RRB Nr. 904/2019
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Transparenz bei den Auslandinvestitionen der EKZ, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 217/2019
Sitzung vom 2. Oktober 2019
904. Anfrage (Transparenz bei den Auslandinvestitionen der EKZ) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 24. Juni 2019 folgende Anfrage eingereicht: Die EKZ hat im 1. Halb-Geschäftsjahr 2018/19 277,3 GWh Strom im Ausland aus Windenergie produziert. Auf das Jahr hochgerechnet, entspricht dies zirka dem vierfachen Verbrauch des elektrischen Versorgungsnetzes Rüti/ZH. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, den EKZ die folgenden Fragen zur Beantwortung zu unterbreiten:
Erwägungen
1. Was sind die Selbstkosten pro KWh pro einzelne Anlage und pro Park (Vollkostenrechnung p. a. für die letzten drei Geschäftsjahre, inklusive geschätzter Rückbaukosten pro Anlage)?
2. Wer sind physikalisch betrachtet die Abnehmer der Energie pro einzelne Anlage und pro Park und zu welchem KWh-Preis und wer sind die Endabnehmer pro Anlage?
3. Gibt es unter diesen Windparks der EKZ Anlagen, welche Energie produzieren, die nachweislich in unser Land fliesst und wenn ja, wie viele GWh sind/waren dies pro Anlage in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Anlage und Jahren)?
4. Wie gross ist der Anteil gesamthaft von sogenannt «nachhaltiger», im Ausland produzierter Energie an der gesamthaft durch die EKZ verkauften, sogenannt «nachhaltigen» Energie?
5. Verfügen die EKZ über Investitionen an weiteren ausländischen Energieproduktionsanlagen, welche sogenannt «nachhaltige» Energie produzieren?
6. Welche Energieproduktionsanlagen der EKZ oder von EKZ-Beteiligungen sind derzeit und waren in den letzten drei Geschäftsjahren profitabel (Vollkostenrechnung inklusive geschätzter Rückbaukosten) bzw. nicht?
7. Ist die Rechtssicherheit der EKZ im Ausland gehörenden Anlagen (unabhängig deren Produktionsart) sichergestellt und wie lange (bitte auflisten pro Anlage)?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet:
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sind eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts (§ 1 Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 [EKZ- Gesetz, LS 732.1]). Die EKZ sind an Windparks in Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal beteiligt. 14 Windparks werden von den EKZ direkt und 14 über drei Beteiligungsgesellschaften gehalten. Im vergangenen Geschäftsjahr 2017/2018 betrug der auf die EKZ entfallende Anteil des im Ausland erzeugten Stroms 422 Gigawattstunden (GWh) aus Windanlagen und 11,2 GWh aus einer Beteiligung an einer Solaranlage. Das entspricht rund 8% des von den EKZ an Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Kanton Zürich gelieferten Stroms. Die Beantwortung der Anfrage beruht auf einer Stellungnahme der EKZ. Zu Frage 1: Bei der Stromerzeugung wird üblicherweise mit Gestehungskosten pro erzeugter Megawattstunde (MWh) gerechnet. Die Gestehungskosten umfassen alle Kosten über die gesamte Projektlaufzeit (Investitionskosten, Betriebskosten, Rückbaukosten). Bei Windkraft, Photovoltaik (PV) und Wasserkraft entfällt der Hauptanteil der Gestehungskosten auf die Investitionskosten und ein kleinerer Anteil auf die Betriebs- und Rückbaukosten. Aufgrund des erheblichen technologischen Fortschritts in den letzten Jahren sowie Skaleneffekten konnten die Investitionskosten bei Windkraft und PV deutlich verringert werden. An geeigneten Standorten bezüglich Wind- oder Sonnenangebot liegen die Gestehungskosten bei neuen Wind- und PV-Anlagen unter den derzeitigen Stromgrosshandelspreisen. Bei älteren Anlagen mit höheren Gestehungskosten ist die Wirtschaftlichkeit nur durch staatlich zugesicherte, über dem Stromgrosshandelspreis liegende Einspeisevergütungen gegeben. Die Investitionen zum Aufbau des Windkraftportfolios der EKZ wurden in den Jahren 2011 bis 2017 getätigt. Die Anlagen wurden zwischen 2007 und 2017 in Betrieb genommen. Im Portfolio der EKZ belaufen sich die Gestehungskosten bei den Windkraftanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 2007 und 2013 auf 50 bis 70 Euro/MWh und bei jenen mit Inbetriebnahme ab 2014 auf 35 bis 50 Euro/MWh. Angaben zu einzelnen Anlagen können aus Gründen der Vertraulichkeit nicht bekannt gegeben oder veröffentlicht werden. Die Wirtschaftlichkeit aller Projekte ist mit kostendeckenden Einspeisetarifen sichergestellt.
Zu Frage 2: Physikalisch betrachtet sind die Stromabnehmer immer die jeweiligen regionalen Netzbetreiber. Der regional erzeugte Strom wird entweder von den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern der betreffenden Region verbraucht oder über das Hochspannungsnetz an entferntere Verbrauchsstandorte geleitet. Entschädigt werden die geförderten Erzeugungsanlagen über den Einspeisetarif des jeweiligen Landes. Zu Frage 3: Physikalisch betrachtet wird mit der Stromerzeugung aus Windkraftanlagen zunächst die regionale Stromnachfrage gedeckt. Überschüsse werden in das überregionale Stromnetz eingespeist. Dieses ist mit dem schweizerischen Stromnetz verbunden. Die Stromflüsse zwischen der Schweiz und den umliegenden Staaten sind abhängig von Angebot und Nachfrage: Bei einem Angebotsüberhang wird Strom exportiert, bei einem Nachfrageüberhang importiert. Eine Zuordnung der physikalischen Stromflüsse zu einzelnen Erzeugungsanlagen ist nicht möglich. Zu Frage 4: Weil der physikalische Stromfluss nicht einzelnen Anlagen zugeordnet werden kann, werden im Sinne einer buchhalterischen Zuordnung Zertifikate zur Herkunft und Erzeugungsart des Stroms, sogenannte Herkunftsnachweise (HKN), ausgestellt. Diese HKN werden unabhängig vom physikalisch eingespeisten Strom gehandelt und bilden die Grundlage für die Erstellung der Stromkennzeichnung gemäss Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (SR 730.010.1). Beim EKZ-Strommix 2018 betrug der (buchhalterisch ausgewiesene) Anteil an Strom aus ausländischen erneuerbaren Energiequellen rund 51%. Da die HKN der Windkraft- und PV-Anlagen der EKZ im Ausland gegenwärtig alle von den jeweiligen nationalen Fördersystemen vergütet und abgenommen werden, kann dieser Strom nicht als EKZ-eigene Erzeugung ausgewiesen werden. Entsprechend stammt der von den EKZ aus dem Ausland bezogene Strom aus Anlagen Dritter. Zu Frage 5: Alle derzeitigen Beteiligungen der EKZ im Ausland sind im Beteiligungsspiegel des Geschäftsberichts ersichtlich. Neben den Beteiligungen an Windkraftanlagen sind die EKZ mit einem Aktienanteil von 6% am Thermosolarkraftwerk Tubo Sol PE2 in Spanien beteiligt. Zu Frage 6: Alle Investitionen der EKZ werden jährlich zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Dies ist eine Anforderung des Rechnungslegungsstandards Swiss GAAP FER.
In den letzten drei Geschäftsjahren kam es nur bei einer Minderheitsbeteiligung (HelveticWind Italia) zu einer geringfügigen Wertberichtigung. Ausführlichere Angaben zu einzelnen Anlagen können aus Gründen der Vertraulichkeit nicht bekannt gegeben oder veröffentlicht werden. Zu Frage 7: Alle Erzeugungsanlagen mit Beteiligung der EKZ verfügen über die notwendigen rechtsgültigen Bewilligungen und über Landpachtverträge. Diese laufen über mindestens 25 Jahre und meistens besteht eine Verlängerungsmöglichkeit. Somit ist der Betrieb aller Anlagen über den erwarteten Nutzungszeitraum rechtlich gesichert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli