RRB Nr. 706/2021
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Davide Loss, Thalwil, betreffend Erfolg von «ZüriPrimo» – Fragen zum Regierungsratsbeschluss 280/2021, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 113/2021
Sitzung vom 30. Juni 2021
706. Anfrage (Erfolg von «ZüriPrimo» – Fragen zum Regierungsratsbeschluss 280/2021) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Davide Loss, Thalwil, haben am 12. April 2021 folgende Anfrage eingereicht: Mit RRB 280/2021 klopft sich der Regierungsrat gehörig auf die Schultern. «Erfolgreiches, mehrjähriges Informatik-Projekt» betitelt er seinen Beschluss kühn. Dagegen steht, dass es bei «ZüriPrimo» zu zahlreichen Verzögerungen kam und der Leistungsumfang scheinbar derart angepasst wurde, dass problemlos von einer Einhaltung des Budgets gesprochen werden kann. Es erscheint deshalb angebracht, die ursprünglich geplanten und budgetierten Lieferobjekte mit dem nun tatsächlich Realisierten zu vergleichen, d. h. die realisierten Module den geplanten und budgetierten Modulen gegenüberzustellen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um folgende Informationen und um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Erstellung eines Inhalts- und Kosten-Vergleichs zwischen den ursprünglich geplanten und budgetierten Lieferobjekten und Leistungen respektive den ursprünglich geplanten Modulen und deren Inhalt und den dafür budgetierten Kosten und dem nun tatsächlich realisierten pro ursprünglich geplantem Modul und den nun dafür aufgelaufenen Kosten.
2. Tabellarische Auflistung der erreichten Effizienzsteigerungen pro ursprünglich geplantes Modul und pro Realisierungseinheit und Klassifizierung der entsprechenden Effizienzsteigerungen mittels einer Scala von 1–6.
3. Tabellarische Auflistung der nicht erreichten Ziele von «ZüriPrimo» pro ursprünglich geplantes Modul und pro Realisierungseinheit und Auflistung der derzeit nicht befriedigenden IT-Applikationen im kantonalen Steueramt sowie Auflistung der durch «ZüriPrimo» geplanten, aber nicht eingeführten Module und Realisierungseinheiten und deren Inhalt.
4. Erläuterung der erreichten Ziele und der Funktionalität von «Züri- Primo» sowie eventuell noch nicht erreichter Ziele am Beispiel der Realisierungseinheit RE07 «Quellensteuer» und Vergleich mit dem ursprünglich geplanten, die Abteilung Quellensteuer betreffenden Modul(en) und Realisierungseinheiten.
5. Welche Effizienzziele (Pendenzenabbau, Verkürzung der Bearbeitungszeiten etc.) konnten durch «ZüriPrimo» erreicht werden (bitte um tabellarische Auflistung pro Modul und pro Realisierungseinheit)?
6. Sind neue IT-Projekte für das Steueramt geplant oder derzeit laufend? Wenn ja, bitte um tabellarische Auflistung (analog den Modulen oder Realisierungseinheiten von «ZüriPrimo») und kurze Erläuterung zum Projektstand und -verlauf.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Davide Loss, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf Ebene des Gesamtprogramms wurde 2004 mit den RRB Nrn. 307/2004 und 1030/2004 die strategische Ausrichtung des Gesamtsystems «ZüriPrimo» (Ziele, Gesamtkonzept, Realisierungseinheiten, Ecktermine) genehmigt und die ursprüngliche Planung mit einer Kostenschätzung erstellt. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, dem Regierungsrat die zur Umsetzung des Gesamtkonzepts «ZüriPrimo» notwendigen Objektkredite zu beantragen. Die Ausgabenbewilligungen für die einzelnen Realisierungseinheiten wurden dementsprechend zwischen 2004 und 2017 beantragt und beschlossen, nachdem sie konkretisiert und aufgrund der allenfalls gegenüber 2004 geänderten Ausgangslage angepasst worden waren. Tabelle 1 enthält eine Übersicht der ursprünglich geplanten Inhalte pro Realisierungseinheit im Programm «ZüriPrimo». Tabelle 1: Übersicht der ursprünglich vorgesehenen Inhalte pro Realisierungseinheit im Programm «ZüriPrimo» Realisierungseinheit (RE) Ursprünglich vorgesehene Inhalte Programmführung Programmleitung 2004–2015 einschliesslich Programmmarketing, Controlling, Konzeption «ZüriPrimo», Vertragswerk/Rechtsberatung, Datenschutz/Datensicherheit, Prozessunterstützung RE01 Register/ Beendigung Kooperationsgemeinschaft Zürich / St. Gallen Veranlagung Funktionalitäten Register/Veranlagung einschliesslich Zentrales Register, NAPEDUV (Weiterentwicklung System natürliche Personen), JURIPE (juristische Personen) Verwirklichung des Datenaustausches zwischen sämtlichen 171 Gemeinden und dem Kanton Wehrpflichtersatz (WPEV), Management-Informations-System (MIS), Projektinfrastruktur, Büromatik
Realisierungseinheit (RE) Ursprünglich vorgesehene Inhalte RE02 Datenerfassung/ Aufbau des zentralen elektronischen Bildarchivs für die Steuerämter Archivierung von Gemeinden und Kanton Elektronische Datenerfassung in Scan-Zentren und Ablage der gescannten Daten im zentralen Archiv RE03 Workflow Einführung und Integration einer für das Gesamtsystem geltenden Workflow-Applikation zur Begleitung und Unterstützung der Geschäftsprozesse RE04 Ersatzbeschaffung Ablösung der für die Abteilungen Direkte Bundessteuer und Quellen- Direkte Bundessteuer steuer im Einsatz stehenden, veralteten Anwendungen einschliess- und lich Integration der damals eigenständigen Fachapplikation in die RE07 Ersatzbeschaffung Gesamtumgebung und Datenverbindungen zu den beteiligten Daten- Quellensteuer bezügern. Im Falle der Quellensteuer waren keine grossen Abhängigkeiten zu den übrigen Softwareapplikationen im Gesamtsystem vorgesehen. RE05 Juristische Biblio- Elektronische Einreichung der Steuererklärung über das Internet thek / E-Government Zusammenführung der Anwendungen auf CD-ROM und per Internet-Download Ablösung der veralteten Applikation für die juristische Bibliothek mit neu verfügbaren Informatikmitteln (Intra-/Extranet) RE06 Liegenschaften Neupositionierung der im Einsatz stehenden Systeme im Hinblick auf portfolio/Bewertung eine Gesamtausrichtung RE08 Wertschriften Ablösung der im Einsatz stehenden Applikationen und Integration der bewertung Applikation Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle (WV-K), die durch Bund und Kantone in Auftrag gegeben wurde, in die Gesamtumgebung RE09 Erbschafts-/ Ablösung der für die Abteilungen Erbschafts- und Schenkungssteuer/ Schenkungssteuer Inventarkontrolle im Einsatz stehenden, veralteten Applikation RE10 Bücherrevision Bücherrevisorinnen und -revisoren sollen bei ihrer Arbeit vor Ort bei den Steuerpflichtigen sicheren Zugriff auf die benötigten, insbesondere die von den Steuerpflichtigen eingereichten, Daten erhalten. RE11 Entwicklungs Aufbau und Ausbau der Entwicklungsplattform aufgrund des verhältplattform/Reserven nismässig langen Entwicklungszeitraums für die Gesamtumsetzung RE12 Betriebsplattform Aufbau und Ausbau der Betriebsplattform sowie der betrieblichen ZüriPrimo / Reserven Abläufe und Zuständigkeiten einschliesslich Outputmanagement und Datenaustausch für die neuen Anforderungen
Tabelle 2 enthält die gewünschten Angaben im Vergleich mit der ursprünglichen Schätzung 2004. Für die Gegenüberstellung der realisierten Ziele zu den geplanten und budgetierten Inhalten zum Zeitpunkt der Ausgabenbewilligungen wird auf die Abrechnungen der einzelnen Realisierungseinheiten im Programm «ZüriPrimo» verwiesen.
Tabelle 2: Ursprünglich mit der Gesamtkonzeption im Jahr 2004 veranschlagte und tatsächliche Ausgaben pro Realisierungseinheit im Programm «ZüriPrimo» (in Mio. Franken) und Vergleich zwischen realisiertem und ursprünglich vorgesehenem Inhalt Ursprüngliche Schätzung 2004 mit Vergleich zu Ist-Kosten nach Abschluss Realisierungseinheit 2004 Ist- Differenz Vergleich zu ursprünglichem Inhalt (RE) Kosten Bemerkungen RE00 Programm 70,1 58,6 –11,4 Mehrleistung (Programmführung): Längere führung Programmlaufzeit und Mehrleistungen (RE01): zentrale Veranlagung RE01 Register/ mit Dialog-Gemeinden, die inzwischen auch Veranlagung von den Axians-Gemeinden genutzt wird Minderleistungen (RE01): Wehrpflichtersatz, MIS, Büromatik RE02 Datenerfas- 7,8 8,1 +0,3 Mehrleistungen: Serverinfrastruktur sung/Archivierung RE03 Workflow 4,7 4,7 0 Das System wurde für die Einschätzung der Gebietsdivisionen verwirklicht. Für eine schrittweise Erweiterung für zusätzliche Organisationseinheiten des kantonalen Steueramts wurden die Voraussetzungen geschaffen. RE04 Ersatz 16 28,3 +12,3 Die Kosten von RE04 und RE07 sind gemeinbeschaffung Direkte sam zu betrachten, da beide Vorhaben in enger Bundessteuer Koordination zusammen umgesetzt und an- und stelle eines isolierten Ersatzprojekts für die RE07 Ersatzbeschaf- Quellensteuer ein Gesamtsystem entwickelt fung Quellensteuer wurde. Mehrleistungen: Übergreifende Bezugsfunktionen für die Direkte Bundessteuer und die Quellensteuer, Umsetzung bzw. Erweiterung der zentralen Personendatenhaltung für alle kantonalen Steuerarten und -pflichtigen, Anbindung einer Gemeinde an die neu geschaffene Personendatenhaltung Gegenüber der ursprünglichen Schätzung ergab sich ein Mehraufwand für das Gesamtsystem. RE05 Juristische 6 9,9 +3,9 Im Rahmen der Konkretisierung der Online- Bibliothek / steuererklärung ergab sich ein Mehraufwand E-Government gegenüber der ursprünglichen Schätzung für die Zielgruppe Treuhänderinnen und Treuhänder, die Einbindung der bestehenden Infrastruktur und die externe Projektunterstützung. Mehrleistung: Umsetzung einer schlanken Version der Online-Steuererklärung «Steuererklärung-Light» für einfache Fälle
Ursprüngliche Schätzung 2004 mit Vergleich zu Ist-Kosten nach Abschluss Realisierungseinheit 2004 Ist- Differenz Vergleich zu ursprünglichem Inhalt (RE) Kosten Bemerkungen RE06 Liegenschaften- 4,1 0 –4,1 Verzicht: Der ursprünglich im Jahr 2004 forportfolio/Bewertung mulierte Bedarf war bei der Überprüfung des Programmumfangs im Jahr 2015 nicht mehr ausgewiesen. Ursprünglich abzulösende Anwendungen waren aufgrund des geänderten Umfelds nicht mehr erforderlich. RE08 Wertschriften- 3,5 0,1 –3,3 Vollständige Umsetzung bewertung Die Kosten waren tiefer als ursprünglich vorgesehen, weil eine gesamtschweizerische Lösung für die Bewertungen und Datenstrukturen für Wertschriften aus der Online-Steuerlösung genutzt wurden. RE09 Erbschafts-/ 1,4 0,9 –0,5 Vollständige Umsetzung Schenkungssteuer Minderaufwand gegenüber ursprünglicher Schätzung RE10 Bücherrevision 3,4 0 –3,4 Verzicht auf eine eigene Realisierungseinheit aufgrund des Ergebnisses der Kosten-Nutzen- Betrachtung der Machbarkeitsstudie Teilweise Umsetzung im Rahmen der anderen RE RE11 Entwicklungs- 16,8 0 –16,8 Vollständige Umsetzung im Rahmen der andeplattform/Reserven ren RE Die Entwicklungsumgebungen wurden im Rahmen der Projekte bei den Systemlieferanten aufgebaut. Die entsprechenden Kosten wirkten sich auf (höhere) offerierte Projektkosten aus und wurden damit indirekt von den einzelnen RE getragen. RE12 Betriebs 5,1 0 –5,1 Teilweise Umsetzung im Rahmen der anderen plattform ZüriPrimo / RE Reserven Die Erneuerung der IT-Infrastruktur wurde teils von den verursachenden RE getragen (z. B. RE02) und teils durch den Betrieb finanziert (Ausbau bestehender Plattformen). Total 138,9 110,7 –28,1 Abweichungen im Total sind auf Rundungen zurückzuführen.
Wie in RRB Nr. 280/2021 ausgeführt, entspricht der geschätzte Aufwand für die nicht umgesetzten Vorhaben etwa der Unterschreitung des verschärften Kostenziels (RRB Nr. 702/2006). Somit entsprechen die aufgelaufenen Kosten der umgesetzten Inhalte etwa den dafür vorgesehenen Kosten gemäss verschärftem Kostenziel.
Zu Fragen 2 und 5: Das Vorhaben «ZüriPrimo» wurde als Gesamtkonzept mit einer strategischen Ausrichtung gestartet, ein System zu verwirklichen, das eine umfassende und integrierte Ausrichtung des Prozesses «Steuern erheben» vorsieht. Es war vordringliches Ziel des Vorhabens, die veraltete und zum Teil nicht vorhandene Informatik im kantonalen Steueramt zu erneuern und zu modernisieren und den laufenden Betrieb bis zur Erneuerung sicherzustellen. Daneben sollten die Arbeitsabläufe für Steuerpflichtige und Verwaltung vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Das Ziel, die Effizienz und Produktivität des Verwaltungsprozesses «Steuern erheben» zu verbessern, wurde mit dem Programmauftrag im Jahr 2004 dahingehend ausformuliert, dass eine wesentliche Optimierung bei der Ausschöpfung des Steuersubstrates durch Entlastung der Steuerkommissärinnen und Steuerkommissäre von Routineaufgaben anzustreben sei, damit diese mehr Zeit für die Bearbeitung komplexer Fälle haben. Hinsichtlich der Erreichung der durch das Vorhaben «ZüriPrimo» insgesamt erreichten Effizienzsteigerungen kann auf RRB Nr. 280/2021, Tabelle 1, verwiesen werden. Die pro Realisierungseinheit im Einzelnen angestrebten Effizienzziele wurden jeweils mit deren Genehmigung ausgewiesen und mit dem Abschluss beurteilt. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der angestrebten und erreichten Effizienzziele in den einzelnen Realisierungseinheiten. Der Begriff «Effizienzziele» wird im Folgenden im Sinne von direkter Aufwandvermeidung ausgelegt und die Skala 1–6 zur Bewertung der erzielten Effizienzsteigerungen wie folgt interpretiert: Effizienzziel deutlich übertroffen (6) Effizienzziel teilweise übertroffen (5) Effizienzziel erreicht (4) Effizienzziel teilweise erreicht (3) Effizienzziel kaum erreicht (2) Effizienzziel nicht erreicht (1) Keine Effizienzziele (–)
Bei der Beurteilung gilt es zu beachten, dass Effizienzsteigerungen oft erst verzögert nach einer Einführungszeit wirksam wurden, nachdem unmittelbar nach der Einführung ein eher höherer Arbeitsaufwand festzustellen war. Das Ausmass der Wirkung lässt sich zudem nicht vollständig für einzelne Realisierungseinheiten abgrenzen. Tabelle 3: Angestrebte und erzielte Effizienzsteigerungen Realisierungseinheit (RE) Angestrebte Erreichte Bewertung Effizienzsteigerungen Effizienzsteigerungen RE00 Programmführung Keine Keine – RE01 Register/ Ziele für die natürlichen Erreicht 4 Veranlagung und juristischen Personen (Wegfall von Doppelspurigkeiten durch zentrale Datenführung, integrierte Bearbeitung, Plausibilitätsprüfungen und Automatismen) Modernisierung Informatik Erreicht (Erneuerungsbedarf und Hardware für die realisierten Systeme mittel- bis langfristig absehbar) Strukturelle Datenhaltung Erreicht Vernetzung von Kanton Erreicht und Gemeinden RE02 Datenerfassung/ Volumen der physischen Erreicht (zusammen 4–5 Archivierung Akten vermindern mit RE03) Dokumenten- und Informa- Erreicht tionsaustausch zwischen dem kantonalen Steueramt und den Gemeindesteuerämtern vereinfachen Verminderung des Per Erreicht (zusammen sonalaufwands und des mit RE03) Flächenbedarfs für die Aktenbewirtschaftung RE03 Workflow Verminderung des Erreicht (Gebietsdivisionen) 4–5 (manuellen) Aufwands Zusätzlich wurde die papierfür die Steuerung und arme Arbeitsweise und Überwachung der Ein- Reduktion der physischen schätzungsverfahren Akten ermöglicht. (u. a. Fristenkontrolle und Mahnungen)
Realisierungseinheit (RE) Angestrebte Erreichte Bewertung Effizienzsteigerungen Effizienzsteigerungen RE04 Ersatzbeschaffung Ablösung des Altsystems Erreicht 4–5 Direkte Bundessteuer (höhere Automatisierung, Zusätzlich zur Zielsetzung bessere Auskunftsfähig- wurden organisatorische keit, direkte Schnittstelle Vorteile durch ein Gesamt- Finanzbuchhaltung, bessere system für die Bezugsfunk- und Auswertungen für NFA, tionen für die direkte Bunelektronisch unterstützter dessteuer und die Quellen- Inkassoprozess) steuer in einer Lösung reali- Zentral gehaltene Perso- siert. Ebenfalls zusätzlich nendaten wurde ein Pilotbetrieb umge- RE07 Ersatzbeschaffung Ablösung des Altsystems setzt, das Register mit einem Quellensteuer (höhere Automatisierung, Gemeindesteueramt direkt bessere Auskunftsfähig- gemeinsam zu nutzen. Die keit, Bearbeitung der Effizienzwirkung durch zunehmenden Zahl an Automatisierung wurde zu quellensteuerpflichtigen Beginn durch mangelhafte Personen, Anforderungen Datenqualität eingeschränkt Anpassbarkeit durch die (vgl. Beantwortung der Änderungen in der Recht- Frage 4). sprechung, bessere Auswertungen für NFA, elektronisch unterstützter Inkassoprozess, möglichst umfassende Zusammenführung der Personendatenhaltung im kantonalen Steueramt) RE05 Juristische Online-Steuererklärung/ Erreicht 5 Bibliothek / E-Government für Steuer- Zusätzlich zur Zielsetzung E-Government pflichtige und Treuhände- wurde eine vereinfachte rinnen und Treuhänder Lösung (ZHprivateTaxLight) (direkter Zugang auf die für Steuerpflichtige mit Daten des Vorjahres, einfachen Konstellationen elektronische Übermittlung geschaffen und die Anbinder Deklarationsdaten ohne dung von Treuhänderinnen Medienbruch, Treuhände- und Treuhändern verbessert. rinnen und Treuhänder Die Lösung konnte inzwikönnen elektronisch ein schen zusätzlich auch für reichen, Informationsfluss Beilagen papierlos ausgezwischen dem kantonalen staltet werden. Steueramt, den Gemeindesteuerämtern und den Steuerpflichtigen verbessern, Aufwand für das Scanning von Steuererklärungsformularen vermindern)
Realisierungseinheit (RE) Angestrebte Erreichte Bewertung Effizienzsteigerungen Effizienzsteigerungen RE06 Liegenschaften Keine – – portfolio/Bewertung (Verzicht auf Umsetzung) RE08 Wertschriften Veraltete Büroautomations- Erreicht 5 bewertung software abgelöst Verwendung der Applika- Erreicht tion Wertschriftenverzeichnis-Kontrolle (WV-K), die durch Bund und Kantone in Auftrag gegeben wurde (RRB Nr. 1442/2000) Eliminierung der Medien- Erreicht und teilweise überbrüche zwischen den troffen verschiedenen Fach- Das System ermöglicht anwendungen inzwischen eine Verknüpfung mit der Applikation eWertschriften, sodass die Eliminierung von Medienbrüchen bis zur steuerpflichtigen Person und den Banken ausgedehnt werden konnte. Automatisierte Prüfung des Erreicht Wertschriftenverzeichnis- Diese Applikation hat interses in der Applikation WPS kantonal Vorbildfunktion. RE09 Erbschafts-/ Unterstützung Veranlagung Erreicht 4 Schenkungssteuer Erhöhte Auskunfts Erreicht bereitschaft Nutzung von Synergien Erreicht Effizienter Verrechnungs- Erreicht prozess RE10 Bücherrevision Keine – – (Verzicht auf Umsetzung als eigene Realisierungseinheit) RE11 Entwicklungs Keine – – plattform/Reserven (Verzicht auf Umsetzung als eigene Realisierungseinheit) RE12 Betriebsplattform Keine – – ZüriPrimo / Reserven (Verzicht auf Umsetzung als eigene Realisierungseinheit)
Die Effizienzwirkung in Form von Pendenzenabbau und die Verkürzung von Bearbeitungszeiten kann im Allgemeinen nicht auf eine einzelne Realisierungseinheit zurückgeführt werden. Das Ausmass der Wirkung lässt sich zudem nicht vollständig von weiteren Massnahmen z. B. im Personalbereich abgrenzen. Mit der Gesamtkonzeption von «ZüriPrimo» als Programm mit eng abgestimmten Realisierungseinheiten wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Insgesamt konnten durch «ZüriPrimo» seit 2004 wesentliche Produktivitätssteigerungen erzielt werden: – Der Personalbestand des Steueramts konnte in der Zeit von 2004 bis 2019 auf nahezu gleichem Niveau (+2%) gehalten werden, während in dieser Zeit die Zahl der steuerpflichtigen Personen stark angestiegen ist. So waren 2005 rund 780 000 natürliche und 50 000 juristische Personen steuerpflichtig, während 2019 mehr als 1 000 000 natürliche und mehr als 70 000 juristische steuerpflichtige Personen ordentlich veranlagt wurden. Die Zahl der quellensteuerpflichtigen Personen im Kanton Zürich hat sich seit 2004 sogar vervielfacht. Während 2004 noch rund 77 000 Personen quellensteuerpflichtig waren, wurden 2020 über 188 000 Quellensteuerpflichtige registriert und bearbeitet. 2020 wurden 124 000 Rechnungen an die Schuldnerinnen und Schuldner der steuerbaren Leistung gestellt, während 2004 noch 50 000 Rechnungen verschickt worden waren. Die besonders aufwendigen Fälle mit hohen Einkommen und nachträglich ordentlichen Veranlagungen haben in dieser Zeit besonders stark zugenommen. So wurden 2019 über 24 000 quellensteuerpflichtige Personen nachträglich ordentlich veranlagt, während dies 2004 noch rund 7000 Fälle waren. Auch bei den ordentlichen Veranlagungen konnte die Zunahme der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben fast ausnahmslos mit den bestehenden personellen Mitteln bewältigt werden. – Mit den durch «ZüriPrimo» eingeführten Systemen zur Veranlagung, Weiterleitung und Archivierung sowie für den Bezug verschiedener Steuerarten hat sich die Arbeitsweise der Steuerbehörden von Gemeinden und Kanton stark gewandelt und es konnten Arbeitsabläufe vereinfacht und wichtige Fortschritte in der Digitalisierung und Vernetzung erzielt werden. Indem die Informationen in den meisten Fällen elektronisch anstatt auf Papier übermittelt werden,
hat dies an verschiedenen Stellen zu Produktivitätssteigerungen geführt. Durch die elektronische Verbindung der Systeme von Kanton und Gemeinden ist das Zürcher Steuerwesen als Ganzes leistungsfähiger geworden. – Auch im Verhältnis zu den Steuerpflichtigen konnten mit der elektronischen Steuererklärung Bedürfnisse der Bevölkerung aufgenommen und die Bearbeitung für die Erstellung der Steuererklärung vereinfacht und verkürzt werden. Mit der elektronischen Steuererklärung ist es den Steuerpflichtigen heute möglich, die Steuererklärung vollständig ohne Papier einzureichen.
Zu Frage 3: Die Ziele von «ZüriPrimo» wurden für die Gesamtkonzeption 2004 übergreifend für alle Realisierungseinheiten zusammen beschrieben. Zum Überblick der Zielerreichung des Programms «ZüriPrimo» kann auf RRB Nr. 280/2021, Tabelle 1, verwiesen werden, indem in den Bemerkungen jeweils die nicht erreichten Aspekte beschrieben sind. Die Ziele für die einzelnen Realisierungseinheiten wurden erst im Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabenbewilligungen beschrieben. Eine Gegenüberstellung der erreichten Ziele zu den geplanten Zielen erfolgte jeweils im Rahmen der Abrechnungen der einzelnen Realisierungseinheiten (RRB Nr. 655/2021 für die Programmführung, RE01, RE04 und Tabelle 4 enthält die Auflistung der nicht umgesetzten Inhalte pro Realisierungseinheit. Tabelle 4: Nicht umgesetzte Inhalte von «ZüriPrimo» pro ursprünglich geplantes Modul und Realisierungseinheit sowie nicht realisierte Realisierungseinheiten und deren Inhalte Realisierungseinheit (RE) Nicht umgesetzte Inhalte RE00 Programmführung Keine RE01 Register/ Management-Informations-System (MIS): Verzicht (Kosten-Nutzen- Veranlagung Überlegungen) Büromatik: Verzicht (Substitution durch Standardangebot) Wehrpflichtersatz: Verzicht (anderweitige Lösung) RE02 Datenerfassung/ Keine Archivierung RE03 Workflow Verzicht auf schrittweise Erweiterung für zusätzliche Organisationseinheiten des kantonalen Steueramts nach pilotmässiger Erprobung (diese erfolgte nach Projektabschluss durch Betriebsorganisation) RE04 Ersatzbeschaffung Keine Direkte Bundessteuer RE05 Juristische Biblio- Keine thek / E-Government RE06 Liegenschaften Neupositionierung des Bereichs Liegenschaftenbewertung/-portfolio: portfolio/Bewertung Im Rahmen einer Überprüfung der Programmplanung im Herbst 2015 wurde festgestellt, dass der Bedarf für eine separate Lösung nicht mehr gegeben ist. RE07 Ersatzbeschaffung Keine. Zum Vergleich mit dem zum Zeitpunkt der Ausgabenbewilli- Quellensteuer gung und Auftragsvergabe geplanten Inhalt vgl. Beantwortung der Frage 4.
Realisierungseinheit (RE) Nicht umgesetzte Inhalte RE08 Wertschriften Keine bewertung RE09 Erbschafts-/ Keine Schenkungssteuer RE10 Bücherrevision Sicherer Zugriff der Bücherrevisorinnen und -revisorenen vor Ort bei Steuerpflichtigen auf (insbesondere die von Steuerpflichtigen eingereichten) Daten (Verzicht auf Umsetzung als eigene Realisierungseinheit) RE11 Entwicklungs Kein interner Aufbau von Entwicklungsplattformen, da die Entwickplattform/Reserven lung zum grössten Teil extern erfolgte. RE12 Betriebsplattform Kein interner Aufbau einer Betriebsplattform, da die entsprechenden ZüriPrimo / Reserven Kosten direkt von den verursachenden RE getragen oder bestehende Betriebsumgebungen genutzt wurden. (Verzicht auf Umsetzung als eigene Realisierungseinheit) Die Realisierungseinheiten 11 und 12 (RE11 und RE12) wurden bei Programmstart geplant, um dem Technologiewandel während des verhältnismässig langen Entwicklungszeitraums für die Gesamtumsetzung von «ZüriPrimo» Rechnung zu tragen (RRB Nr. 1030/2004). Die Zielsetzung wurde jeweils innerhalb der anderen, bewilligten Realisierungseinheiten direkt berücksichtigt. Auf eigene Realisierungseinheiten mit ausschliesslich technologischer Ausrichtung wurde verzichtet. Das Gesamtkostenziel blieb unverändert.
Die im Rahmen von «ZüriPrimo» realisierten IT-Applikationen im kantonalen Steueramt stehen immer noch in Betrieb und erfüllen die ihnen zugedachten Funktionen. Konkrete Störungen und Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der IT-Applikationen werden laufend durch die Supportstellen aufgenommen und behoben. Aufgrund der erfassten Störungen sind zurzeit keine grundsätzlichen Probleme mit IT-Applikationen pendent. Wie in RRB Nr. 280/2021 ausgeführt, werden sich die Anforderungen an die Prozesse und die IT-Landschaft in den nächsten Jahren jedoch weiter verändern. Auch sind einzelne Applikationen bereits über zehn Jahre in Betrieb, weshalb der technische Erneuerungsbedarf für diese realisierten Systeme mittel- bis langfristig absehbar ist. Weiter werden die Standardisierung und Vereinheitlichung von Systemen des Kantons und der Gemeinden, aber auch eine Standardisierung unter den Kantonen wichtige Stossrichtungen oder zum Teil sogar Vorgaben für künftige Entwicklungen und weitere Schritte zur Digitalisierung bilden.
Zu Frage 4: Im Verfahren zur Abrechnung der Quellensteuer werden im kantonalen Steueramt verschiedene Prozessschritte durchlaufen, bis die Rechnungstellung an die Schuldnerinnen und Schuldner der steuerbaren Leistung erfolgen kann und die Erträge auf die berechtigten Gemeinwesen verteilt sind. Die ursprünglich 2004 geplante Realisierungseinheit RE07 «Quellensteuer» sah ein Ersatzprojekt für die damals eingesetzte Anwendersoftware (Erstellung 1975 bis 1985) vor. Dieses sollte ohne grosse Abhängigkeit zu den übrigen Softwareapplikationen im Gesamtsystem «ZüriPrimo» durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Bewilligung der Realisierungseinheit im Jahr 2011 wies das Vorhaben aufgrund der geänderten Ausgangslage (starke Zunahme der Quellensteuerpflichtigen insbesondere mit nachträglichen Veranlagungsverfahren) grosse technische und organisatorische Abhängigkeiten zu anderen Prozessen, Systemen und Vorhaben auf. Die Ziele und Funktionen der Realisierungseinheit wurden dementsprechend angepasst. Die mit Abschluss von «ZüriPrimo» erreichten Ziele und Funktionen entsprechen dem 2011 geplanten Umfang. Es stehen nach der Umsetzung drei verschiedene Kanäle zur Einreichung der Deklaration (ELM-Quellensteuer, Webportal eQuest, Formulare) und neue Applikationen für die Veranlagung, den Bezug und die Buchhaltung der Quellensteuern zur Verfügung. Damit fand auch eine grundlegende Umstellung von mehrheitlich manueller zu überwiegend elektronisch unterstützter Verarbeitung der Quellensteuerabrechnungen statt. Weiter sind alle Funktionalitäten für die Veranlagung der Quellensteuer nun voll im Gesamtsystem integriert. Aufgrund dieser grundlegenden Veränderungen waren nach Inbetriebsetzung zur wirksamen Nutzung der Systemunterstützung eine Steigerung in der Qualität der eingehenden Quellensteuerabrechnungen sowie Datenbereinigungen im Gesamtsystem notwendig. Auch waren noch verschiedene Mängel an der Anwendung zu beheben (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 253/2020 betreffend Zeitnahe Rechnungstellung der Quellensteuer). Diese Arbeiten wurden der Betriebsorganisation übertragen und sind inzwischen grösstenteils abgeschlossen. Weitere Verbesserungen z. B. beim gesamtschweizerischen Abrechnungssystem ELM-Quellensteuer sind noch geplant. Aufgrund der neuen Systemlandschaft für die Quellensteuer konnte
die Papiermenge um 70% verringert werden. Der Automatisierungsgrad bei den Quellensteuerveranlagungen hat inzwischen einen massgeblichen Umfang (rund 30%) erreicht, kann jedoch mit fortschreitender Erhöhung der Datenqualität noch gesteigert werden.
Zu den einzelnen betreffend Quellensteuer erreichten Zielen: In den Vorhaben RE04 und RE07 wurde ein Gesamtsystem für die Bezugsfunktionen für die direkte Bundessteuer und die Quellensteuer mit den angestrebten alten und neuen Funktionen umgesetzt. Die Altsysteme wurden abgelöst. Die Personendaten der Quellensteuer werden in der zentralen Personendatenhaltung zentral gehalten und gepflegt, womit die Redundanzen vermindert, die Qualität verbessert und die Synergien bestmöglich genutzt werden können. Mit den neuen Anwendungen für das Quellensteuerportal, die Quellensteuerveranlagung, den Quellensteuerbezug und die Personenregister wurden Automatisierung, Auskunftsfähigkeit, Anpassbarkeit, die Auswertungen für den NFA und die Bearbeitung der zunehmenden Zahl an quellensteuerpflichtigen Personen verbessert. Mit der Ablösung des Altsystems wurden die Anpassbarkeit und damit der Betrieb der Systeme sichergestellt. Der Inkassoprozess ist ebenfalls besser unterstützt. Damit wurden die ursprünglich geplanten Ziele einer Ablösung des Altsystems teilweise übertroffen. Im Vergleich mit dem zum Zeitpunkt der Ausgabenbewilligung und Auftragsvergabe angestrebten Funktions- und Automatisierungsgrad konnten nicht sämtliche gewünschten Funktionen umgesetzt werden. Gegen Ende der Vorhaben im Jahr 2019 wurde eine entsprechende Leistungsherabsetzung für das Bezugssystem geprüft und beschlossen, um die Einhaltung der insgesamt bewilligten Ausgaben der RE04 und RE07 sicherzustellen. Die Prüfung hat gezeigt, dass eine Verkleinerung des Funktionsumfangs möglich ist, ohne die Ziele des Vorhabens zu gefährden. Die Leistungsherabsetzung kann von der dafür zuständigen Dienstabteilung Inkasso mit organisatorischen Massnahmen substituiert werden und beeinträchtigt die Aufgabenerfüllung der Quellensteuer nicht. Zu Frage 6: Die nachstehend aufgeführten Legislaturziele und strategischen Vorhaben des kantonalen Steueramts betreffen Anpassungen an den IT-Systemen, umfassen daneben aber auch Prozess- und Organisationsthemen. Darüber hinaus sind laufende Erneuerungen an den IT-Systemen erforderlich, insbesondere aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen. In Tabelle 5 sind die langfristigen Vorhaben aus den entsprechenden Legislaturzielen und dem Impulsprogramm sowie konkrete Projekte aufgeführt.
Tabelle 5: Neue und laufende IT-Vorhaben im kantonalen Steueramt Vorhaben Erläuterung zum Projektstand und -verlauf Legislaturziel FD 10.2d Neuausrichtung der Verfahren und Hilfsmittel im Steuerbereich und laufender Ausbau der digitalen Arbeitsweise bei allen Beteiligten. Hierbei handelt es sich um die langfristige Investitionsplanung. Legislaturziel FD 10.2e Festlegung des Vorgehens hinsichtlich einer Zusammenführung der Datenhaltungen des Kantons und der Gemeinden und hinsichtlich einer Neuausrichtung der Prozesse und der Organisation im Steuerbereich. Hierbei handelt es sich um die langfristige Investitionsplanung. IP1.6 Impulsprogramm Gemäss Vorhaben IP1.6 des Impulsprogramms 2020 soll das Steuer- Digitale Verwaltung erklärungsverfahren umfassend überprüft und konsequent auf die technologischen Erfordernisse und Möglichkeiten der Steuerpflichtigen, aber auch der Prozessbeteiligten wie z. B. Banken und Treuhandunternehmen ausgerichtet werden. Im Rahmen des Vorhabens wurde die vollelektronische Steuererklärung im Januar 2021 eingeführt. Weitere Digitalisierungsschritte sind geplant (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 135/2017 betreffend Elektronisches Büro im Steueramt). Papierloser Steuer- Etappe 1 umfasst im Hinblick auf die vollständige digitale Einreierhebungsprozess chung der Steuererklärung die Befähigung aller Gemeindesteuerämter und des kantonalen Steueramts, bei der Bearbeitung der Unterlagen auf Papierdossiers zu verzichten. Zudem sollen die Fälle bei einer vollständig digitalen Einreichung direkt an die zuständigen Steuerämter von Kanton und Gemeinden weitergeleitet und elektronisch weiterverarbeitet werden. Die Etappe 1 befindet sich seit April 2021 im Pilotbetrieb mit vier Gemeinden mit IT-Systemen unterschiedlicher Hersteller (RRB Nr. 7/2021).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli