Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Anfrage Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende beteffend Umsetzung des Versorgungskonzeptes 2026–2029 Ergänzende Hilfen zur Erziehung, März 2025, Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Amt für Jugend- und Berufsberatung, Beantwortung

RRB Nr. 630/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 10 giu 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-630-2026/de/anfrage-kathrin-wydler-wallisellen-und-mitunterzeichnende-beteffend-umsetzung-des-versorgungskonzeptes-2026-2029-erganzende-hilfen-zur-erziehung-marz-2025-kanton-zurich-bildungsdirektion-amt-fur-jugend-und-berufsberatung-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 630/2026

Anfrage Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende beteffend Umsetzung des Versorgungskonzeptes 2026–2029 Ergänzende Hilfen zur Erziehung, März 2025, Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Amt für Jugend- und Berufsberatung, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 101/2026

Sitzung vom 10. Juni 2026

630. Anfrage (Umsetzung des Versorgungskonzeptes 2026–2029 Ergänzende Hilfen zur Erziehung, März 2025, Kanton Zürich, Bildungsdirektion, Amt für Jugend und Berufsberatung) Kantonsrätin Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende haben am 23. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Mit dem Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) ist der Kanton Zürich verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung sicherzustellen. Zu diesem Zweck erstellt die Bildungsdirektion eine periodische Gesamtplanung, welche als strategisches Steuerungsinstrument für Angebot, Qualität, Bedarf und Kosten dient. Auf dieser Grundlage werden mit Leistungserbringenden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Das im März 2025 veröffentlichte Versorgungskonzept 2026–2029 zeigt, dass die Nachfrage nach ergänzenden Hilfen zur Erziehung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat und mit einer weiteren Belastung des Systems zu rechnen ist. Insbesondere die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die steigende Zahl von Kindesschutzfällen sowie gesellschaftliche Entwicklungen führen zu komplexeren Bedarfslagen. Gleichzeitig bestehen in mehreren Bereichen strukturelle Engpässe, namentlich in der Familienpflege sowie bei spezialisierten stationären Angeboten. Daher bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Welche konkreten Massnahmen zum Ausbau der Angebotskapazitäten sind im Versorgungskonzept 2026–2029 vorgesehen, mit welchem Ausbaubedarf an Plätzen pro Alters- und Bedarfsgruppe wird dabei gerechnet und in welchem zeitlich abgestuften Vorgehen sollen die prioritären Massnahmen umgesetzt werden?

2. Nach welchen Kriterien und in welchen Verfahrensschritten werden diese Massnahmen umgesetzt, insbesondere im Rahmen des Instruments «Call for Concepts»?

3. Wie erfolgt die konkrete Umsetzung der im Versorgungskonzept 2026–2029 vorgesehenen intensivpädagogischen Angebote – insbesondere für hoch belastete Kinder und Jugendliche – und wie ist dabei die Schnittstelle zur Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgestaltet? Wie wird auf bestehende Kapazitätsengpässe reagiert, insbesondere auf den Mangel an geeigneten Plätzen für Mädchen?

4. Welche finanziellen Mittel sind für den Ausbau der Angebote in den Jahren 2026–2029 vorgesehen und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Massnahmen?

5. In welcher Form werden die bestehenden Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe über die vorgesehenen Umsetzungsprozesse informiert? In welcher Weise werden sie in die Planung und die Umsetzung des Ausbaus einbezogen?

6. Wie stellt der Regierungsrat die wirksame Koordination zwischen den verschiedenen zuständigen Stellen sicher – insbesondere zwischen dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) und dem Volksschulamt (VSA) bei gemeinsamen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie zwischen der Bildungsdirektion, der Gesundheitsdirektion und weiteren beteiligten Stellen, etwa im Bereich von Angeboten im Grenzbereich zur Psychiatrie?

7. Plant der Regierungsrat ein Monitoring- oder Berichtssystem zur regelmässigen Überprüfung der Wirkung der Massnahmen und der Bedarfsentwicklung? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet sein?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Kathrin Wydler, Wallisellen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen des Versorgungskonzepts wurden für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen fünf strategische Schwerpunkte formuliert und diese mit insgesamt 47 Massnahmen sowie einem Mengengerüst konkretisiert. In der Heimpflege sollen bis 2029 folgende zusätzliche Plätze geschaffen werden: – betreutes Wohnen 0–25 Jahre: 55–75 Plätze (Zuwachs 6–8%) – betreutes Wohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: 15–22 Plätze (Zuwachs 6–8%) – Notfall- und Krisenplätze 0–25 Jahre: 9–16 Plätze (Zuwachs 6–11%) – Kind-Eltern-Plätze: 4–6 Plätze (Zuwachs 7–10%) – Begleitetes Wohnen 16–25 Jahre: 33–49 Plätze (Zuwachs 7–10%) – Agogische Bildung in beruflicher Praxis 16–25 Jahre: 6–12 Plätze (Zuwachs 5–10%) Der Ausbau soll gestaffelt stattfinden, und zwar je nach Ausbau ab 2026 pro Jahr um 32 bis 57 Plätze. Seit Publikation des Versorgungskonzept konnte bereits ein erster Ausbau realisiert werden: So beläuft sich die Anzahl der bewilligten Plätze im betreuten Wohnen per 13. April

2026 auf 1499 (gegenüber 1473 Plätzen zum Zeitpunkt der Publikation des Versorgungskonzepts). Zudem werden 2026 voraussichtlich zwölf weitere Notfall- und Krisenplätze bewilligt. Das Angebot des begleiteten Wohnens wurde in den letzten Jahren bereits kontinuierlich ausgebaut und die Zielgrösse gemäss Bestelldesign des Versorgungskonzepts ist weitgehend erreicht. Zurzeit gibt es in diesem Bereich 530 bewilligte Plätze. Im begleiteten Wohnen geht es in den kommenden vier Jahren um eine Konsolidierung bzw. um einen punktuellen und bedarfsgerechten Ausbau. In der Familienpflege ist ein Ausbau der Plätze um 24% bis 39% bzw. von heute 650 Pflegeverhältnissen auf 800 bis 900 Pflegeverhältnisse vorgesehen, was in konkreten Zahlen einen jährlichen Ausbau von 40 bis 84 Plätzen bedeutet. Zu Frage 2: Im Versorgungskonzept sind drei Typen von Massnahmen vorgesehen: ein quantitativer Ausbau, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und sogenannte Calls for Concept. Für einen Call for Concept werden vorgängig die fachlichen Anforderungen an das erwartete Konzept sowie die Anforderungen an die sich bewerbenden Trägerschaften definiert. Im Anschluss erfolgt der eigentliche Call, mit dem interessierte Trägerschaften eingeladen werden, sich zu bewerben. Anhand der zuvor definierten Kriterien erfolgt schliesslich die Auswahl durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB). Zu Frage 3: Die Umsetzung der Massnahme zur Schaffung von intensivpädagogischen Plätzen erfolgt mittels eines Calls for Concept. Ziel ist es, die erforderlichen Kapazitäten möglichst innerhalb bestehender Heimpflegeangebote aufzubauen und damit vorhandene Strukturen und Fachkompetenzen gezielt weiterzuentwickeln. Der erste Call for Concept für geschlossene Plätze für Mädchen und junge Frauen erfolgte am 14. April 2026. Ein zentrales Qualitäts- und Zuschlagskriterium für die Schaffung von geschlossenen Plätzen für Mädchen und junge Frauen bildet die verbindliche Ausgestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit. Gefordert wird insbesondere eine strukturierte und institutionalisierte Kooperation zwischen den Fachbereichen Sozialpädagogik, Therapie und Psychiatrie. Dabei ist sicherzustellen, dass die beteiligten Disziplinen ihre jeweiligen fachlichen Perspektiven einbringen, auf dieser Grundlage abgestimmte Entscheidungen treffen und diese entsprechend in die Hilfeplanung einfliessen.

Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Krisensituationen, die Gestaltung von Öffnungsschritten sowie die Begleitung individueller Entwicklungsverläufe der Jugendlichen.

Die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgt dabei auf mehreren Ebenen. Einerseits besteht eine fallbezogene Kooperation direkt zwischen den jeweiligen Heimpflegeanbietenden und den zuständigen kinder- und jugendpsychiatrischen Stellen. Anderseits wird der fachliche Austausch durch bereits bestehende übergeordnete Gefässe sichergestellt, namentlich das Netzwerk Interfall sowie das KJG-Forum, in denen die Kinder- und Jugendpsychiatrie ebenfalls vertreten ist. Zu Frage 4: Im Bereich des Ausbaus der Heimpflege wird gegenüber den Kosten der Heimpflege im Jahr 2023 (202,5 Mio. Franken) mit Mehrkosten von 17 bis 22 Mio. Franken gerechnet. Bei der Familienpflege (einschliesslich Dienstleistungsangebote in der Familienpflege) beträgt der voraussichtliche Kostenanstieg gegenüber den Kosten im Jahr 2023 (28,6 Mio. Franken) zwischen 8,5 und 13,2 Mio. Franken. Das Leistungsvolumen für sozialpädagogische Familienhilfen soll gemäss Versorgungskonzept nicht mehr weiter ansteigen, sondern konstant gehalten werden. Um diese Vorgabe einzuhalten, wird eine Einschränkung der Kapazitäten sowohl auf der operativen Ebene der Leistungsbestellung als auch auf der Einzelfallebene der Fallfinanzierung nötig sein. Das Versorgungskonzept stellt allerdings nur eine Planungsgrundlage mit Zielen und Massnahmen dar. Wenn für die Umsetzung einzelner Massnahmen zusätzliche Mittel erforderlich sind, müssen diese im ordentlichen Prozess bewilligt werden. Die entsprechenden Mittel sind ordentlich im Budget und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan vorzusehen, wobei das Versorgungskonzept als Planungsgrundlage dient. Zu Frage 5: Bei der Erarbeitung des Versorgungskonzepts wurden die bestehenden Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe durch entsprechende Vertretungen im Begleitgremium Gesamtplanung einbezogen und aufgefordert, ihre fachlichen Perspektiven einzubringen. Zudem informiert das AJB im Rahmen der Sitzungen der Fachverbände und des KJG- Forums regelmässig über den Umsetzungsstand der Massnahmen. Über laufende und geplante Call-for-Concept-Verfahren werden die Institutionen direkt informiert. Ergänzend dazu besteht ein kontinuierlicher Austausch zwischen Institutionen, die sich beispielsweise am Platzausbau beteiligen möchten, und dem AJB, um einen koordinierten Ausbau sicherzustellen.

Zu Frage 6: Das AJB und das Volksschulamt stimmen sich betreffend Versorgungsplanung ab. Konzepte und Aufsichtsberichte werden bei Bedarf dem jeweils anderen Amt zur Kenntnis und zur Stellungnahme vorgelegt sowie die Leistungsvereinbarungen im Bereich der Schulheime aufeinander abgestimmt. Für den Austausch zwischen der Bildungsdirektion und den weiteren beteiligten Stellen wird das mehrmals jährlich stattfindende Gefäss des Netzwerks Interfall genutzt. Zudem sind folgende Stellen im Begleitgremium Gesamtplanung: Adressatinnen und Adressaten ergänzender Hilfen zur Erziehung (Careleaver Schweiz), Zivilrechtlicher Kindesschutz (Präsidienvereinigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich), Jugendstrafrechtspflege (Oberjugendanwaltschaft), Gemeinden (Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, Sozialkonferenz Kanton Zürich, Soziale Dienste der Stadt Zürich), Bereiche ergänzende Hilfen zur Erziehung (Dachverband sozial- und sonderpädagogischer Organisationen Kanton Zürich, Vereinigung Jugendheimleitungen Kanton Zürich, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz), Forschung Soziale Arbeit (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften). Zu Frage 7: Ein Planungszyklus der Gesamtplanung dauert jeweils vier Jahre. Ein wesentlicher Bestandteil jedes Zyklus ist die Erhebung von Angebot und Bedarf. Im Rahmen von Befragungen während den Planungszyklen werden Zuweisende, Leistungserbringende und angrenzende Systeme regelmässig befragt, um die Wirkung der Massnahmen zu messen bzw. bestehende Lücken zwischen Angebot und Bedarf zu erkennen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli