RRB Nr. 450/2026
Personalamt, Berufliche Grundbildung, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
450. Personalamt, Berufliche Grundbildung (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Berufliche Grundbildung der kantonalen Verwaltung stellt einen zentralen Pfeiler der Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung dar. Sie gewährleistet die qualitativ hochwertige Ausbildung in rund 25 Lehrberufen und trägt wesentlich zur Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber bei. Gemäss § 150 lit. g der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111) ist das Personalamt für die Ausbildung der kaufmännischen Lernenden und der Informatiklernenden der Zentral- und Bezirksverwaltung verantwortlich. Diese werden gemäss § 163 Abs. 3 VVO vom Personalamt angestellt, andere Lernende vom zuständigen Amt. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zum dringlichen Postulat KR-Nr. 306/2005 betreffend Beibehaltung der bisherigen und Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen bei der kantonalen Verwaltung festgehalten, der Kanton erachte die Heranbildung eines gut ausgebildeten Nachwuchses als ein wesentliches Element seiner Personalpolitik. Er ist als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb an der gezielten Förderung junger Personen interessiert, sowohl aus bildungspolitischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Die personellen Mittel der Beruflichen Grundbildung im Personalamt stützen sich auf RRB Nrn. 1164/2004 und 694/2006. Die damals festgelegten Stellenprozente sind seit rund 20 Jahren unverändert. 2004 war vorgesehen, zusätzliche 0,4 Stellen für administrative Unterstützung zu schaffen. Diese Stellenprozente wurden angesichts der damals schwierigen finanziellen Situation des Kantons (vgl. RRB Nr. 1164/2004) nicht bewilligt. Mit durchschnittlich 120 Lernenden ist der Lehrberuf Kaufleute EFZ der grösste Ausbildungsberuf der kantonalen Verwaltung. Die kaufmännischen Lernenden werden von der Abteilung Berufliche Grundbildung im Personalamt rekrutiert, angestellt, begleitet und den Ausbildungsbetrieben für die fachliche Ausbildung in einem einjährigen Rotationssystem zugeteilt. Die Anzahl der kaufmännischen Lernenden ist kontinuierlich von 80 im Jahr 2004 auf derzeit 116 gewachsen. Die Fachverantwortliche Grundbildung KV ist ohne formalisierte Stellvertretung für alle kaufmännischen Lernenden verantwortlich.
Ein Vergleich mit anderen Lehrbetrieben in der Privatwirtschaft und in anderen kantonalen Verwaltungen (Stand 2026) zeigt, dass die personellen Mittel im Personalamt im Verhältnis zur Zahl der Lernenden deutlich tiefer sind. Die nachstehende Tabelle zeigt die personellen Mittel für die Ausbildung von Kaufleuten EFZ beim Kanton Zürich im Vergleich mit ausgewählten anderen kantonalen Verwaltungen. Sie ist nach Ausbildungsbetrieb, Anzahl der Lernenden und eingesetzten Stellenprozenten gegliedert. Vergleich der personellen Mittel mit anderen kantonalen Verwaltungen Ausbildungsbetrieb Anzahl Lernender Stellenprozente Kanton Zürich (Kaufleute EFZ) 116 100 Kanton Graubünden* 75 140 Kanton Luzern* 50 200 Kanton Schaffhausen* 30 50 * Ohne die zusätzliche Verantwortung für die fachliche Leitung überbetriebliche Kurse der Branche öffentliche Verwaltung.
In den kommenden Jahren wird ein ausserordentlicher Anstieg von Jugendlichen zu verzeichnen sein, die eine Lehrstelle suchen. Wie die Prognose der Bildungsplanung zeigt, sind im Kanton Zürich bis 2040 knapp 10 000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Um für diese Jugendlichen ein ausreichendes Angebot an Lehrstellen zu sichern, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 35/2017 festgehalten, das Angebot an Lehrstellen solle weiterhin viele verschiedene Berufe umfassen. Die kantonale Verwaltung solle zudem eine Vorbildrolle einnehmen und neue Ausbildungsplätze in neuen Berufen schaffen. Weiter hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 731/2021 den Grundstein für weitere Massnahmen gelegt. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen im Kanton Zürich gestärkt werden. Die kantonale Verwaltung soll in diesem Vorhaben als Vorbild auftreten.
2. Veränderte Rahmenbedingungen und Personalbedarf Zusätzlich zur Anzahl der Lernenden haben sich auch die Anforderungen und Rahmenbedingungen der beruflichen Grundbildung in den letzten Jahren spürbar verändert. Die folgenden Veränderungen führen zu einem erhöhten Betreuungs- und Koordinationsaufwand im Personalamt: Die Betreuung der Lernenden ist komplexer und zeitintensiver geworden. Insbesondere sind durch die Zunahme von psychischen Belastungen und Verhaltensauffälligkeiten von Lernenden häufigere und zeitintensive Gespräche mit Lernenden sowie den Erziehungsberechtigten, mehr Disziplinarmassnahmen und Konfliktklärungen sowie die intensivere Zusammenarbeit mit IV-Stellen, Coaches und anderen externen Fachstellen notwendig.
Auch die Betreuung der Ausbildungsplätze ist anspruchsvoller und zeitintensiver geworden. Mit dem gestiegenen Betreuungsaufwand für die Lernenden steigt auch der Bedarf an Austausch, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung der Ausbildungsverantwortlichen. Die Lernenden benötigen eine verstärkte Unterstützung in anspruchsvollen Ausbildungssituationen sowie eine intensivere Begleitung vor Ort. Aufgrund der grossen Anzahl an Lehrstellen sowie Ausbildungsplätzen besteht eine konstante Fluktuation bei den Berufs- und Praxisbildenden, wodurch der Schulungs-, Betreuungs- und Einführungsaufwand gross ist. Um die Berufs- und Praxisbildenden auf dem neusten Stand zu halten, organisiert die Berufliche Grundbildung direktionsübergreifende Erfahrungs- und Fachtagungen sowie Online- und Präsenzseminare. Aus Rückmeldungen von Ausbildungsplätzen zeigt sich zudem: Es besteht der Wunsch nach mehr Präsenz und nach einem engeren Austausch in der Berufsbildung. Neben dem bestehenden Angebot für KV-Lehrverhältnisse wird das Angebot an Ausbildungsplätzen laufend überprüft und ausgebaut. Dies erfolgt unter anderem durch den Ausbau von Lehrstellen (vgl. RRB Nr. 180/2012), durch das eidgenössische Berufsattest (EBA), durch die Integrationsvorlehre INVOL (einjähriges Angebot, das praktisch und schulisch auf die Berufslehre vorbereitet) sowie durch ein Angebot für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler mit derzeit 13 KV-Sportlernenden. Die Ergebnisse des Pilotprojekts Systematische Lehrstellenplanung zeigen zudem, dass der geschätzte Fachkräftebedarf aus Lehrberufen in den nächsten fünf Jahren beim Lehrberuf Kauffrau und Kaufmann EFZ am grössten ausfallen wird. Die Erhebung zeigt weiter, dass das Potenzial für zusätzliche KV-Lehrstellen nicht voll ausgeschöpft wird. Um den steigenden Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden und die Qualität der Berufsbildung langfristig zu sichern sowie weiterzuentwickeln, ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle als Fachverantwortliche/r für die Grundbildung KV erforderlich. Die zusätzlichen personellen Mittel sollen eine qualitativ hochwertige Betreuung und Ausbildung der Lernenden sicherstellen, die derzeit einzige Fachverantwortliche für die Grundbildung KV entlasten und die Unterstützung der Ausbildungsplätze stärken. Darüber hinaus soll dadurch die Weiterentwicklung der kaufmännischen Berufsbildung und
ihrer Dienstleistungen ermöglicht werden. Mit einer zweiten fachverantwortlichen Person für die Grundbildung KV liesse sich sodann die organisatorische Stabilität durch eine geregelte Stellvertretung und die Qualität der Ausbildung der Lernenden verbessern.
Ohne zusätzliche Mittel könnten die steigenden Anforderungen mittelfristig nicht mehr ausreichend bewältigt sowie den veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr adäquat begegnet werden. Als mögliche Konsequenzen fallen die Reduktion der Zeit für Betreuung und Koordination bei den Lernenden sowie bei den Berufs- und Praxisbildenden in Betracht. Weitere Folgen wären eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten der kaufmännischen Grundbildung und begrenzte Möglichkeiten zum Ausbau von Lehrstellen. Zudem bestünde die Gefahr, dass Steuerung und Betreuung zunehmend reaktiv statt proaktiv erfolgen würden. Damit würde auch die Position der kantonalen Verwaltung als attraktive Organisation für die Ausbildung geschwächt. Zudem könnten die hohen Zufriedenheitswerte der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger wohl nicht weiter gewährleistet werden.
3. Personelle Mittel Der Stellenplan des Personalamtes soll für die Fachverantwortung Grundbildung KV mit Wirkung ab 1. Januar 2027 um folgende Stelle ergänzt werden: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17 Im Stellenplan des Personalamtes besteht bereits eine vergleichbare Stelle in der Lohnklasse 17 VVO (Fachverantwortliche Grundbildung). Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung, womit sich eine erneute Überprüfung der Einreihung erübrigt.
4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die zusätzliche Stelle ab 1. Januar 2027 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten und sind in den KEF 2027–2030 neu aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Personalfachverantwortliche/r 17
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli