RRB Nr. 61/2024
Strassen, Maur, 712 Aeschstrasse, Radweglückenschliessung, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024
61. Strassen (Maur, 712 Aeschstrasse, Radweglückenschliessung, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 772/2021 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Radweglückenschliessung entlang der Aeschstrasse in der Gemeinde Maur fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 7 870 000. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 970 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Neubau zusätzliche Bushaltestelle Kreisel Forch; – Projektänderung der Bushaltestellen auf ZüriBoard; – zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Anpassungsarbeiten; – allgemeine Teuerung bei Auftragsvergaben.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 11. Dezember 2023 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausin Franken in Franken gabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 860 000 860 000 Bauarbeiten 5 180 000 800 000 5 980 000 Nebenarbeiten 940 000 940 000 Technische Arbeiten 890 000 170 000 1 060 000 Total 7 870 000 970 000 8 840 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 633 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 337 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 970 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Der Beitrag der Gemeinde Maur von Fr. 55 000 (±20%) gemäss Beschluss Nr. 202 vom 12. Dezember 2016 bleibt unverändert. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 8 840 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50100 00000 5% 498 000 498 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 2% 154 000 154 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 27% 2 357 000 2 357 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 65% 5 753 000 5 753 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50112 00000 1% 78 000 78 000 Lärmschutz Total 100% 5 753 000 3 087 000 8 840 000
Das Vorhaben verursacht unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 55 000 jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 257 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Fahrradanlagen 27% 2 357 000 9 000 2,5% 59 000 Fussgängeranlagen 5% 443 000 1 500 2,5% 11 000 Erneuerung Staatsstrassen 65% 5 753 000 21 500 2,5% 144 000 Staatsstrassen 2% 154 000 500 5,0% 8 000 Beleuchtungsanlagen Lärmschutz 1% 78 000 500 2,5% 2 000 Zwischentotal 33 000 224 000 Total 100% 8 785 000 257 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81079, Maur, 712 Aeschstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Radweglückenschliessung an der 712 Aeschstrasse in der Gemeinde Maur werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 772/2021 von insgesamt Fr. 7 870 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 970 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 5 120 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 633 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 5 753 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 750 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 337 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 3 087 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 8 840 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli