Sozialversicherungsgericht Zürich, Nachzahlungsverfügungen aufgrund von «Spesen der Geschäftsleitung», welche der Revisor bemängelt und als Lohnbestandteil des Inhabers der GmbH qualifiziert hatte. Die «Spesen» erwiesen sich im Prozess hauptsächlich als Fehlbuchungen, da sie normalen betrieblichen Aufwand darstellten. Rückweisung zur Prüfung von fraglichen Posten, etwa «Geschäftsreisen» mit der Ehefrau. (2026) | Lexipedia