RRB Nr. 37/2026
Digitale Verwaltung Schweiz, Revision des Anhangs 2027 der Finanzierungsvereinbarung, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2026
37. Digitale Verwaltung Schweiz, Revision des Anhangs 2027
Erwägungen
der Finanzierungsvereinbarung (Stellungnahme) Das politische Führungsgremium von Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2025 die Geschäftsstelle DVS beauftragt, bei den Trägern und Partnern die Konsultation für die Revision des Anhangs 2027 zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Finanzierung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024–2027 durchzuführen. Mit Schreiben vom 6. November 2025 lud die Geschäftsstelle DVS zur Stellungnahme ein. Die Konferenz der Kantonsregierungen verzichtet auf eine Stellungnahme. Den Handlungsbedarf zur Entwicklung der Agenda DVS zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die öffentlichen Verwaltungen hat die Geschäftsstelle DVS evaluiert und einen entsprechenden Vorschlag für Anpassungen erarbeitet. Dabei sind die Rückmeldungen zum Umsetzungsplan 2026 und zu den Anhängen 2024/2025 eingeflossen. Bestehende Massnahmen wurden geschärft und neue Entwicklungen berücksichtigt, um die Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024−2027» zielgerichtet umzusetzen. Die Geschäftsstelle DVS ersucht, insbesondere folgende Fragen zu beantworten: – Sind Fokus und Ausrichtung der Agenda DVS für das Jahr 2027 insgesamt richtig gesetzt? – Sind weitere Projekte zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste im Interesse der Gemeinwesen im Jahr 2027 zu berücksichtigen?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info@digitale-verwaltung-schweiz.ch): Mit Schreiben vom 5. November 2025 haben Sie uns eingeladen, zur Revision des Anhangs 2027 zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Finanzierung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024–2027 Stellung zu nehmen und namentlich die gestellten Fragen zu beantworten. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Frage 1: Sind Fokus und Ausrichtung der Agenda DVS für das Jahr 2027 insgesamt richtig gesetzt? Die Agenda DVS nimmt im Grundsatz die richtigen Projekte auf und die Mittelzuteilung ist nachvollziehbar. Die Aufnahme und Priorisierung des Projekts «Umsetzung E-Collecting» im strategischen Schwerpunkt «Digitale Behördenleistungen schweizweit ausbauen» begrüssen wir. Der Fokus der im strategischen Schwerpunkt «One-Stop-Government realisieren» geführten Portalthemen (Projekt «INM2.074 Weiterentwicklung von EasyGov», Projekt «Erneuerung und Weiterentwicklung iGovPortal.ch») liegt zu stark auf den erwähnten Produkten (EasyGov, iGovPortal). Dem Zusammenspiel mit eigenständigen Portalen der Kantone und/oder Städte sollte mehr Gewicht zukommen. Das Fehlen zentraler Grundlagen – etwa einer digitalen Identifikation juristischer Personen – führt im Kanton und in der Stadt Zürich zu erhöhtem Aufwand und verzögert die Arbeiten. Die zusätzliche Stärkung des Projekts INM3.905 «E-ID Vertrauensinfrastruktur (Unterstützung Einführung)» im Jahr 2027, das im strategischen Schwerpunkt «E-ID und Vertrauensinfrastruktur schweizweit einführen» aufgelistet ist, begrüssen wir. Zentral bei der weiteren Bearbeitung ist, dass die zusätzlichen Mittel gezielt für Integration, Migration und Nutzung in Kantonen und Gemeinden eingesetzt werden (z. B. Standard-Adapter, API-Kits, Referenzarchitekturen sowie modulare Schulungen und Change-Management-Massnahmen). Die Ergebnisse und der Fortschritt in Projekten (INM4.016, INM4. schöpfende Datennutzung fördern» entsprechen nicht unseren Erwartungen. Eine straffere inhaltliche Führung und nachhaltigere Abstimmung mit den Anforderungen der Kantone scheint vor diesem Hintergrund unabdingbar.
Angesichts der geopolitischen Lage und der technologischen Entwicklungen sollte der strategische Schwerpunkt «Cloud-enabled Government ermöglichen» mehr Gewicht erhalten (Stichwort digitale Souveränität für alle drei Staatsebenen). Zudem ist eine klarere Darstellung der Stossrichtung und eine Einbettung von Vorhaben im Umfeld der Swiss Government Cloud notwendig.
Frage 2: Sind weitere Projekte zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste im Interesse der Gemeinwesen im Jahr 2027 zu berücksichtigen? Das Vorhaben «IAM G2G» (Zugriff kantonaler Mitarbeitender mit bestehenden Identitäten auf Bundesanwendungen) wurde wegen des Reifegrads und der Ressourcenverfügbarkeit vorerst zurückgestellt. Aufgrund der Tatsache, dass die Zusammenarbeit über die Staatsebenen hinweg nicht abnehmen wird und diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen zeit- und ressourcensparend ist, ist es zwingend, das Vorhaben «IAM G2G» auf die Prioritätenliste für Projekte nach 2027 aufzunehmen. Künstliche Intelligenz (KI) wird in der Agenda DVS 2027 ausschliesslich beim Projekt «INM1.060: Nutzerfreundlichkeit der elektronischen Behördenleistungen verbessern und Weiterentwicklung ch.ch» erwähnt. Dies widerspiegelt die Bedeutung und die Möglichkeiten des Themas in keiner Weise. Es ist zu prüfen, welche KI-Themen unter der Federführung der DVS gemeinsam anzugehen sind (z. B. gemeinsame Entwicklung eines KI-gestützten Assistenten / generative KI, Querschnittsthema für alle strategischen Schwerpunkte).
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli