RRB Nr. 694/2026
Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, betreffend temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 219/2026
Sitzung vom 24. Juni 2026
694. Anfrage (Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung) Kantonsrat Christoph Ziegler, Elgg, hat am 8. Juni 2026 folgende Anfrage eingereicht: Während der Badesaison kommt es im Bereich des Seebads Bichelsee entlang der Kantonsgrenze Thurgau – Zürich regelmässig zu einer erhöhten Verkehrsbelastung. Gleichzeitig halten sich in diesem Abschnitt zahlreiche Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende und Familien mit Kindern auf, welche die Kantonsstrasse queren oder sich entlang dieser bewegen. In der Vergangenheit haben sich in diesem Bereich wiederholt gefährliche Verkehrssituationen ereignet, teilweise auch mit schweren Verkehrsunfällen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern. Eine temporäre Reduktion des Tempolimits auf 60 km/h während der Badesaison stellt eine verhältnismässige Massnahme dar, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnte. Die benachbarte Badeanstalt Elgg kennt eine solche temporäre Anpassung, die sich bewährt. Im Kantonsrat Thurgau wurde zu diesem Thema eine Anfrage eingereicht. Die Gemeinden Bichelsee (TG) und Turbenthal (ZH) und die Betreiberin des Seebads, die Badegenossenschaft Bichelsee, sind an einer Entschärfung der teilweise unhaltbaren Verkehrssituation sehr interessiert. Vor diesem Hintergrund stellen sich einige Fragen:
Erwägungen
1. Kennt der Kanton die geschilderte Problematik im Bereich der Badi Bichelsee? Wie beurteilt er die Gefahrensituation?
2. Ist man auch der Meinung, dass hier eine verkehrsberuhigende Massnahme angezeigt ist?
3. Inwiefern werden die betroffenen Gemeinden bei einem solchen Thema angehört und miteinbezogen?
4. Wenn sich ein gefährlicher Strassenabschnitt in zwei Kantonen befindet, finden dann kantonsübergreifend Gespräche statt?
5. Wie stellt sich der Kanton grundsätzlich zu zeitlich befristeten Tempolimiten (z. B. Tempo 30 nachts als Lärmschutzmassnahme oder Tempo 60 ausserorts bei erhöhtem Verkehrsaufkommen)? Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–5: Die geschilderte Problematik im Bereich der Badi Bichelsee ist der Kantonspolizei bekannt. Das Anliegen einer temporären Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit während der Badesaison ist verständlich. Befristete Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können angeordnet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die betroffenen Gemeinden werden in die Abklärungen der zuständigen Stellen einbezogen und können aufgrund ihrer Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse wichtige Hinweise liefern. Befindet sich ein betroffener Strassenabschnitt im Grenzbereich zu einem anderen Kanton, erfolgt zudem ein Austausch mit den zuständigen Behörden des Nachbarkantons. Die Kantonspolizei nimmt das Anliegen für eine temporäre Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf und leitet die weiteren Schritte zu deren Umsetzung ein, insbesondere die Koordination mit den zuständigen Behörden im Kanton Thurgau, deren Zustimmung notwendig ist.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli