RRB Nr. 945/2024
Beschluss des Kantonsrates über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2023 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2023 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde, Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2024
945. Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen
Erwägungen
Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2023 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2023 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde (Kenntnisnahme) Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 27. August 2024 über die Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2023 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römischkatholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2023 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2024-09-20; Vorlage 5983).
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli