IKT-Organisation und -Steuerung Sek II», «Bildung im digitalen Wandel», «Mobile elektronische Geräte» und «Aus- und Weiterbildung» gestartet und koordiniert. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt der Start der Projekte zur Migration der IKT-Infrastruktur der 39 kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen. Die Abbildung 3 zeigt die zeitliche Grobplanung des Programms mit seinen Projekten. Die Projekte werden dem Regierungsrat in separaten Anträgen zur Beschlussfassung unterbreitet.

Abbildung 3: Zeitplan

Heute

2018 Q1 2019 Q3 Q1 2020 Q3 Q1 2021 Q1 2024 Q3

Programm «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II»

Programminitialisierung Programmdurchführung Programmabschluss

Projekte

«IKT-Grundversorgung Sek II» Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Phase Betrieb

«IKT-Organisation und -Steuerung Sek II» Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Phase Betrieb

«Bildung im digitalen Wandel» Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Phase Betrieb

«Mobile elektronische Geräte» Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Phase Betrieb

«Aus- und Weiterbildung» Initialisierung Konzept Realisierung Einführung Phase Aus- und Weiterbildung

«Migration der IKT-Infrastruktur der Schulen Sek II» (Erste Pilotschulen ab Q1 2021) Initialisierung Phase Betrieb Initialisierung

4.2 Projekte

4.2.1 Projekt «IKT-Grundversorgung Sek II» Die kantonale IKT-Strategie vom 25. April 2018 bestimmt, dass es in der kantonalen Verwaltung eine standardisierte IKT-Grundversorgung gibt und das AFI für die anforderungsgerechte und wirtschaftliche Erbringung der IKT-Grundversorgung verantwortlich ist (Ziff. 7 IKT-Strategie). Sowohl das MBA als auch die kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen liegen im Geltungsbereich der IKT-Strategie (vgl. Ziff. 3 IKT-­ Strategie). Mit dem Projekt «IKT-Grundversorgung Sek II» werden im Bereich IKT-Grundversorgung die betrieblichen Grundlagen für die Umsetzung der Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» geschaffen. Dieses Projekt wird in das laufende Programm zur Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie integriert und durch die Finanzdirektion geführt. Der Regierungsrat hat der Finanzdirektion mit Beschluss Nr. 260/2019 diesen Auftrag erteilt. Damit die IKT-Infrastruktur der ersten Schulen der Sek II gegen Ende 2021 migriert werden kann, wird der Auftrag zur Durchführung des Projekts IKT-­Grund­versorung gleichzeitig mit der vorliegenden Strategie erteilt.

4.2.2 Projekt «IKT-Organisation und -Steuerung Sek II» Mit dem Projekt «IKT-Organisation und -Steuerung Sek II» werden die Führungs- und Steuerungsgefässe der Sekundarstufe II aufgebaut und für die spätere Betriebsphase vorbereitet. Weiter gehören zu diesem Projekt der Aus- und Aufbau der zentralen und dezentralen Aufgaben im MBA und an den Schulen sowie die Abstimmung mit der IKT-Grundversorgung des AFI. Dazu gehört insbesondere auch der Aufbau der Supportorganisation vor Ort an den Schulen. Das Projekt «IKT-Organisation und -Steuerung Sek II» wird durch das MBA geleitet.

4.2.3 Projekt «Bildung im digitalen Wandel» Mit dem Projekt «Bildung im digitalen Wandel» werden die Strukturen aus- und aufgebaut, die den Schülerinnen und Schülern sowie den Lernenden das zeitgemässe Lernen im digitalen Umfeld ermöglicht, Innovationen gefördert und der Austausch und die Vernetzung der verschiedenen Beteiligten sicherstellt. Dieses Projekt wird im Auftrag des MBA durch eine Vertretung der Schulen Sek II geleitet.

4.2.4 Projekt «Mobile elektronische Geräte» Mit dem Projekt «Mobile elektronische Geräte» werden die Grundlagen für den Einsatz von mobilen elektronischen Geräten erarbeitet. Das Projekt wird durch das MBA geleitet.

4.2.5 Projekt «Aus- und Weiterbildung» Mit dem Projekt «Aus- und Weiterbildung» werden die Grundlagen für die gezielte Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen im Bereich der Digitalisierung erarbeitet. Das Projekt wird durch das MBA geleitet.

4.2.6 Projekte «Migration der IKT-Infrastruktur der Schulen Sek II» Mit den Projekten «Migration der IKT-Infrastruktur der Schulen Sek II» werden die 39 Mittel- und Berufsfachschulen in die im Programm erarbeitete IKT-Organisation Sek II und IKT-Grundversorgung Sek II überführt. Die Projekte werden durch das MBA geleitet.

4.3 Programmorganisation Die Bildungsdirektion wird mit der Organisation und der Durchführung des Programms «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» beauftragt. Die Bildungsdirektion als Programmauftraggeberin wird durch den Amtschef des MBA vertreten. Wie in Ziff. 4.2.1 erwähnt, ist das Projekt «IKT-Grundversorgung Sek II» Bestandteil des laufenden Programms zur Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie. Das Programm und die einzelnen Projekte werden gemäss der Projektmanagementmethode HERMES durchgeführt. Die Abbildung 4 gibt eine Übersicht über die Programmorganisation, die sich an die HERMES-­ Organisationsform 1 für Programme anlehnt.

Abbildung 4: Programm- und Projektorganisation

Programmauftraggeber Programmauftraggeberin «Umsetzung kantonale IKT-Strategie» «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen Sek II» Programmausschuss Regierungsrat Bildungsdirektion GS BI, MBA, AFI, SLK, KRB Auftraggeber-Vertreter Auftraggeber-Vertreter Finanzdirektor Amtschef, MBA

Veränderungsmanagement Qualitäts- & Risikomanagement

Extern Extern

Programm- und Projektsteuerung Programmleitung Programmleitung IKT-Programm MBA

Programmunterstützung

Programmführung «IKT-Grundversorgung «Migration «Migration der IKT- IKT- «IKT-Organisation und «Bildung im digitalen «Mobile elektronische «Aus- und Sek II» «Migrationder der Infrastruktur der IKT- -Steuerung Sek II» Wandel» Geräte» Weiterbildung» Infrastruktur Infrastrukturder der Schulen Schulen Sek II» SchulenSekSekII»II» AFI MBA MBA MBA Schulen Sek II MBA MBA MBA

Projektführung Projektunterstützung

Fachpersonen nn Fachpersonen nn Fachpersonen nn Fachpersonen nn Fachpersonen nn Fachpersonen nn

Ausführung

4.3.1 Programm- und Projektsteuerung «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» Zur Sicherstellung der Koordination mit dem Programmauftraggeber und den beteiligten Anspruchsgruppen wird ein Programmausschuss gebildet. Im Ausschuss werden die Bildungsdirektion, die Finanzdirektion, die Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich (SLK) und die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren (KRB) vertreten sein. Da die geplanten Änderungen auch zu Anpassungen in der Organisation und der Prozesse der Schulen und des MBA führen können, unterstützen externe Expertinnen und Experten die Programmsteuerung im Bereich des Veränderungsmanagements. Zusätzlich wird der Programmauftraggeber durch externe und unabhängige Expertinnen und Experten im Qualitäts- und Risikomanagement unterstützt.

4.3.2 Programmführung «Digitaler Wandel Schulen Sek II» Eine vom Programmauftraggeber bestimmte Person aus dem MBA wird mit der Programmführung beauftragt. Sie erarbeitet die Programmgrundlagen und legt die Grundlagen für Entscheidungen und Informationen den zuständigen Gremien (z. B. Programmauftraggeberin, Programmausschuss) vor. Zudem führt sie die Programmunterstützung und koordiniert das Programm und seine Projekte zur Erreichung der Programmergebnisse und Vorgehensziele. Zusätzlich leistet die Programmführung Querschnittleistungen (z. B. Bereitstellen von Wissen für IKT-­ Architektur, Administrationsprozesse an den Schulen Sek II) zur Unterstützung der Projekte und sorgt dafür, dass Grundlagenarbeiten wie z. B. zur Geschäftsarchitektur oder zum strategischen Datenmanagement aus dem Impulsprogramm Digitale Verwaltung (RRB Nr. 390/2018) in die Projekte einfliessen. Für das Berichtswesen der Programmsteuerung holt die Programmleitung bei den Programmauftraggeberinnen und Projektleitungen die erforderlichen Informationen ein.

4.3.3 Projektsteuerung und -führung «Digitaler Wandel Schulen Sek II» Die Aufträge für die Projekte werden durch die zuständigen Einheiten erteilt. Die Auftraggeber tragen die Verantwortung für das Erreichen der Ziele ihres Projekts und bestimmen die Projektleitung. Die Projektleitungen formulieren die Projektaufträge aus, die sich im Grundsatz aus den Teilstrategien ableiten lassen. Im Rahmen der Projekte werden auch die Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten im Einzelnen ausgearbeitet.

5. Mittelbedarf Die Kosten für die Umsetzung des Programms und der Projekte umfassen die Dienstleistungen Dritter für die externen Unterstützungen, die Personalkosten für die Programm- und Projektführung und die Projektunterstützung sowie die Kosten für Lektionenentlastungen der Lehrpersonen. Für die Durchführung des fünfjährigen Programms und der Projekte wird grob geschätzt mit einem Betrag in der Grössenordnung von rund 17 Mio. Franken gerechnet. Die Kosten gehen je hälftig zulasten der Leistungsgruppen Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung. Genauere Angaben über die erforderlichen Mittel werden dem Regierungsrat mit den Anträgen zu den Projekten vorgelegt. Nach Abschluss der Migration der IKT-Infrastruktur aller 39 kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen und der Übernahme der IKT-Grundversorgung durch das AFI verringern sich die Ausgaben in der Investitionsrechnung in den Leistungsgruppen Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung, um rund 3 Mio. Franken für Beschaffungen der IKT-­ Grundversorgung an den Schulen. Hingegen fallen in der Erfolgsrechnung grob geschätzte jährliche Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 15 Mio. Franken an. Die Kosten gehen je hälftig zulasten der Leistungsgruppen Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung. Diese setzen sich zusammen aus dem Aufbau der IKT-Führungs- und -Steuerungsstrukturen, der Nutzung der IKT-Grundversorgung, die vom AFI bereitgestellt und verrechnet wird, dem Aufbau und der Neuausrichtung der Supportorganisationen an den Schulen, den zentralen Aufgaben, die durch das MBA geleistet werden, sowie den Mitteln zur Förderung des digitalen Wandels an den Schulen Sek II.

6. Abstimmung mit den Strategien Digitale Verwaltung und IKT Das Gremium «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» (SDI) hat den Antrag der Bildungsdirektion am 8. März 2019 vorberaten und diesem zugestimmt.

7. Schlussfolgerung Während der digitale Wandel in raschem Tempo bereits viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche erfasst hat, besteht in dieser Thematik bei den Schulen der Sek II im Kanton Zürich ein grosser Nachholbedarf. Zurzeit sind die Treiber des digitalen Wandels einzelne Lehrpersonen, Schulen oder Berufsverbände. Bei der IKT-Infrastruktur beschränken sich verschiedenste Projekte ebenfalls auf einzelne Schulen, die weder in ein

Konzept eingebunden sind noch den Grundsätzen der kantonalen IKT-­ Strategie entsprechen. Mit der Einführung des Lehrplans 21 an den Volksschulen und der Digitalisierungsinitiative der Zürcher Hochschulen verstärken sowohl die Zubringerschulen als auch die Abnehmerinstitutionen ihr Engagement zur Erweiterung der digitalen Kompetenzen. Für die rund 60 000 Schülerinnen und Schüler sowie Lernenden, die rund 5200 Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal an den 39 kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen sind sowohl die organisatorischen, IT-technischen als auch die pädagogischen Grundlagen zu schaffen, sodass der Unterricht den heutigen Anforderungen gerecht wird. Grundlage dafür bildet die Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II». So wird mit der Teilstrategie «IKT Sek II» eine zeitgemässe IKT-Infrastruktur bereitgestellt und mit der Teilstrategie «Bildung im digitalen Umfeld» die pädagogisch-didaktische Nutzung des Lehrens und Lernen im digitalen Raum gefördert. Die Umsetzung wird im Rahmen eines Programms in einem Zeitraum von rund fünf Jahren erfolgen. Kern des Programms bilden die Projekte «IKT-Grundversorgung Sek II», «IKT-­Organisation und -Steuerung Sek II», «Bildung im digitalen Umfeld», «Mobile elektronische Geräte» und «Aus- und Weiterbildung». Nach dem Programmabschluss verfügen die Schulen der Sek II über eine zeitgemässe IKT-Grundversorgung, die auch den rechtlichen Anforderungen genügt, sowie über Führungs- und Steuerungsstrukturen, um die IKT koordiniert weiterentwickeln zu können. Darauf aufbauend bereichern neue Formen des Lehrens und Lernen im digitalen Raum den Unterricht. Mit einer aufeinander abgestimmten Organisation findet der Austausch der verschiedenen Beteiligten im Bildungssystem statt und Synergien können genutzt werden. Damit kann der gesetzliche Auftrag erfüllt werden, die Mittelschülerinnen und -schüler angemessen auf die Anforderungen der tertiären Bildungsstufe und die Lernenden in den Berufsfachschulen auf die Anforderungen des Berufslebens in der Wirtschaft wie auch der höheren Berufsbildung und Fachhochschulen vorzubereiten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Strategie «Digitaler Wandel an kantonalen Schulen der Sekundarstufe II» mit den beiden Teilstrategien gemäss Ziff. 2 und 3 der Erwägungen wird festgesetzt.

II. Die Bildungsdirektion wird mit der Organisation und der Umsetzung des Programms gemäss Ziff. 4.3 der Erwägungen beauftragt.

III. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Projekte gemäss Ziff. 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4, 4.2.5 und 4.2.6 der Erwägungen dem Regierungsrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

IV. Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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