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Anfrage Sibylle Jüttner, Andelfingen, Markus Schaaf, Zell, und Gianna Berger, Zürich, betreffend Zugang zu Work Zone, Beantwortung

RRB Nr. 657/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 17 giu 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-657-2026/de/anfrage-sibylle-juttner-andelfingen-markus-schaaf-zell-und-gianna-berger-zurich-betreffend-zugang-zu-work-zone-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 657/2026

Anfrage Sibylle Jüttner, Andelfingen, Markus Schaaf, Zell, und Gianna Berger, Zürich, betreffend Zugang zu Work Zone, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 117/2026

Sitzung vom 17. Juni 2026

657. Anfrage (Zugang zu Work Zone) Kantonsrätin Sibylle Jüttner, Andelfingen, Kantonsrat Markus Schaaf, Zell, und Kantonsrätin Gianna Berger, Zürich, haben am 30. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Umstellung auf Work Zone für Lohnausweise für alle kantonalen Angestellten wirft verschiedene Fragen auf. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere Angestellte, deren Arbeit nicht am Computer oder mit einem Arbeitssmartphone erfolgt, keinen oder nur erschwerten Zugang zu Work Zone haben. Wir bitten den Regierungsrat, uns dazu folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie wurde sichergestellt, dass auch die kantonalen Angestellten, welche weder einen Computer noch ein Smartphone als Arbeitsgerät besitzen, Zugang zu ihren Lohnausweisen haben?

2. Haben alle kantonalen Angestellten Zugang zu einer persönlichen Geschäfts-E-Mail-Adresse, die für den Zugriff auf Work Zone notwendig ist?

3. Wie wird sichergestellt, dass die Angestellten, welche keine guten Deutschkenntnisse aufweisen, die Anleitungen verstehen und Zugang zu den eigenen Lohnausweisen haben?

4. Wie viele Personen haben sich bei Work Zone bereits eingeloggt? Wie viel Prozent der kantonalen Angestellten sind das?

5. Wie viel Prozent der untersten Lohnstufen im Kanton haben seit der Einführung die Work Zone aufgerufen?

6. Wie viele Support-Anfragen sind eingegangen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sibylle Jüttner, Andelfingen, Markus Schaaf, Zell, und Gianna Berger, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mitarbeitende, die weder einen Computer noch ein Smartphone als Arbeitsgerät besitzen, können sich beim Service Desk des Amts für Informatik (AFI) melden. Sie müssen eine persönliche Telefonnummer angeben und eine mündliche Nutzungseinwilligung erteilen, um sich in der Work Zone einzuloggen. Sie erhalten beim Login auf einem persönlichen Gerät einen Telefonanruf, bei dem ein Code übermittelt wird. Mit diesem Code können sich die Mitarbeitenden in der Work Zone einloggen und ihre Lohnabrechnungen und -ausweise einsehen. Wer auch über keine privaten Geräte verfügt, kann sich bei seiner HR-Abteilung melden. In solchen Ausnahmefällen kann die jeweilige HR-Abteilung die Lohnabrechnungen und -ausweise ausdrucken. Zu Frage 2: Nicht alle Mitarbeitende verfügen über eine registrierte geschäftliche E-Mail-Adresse. Der Zugriff auf die Work Zone ist allerdings auch mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Das Vorgehen ist in den Nutzungsbedingungen zur Work Zone auf der Webseite des Projekts Aurora beschrieben (vgl. zh.ch/de/politik-staat/kanton/kantonale-verwaltung/ digitale-verwaltung/strategische-initiativen/aurora.html#329172110). Dort werden auch eine Übersicht der möglichen Login-Verfahren sowie entsprechende Anleitungen und der Zugang zum Support zur Verfügung gestellt. Zu Frage 3: Im Verkehr mit den Behörden gilt das Prinzip der Amtssprache (vgl. Art. 70 Bundesverfassung, SR 101). Im mündlichen und schriftlichen Verkehr zwischen der Verwaltung und Privatpersonen kommt grundsätzlich die im betreffenden Kanton geltende Amtssprache zur Anwendung. Die Amtssprache des Kantons Zürich ist Deutsch (Art. 48 Kantonsverfassung, LS 101). Die Inhalte der kantonalen Webseiten werden deshalb grundsätzlich in Deutsch angeboten. Personen, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind, müssen sich selbst und auf eigene Kosten um eine Übersetzungshilfe bemühen, wenn sie mit den Behörden in Kontakt treten wollen oder müssen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Trend in Richtung automatischer Übersetzungen geht. Moderne Browser-Versionen können Webseiten immer besser übersetzen (vgl. zh.ch/de/webangeboteentwickeln-und-gestalten/inhalt/inhalte-gestalten/grundlagen-der-inhaltserstellung.html). Zu Frage 4:

Per Ende Mai 2026 haben sich 46 753 Mitarbeitende bei der Work Zone eingeloggt. Das entspricht 56,08% aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung (Konsolidierungskreis 1–3). Es ist zu beachten, dass die Einführung bei 100% der Organisationen stattgefunden hat. Zu Frage 5: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Lohnklassengruppierung gemäss der Konsolidierten Berichterstattung Personalführungskennzahlen 2024 abgestellt. Gemäss RRB Nr. 561/2025 erstrecken sich die untersten Lohnklassengruppen von Lohnklasse 1–10. Seit dem Einführungszeitpunkt haben 20% der Mitarbeitenden im Konsolidierungskreis 1, die in den Lohnklassen 1 bis 10 eingereiht sind, die Work Zone aufgerufen. Da bei der Festsetzung der Lohnstufe die berufliche Erfahrung, die ausgewiesenen Fähigkeiten und die besondere Eignung für die Stelle berücksichtigt werden (vgl. § 15 Abs. 2 Personalverordnung, LS 177.11), wird eine Erhebung, die auf den Lohnstufen der in den Lohnklassen 1 bis 10 eingereihten Mitarbeitenden basiert, als nicht zielführend erachtet. Zu Frage 6: Von April 2025 bis Mai 2026 sind beim AFI rund 7900 Support- Anfragen (sogenannte Tickets) eingegangen. Dies entspricht 11,3% aller Support-Anfragen, die in diesem Zeitraum beim AFI eingegangen sind. Die Anfragen betrafen vorwiegend Probleme beim ersten Zugriff (Login) auf die Work Zone.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli