RRB Nr. 488/2017
Anfrage Tobias Mani, Wädenswil, Jürg Trachsel, Richterswil, und Jonas Erni, Wädenswil, betreffend Halbstundentakt Thalwil – Luzern, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 78/2017
Sitzung vom 31. Mai 2017
488. Anfrage (Halbstundentakt Thalwil–Luzern) Die Kantonsräte Tobias Mani, Wädenswil, Jürg Trachsel, Richterswil, und Jonas Erni, Wädenswil, haben am 13. März 2017 folgende Anfrage eingereicht: Zwischen Zürich und Luzern verkehren stündlich zwei Interregio- Züge. Diese verbinden mit ihrem Halt in Thalwil auch die Region Zimmerberg mit Luzern und der Innerschweiz. Gemäss Informationen, welche die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg erhalten hat, planen die SBB, den Halbstundentakt zwischen Thalwil und Luzern ab Fahrplanwechsel 2018 auf einen Stundentakt abzubauen. Der Anschluss der Region Zimmerberg mit 120 000 Einwohnern an den öffentlichen Verkehr in die Innerschweiz würde dadurch massiv verschlechtert. Diese erneute Verschlechterung ist nicht akzeptabel. Thalwil hatte bereits auf den Halt der Gotthard-IR zu verzichten, was ab linkem Zürichseeufer ein zusätzliches Umsteigen in Zug erfordert, wo die Umsteigeverhältnisse alles andere als ideal sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei angefügt, dass es bei der Anfrage nicht darum geht, die mit dem IR Zürich-Luzern gebotene Fahrgelegenheit zwischen Zürich und Thalwil zu verteidigen. Vielmehr geht es darum, die wichtige und sehr gut frequentierte öV-Verbindung zwischen Thalwil und der Region Zimmerberg mit der Innerschweiz zu erhalten. Angesichts der grossen Bedeutung für die ganze Region Zimmerberg wäre ein Zuwarten und Hoffen auf das offizielle Fahrplanverfahren verantwortungslos. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den erwähnten Abbauplänen?
2. Ist er von den SBB auch über die Grundlagen, welche zur Aufhebung eines der beiden IR-Halte in Thalwil erarbeitet worden sind, orientiert worden?
3. Wenn ja, ist der Regierungsrat bereit, diese Grundlagen im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage offen zu legen?
4. Wenn nein, ist er bereit, sich diese Grundlagen bei den SBB zu beschaffen und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, die Region Zimmerberg in ihrem Anliegen, den zweiten IR-Halt in Thalwil zu erhalten, mit seinem ganzen Gewicht zu unterstützen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Tobias Mani, Wädenswil, Jürg Trachsel, Richterswil, und Jonas Erni, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Bund hat im Zuge der Umsetzung der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur den Ausbauschritt 2025 des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) verabschiedet. In diesem Rahmen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Konzept für einen möglichen Fahrplan für den Personen- und Güterverkehr auf der Grundlage der in diesem Zeithorizont geplanten Schieneninfrastrukturausbauten definiert (sogenanntes Referenzkonzept 2025). Aus diesem Referenzkonzept, das an die Kantonsregierungen verschickt und auf der Website des BAV veröffentlicht wurde, ist ersichtlich, dass auf der Strecke des Interregio-Zugs (IR) Zürich–Luzern nur noch ein stündlicher anstatt eines halbstündlichen Halts in Thalwil vorgesehen ist. Auch in den Planungen des Programms «Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur» (ZEB), das durch die STEP-Planungen abgelöst wurde, war im Zeithorizont 2025 bereits der Wegfall des zweiten Fernverkehrshalts in Thalwil vorgesehen, ebenso wie in dem 2012 im Hinblick auf die Eröffnung des Basistunnels verabschiedeten «Gotthardkonzept». Dem Regierungsrat sind die Pläne mit Bezug auf den zweiten Fernverkehrshalt in Thalwil somit bekannt. Der Kanton Zürich war zwar weder in den ZEB-Planungen noch in den Planungen zum Gotthardkonzept direkt einbezogen, er wurde jedoch von den SBB jeweils über den Planungsstand informiert. Bei diesen Gelegenheiten setzte sich der ZVV für die Berücksichtigung der Interessen von Thalwil und dem betroffenen Einzugsgebiet ein, soweit diese mit einem aus Sicht des Kantons Zürich funktionierenden Gesamtkonzept in Einklang gebracht werden können. Zu Fragen 2–4: Der Regierungsrat hat von den SBB im Rahmen eines Mitberichts zur vorliegenden Anfrage einen Bericht betreffend die Aufhebung des IR- Halts in Thalwil erhalten. Die SBB begründen darin die fahrplantechnische Notwendigkeit dieser Massnahme im Wesentlichen wie folgt: Ab dem Fahrplanjahr 2021 ermöglicht die Fertigstellung des Ceneri- Basistunnels ein neues Angebotskonzept auf der Nord-Süd-Achse im Fernverkehr. Dieses Konzept mit den Fixpunkten in Arth-Goldau (Anschlüsse) und dem Gotthard-Basistunnel (verfügbare Trassen für den Personenverkehr) führt zu Änderungen im Abfahrtsregime der Züge ab Zü-
rich in Richtung Zug–Luzern bzw. Gotthard. Damit die vorgegebenen Fahrlagen für den Personenverkehr im Gotthard-Basistunnel sowie die Anschlüsse in Arth-Goldau erreicht werden, müssen die Gotthardzüge gegenüber heute früher ab Zürich HB verkehren. Dadurch entsteht ein Konflikt mit den heutigen Abfahrtszeiten der IR-Züge von Zürich nach Luzern, die zwischen Zürich und Zug die gleiche Strecke befahren. Dieser Konflikt kann gelöst werden, indem die Abfahrtszeiten der Züge in Zürich getauscht werden, d. h., dass die Züge ab Zürich HB in Richtung Gotthard (Minuten 05 und 32) vor den IR-Zügen in Richtung Luzern (Minuten 10 und 35) abfahren. Die neue Abfahrtszeit zur Minute 10 stellt gegenüber heute eine um sechs Minuten spätere Abfahrtszeit in Zürich HB dar. Damit der Knoten Luzern rechtzeitig erreicht und der Zug konfliktfrei nach Luzern geführt werden kann, muss der Halt in Thalwil entfallen. Im Weiteren müssen die Gotthardzüge wegen der Bauarbeiten an der Bahnlinie am Ostufer des Zugersees voraussichtlich ab Mitte 2019 über Rotkreuz umgeleitet werden. Die durch diese Umleitung entstehende Fahrzeitverlängerung bedingt ebenfalls, dass die Gotthardzüge früher ab Zürich fahren, was wiederum durch das Tauschen der Abfahrtszeiten der Züge von Zürich HB Richtung Tessin bzw. Richtung Luzern erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird das Angebotskonzept 2021 laut SBB voraussichtlich bereits 2019 eingeführt, womit der IR-Halt in Thalwil ab diesem Zeitpunkt einmal stündlich wegfallen muss. Zu Frage 5: Im Rahmen des festgelegten Änderungsmanagements zum Referenzkonzept 2025 besteht für die Bahnunternehmen und die Kantone die Möglichkeit, dem BAV Änderungsanträge einzureichen. Ein Antrag für den Erhalt des zweiten IR-Halts in Thalwil wurde bereits im Herbst 2016 gestellt, vom BAV jedoch negativ beurteilt und daher abgelehnt. Auch das nationale Fahrplanverfahren bietet den Kantonen die Möglichkeit, dem Bund Begehren zum Fernverkehrsangebot einzureichen. Der Wegfall des IR-Halts in Thalwil wird Bestandteil des Fahrplanverfahrens 2019 sein. Der Kanton Zürich wird bei dieser Gelegenheit den zweiten IR-Halt in Thalwil erneut einfordern. Vor dem Hintergrund des erwähnten abgelehnten Änderungsantrags sind die Erfolgsaussichten jedoch gering. Dessen ungeachtet ist darauf hinzuweisen, dass auch mit dem Wegfall des einen IR-Halts in Thalwil weiterhin attraktive Verbindungen zwischen
Thalwil bzw. der Region Zimmerberg und der Zentralschweiz vorhanden sind. Zwischen Thalwil und Luzern bestehen weiterhin stündliche Verbindungen mit dem IR mit Halt in Baar, Zug und Rotkreuz. Dieses An- gebot wird durch eine halbstündliche S-Bahn-Umsteigeverbindung mit der S8 (Region Zimmerberg nach Thalwil) und der S24 (Thalwil nach Zug) ergänzt, wodurch die wichtige regionale Erschliessung sichergestellt wird. In Zug bestehen von der S24 gute Anschlüsse in Richtung Luzern und auf die Gotthardzüge Richtung Süden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi