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Strategie zur Verwendung der Mittel für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen, gebundene Ausgabe, Vergabe

RRB Nr. 750/2015 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 8 lug 2015

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-750-2015/de/strategie-zur-verwendung-der-mittel-fur-die-integration-von-vorlaufig-aufgenommenen-personen-und-anerkannten-fluchtlingen-gebundene-ausgabe-vergabe

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
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RRB Nr. 750/2015

Strategie zur Verwendung der Mittel für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2015

750. Strategie zur Verwendung der Mittel für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen (Ausgabenbeschluss und Vergabeentscheide)

Ausgangslage Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern hat sowohl für den Bund als auch für die Kantone eine grosse Bedeutung. Gemäss Art. 53 des Ausländergesetzes (AuG) berücksichtigen Bund, Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration. Der Bund kann Beiträge für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern gewähren (Art. 55 AuG). Die Kantonsverfassung hält fest, dass Kanton und Gemeinden Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer treffen (Art. 114 KV). Der Bund zahlt gemäss Art. 18 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vom 24. Oktober 2007 (VIntA) den Kantonen pro anerkannten Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale von Fr. 6000. Diese ist zweckgebunden und dient namentlich der Förderung der beruflichen Integration und des Erlernens einer Landessprache. Die insgesamt zur Verfügung stehende Summe schwankt damit mit der Anzahl der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge, die dem Kanton Zürich jährlich zugewiesen werden. Mit Beschluss Nr. 300/2015 legte der Regierungsrat die Strategie zur Verwendung der Mittel für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen fest. Die Strategie ist zusammen mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) Bestandteil der Programmvereinbarung zur Umsetzung der spezifischen lntegrationsförderung im Kanton Zürich in den Jahren 2014–2017 vom 4. Oktober 2013 (Art. 18 Abs. 4 VIntA; Programmvereinbarung). Mit der Einbindung der Integrationspauschale in die Programmvereinbarung erhöht der Bund den Pauschalbetrag von Fr. 6000 pro Person um 10%. Die Programmvereinbarung soll nach Auffassung des Bundes für eine zweite Phase von 2018 bis 2021 weitergeführt werden.

Das KIP legt fest, welche Strategie der Kanton Zürich zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer verfolgt und welche Massnahmen er dazu umsetzen muss. Es ist unterteilt in die drei Bereiche (Pfeiler) «Information und Beratung» (Pfeiler 1), «Bildung und Arbeit» (Pfeiler 2) sowie «Verständigung und gesellschaftliche Integration» (Pfeiler 3). Inhaltlich stehen bei der Strategie zur Integrationspauschale das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Die nachfolgenden Massnahmen dienen in erster Linie dem Erreichen dieser Ziele. Neu wird ein Basisangebot zur Verfügung gestellt. Es besteht aus: – einer Triagestelle, die neu als Kompetenzzentrum wirkt, – einem Basiskurs Deutsch und Integration, bestehend aus Deutschunterricht und Sequenzen zu integrationsrelevantem Orientierungswissen und beruflicher Integration, – einem Angebot der Integrationsbegleitung (Case Management / Coaching), – Angeboten für Traumatisierte, namentlich Sprachförderung und soziale Integration. Zusätzlich werden Gelder zur flexiblen Finanzierung von Lösungen bereitgestellt, mit denen die Nutzung der Angebote verbessert werden kann. Weiterhin bestehen Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprogramme mit Bildungsanteil.

Submissionsverfahren Die für die Massnahmen geeigneten Anbieterinnen und Anbieter wurden jeweils durch ein offenes Verfahren nach §§ 11 ff. der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (SVO) ausgewählt. Bestandteil der Vergabe soll neben dem Leistungsauftrag für eine feste Vertragsdauer auch die Option auf einen Zusatzauftrag sein. Wie bei Beschaffungen im vorliegenden Umfang üblich, wurden die Leistungen für eine Dauer von vier Jahren ausgeschrieben (2016–2019). Um die Abstimmung und Integration mit der anstehenden zweiten Phase der Programmvereinbarung zu gewährleisten (2018–2021), wurde in den jeweiligen Submissionsverfahren auch bereits eine zweijährige Verlängerungsoption nach § 10 Abs. 1 lit. g SVO vorgesehen (2020–2021). Die notwendigen Ausschreibungsverfahren für das Basisangebot wurden Ende Juni 2015 abgeschlossen.

Finanzierung Gebundene Ausgaben Die in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit Anbieterinnen und Anbietern festgelegten Massnahmen sind stets zeitlich befristet und stellen die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl in der VIntA als im KIP zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Verfügung. Der Kanton hat damit weder hinsichtlich der Höhe, des Zeitpunkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände des Einsatzes der Mittel Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) e contrario von einer gebundenen Ausgabe auszugehen ist. Finanzierungsanteile Alle Massnahmen für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge werden vollumfänglich durch die Integrationspauschalen des Bundes finanziert. Der Bund stellt dem Kanton Zürich für die Umsetzung der Massnahmen für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge von 2014 bis 2017 im Rahmen des KIP jährlich Fr. 6 941 630 zur Verfügung. Diesen Betrag hat der Bund aufgrund der durchschnittlichen Flüchtlingszahlen in den Jahren 2009–2012 festgelegt, damit die Kantone sicher planen können. Er ist im KEF 2015–2018 enthalten. Steigt die Zahl der tatsächlichen Entscheide für vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge um mehr als 20% über diesen Durchschnittswert, leistet der Bund den Kantonen Ausgleichszahlungen. Für 2014 erhielt der Kanton Zürich wegen der stark angestiegenen Flüchtlingszahlen eine Ausgleichszahlung von Fr. 10 154 872. Auch 2015 rechnet der Bund mit einer ähnlich hohen Ausgleichszahlung. Die schwankenden Flüchtlingszahlen wurden in den Submissionsverfahren berücksichtigt, indem Optionen auf Zusatzaufträge vorgesehen wurden. Insgesamt wird 2016–2019 mit durchschnittlichen Ausgaben von 15 Mio. Franken pro Jahr für Massnahmen für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge gerechnet. Die in diesem Beschluss zu bewilligenden Kostendächer für das Basisangebot betragen insgesamt 11,3 Mio. Franken pro Jahr. Weitere Massnahmen, namentlich kleinere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprogramme werden freihändig vergeben.

Inhalt der Leistungsvereinbarungen

Erwägungen

1. Triagestelle KIP-Pfeiler Information und Beratung, Förderbereich «Erstinformation» Strategisches Ziel Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr, geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen. Stiftung Chance Inhalt Die Triagestelle ist Dreh- und Angelpunkt im Fördersystem zur Integration von Flüchtlingen. Alle Zuweisungen von Personen in Integrationsprogramme und Deutschkurse erfolgen über die Triagestelle. Sie prüft die Anträge der fallführenden Stellen der Gemeinden, nimmt auf deren Wunsch Abklärungsgespräche sowie praktische Abklärungen vor, berät die Gemeinden und bietet ihnen Weiterbildungen an. Ferner verwaltet die Triagestelle die Mittel zur Subjektfinanzierung, die eine grösstmögliche Flexibilität in der Wahl der Integrationsmassnahmen ermöglicht. Anbieterin Den Zuschlag soll die Stiftung Chance erhalten, die mit ihrer Triagestelle ein Angebot bereitstellt, das sich auf langjährige Erfahrung in der Beratungsarbeit für Migrantinnen und Migranten abstützen kann. Umfang Pro Jahr sind 3200 Antragsprüfungen, 1400 Abklärungsgespräche, 100 praktische Abklärungen und zwei Weiterbildungstage vorgesehen. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre) 1 169 218 4 676 872 Option Zusatzauftrag 350 765 1 403 062 (zusätzlich 30% des jährlichen Leistungsumfangs) Gesamtkostendach 6 079 934 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Chance soll ein Betrag von insgesamt Fr. 6 079 934 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

2. Basiskurs Deutsch und Integration Das Vorhaben wurde in vier Lose aufgeteilt, die sich bezüglich Volumen und Durchführungsort unterscheiden. KIP-Pfeiler Bildung und Arbeit, Förderbereich «Sprache und Bildung» Strategisches Ziel Migrantinnen und Migranten verfügen über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache.

2.1 Stiftung ECAP Los Zürich 1 Inhalt Deutschkurs mit integrationsspezifischer Sprachförderung auf den GER-Niveaus A1 bis A2, für die berufliche Integration und mit muttersprachlichen Sequenzen. Anbieterin Den Zuschlag soll die Stiftung ECAP erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Sprachkursen und Angeboten zur beruflichen Integration für Migrantinnen und Migranten abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 60 Kursmodule zu 140 Lektionen. Davon können pro Jahr bis zu 450 Kursteilnehmende profitieren. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 60 Kurse) 1 215 912 4 863 648 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 18 Kurse pro Jahr) 364 774 1 459 094 Gesamtkostendach 6 322 742 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung ECAP soll ein Betrag von insgesamt Fr. 6 322 742 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

2.2 Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Los Zürich 2 Inhalt Deutschkurs mit integrationsspezifischer Sprachförderung auf den GER-Niveaus A1 bis A2, für die berufliche Integration und mit muttersprachlichen Sequenzen. Anbieterin Den Zuschlag soll die AOZ erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Sprachkursen und Angeboten zur beruflichen Integration für Migrantinnen und Migranten abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 60 Kursmodule zu 140 Lektionen. Davon können pro Jahr bis zu 450 Kursteilnehmende profitieren. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 60 Kurse) 1 393 300 5 573 200 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 18 Kurse pro Jahr) 417 990 1 671 960 Gesamtkostendach 7 245 160 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der AOZ soll ein Betrag von insgesamt Fr. 7 245 160 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

2.3 Stiftung ECAP Los Winterthur Inhalt Deutschkurs mit integrationsspezifischer Sprachförderung auf den GER-Niveaus A1 bis A2, für die berufliche Integration und mit muttersprachlichen Sequenzen. Anbieter Den Zuschlag soll die Stiftung ECAP erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Sprachkursen und Angeboten zur beruflichen Integration für Migrantinnen und Migranten abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 40 Kursmodule zu 140 Lektionen. Davon können pro Jahr bis zu 300 Kursteilnehmende profitieren.

Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 40 Kurse) 807 026 3 228 104 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 12 Kurse pro Jahr) 242 108 968 431 Gesamtkostendach 4 196 535 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung ECAP soll ein Betrag von insgesamt Fr. 4 196 535 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

2.4 Anbieter pendent Los Uster/Wetzikon Das Los Uster/Wetzikon wurde noch nicht vergeben. Keines der eingegangenen Angebote genügte qualitativ den Anforderungen, sodass ein Teilabbruch des Submissionsverfahrens erfolgt und die entsprechenden Leistungen (jährlich 40 Kursmodule zu 140 Lektionen) erneut ausgeschrieben werden. Zwischenzeitlich wird der Bedarf an Kursen durch die Zuschlagsempfänger der anderen Lose abgedeckt.

3. Integrationsbegleitung Das Vorhaben wurde in neun Lose aufgeteilt, die sich bezüglich Volumen, Durchführungsort, Inhalten und Zielgruppe leicht unterscheiden. KIP-Pfeiler Bildung und Arbeit, Förderbereich «Arbeitsmarktfähigkeit» Strategisches Ziel Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen finden, verfügen über ein Förderangebot, das ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.

3.1 Förderverein Cocomo Los 1 Inhalt Case Management / Coaching für Jugendliche und junge Erwachsene, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieter Den Zuschlag soll der Förderverein Cocomo erhalten, der ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 70 Teilnehmer- Plätze (TNP).

Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (4 Jahre à 70 TNP) 1 143 450 4 573 800 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 21 TNP pro Jahr) 343 035 1 372 140 Gesamtkostendach 5 945 940 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Förderverein Cocomo soll ein Betrag von insgesamt Fr. 5 945 940 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.2 Arbeitsintegration Winterthur Los 2 Inhalt Case Management / Coaching und berufsvorbereitende Schulung für Jugendliche und junge Erwachsene, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieterin Den Zuschlag soll die Arbeitsintegration Winterthur erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 40 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 40 TNP) 490 133 1 960 533 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 12 TNP) pro Jahr 147 040 588 160 Gesamtkostendach 2 548 693 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Arbeitsintegration Winterthur soll ein Betrag von insgesamt Fr. 2 548 693 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.3 Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) Los 3 Inhalt Case Management / Coaching und berufsvorbereitende Schulung für Jugendliche und junge Erwachsene, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieter Den Zuschlag soll das SAH Zürich erhalten, das ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann.

Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 20 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 20 TNP) 331 733 1 326 933 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 6 TNP pro Jahr) 99 520 398 080 Gesamtkostendach 1 725 013 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem SAH Zürich soll ein Betrag von insgesamt Fr. 1 725 013 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.4 Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Los 4 Inhalt Case Management / Coaching für erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieter Den Zuschlag soll die AOZ erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 60 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 60 TNP) 615 000 2 460 000 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 18 TNP pro Jahr) 184 500 738 000 Gesamtkostendach 3 198 000 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der AOZ soll ein Betrag von insgesamt Fr. 3 198 000 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.5 Arbeitsintegration Winterthur Los 5 Inhalt Case Management / Coaching für erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieter Den Zuschlag soll die Arbeitsintegration Winterthur erhalten, das ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann.

Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 40 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 40 TNP) 272 000 1 088 000 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 12 TNP pro Jahr) 81 600 326 400 Gesamtkostendach 1 414 400 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Arbeitsintegration Winterthur soll ein Betrag von insgesamt Fr. 1 414 400 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.6 Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Los 6 KIP-Pfeiler Arbeitsmarktfähigkeit Inhalt Case Management / Coaching für erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieterin Den Zuschlag soll die AOZ erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 25 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 25 TNP) 258 325 1 033 300 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 8 TNP pro Jahr) 77 498 309 990 Gesamtkostendach 1 343 290 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der AOZ soll ein Betrag von insgesamt Fr. 1 343 290 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.7 Förderverein Cocomo Los 7 Inhalt Case Management / Coaching für erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieter Den Zuschlag soll der Förderverein Cocomo erhalten, der ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 20 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 20 TNP) 236 400 945 600 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 6 TNP pro Jahr) 70 920 283 680 Gesamtkostendach 1 229 280 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Förderverein Cocomo soll ein Betrag von insgesamt Fr. 1 229 280 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.8 Stiftung Arbeitsgestaltung Los 8 Inhalt Case Management / Coaching für erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge. Anbieterin Den Zuschlag soll die Stiftung Arbeitsgestaltung erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 15 TN-Plätze. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 15 TNP) 195 000 780 000 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 5 TNP pro Jahr) 58 500 234 000 Gesamtkostendach 1 014 000 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Arbeitsgestaltung soll ein Betrag von insgesamt Fr. 1 014 000 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

3.9 Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Los 9 Inhalt Case Management / Coaching mit Schwerpunkt auf erwachsene vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge mit abgeschlossener Ausbildung im Herkunftsland. Anbieter Den Zuschlag soll die AOZ erhalten, die ein Angebot bereitstellt, das sich auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsintegration abstützen kann. Umfang und Dauer Der vorgesehene Leistungsumfang beträgt jährlich 50 TNP. Kosten und Finanzierung 1 Jahr Total in Franken in Franken Grundauftrag (vier Jahre à 50 TNP) 580 300 2 321 200 Option Zusatzauftrag (30% bzw. 15 TNP pro Jahr) 174 090 696 360 Gesamtkostendach 3 017 560 Für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der AOZ soll ein Betrag von insgesamt Fr. 3 017 560 aus den Integrationspauschalen des Bundes bewilligt werden.

Zustimmung, Budget und Planung Die vorliegenden Angebote sind wichtige Bestandteile, um die Ziele des KIP und der Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale zu erreichen, und dienen der Erfüllung der Pflichten aus der Programmvereinbarung mit dem Bund sowie der Vorgaben von Art. 18 VIntA. Die Geeignetheit der Leistungen sowie die Verhältnismässigkeit von Aufwand und Leistung wurden mit dem durchlaufenen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Kostendächer für die einzelnen Massnahmen ergeben sich aus Zuschlägen der Submissionsverfahren. Die Beiträge von jährlich Fr. 11 320 137, insgesamt Fr. 45 280 548 in den Jahren 2016–2019 einschliesslich der Optionen für Zusatzaufträge, sind für den KEF 2016– 2019 in der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, vorzumerken.

Grundauftrag Option Zusatz- Total vier Jahre aufträge 30% Kostendach in Franken in Franken in Franken Triagestelle 4 676 872 1 403 062 6 079 934 Basiskurs 13 664 952 4 099 486 17 764 438 Integrationsbegleitung 16 489 366 4 946 810 21 436 176 Total 34 831 190 10 449 357 45 280 548 (jährlich 11 320 137) Die Beiträge für die Option auf Vertragsverlängerung um höchstens zwei Jahre bis zum Ende der geplanten zweiten KIP-Phase 2021, wiederum jährlich Fr. 11 320 137, sind gegebenenfalls in einem weiteren Beschluss des Regierungsrates zu bewilligen. Die Finanzierung der Angebote ist im Übrigen für den Kanton saldoneutral, nicht beanspruchte Gelder sind dem Bund zurückzuerstatten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms durch die Fachstelle für Integrationsfragen. Die einzelnen Massnahmen werden im Rahmen des KIP-Reportings abgerechnet.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung von Massnahmen zur Strategie zur Verwendung der Mittel für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen (Bereiche «Tragestelle», «Basiskurs Deutsch und Integration» und «Integrationsbegleitung») wird für 2016– 2019 eine gebundene Ausgabe von Fr. 45 280 548 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, bewilligt.

II. Die Aufträge werden wie folgt vergeben: – gemäss Angebot Triagestelle vom 26. Mai 2015 zu Fr. 6 079 934 an die Stiftung Chance, Regina-Kägi-Strasse 11, Postfach 6364, 8050 Zürich, – gemäss Angebot Basiskurs Deutsch und Integration, Los Zürich 1 vom 26. Mai 2015 zu Fr. 6 322 742 an die Stiftung ECAP, Neugasse 116, 8031 Zürich, – gemäss Angebot Basiskurs Deutsch und Integration, Los Zürich 2 vom 26. Mai 2015 zu Fr. 7 245 160 an die Asylorganisation Zürich (AOZ), Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich, – gemäss Angebot Basiskurs Deutsch und Integration, Los Winterthur vom 26. Mai 2015 zu Fr. 4 196 535 an die Stiftung ECAP, Neugasse 116, 8031 Zürich,

– gemäss Angebot Integrationsbegleitung Berufsbildung für Jugendliche / junge Erwachsene, Los 1, vom 22. Mai 2015 zu Fr. 5 945 940 an den Förderverein Cocomo, Hardturmstrasse 175, 8005 Zürich, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Berufsbildung für Jugendliche / junge Erwachsene, Los 2, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 2 548 693 an die Arbeitsintegration Winterthur, Palmstrasse 16, 8403 Winterthur, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Berufsbildung für Jugendliche / junge Erwachsene, Los 3, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 1 725 013 an das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH Zürich, Josefstrasse 84, 8005 Zürich, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene, Los 4, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 3 198 000 an die AOZ, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene, Los 5, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 1 414 400 an die Arbeitsintegration Winterthur, Palmstrasse 16, 8403 Winterthur, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene, Los 6, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 1 343 290 an die AOZ, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene, Los 7, vom 22. Mai 2015 zu Fr. 1 229 280 an den Förderverein Cocomo, Hardturmstrasse 175, 8005 Zürich, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt für Erwachsene, Los 8, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 1 014 000 an die Stiftung Arbeitsgestaltung, Berchtoldstrasse 3, 8610 Uster, – gemäss Angebot Integrationsbegleitung Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung im Herkunftsland, Los 9, vom 26. Mai 2015 zu Fr. 3 017 560 an die AOZ, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich, vergeben.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf der Beschaffungsplattform simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Ordinanza sull’integrazione degli stranieri, Art. 18 — letto nella versione del 1 gennaio 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2018, 1 luglio 2018, 1 gennaio 2019, 1 maggio 2019, 1 marzo 2023 e 1 dicembre 2025.

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