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Kantonsschulen, verschiedene Standorte, Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel, Rahmenkredit, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 491/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 6 mag 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-491-2026/de/kantonsschulen-verschiedene-standorte-ersatz-der-leuchten-und-leuchtmittel-rahmenkredit-gebundene-ausgabe

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 491/2026

Kantonsschulen, verschiedene Standorte, Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel, Rahmenkredit, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2026

491. Kantonsschulen, verschiedene Standorte, Ersatz der Leuchten

Erwägungen

und Leuchtmittel, Rahmenkredit (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Bundesrecht sieht mit der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) ein stufenweises Auslaufen energieintensiver Halogen-, Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät vor. Seit 2023 ist der Import dieser Leuchtmittel verboten, seit 2025 auch der Verkauf. Die Verfügbarkeit der auslaufenden Leuchtmittel ist bereits stark eingeschränkt. Im Rahmen einer Vorstudie wurde der Zustand der Leuchten und Leuchtmittel, einschliesslich ihrer Verkabelung an sämtlichen kantonalen Mittelschulen erfasst. Gestützt darauf wurde ein Massnahmenplan für deren Austausch erstellt. Ziel ist eine bedarfsgerechte Steuerung der Beleuchtung, um den Energieverbrauch gering zu halten. Im Rahmen des vorliegenden Projekts sollen an acht der insgesamt 17 kantonalen Mittelschulen die Leuchten bzw. deren Leuchtmittel ersetzt werden.

Projekt In verschiedenen Kantonsschulen in der Stadt Zürich (Hottingen, Hohe Promenade, Wiedikon), in Uster und Bülach (Unterland), in Küsnacht und Urdorf (Limmattal) sowie in Wetzikon (Oberland) besteht die Notwendigkeit, Leuchtmittel bzw. (Not-)Leuchten sowie teilweise die zugehörige Elektroverteilung zu ersetzen. Beim Bildungszentrum für Erwachsene in Zürich Riesbach sowie den Hauptgebäuden der Kantonsschulen Stadelhofen und Wiedikon stehen bald Instandsetzungen an. Für diese Standorte sind finanzielle Mittel für dringend notwendige Massnahmen zur Vermeidung von Leuchtmittelausfällen vorgesehen. Massnahmen an der Elektroverteilung Die Stromverteilungen in allen Schulgebäuden entsprechen grösstenteils dem heutigen Stand der Technik. Die Aufteilung der Sicherungen hingegen ist nicht mehr normgerecht und muss durch moderne Schutzschalter ersetzt werden, die sowohl bei Fehlerstrom als auch bei Überlastung zuverlässig abschalten.

Massnahmen an Beleuchtung und Steuerung Bei den Schulen ist ein Grossteil der Leuchten auf LED umzurüsten. Allein der finanzielle Aufwand für die insgesamt rund 9530 Leuchten beträgt ohne Reserve rund 3,7 Mio. Franken. Bei der Kantonsschule Zürcher Unterland in Bülach betrifft die Umrüstung nur den Sporthallentrakt. Wirtschaftlichkeit des gewählten Vorgehens Die Bündelung des Leuchtmittelersatzes hat zwei Vorteile. Einerseits können die Planung und Beschaffung für die betroffenen Mittelschulen koordiniert erfolgen und anderseits führt der Wissensgewinn im Verlaufe des Projekts zur Effizienzsteigerung in der Projektabwicklung. Aktuelle Zahlen aus bereits umgerüsteten Schulen und Wohnsiedlungen zeigen, dass der Ersatz veralteter Beleuchtungssysteme, wie Leuchtstoff- oder Kompaktleuchtstoffröhren, zu einer Energieeinsparung von rund 50% führen kann. Bei optimaler Planung der Beleuchtungsstärke, Nutzung von Tageslicht und Präsenzerfassung kann der Stromverbrauch um bis zu 75% reduziert werden. Die Lebensdauer der LED-Leuchtmittel beträgt über 20 Jahre. Für die Überprüfung der Gesamtkosten wurde eine externe Zweitmeinung eingeholt. Diese kam zum Schluss, dass die geplante Massnahme die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Lösung darstellt. Im Verlaufe der weiteren Projektplanung werden mögliche zusätzliche Sparpotenziale innerhalb der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Finanzierung Das Programm für den Leuchtmittelersatz an den verschiedenen Schulen erstreckt sich über mehrere Jahre und muss nach Dringlichkeiten gestaffelt werden. Die Dringlichkeit ist davon abhängig, wie lange die bisherige Beleuchtung (vorhandene alte Leuchtmittelreserven) noch aufrechterhalten werden kann, und ändert kurzfristig. Daher soll die Finanzierung mit einem Rahmenkredit erfolgen. Die Kosten für den Leuchtmittelersatz und allfällige Überbrückungsmassnahmen belaufen sich auf Fr. 9 123 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 30. April 2025; Preisstand: April 2024, 1197,3 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±15% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 8 105 500 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 5 Baunebenkosten 62 500 6 Reserve 955 000 Total (einschliesslich MWSt) 9 123 000

Bei den Kosten für den Leuchtmittelersatz handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da das Vorhaben zur zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz notwendig ist (vgl. bundesrechtliche Vorgaben gemäss EnEV). Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG ein Rahmenkredit als gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 9 123 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Vorhaben an den einzelnen Standorten bedingen sich nicht gegenseitig. Die Ausgaben könnten daher ohne Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie (§ 40 CRG) für jeden Standort einzeln bewilligt werden. Der sachliche und zeitliche Zusammenhang ist allerdings genügend eng, um die Ausgaben aller Standorte zusammen zu bewilligen. Im Rahmen der Erarbeitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2026–2029 wurden alle Investitionsvorhaben grösser als 4 Mio. Franken priorisiert. Vorhaben mit einer tiefen Bewertung wurden nicht in den KEF 2026–2029 aufgenommen. Ihre Priorisierung und das weitere Vorgehen werden auf den KEF 2027–2030 hin überprüft. Das vorliegende Projekt wurde entsprechend seiner Bewertung nicht in den KEF 2026–2029 aufgenommen. Aufgrund sukzessive drohenden Lichtausfalls ist das Vorhaben dennoch umzusetzen. Aufgrund von Verzögerungen in anderen Vorhaben kann es nach heutigem Kenntnisstand weiterverfolgt und innerhalb des Budgetkredits 2026 finanziert werden. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr gemäss aktueller Projektplanung (in Franken) 2026 2027 2028 2029 Total Investitionen 500 000 4 328 000 2 690 000 650 000 8 168 000 Reserven 955 000 Total 9 123 000 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 9 123 000 betragen Fr. 335 222 Der kalkulatorische Zins beträgt 0,75%. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 148 309 1,5 80 1 854 556 2 410 Hochbauten Rohbau 2 40 Hochbauten Ausbau 149 633 1,5 30 4 988 561 5 549 Hochbauten Installationen 8 825 058 97,0 30 294 169 33 094 327 263 Total 9 123 000 100 301 011 34 211 335 222

Es sind durch die baulichen Massnahmen keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Leuchten und Leuchtmittel sowie Überbrückungsmassnahmen an den Kantonsschulen Küsnacht, Limmattal, Uster, Zürcher Unterland, Zürcher Oberland, Hottingen, Hohe Promenade, Stadelhofen und Wiedikon sowie beim Berufsbildungszentrum für Erwachsene wird ein Rahmenkredit von Fr. 9 123 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Das Immobilienamt entscheidet über die Aufteilung des Rahmenkredits. Die Teilbeträge orientieren sich an der Dringlichkeit aufgrund der Sachzwänge gemäss den Erwägungen.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli