Sozialversicherungsgericht Zürich, Vermögensverzicht grundsätzlich bestätigt (grösstenteils unbelegter Verbrauch eines ausbezahlten Freizügigkeitsguthabens); Amortisation von Fr. 10'000.-- pro Jahr (Art. 17e ELV) wurde für zwei Jahre verfrüht resp. doppelt berücksichtigt; Abweisung und reformatio in peius nach erfolgter Androhung einer Schlechterstellung. (2025) | Lexipedia