RRB Nr. 761/2026
KEF 2027–2030 und Budget 2027, Festlegung Finanzen
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
761. KEF 2027–2030 und Budget 2027, Festlegung Finanzen
Erwägungen
1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2027–2030 (in Mio. Franken) 2027 2028 2029 2030 Regierungsrat und Staatskanzlei –45,6 –41,8 –41,6 –41,0 Direktion der Justiz und des Innern –1107,5 –1146,6 –1137,3 –1140,8 Sicherheitsdirektion –1673,0 –1710,7 –1735,4 –1736,8 Finanzdirektion 9944,2 10159,1 10319,6 10480,6 Volkswirtschaftsdirektion –467,1 –467,7 –486,2 –493,3 Gesundheitsdirektion –2583,3 –2867,5 –2940,1 –2975,8 Bildungsdirektion –3399,4 –3432,2 –3473,8 –3503,5 Baudirektion –230,5 –351,3 –376,1 –386,5 Konsolidierungskreis 2 –259,1 –266,1 –264,8 –263,7 Konsolidierungskreis 3 28,4 37,2 42,4 43,6 Total 206,9 –87,6 –93,2 –17,3 + Überschuss; – Defizit
Die gemeldete Abweichung zum Stand vor Festlegung Finanzen liegt 2027–2030 insgesamt bei –59 Mio. Franken, davon –10 Mio. Franken im ersten Planjahr. Die Anpassung des zentral eingestellten Teuerungsausgleichs in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, führt zu einer Saldoverschlechterung von –61 Mio. Franken (2027 –11 Mio. Franken, 2028 bis 2030 jeweils –17 Mio. Franken). Der zentral eingestellte Teuerungsausgleich entspricht der Prognose des Landesindexes der Konsumentenpreise mit Stand Juni. Sie wird für den Teuerungsausgleich des Folgejahres eingestellt und sieht gegenüber den Richtlinien zum KEF (vgl. RRB Nr. 267/2026, F18) für die Kalenderjahre 2026 und 2027 eine um 0,4% bzw. 0,1% höhere sowie für die Kalenderjahre 2028 und 2029 eine um jeweils 0,1% niedrigere Teuerung vor. Tabelle 2: Veränderung des in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, zentral eingestellten neuen Teuerungsausgleichs (in %) 2027 2028 2029 2030 Landesindex der Konsumentenpreise 0,2 0,5 0,8 1,0 des Vorjahres gemäss Richtlinien zum KEF Landesindex der Konsumentenpreise 0,6 0,6 0,7 0,9 des Vorjahres gemäss Festlegung Finanzen
Über den Teuerungsausgleich im Budgetjahr entscheidet der Regierungsrat gestützt auf § 42 der Personalverordnung (LS 177.11) im Herbst des laufenden Jahres. In der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, waren für das Vorhaben «IKT-Organisation-Stärkung und Harmonisierung von Rollen und Gremien auf Basis standardisierter IKT-Prozesse» für das Planjahr 2027 Honorare von –2,5 Mio. Franken eingestellt (Stand Mai 2026). Da aus der Leistungsgruppe Nr. 4950 keine Rechnungen bezahlt werden können, erfolgte eine Umverteilung des Aufwands. Dies führt im Planjahr 2027 zu einer Saldoverschlechterung in der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, von –0,8 Mio. Franken, in der Leistungsgruppe Nr. 4000, Generalsekretariat Finanzdirektion, von –1,2 Mio. Franken und in der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, von –0,5 Mio. Franken sowie in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, zu einer Saldoverbesserung von +2,5 Mio. Franken. Gemäss Meldung der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom Juni 2026 verbessert sich die Leistungsgruppe Nr. 4960, Nationaler Finanzausgleich, 2027 um +1,0 Mio. Franken. In der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge), führt ein geringerer Beitrag für Kapitalkosten an die Universität Zürich infolge der Investitionspriorisierung zu einer Saldoverbesserung von 2028 +0,2 Mio. Franken, 2029 +0,4 Mio. Franken und 2030 +0,6 Mio. Franken. In der Bildungsdirektion gibt es eine saldoneutrale Verschiebung von der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zur Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung. Die Leistungsgruppe Nr. 7501 verbessert sich pro Planjahr um +0,2 Mio. Franken, die Leistungsgruppe Nr. 7000 verschlechtert sich pro Planjahr in gleichem Umfang.
2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 3: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung 2023–2030 (in Mio. Franken) Mittelfristiger Ausgleich 2023–2030 gemäss § 4 Abs. 1 CRG, Richtlinien zum KEF 1813 Veränderungen 2027–2030 –841 Mittelfristiger Ausgleich 2023–2030 gemäss § 4 Abs. 1 CRG, Festlegung 972 Finanzen Ausgangslage für KEF 2028–2031 (ohne 2023, einschliesslich 2031=2030) 952 Der Betrag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.
3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 4: Saldo Investitionsrechnung 2027–2030 (in Mio. Franken) 2027 2028 2029 2030 2027–30 Regierungsrat und Staatskanzlei –0,6 0,0 0,0 0,0 –0,6 Direktion der Justiz und des Innern –10,7 –7,4 –4,0 –2,9 –25,1 Sicherheitsdirektion –55,1 –48,1 –50,4 –44,3 –197,8 Finanzdirektion 84,3 85,1 87,9 88,6 345,9 Volkswirtschaftsdirektion –127,4 –233,4 –238,3 –188,4 –787,4 Gesundheitsdirektion –129,2 –164,3 –139,5 –138,7 –571,7 Bildungsdirektion –159,7 –211,7 –234,0 –225,3 –830,8 Baudirektion –515,0 –504,5 –536,7 –451,9 –2008,1 Konsolidierungskreis 2 –38,4 –19,2 –6,6 –10,1 –74,4 Konsolidierungskreis 3 –183,0 –147,7 –176,6 –223,7 –731,0 Total –1134,9 –1251,2 –1298,1 –1196,7 –4880,9 Zur Verfügung stehende –1473,0 –1692,2 –1721,4 –1539,7 –6426,3 Investitionsausgaben (ohne Pauschalkorrekturen)* + Einnahmenüberschuss, – Ausgabenüberschuss * Hinzu kommen geschätzte Kreditübertragungen von –150 Mio. Franken 2027
Aus der Investitionspriorisierung ergibt sich der Saldo der Investitionsrechnung 2027–2030 von –4881 Mio. Franken. Die gemeldeten Abweichungen zum Stand gemäss Richtlinien zum KEF liegen im Total bei –526 Mio. Franken.
4. Saldo Finanzierungsrechnung Mit den vorn erläuterten Festlegungen zur Erfolgsrechnung und zur Investitionsrechnung verändert sich der Saldo der Finanzierungsrechnung 2027–2030 gegenüber den Richtlinien zum KEF um –1354 Mio. Franken auf –1909 Mio. Franken. Im Budgetjahr 2027 beträgt der Saldo der Finanzierungsrechnung mit der Festlegung Finanzen –203 Mio. Franken. Im Durchschnitt beträgt der Saldo der Finanzierungsrechnung 2027–2030 –477 Mio. Franken pro Planjahr. Der Saldo Finanzierungsrechnung zeigt die geplante Neuverschuldung am Kapitalmarkt aufgrund der geplanten Aufgabenerfüllung des Kantons (vorbehältlich Abweichungen zwischen Cashflow und geplantem Kalenderjahr sowie Transaktionen im Finanzvermögen). Der Saldo der Finanzierungsrechnung kann sich auf der Grundlage der verbuchten Werte noch geringfügig ändern.
5. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von langfristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirektion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag aufzunehmen. Der Finanzierungsbedarf 2027 aus der Erfolgs- und der Investitionsrechnung beträgt –203 Mio. Franken. 2027 sind zudem Staatsanleihen von 200 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für planerische Unsicherheiten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtragskrediten und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Reserve von –597 Mio. Franken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu ermächtigen, 2027 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1000 Mio. Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig. Tabelle 5: Finanzierungsbedarf 2027 (in Mio. Franken) Saldo Finanzierungsrechnung –203 Refinanzierung Staatsanleihen –200 Reserve –597 Ermächtigung total –1000
6. Listen Investitionspriorisierung Beilage dieses Regierungsratsbeschlusses sind die folgenden Listen:
1. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2027–2030 aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben;
2. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2027–2030 nicht aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben;
3. Liste der gemäss Investitionspriorisierung gestoppten Vorhaben.
7. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 1318/2024 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2027–2030 und des Budgets 2027 fest. Er ist gemäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mittwoch des Monats September ausgerichtet. 3. Juli 2026 Bereinigter KEF 2027–2030 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 26. August 2026 RRB Festsetzung KEF 2027–2030 und Budgetentwurf 2027 27. August 2026 Information der Finanzkommission zum KEF 2027–2030 und Budgetentwurf 2027 28. August 2026 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2027–2030 sowie Budgetentwurf 2027 im Internet 31. August 2026 Nachträge zum Budgetentwurf 2027 eingereicht 23. September 2026 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2027 23. September 2026 RRB Teuerungsausgleich auf 1. Januar 2027 1. Oktober 2026 Information der Finanzkommission über die Nachträge zum Budgetentwurf 2027 2. Dezember 2026 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF-Erklärungen und des Zeitpunkts der Budgetdebatte im Kantonsrat) 27. Januar 2027 RRB Haushaltsvollzug 2027 (bei Bedarf)
8. Nichtöffentlichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Planungsverfahren und ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2027–2030 nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2027–2030 und im Budget 2027 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.
II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2023–2030 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.
III. Die Saldi der Investitionsrechnung im KEF 2027–2030 und im Budget 2027 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.
IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2027 langfristige Finanzverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
V. Als Beilage zu diesem Regierungsratsbeschluss werden folgende Listen veröffentlicht: 1. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2027–2030 aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben; 2. Liste der gemäss Investitionspriorisierung in den KEF 2027–2030 nicht aufgenommenen Vorhaben ab einer Höhe von insgesamt 50 Mio. Franken pro Vorhaben; 3. Liste der gemäss Investitionspriorisierung gestoppten Vorhaben.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2027–2030 nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli