Sozialversicherungsgericht Zürich, Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Nichtbefolgens von Kontrollvorschriften oder Weisungen durch das Versäumen eines telefonischen Beratungsgesprächs nicht gerechtfertigt, da sich die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor dem versäumten Gespräch klaglos verhalten hat, Gutheissung. (2026) | Lexipedia