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Anfrage Jonas Pfister, Winterthur, betreffend Vorgehen bei Ausserbetriebsetzung von Gasanschlüssen, Beantwortung

RRB Nr. 666/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 17 giu 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-666-2026/de/anfrage-jonas-pfister-winterthur-betreffend-vorgehen-bei-ausserbetriebsetzung-von-gasanschlussen-beantwortung

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 666/2026

Anfrage Jonas Pfister, Winterthur, betreffend Vorgehen bei Ausserbetriebsetzung von Gasanschlüssen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 119/2026

Sitzung vom 17. Juni 2026

666. Anfrage (Vorgehen bei Ausserbetriebsetzung von Gasanschlüssen) Kantonsrat Jonas Pfister, Winterthur, hat am 30. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Im Kanton Zürich besteht eine grosse Zahl kommunaler Gas-Verteilnetze. Im Rahmen der Energiewende ist eine klare Tendenz sichtbar, dass die Anzahl der Hausanschlüsse zurückgeht und die Ausserbetriebnahme von Teilen oder von kompletten Gas-Verteilnetzen absehbar wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Abtrennung von Hausanschlüssen technisch umgesetzt werden soll. Technisch betrachtet kann ein Hausanschluss sowohl im Gebäude gekappt oder aber in der Strasse aufgetrennt werden. Das aktuelle SVGW-Regelwerk lässt beide Optionen zu. Die beiden Arten der Kappung weisen unterschiedliche Anforderungen an den Kontrollaufwand auf, ebenso weisen sie bezüglich Kappungskosten und Restrisiken erhebliche Unterschiede auf. Die Gasnetzbetreiber im Kanton Zürich wenden Stand heute unterschiedliche Praxen in Bezug auf die Ausserbetriebsetzung von Hausanschlüssen an. Eine einheitliche Regelung/Vorgabe auf Stufe Kanton besteht nicht. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie steht der Regierungsrat zur zulässigen Praxis gemäss aktuellem SVGW-Regelwerk, Gas-Verteilnetz-Abkappungen innerhalb des Gebäudes und somit ohne Tiefbauprojekt durchzuführen?

2. Wie schätzt der Regierungsrat das Restrisiko ein, welches von ausser Betrieb genommenen, aber nach wie vor unter Druck stehenden Gas- Hausanschlussleitungen ausgeht?

3. Welche (ggf. abgestufte) Handlungsempfehlung spricht der Regierungsrat gegenüber den Gasnetzbetreibern im Kanton Zürich aus?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jonas Pfister, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat übertrug mit Beschluss Nr. 3130/1994 die gemäss dem Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 1963 (SR 746.1) den Kantonen zugeteilte Aufsicht sowie die gasfachliche Bewilligungserteilung über Rohrleitungsanlagen dem Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW). Die technische Regulierung der Ausserbetriebnahme von Gasanschlüssen fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des SVGW- Regelwerks, dessen Einhaltung durch das Technische Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG) als akkreditierte Inspektionsstelle überwacht wird. Die Empfehlung G1012 des SVGW für die Planung und die Ausführungen der Stilllegung von Gasanschluss- und Verteilleitungen sieht für die Ausserbetriebsetzung von Hausanschlüssen zwei Möglichkeiten vor. Einerseits kann der Hausanschluss in der Strasse aufgetrennt werden, anderseits ist eine Plombierung im Gebäude zulässig. Zu Fragen 2 und 3: Die Handlungsempfehlungen und -anweisungen an die Gasnetzbetreiber erfolgen durch die Dokumente des SVGW und die Audit-Berichte des TISG. In den Audit-Berichten werden den Gasnetzbetreibern allfällige Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Vorgaben des SVGW stellen verschiedene Anforderungen, damit Risiken bei der Trennung der Anschlussleitung innerhalb eines Gebäudes vermieden werden. Neben verschiedenen Prüfungen (z. B. Dichtheitskontrolle mit Gasspürgerät) muss eine ortsfeste Kennzeichnung mit Hinweisschild vorhanden sein. Der ganze Prozess (Kontrolle und Änderungen an der Anschlussleitung) und der Zustand der Anschlussleitung sind schriftlich zu dokumentieren und zu archivieren. Das Restrisiko einer plombierten Gasleitung im Gebäude erscheint somit vertretbar, sofern sie gemäss Vorgaben periodisch überprüft wird. Die Plombierung von Gasleitungen ist deutlich kostengünstiger als die Trennung der Gasleitung in der Strasse. Tiefe Umstiegskosten von fossilen auf klimaneutrale Heizungen beschleunigen die Dekarbonisierung und sind im Sinne des Klimaschutzes zu begrüssen. Der Regierungsrat empfiehlt daher grundsätzlich die Plombierung im Gebäude gemäss Empfehlung G1012 des SVGW in allen Versorgungsgebieten, für welche mittelfristig die Stilllegung des Gasnetzes geplant ist.

Unabhängig von der Stilllegungsmethode empfiehlt der Regierungsrat, dass die Gasversorger auf die Erhebung von Gebühren für die Stilllegung von Gasanschlüssen verzichten, um so die Hürden für den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu vermindern (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 335/2023 betreffend Gebühren für die Stilllegung von Gasanschlüssen).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli