Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Digitale Verwaltung Schweiz, Revision des Anhangs 2026 der Finanzierungsvereinbarung, Stellungnahme

RRB Nr. 90/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 29 gen 2025

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-90-2025/de/digitale-verwaltung-schweiz-revision-des-anhangs-2026-der-finanzierungsvereinbarung-stellungnahme

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 2 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 90/2025

Digitale Verwaltung Schweiz, Revision des Anhangs 2026 der Finanzierungsvereinbarung, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2025

90. Digitale Verwaltung Schweiz, Revision des Anhangs 2026

Erwägungen

der Finanzierungsvereinbarung (Stellungnahme) Das politische Führungsgremium von Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2024 die Geschäftsstelle DVS beauftragt, bei den Trägern und Partnern die Konsultation für die Revision des Anhangs 2026 zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Finanzierung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024–2027 durchzuführen. Mit Schreiben vom 11. November 2024 lud die Geschäftsstelle DVS zur Stellungnahme ein. Der Handlungsbedarf zur Entwicklung der Agenda DVS zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die öffentlichen Verwaltungen wurde evaluiert und ein entsprechender Vorschlag für Anpassungen in den Jahren 2026 und 2027 erarbeitet. Dabei fokussierten sich die vorbereitenden Gremien auf wenige neue Projekte und Massnahmen zur zielgerichteten Umsetzung der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024−2027». Im Vordergrund der Konsultation steht der Abgleich des Projektportfolios der DVS ab 2026 mit den Portfolios und Planungen der Träger. Die Geschäftsstelle DVS ersucht, insbesondere folgende Fragen zu beantworten: – Welche weiteren Projekte sind zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste im Interesse der Gemeinwesen ab 2026 zu berücksichtigen? – Sind Fokus und Priorisierung der Agenda DVS für die Jahre 2026– 2027 insgesamt richtig gesetzt? Fachliche und operative Hinweise lassen die Delegierten des Kantons Zürich der Geschäftsstelle DVS in einem separaten Schreiben zukommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info@digitale-verwaltung-schweiz.ch): Mit Schreiben vom 11. November 2024 haben Sie uns eingeladen, zur Revision des Anhangs 2026 zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Finanzierung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024–2027 Stellung zu nehmen und namentlich die gestellten Fragen zu beantworten. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Allgemeiner Hinweis 2024 wurde im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der DVS eine eingehende Evaluation der DVS durchgeführt. Die Evaluation hat im Kern ergeben, dass die Gemeinwesen ungeachtet der heutigen Leistungserfüllung grosses Potenzial in den meisten Aufgaben der DVS sehen, die digitale Transformation der Verwaltung mit Wirkung voranzutreiben. Über alle Staatsebenen hinweg besteht der Bedarf und Wunsch an die DVS, eine stärkere strategische Steuerungsrolle in der digitalen Transformation zu übernehmen, die über das heutige Verständnis hinausgeht. Die DVS sollte sich dabei primär auf die technische und semantische Standardisierung sowie auf die Förderung der rechtlichen Interoperabilität in den Bereichen Basisdienste und Daten fokussieren. Weiteres Optimierungspotenzial umfasst die Schärfung der teilweise unklaren Rollen und Aufgaben der Organe innerhalb der DVS sowie in der Zusammenarbeit mit den Fachorganisationen. Das Projektportfolio im Anhang 2026 sollte vor dem Hintergrund dieser Evaluation grundsätzlich dahingehend überprüft werden, ob die in der Evaluation erhobenen Optimierungspotenziale im heutigen institutionellen Rahmen so weit wie möglich aufgenommen und berücksichtigt werden.

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Welche weiteren Projekte sind zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste im Interesse der Gemeinwesen ab 2026 zu berücksichtigen? Die geplanten Anpassungen und das überarbeitete Projektportfolio im Anhang 2026 der Finanzierungsvereinbarung DVS sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Der vom operativen Führungsgremium im Rahmen der Klausur vom 13. Juni 2024 festgestellte Handlungsbedarf wur- de bei der Revision teilweise berücksichtigt. Der vorliegende Revisionsentwurf sieht daher neue Projekte namentlich zur gemeinsamen Entwicklung von Serviceangeboten, die Stärkung von Basisservices (namentlich E-Zustellung, Payment und Signatur) sowie zur Förderung des E-ID- Ökosystems vor. Die für 2026 und 2027 vorgesehenen Projekte zur kooperativen Entwicklung von Serviceangeboten, zur Standardisierung der Servicebausteine Payment und Signatur sowie die weitere Förderung der sicheren Zustellplattform gehen in die richtige Richtung. Mit einem Start 2026 ist der Beginn dieser strategischen Projekte jedoch relativ spät terminiert. Wir beantragen daher, dass für diese Projekte geprüft wird, ob die Initialisierung und der Start dieser Projekte bereits 2025 erfolgen können, analog dem Vorprojekt zum Aufbau einer E-Collecting-Infrastruktur. Sind Fokus und Priorisierung der Agenda DVS für die Jahre 2026– 2027 insgesamt richtig gesetzt? Trotz der Anpassungen und Ergänzungen im vorliegenden Revisionsentwurf erscheint die strategische Fokussierung der Agenda DVS entsprechend den Ergebnissen der Evaluation DVS nach wie vor zu wenig ausgeprägt. Dabei sind nicht nur die finanziellen Beiträge zu berücksichtigen, sondern auch die personellen Mittel, die für eine Umsetzung eingesetzt werden. Die vorgesehenen Projekte ergeben sich aus unserer Sicht nach wie vor nicht aus den strategischen Grundlagen, sondern aus den von einzelnen Trägern gestellten Anträgen. Eine Ursache für diesen Umstand liegt aus unserer Sicht darin, dass keine Methodik und keine gemeinsamen Grundlagen für eine Priorisierung einzelner Services bestehen. Eine wesentliche Grundlage dazu wäre ein schweizweit nach einheitlichen Standards erhobenes Inventar an bestehenden digitalen Behördenleistungen. Dazu wäre eine einheitliche Systematik für die Inventarisierung der Behördenleistungen (z. B.

nach Lebenslagen) erforderlich. Gestützt auf dieses Inventar (Ist-Situation) könnten Bund und Kantone einerseits erkennen, welche Behördenleistungen schon bestehen und von weiteren Kantonen adaptiert oder übernommen werden. Anderseits würde ein solches Inventar auch die Grundlage schaffen, um ein Zielbild in Bezug auf digitale Behördenleistungen zu definieren und die Umsetzung von digitalen Behördenleistungen zu priorisieren. Die priorisierten Behördenleistungen sollten wesentlicher Inhalt der Agenda DVS sein. Die Analyse der priorisierten Behördenleistungen würde auch Hinweise geben, in welchen Bereichen Standards, einheitliche Prozesse und gemeinsame Basisservices erforderlich sind.

Daher erachten wir hier ein Projekt, das diese Grundlagenarbeit (Inventar ist/soll und Priorisierung) zu leisten vermag, als prioritär. Das Projekt sollte unter der Federführung der DVS unter Einbezug der Kantone (z. B. über die Arbeitsgruppe Digitale Verwaltung der Staatsschreiberkonferenz) sowie des Bundes möglichst rasch angegangen werden. Aus unserer Sicht wäre anzustreben, dass mit dem Projekt 2025 gestartet wird. Im Rahmen des Projekts «1.001 Digitale Serviceangebote gemeinsam weiterentwickeln» konnten diese Grundlagen soweit ersichtlich nicht erarbeitet werden. Koordination mit Bundesprojekten Aus kantonaler Sicht ist festzuhalten, dass der DVS nicht nur die Rolle zukommt, eine Koordination unter den Kantonen zu fördern und eine gemeinsame Finanzierung von Projekten zu ermöglichen. Eine weitere wesentliche Rolle der DVS ist auch die Koordination namentlich in Bezug auf Schnittstellen, Basisservices und Prozesse verschiedener Grossprojekte auf Bundesebene (z. B. Justitia 4.0; DigiSanté, Informationssysteme in den Sozialversicherungen) untereinander und mit kantonalen Projekten bzw. Projekten der DVS. Dieser Rolle ist künftig noch verstärkt nachzukommen.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Citato in