RRB Nr. 942/2018
Energieförderungsverordnung, Energieverordnung und Verordnung des UVEK über den Herkunftsausweis und die Stromkennzeichnung, Teilrevision, Schreiben an das UVEK
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2018
942. Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung,
Erwägungen
der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnete am 4. Juli 2018 ein Vernehmlassungsverfahren zu Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.03), der Energieverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.01) und der Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (SR 730.010.1). In der Energieförderungsverordnung sollen die Vergütungssätze bei Photovoltaik- und Geothermie-Anlagen angepasst sowie Vollzugsdetails geregelt werden. Bei der Energieverordnung sind Präzisierungen im Bereich der Stromkennzeichnung und betreffend den Eigenverbrauch von Strom vorgesehen. Bei der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung sollen Anpassungen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens vorgenommen werden. Die geplanten Verordnungsänderungen haben keine finanziellen oder anderweitigen Auswirkungen auf den Kanton.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Energie, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Dienst Führungsunterstützung, 3003 Bern; auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an EnV.AEE@bfe.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.03), der Energieverordnung vom 1. November 2017 (SR 730.01) und der Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (SR 730.010.1) Stellung zu nehmen. Wir haben keine Bemerkungen zu den vorgesehenen Verordnungsanpassungen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli