RRB Nr. 409/2012
Strassen, Uitikon/Birmensdorf, 382 Birmensdorferstrasse, Radweg, Neu- und Ausbau von Gehwegen, Bushaltestellen, Erneuerung und Instandsetzung Fahrbahn, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012
409. Strassen (Uitikon / Birmensdorf, 382 Birmensdorferstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die im kantonalen Verkehrsrichtplan enthaltene 382 Birmensdorferstrasse ist die Hauptverkehrsachse zwischen der Stadt Zürich und der Nationalstrasse A 4, Halbanschluss Uitikon. Das Verkehrsaufkommen dieser stark befahrenen Strasse liegt auch nach der Eröffnung der A 4 bei rund 20 000 Fahrzeugen pro Tag. Dies ist nur gering weniger als vor der Eröffnung der Autobahn A 4, Westumfahrung Zürich. Der Fahrbahnbelag, die Abschlüsse und die Entwässerung der Birmensdorferstrasse sind in einem schlechten Zustand und müssen dringend instand gesetzt werden. Für die Radfahrenden fehlt auf diesem stark befahrenen Strassenabschnitt ein Schutz, der durch den Bau eines Radstreifens wesentlich verbessert werden kann. Zudem soll ein fehlendes Gehwegteilstück auf der Westseite längs des geplanten Quartierplangebiets ergänzt werden. Im Weiteren sind im Bereich «Leuen» zwei neue Bushaltestellen geplant. Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit den Gemeinden Uitikon und Birmensdorf ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Verbreiterung des bestehenden rund 1,5 m breiten Gehwegs auf der Ostseite der Staatsstrasse von der Bushaltestelle «Sternen» bis zum Projektende vor der Einmündung Stallikerstrasse, Ausbaulänge rund 900 m; – Bau eines neuen Gehwegs von 2 m Breite auf der Westseite der Staatsstrasse von der Einmündung Langackerstrasse bis zur projektierten Zufahrt des Quartierplangebiets «Leuen», Ausbaulänge rund 530 m. Fortsetzung des Gehwegs mit 1,5 m Breite ab Zufahrt Leuen längs den bestehenden Liegenschaften bis zum Projektende, Ausbaulänge rund 340 m; – Erstellung von zwei neuen Bushaltestellen im Bereich der Zufahrt «Leuen». Ausbildung der Haltestellen in Beton als Busbuchten; – Erneuerung der Bushaltestellen «Sternen» in Betonbauweise. Verschiebung der Haltestellen unter Berücksichtigung eines beidseitigen Radstreifens; – Bau von beidseitigen 1,5 m breiten Radstreifen auf der Fahrbahn längs der Gehwege. Aus Platzgründen und unter Berücksichtigung des grossen Längsgefälles wird auf 300 m Länge auf den Bau des talseitigen Radstreifens verzichtet;
– Fahrbahnverbreiterung zur Markierung von Radstreifen. Zweischichtige Erneuerung und Instandsetzung des bestehenden Fahrbahnbelags. Erneuerung der Randabschlüsse; – Strassenentwässerung mit neuer Längsleitung und neuen Sammlern, Ausbaulänge rund 940 m; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung sowie Ergänzung im Bereich der Bushaltestellen und der neuen Fussgängerübergänge; – Bau eines Lichtwellenleiter-Trassees für die Abteilung Verkehrstechnik Strasse auf der gesamten Projektlänge von 940 m; – Im Zuge der Strassenbauarbeiten erfolgen umfangreiche Werkleitungserneuerungen durch die Gemeinden Uitikon und Birmensdorf. Der Gemeinderat Uitikon hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 9. Februar 2009 und der Gemeinderat Birmensdorf mit Protokoll vom 3. August 2009 zugestimmt. Das Vorprojekt wurde nach § 13 StrG vom 30. Januar bis 2. März 2009 öffentlich aufgelegt. Gegen das Vorprojekt sind keine wesentlichen Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 4. Februar bis 4. März 2011.
B. Einspracheverfahren Innerhalb der Auflagefrist wurden 14 Einsprachen eingereicht, die teilweise projektbezogene und teilweise enteignungsrechtliche Begehren enthalten. Bei den Projekteinsprachen konnten im Rahmen der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung der Anpassungsprotokolle vor. Bei den übrigen noch offenen Einsprachen bzw. Anträgen handelt es sich um enteignungsrechtliche Begehren. Auf diese wird im vorliegenden Verfahren nicht eingetreten; sie werden im anschliessenden Enteignungsverfahren nach § 18 StrG behandelt.
C. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz haben ergeben, dass sich durch das Projekt aus lärmtechnischer Sicht keine wesentliche Änderung der Lärmsituation für die angrenzenden Liegenschaften ergibt. Durch das Projekt ändert sich die Lage der Strassenachse nur unwesentlich. Im Rahmen der Lärmsanierungsprojekte werden bei Grenzwertüberschreitungen die entsprechenden Massnahmen vollzogen. Der für das Bauvorhaben notwendige Landerwerb ist nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
D. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 24. Oktober 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 2 650 000 Bauarbeiten 3 600 000 Nebenarbeiten 400 000 Technische Arbeiten 800 000 Total 7 450 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (48,3%) 3 600 000 Bau Staatsstrassen (3,4%) 250 000 Fahrradanlagen (15%) 1 120 000 Fussgängeranlagen (24%) 1 780 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (9,3%) 700 000 Total 7 450 000 Der Erneuerungsunterhalt und die Instandsetzung der Fahrbahn sowie der Neubau von Rad- und Gehwegen sind Sache des Kantons. Am neuen Gehweg haben sich die Anstösserinnen und Anstösser aufgrund von § 62 lit. d StrG in Verbindung mit Dispositiv III des Regierungsratsbeschlusses Nr. 4356 vom 1. Dezember 1982 über die Inkraftsetzung des Strassengesetzes mit einem Viertel an den Gesamtkosten von Gehwegen im überbauten Gebiet zu beteiligen. Aufgrund der Beitragsberechnung kann deshalb mit erhebbaren Beiträgen von Fr. 252 000 gerechnet werden. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.63700 80030 Investitionsbeiträge, private Haushalte Nutzung / Vorteilsentgelte Fussgängeranlagen (Anstösserbeiträge), für das Objekt 84S-70125 gutzuschreiben. Die Kosten für den Fahrbahnausbau des Linksabbiegestreifens in die geplante «Zufahrt Leuen» sind durch die Gemeinde zu finanzieren. Der Anteil dieser Baukosten beträgt gemäss Kostenteiler des Kantons pauschal Fr. 250 000 (einschliesslich MWSt). Der Gemeinderat Uitikon hat den entsprechenden Kredit am 25. Oktober 2010 bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.61300.80010, Rückzahlungen von Investitionsausgaben für Fahrbahnen (Beitrag der Gemeinde Uitikon) für das Objekt 84S-70125, gutzuschreiben.
Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 3 600 000 – 3 600 000 Bau Staatsstrassen 250 000 250 000 Fahrradanlagen 1 120 000 1 120 000 Fussgängeranlagen 1 780 000 – 1 780 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 700 000 – 700 000 Total 7 200 000 250 000 7 450 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Nettoausgabe von Fr. 7 200 000 zu bewilligen, wovon Fr. 700 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung und Fr. 3 600 000 in die Investitionsrechnung sowie Fr. 2 900 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung werden die Ausgaben wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 700 000 700 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50100 00000 1 780 000 1 780 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 00000 250 000 250 000 Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 1 120 000 1 120 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 3 600 000 3 600 000 Erneuerung Staatsstrasse (federführend) Total 4 300 000 3 150 000 7 450 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist der mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1429/2009 bewilligte Kredit von Fr. 180 000 sowie die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 4154/2011 von Fr. 120 000 für Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich des Kredits bzw. der Ausgabe aufzuheben.
Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 6 750 000 verringern sich um den Beitrag der Gemeinde Uitikon von Fr. 250 000 auf Nettoinvestitionskosten von Fr. 6 500 000. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 260 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Erneuerung 56% 3 600 000 54 000 2,5% 90 000 Staatsstrassen Fussgängeranlagen 27% 1 780 000 27 000 2,5% 44 000 Fahrradanlagen 17% 1 120 000 17 000 2,5% 28 000 Zwischentotal 98 000 162 000 Total 100% 6 500 000 260 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70125, Gemeinden Uitikon / Birmensdorf, 382 Birmensdorferstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen, Staatsstrassen und Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit Fr. 3 500 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 3 700 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erstellung von Radstreifen längs den beidseitigen Gehwegen, den Neu- und Ausbau von Gehwegen, den Bau von Bushaltestellen, den Fahrbahnausbau sowie die Erneuerung und Instandsetzung der Fahrbahn an der 382 Birmensdorferstrasse, Gemeinden Uitikon / Birmensdorf wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 300 000 und eine neue Nettoausgabe von Fr. 2 900 000, insgesamt Fr. 7 200 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 6 500 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 24. Oktober 2011)
IV. Die Verfügungen Nrn. 1429/2009 und 4154/2011 des Tiefbauamts werden aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird eingeladen, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Gemeinderat Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon, den Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf (je unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi