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Anfrage Wilma Willi, Stadel, und David Galeuchet, Bülach, betreffend Verbreitung der Saatluzerne und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung, Beantwortung

RRB Nr. 559/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 27 mag 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-559-2026/de/anfrage-wilma-willi-stadel-und-david-galeuchet-bulach-betreffend-verbreitung-der-saatluzerne-und-massnahmen-zu-ihrer-bekampfung-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 559/2026

Anfrage Wilma Willi, Stadel, und David Galeuchet, Bülach, betreffend Verbreitung der Saatluzerne und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 95/2026

Sitzung vom 27. Mai 2026

559. Anfrage (Verbreitung der Saatluzerne und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung) Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, und Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, haben folgende Anfrage eingereicht: Die Saatluzerne, Medicago sativa, und ihr Bastard, die Verschiedenfarbige Luzerne (Medicago falcata x sativa) haben sich in der Schweiz, so auch im Kanton Zürich zu Problempflanzen entwickelt. Sie breiten sich seit einigen Jahren rasant in Grünstreifen und Böschungen entlang von Verkehrswegen, insbesondere entlang von Strassen, aus, wo sie bei der Mahd verschleppt werden. So zum Beispiel zwischen Radstreifen und Strasse von Glattfelden nach Weiach. Von dort gelangen sie zunehmend auch in Trockenwiesen, die unter Naturschutz stehen oder als Biodiversitätsförderflächen (BFF-Flächen) bewirtschaftet werden. Aus einer oder wenigen Pflanzen entwickeln sich innert weniger Jahre in einer Grünfläche grosse, oft sogar flächendeckende Bestände. Trockenwiesen und Trockenweiden, die schon heute unter dem übermässigen Stickstoff-Eintrag aus der Luft leiden, werden damit zusätzlich gedüngt. Sie verdrängt dadurch, aber auch durch ihre starke Durchsetzungskraft seltenere und gefährdete Pflanzenarten. Mit ihren bis zu sechs Meter langen Pfahlwurzel sind Saatluzernen und ihre Bastarde sehr schwierig zu entfernen. Sie überdauern auch Trockenperioden unbeschadet. Während der Rest der Wiese oder Weide dann nur noch braun ist, bleiben die Saat-luzernen und die Verschiedenfarbige Luzerne dank ihrer langen Wurzeln weiterhin grün. Zwei Wochen nach einem Schnitt sind sie jeweils wieder 30–40cm hoch und fangen wieder an zu blühen. Die Saatluzerne unterwandert genetisch auch den Sichelklee/die Gelbe Luzerne, Medicago falcata, der in der Schweiz inzwischen als potenziell gefährdet gilt. Die Bekämpfung der Saatluzerne entlang der Verkehrswege sollte deshalb priorisiert werden, denn je länger damit zugewartet wird, desto teurer wird die Bekämpfung.

Der Regierungsrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche Anstrengungen unternimmt der Kanton Zürich, um die Ausbreitung und Verschleppung der Saatluzerne und ihrer Bastarde zu minimieren?

2. Welche Strategien sind am wirkungsvollsten bei der Bekämpfung dieser Bestände und inwiefern werden sie im Kanton Zürich umgesetzt?

3. Inwiefern kann der Kanton darauf hinwirken, dass Gemeinden und Landwirtschaftsbetriebe ein grösseres Bewusstsein für die Problematik der Ausbreitung der Saatluzerne und ihrer Bastarde entwickeln und darüber informiert sind, welche Eindämmungsstrategien effizient sind?

4. Da die Ausbreitung auch entlang der Bahnlinien und Nationalstrassen geschieht, ist die Bekämpfung auch dort wichtig. Wirkt der Kanton darauf hin, dass die Eindämmungsstrategien und Bekämpfung auch dort angewendet werden?

5. Unterscheiden sich diese Formen der Saatluzerne und ihrer Bastarde genetisch von den Formen, die in der Landwirtschaft bisher als Gründüngung ausgesät wurden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, und David Galeuchet, Bülach, wird wie folgt beantwortetet:

Die Luzerne ist trotz ihrer Ausbreitungstendenz eine ökologisch wertvolle Pflanze. Als Spätblüherin – blühend bis Ende September – ist sie eine ausserordentlich wertvolle Trachtpflanze für Honigbienen und Wildbienen. Zudem ist sie eine äusserst effiziente Rekultivierungspflanze, die nach Bauarbeiten, Aufschüttungen oder anderen Bodenstörungen rasch eine stabile Begrünung schafft und das Bodengefüge regeneriert. Massnahmen gegen die Ausbreitung der Luzerne müssen diesen ökologischen Nutzen stets berücksichtigen. Es ist jedoch bekannt, dass die Kreuzung der Saatluzerne mit der einheimischen gelben Luzerne (Sichelklee), die sogenannte Hybridisierung, den Bestand Letzterer gefährden kann. Die Vermehrung von Luzernen geht im Wesentlichen nicht von landwirtschaftlich genutzten Flächen, sondern von Rekultivierungs- und ökologischen Ausgleichsflächen aus, wo die Luzerne dank verspäteten und seltenen Schnitten ungehindert absamen und sich so verbreiten kann.

Zu Frage 1: Saatluzerne und ihre Hybride gelten nicht als bekämpfungspflichtige Neophyten, im Gegensatz etwa zu Ambrosia, Riesenbärenklau oder Schmalblättriges Greiskraut. Auf Fachebene wurde bereits erkannt, dass sich das Verhalten von Luzerne in den letzten Jahren möglicherweise verändert hat und genauer beobachtet werden muss. Deshalb wurde das Thema in den neuen Massnahmenplan Neobiota 2026–2029 aufgenommen. Derzeit laufen Abklärungen dazu, wo Handlungsbedarf besteht und mit welchen Massnahmen die Ausbreitung der Luzerne eingedämmt werden kann. Zu Frage 2: Zur Vorbeugung kann in Rekultivierungsmischungen auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen auf Luzerne verzichtet werden. Zurzeit ist diese Pflanze in den weit verbreiteten Saatgutmischungen «Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche mehrjährig» sowie «Rotationsbrache Wildblumen Grundversion und Vollversion» enthalten. Ein Ausreissen oder Ausstechen wäre grundsätzlich möglich, jedoch nur bedingt wirksam. Die Luzerne verfügt über ein tiefes Wurzelsystem. Wurzelbruchstücke treiben regelmässig wieder aus, teilweise sogar zu mehreren neuen Pflanzen. Auf Ökoflächen ist die Situation besonders anspruchsvoll, weil die Luzerne dieselben Standortbedingungen bevorzugt wie viele andere Arten. Ein Zurückdrängen der Luzerne ohne gleichzeitige Verdrängung der Zielarten ist kaum möglich. Als wirkungsvolle Strategie gilt ein angepasstes Schnittmanagement auf Ökoflächen und Brachen. Zudem ist zu beachten, dass die Luzerne zwar ausdauernd ist, natürlicherweise aber selten eine Dominanzphase von vier bis fünf Jahren überschreitet. Dominanzstellen «wandern» über die Fläche, was insgesamt oft zu einer Überschätzung des Problems führt. Zu Fragen 3 und 4: Eine wichtige Grundlage für Informationen und Handlungsempfehlungen zu Neophyten ist die Praxishilfe «Invasive Neophyten im Kanton Zürich» (vgl. zh.ch/de/umwelt-tiere/umweltschutz/gebietsfremde-arten. html). Die Luzerne ist in dieser Praxishilfe sowie im Merkblatt des Bundesamtes für Strassen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten und einheimischen Problempflanzen allerdings nicht enthalten. Sobald aus der laufenden Prüfung des Handlungsbedarfs neue Erkenntnisse

sowie entsprechende wirksame Massnahmen bekannt sind, werden diese Grundlagen ergänzt. Dies umfasst dann beispielsweise auch Informationen dazu, welche Standortbedingungen die Ausbreitung begünstigen und wie diese gezielt gesteuert werden können. Der Kanton informiert die Neobiota-Kontaktpersonen der Gemeinden regelmässig über neue Erkenntnisse. Landwirtschaftsbetriebe können für Beratungen die Fachpersonen am Strickhof kontaktieren.

Auf Fachebene wurde die Überprüfung der eingesetzten Saatgutmischungen für Rekultivierungen bei Strasse und Schiene bereits angesprochen. Bei Ökobrachen mit Rotationsluzerne, bei denen eine Rezeptur gemäss ökologischem Leistungsnachweis vorgeschrieben ist, ist zu beachten, dass Nutzungsvorgaben streng eingehalten werden müssen, um das Ausbreitungsrisiko zu minimieren. Zu Frage 5: Die in der Landwirtschaft verwendete Saatluzerne (Medicago sativa L.) ist eine Kulturpflanze mit ausgewählten Zuchtsorten. Unter normalen Bewirtschaftungsbedingungen samen sie nicht ab. Gemäss aktuellem Kenntnisstand der kantonalen Fachstellen handelt es sich bei den sich entlang von Bahnlinien und Strassen ausbreitenden Formen meist um Hybridformen. In welchem Ausmass sich in verschiedenem Luzernesaatgut in den letzten Jahrzehnten fremdes Genmaterial eingeschlichen hat, ist nicht bekannt. Es wird vermutet, dass es durch diese Hybridisierung auch zu Veränderung in den Verbreitungseigenschaften gekommen sein könnte. Wahrscheinlich trägt auch der Klimawandel mit längeren Trockenphasen dazu bei, dass sich die Luzerne gegen weniger widerstandsfähige Arten besser durchsetzt und ausbreitet. All diese Themen sind Gegenstand der laufenden Abklärungen. Neue Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen werden den betroffenen Gruppen zu gegebener Zeit mitgeteilt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli