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Sozialversicherungsgericht Zürich

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Documenti
34'269
Periodo
13 mar 2000–19 mar 2026
Lingue
1

Ripartizione linguistica

Quota delle versioni disponibili
tedesco
100%

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  1. Rentenbeginn strittig. Bei diesbezüglich rechtskräftig abgeurteilter Sache darf die Beschwerdegegnerin den Zeitpunkt der Rentenzusprache nicht gestützt auf den vorgetragenen Grundsatz «Eingliederung vor Rente» abändern. Sie hat bei zugesprochener Invalidenrente über koordinationsrechtliche Verrechnungsanträge anderer Leistungserbringer zu befinden. Gutheissung.IV.2025.0010725 nov 2025GiurisprudenzaDE
  2. Unzulässiger Schluss von ungenügenden Behandlungsbemühungen auf fehlenden psychischen Gesundheitsschaden. Zweifel an RAD-Beurteilung. Ungenügend abgeklärter medizinischer Sachverhalt.IV.2024.0071525 nov 2025GiurisprudenzaDE
  3. Erstmalige befristete Rentenzusprechung, deren Befristung sich bei beweiskräftigem RAD-Untersuchungsbericht als korrekt erweist. Parallelisierung des Valideneinkommens und Abzug vom Tabellenlohn.IV.2024.0043725 nov 2025GiurisprudenzaDE
  4. Kein Rentenanspruch vor Eingliederungsmassnahmen, Gutachten beweiswertig, angepasst 80 % arbeitsfähig, kein Abzug vom Tabellenlohn, Parallelisierung der Einkommen nach neuem Recht. Abweisung.IV.2024.0028125 nov 2025GiurisprudenzaDE
  5. Zwischenverfügung betreffend Begutachtung, strittige Fachdisziplin (Psychiatrie); kein nicht wieder gutzumachender Nachteil im unfallversicherungsrechtlichen Revisionsverfahren, nachdem die psychischen Beschwerden zuvor rechtskräftig als unfallfremd beurteilt worden waren. Fachdisziplinen werden nach Art. 44 Abs. 5 ATSG zudem abschliessend von Gutachtern festgelegt und allfällige aus rechtlicher Sicht notwendige nachträgliche Ergänzung wäre möglich.UV.2025.0006724 nov 2025GiurisprudenzaDE
  6. Invalidenrente ab Juli 2017 nach Rückweisung (UV.2018.00078) und neuem Gutachten. Einkommensvergleich per Rentenbeginn, Invalideneinkommen mit LSE 2016 ohne Leidensabzug. Keine Integritätsentschädigung bei neuropathischem Schmerzsyndrom mit guter Funktionalität des Arms.UV.2024.0016524 nov 2025GiurisprudenzaDE
  7. Hilfsmittel Ziff. 4 HVI-Anhang: Revision, Verbesserung ausgewiesen, neu Versorgung mit orthopädischen Schuheinlagen (Ziff. 4.05* HVI-Anhang) statt orthopädischen Serienschuhen (Ziff. 4.01 HVI-Anhang) medizinisch ausreichend, jedoch kein Anspruch auf Kostenübernahme, da keine notwendige Ergänzung einer medizinischen Eingliederungsmassnahme darstellend. Mangels Einschränkung in der Fortbewegung, der Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt und der Selbstsorge auch kein Anspruch auf Hilfsmittel gemäss Ziff. 4.02-4.04 HVI-Anhang.IV.2025.0029024 nov 2025GiurisprudenzaDE
  8. Medizinischer Sachverhalt wurde nicht genügend abgeklärt. Rückweisung.IV.2025.0028824 nov 2025GiurisprudenzaDE
  9. Dem von der IV-Stelle eingeholten bidisziplinären Gutachten kommt kein Beweiswert zu. Unklarheiten im Gutachten betreffend Arbeitsfähigkeit. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.IV.2024.0061824 nov 2025GiurisprudenzaDE
  10. Ob zwischen Nachnamen und Vornamen ein Komma steht oder nicht, ändert nichts an der Identität des Versicherten; Prämien sind geschuldet und zu Recht betrieben worden; Abweisung.KV.2025.0009621 nov 2025GiurisprudenzaDE
  11. Der Anspruchsbeurteilung liegt keine hinreichend medizinisch abgestützte Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit zu Grunde. Die Verletzung der Abklärungspflicht durch die IV-Stelle zieht die Aufhebung ihres Entscheides und die Rückweisung der Angelegenheit zur Vornahme der noch nötigen Sachverhaltsabklärungen nach sich.IV.2025.0053721 nov 2025GiurisprudenzaDE
  12. Nichteintreten auf Neuanmeldung, keine wesentliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation glaubhaft gemacht, Abweisung.IV.2025.0050721 nov 2025GiurisprudenzaDE
  13. Weder in somatischer noch in psychiatrischer Hinsicht ist ein invalidisierender Gesundheitsschaden ausgewiesen; Rentenanspruch verneint.IV.2025.0014621 nov 2025GiurisprudenzaDE
  14. Divergierende medizinische Einschätzungen bezüglich psychischer und gynäkologischer Beschwerden, bislang wurde kein medizinisches Gutachten eingeholt; Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.IV.2024.0049221 nov 2025GiurisprudenzaDE
  15. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eines bulgarischen Staatsbürgers, Beschäftigungslandprinzip, Eintagesprinzip, keine Zuständigkeit der Schweiz zur Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung.AL.2025.0024221 nov 2025GiurisprudenzaDE
  16. Insolvenzentschädigung: Arbeitsverhältnis ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt; Abweisung.AL.2025.0021721 nov 2025GiurisprudenzaDE
  17. Vermittlungsfähigkeit unter dem Aspekt einer parallel zur Arbeitsvermittlung und Stellensuche aufgenommenen selbständigen Erwerbstätigkeit. Die zeitliche Belastung für jene schliesst den Antritt einer Anstellung im Umfang von mindestens 20 % eines Normalarbeitspensums aus, was zur Verneinung der Vermittlungsfähigkeit führt. Bestätigung des angefochtenen Entscheides.AL.2025.0021021 nov 2025GiurisprudenzaDE
  18. Im Nachhinein zugesprochene Pauschale von Fr. 1'500.-- für Verbandsarbeit während der Arbeitslosigkeit stellt im Umfang von Fr. 350.-- einen weiterhin erzielten Nebenverdienst für Vorstandsarbeit und im Umfang von Fr. 1'150.-- einen Zwischenverdienst für neu übernommene Zusatzaufgaben dar. Teilweise Gutheissung und Rückweisung zur Neuberechnung. - BGE 8C_112/2026AL.2025.0018921 nov 2025GiurisprudenzaDE
  19. Anspruchsberechtigung. Anrechnung von ausländischen Zeiten bei der Berechnung der Beitragszeit. Elternzeit wurde von den polnischen Behörden als Versicherungszeit anerkannt und muss daher als Beitragszeit angerechnet werden. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen.AL.2025.0018821 nov 2025GiurisprudenzaDE
  20. Ungenügende PAB vor Eintritt in die kontrollierte ArbeitslosigkeitAL.2025.0015521 nov 2025GiurisprudenzaDE
  21. Quantitativ ungenügende PABAL.2025.0015421 nov 2025GiurisprudenzaDE
  22. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei einem Versicherten, der eine arbeitgeberähnliche Stellung innehat, aufgrund seiner Tätigkeit in einem Drittbetrieb jedoch arbeitslos wurde. Der Anspruch auf ALE wird aufgrund von mangelnder Vermittlungsfähigkeit verneint. Abweisung.AL.2025.0012821 nov 2025GiurisprudenzaDE
  23. Einkommen irrtümlich als Neben- statt als Zwischenverdienst angerechnet; Korrektur der Taggelder und damit Rückforderung rechtens; Abweisung. - BGE 8C_14/2026AL.2024.0023921 nov 2025GiurisprudenzaDE
  24. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (ungerechtfertigte Kündigung ohne zugesicherte neue Arbeitsstelle) rechtens, Einstellung von 31 Tagen. Abweisung.AL.2024.0019421 nov 2025GiurisprudenzaDE
  25. Höhe des versicherten Verdienstes. Bonus wurde nicht im Zusammenhang mit Leistungen im relevanten Bemessungszeitraum ausbezahlt. Abweisung.AL.2023.0025621 nov 2025GiurisprudenzaDE
  26. Neuanmeldung; weder in somatischer noch in psychiatrischer Hinsicht eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgewiesen; Abweisung UP mangels Substantiierung der finanziellen BedürftigkeitIV.2024.0045920 nov 2025GiurisprudenzaDE
  27. Es bestehen keine konkreten Indizien gegen die Zuverlässigkeit des interdisziplinären Administrativgutachtens; Bei einer Arbeitsfähigkeit von 85 % in angepasster Tätigkeit und einem mit der gemischten Methode berechneten Invaliditätsgrad von 12 % besteht kein Rentenanspruch; Selbsteingliederung zumutbar; AbweisungIV.2024.0045820 nov 2025GiurisprudenzaDE
  28. Invalidenrente; polydisziplinäres Gutachten; maximal 30%ige Arbeitsunfähigkeit aus somatischen Gründen; psychischer Gesundheitsschaden mit funktionellen Auswirkungen bei Aggravation/Inkonsistenz nicht erstellt; rechnerischer Prozentvergleich; kein leidensbedingter Abzug, keine faktische Einarmigkeit.IV.2024.0041620 nov 2025GiurisprudenzaDE
  29. Polydisziplinäre Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht schlüssig; keine weiteren Abklärungen notwendig, da Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar; Gutheissung.IV.2024.0036920 nov 2025GiurisprudenzaDE
  30. Neuanmeldung, auf welche die Verwaltung eingetreten ist. Der Beschwerdeführer hat sich nach der Begutachtung eine weitere Verletzung zugezogen, deren Auswirkungen auf seine Erwerbsfähigkeit abzuklären sind.IV.2024.0035420 nov 2025GiurisprudenzaDE
  31. Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung aufgrund Verletzung der Schadenminderungspflicht; Abweisung.AL.2025.0018120 nov 2025GiurisprudenzaDE
  32. Rechtsverzögerungsbeschwerde abgewiesen; Suva hat Abklärungen seit dem Eingang der Unfallmeldung stets vorangetrieben und bis zur Erhebung der Beschwerde waren nicht einmal drei Monate vergangen.UV.2025.0018019 nov 2025GiurisprudenzaDE
  33. Bei Bagatellunfallereignis ohne ausgewiesene Verletzungen erweist sich die Einstellung der Leistungen rund fünf Monate nach dem Ereignis als korrekt. Abweisung.UV.2024.0017819 nov 2025GiurisprudenzaDE
  34. Junge Erwachsene, bislang ohne berufliche Ausbildung, war noch nie erwerbstätig. Soziale Phobie; entpflichtendes Umfeld; Rente und berufliche Massnahmen beantragt; beweiskräftige RAD-Untersuchung, wobei nach Indikatorenprüfung von einer Arbeitsunfähigkeit von unter 40 % auszugehen ist; Prozentvergleich; AbweisungIV.2025.0003119 nov 2025GiurisprudenzaDE
  35. Rückweisung. Arbeitsfähigkeit weder gestützt auf RAD-Stellungnahme noch auf Berichte behandelnder Ärzte beurteilbar. Medizinischer Sachverhalt ungenügend abgeklärt. Prüfung Eingliederungsfähigkeit notwendig.IV.2024.0043519 nov 2025GiurisprudenzaDE
  36. Keine Verletzung der Schadenminderungspflicht hinsichtlich des Anspruchs auf Insolvenzentschädigung unter den gegebenen Umständen.AL.2025.0020319 nov 2025GiurisprudenzaDE
  37. Verspätet eingereichter Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen. Einstellung im Bereich des leichten Verschuldens.AL.2024.0009318 nov 2025GiurisprudenzaDE
  38. Beitragsforderung, keine Klageantwort eingereicht.BV.2025.0006317 nov 2025GiurisprudenzaDE
  39. Verzichtsvermögen nach Kapitalauszahlung. Dass die erfolgten hohen Barbezüge zur Rückzahlung von Darlehensschulden verwendet wurden, wurde nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit belegt.ZL.2024.0007417 nov 2025GiurisprudenzaDE
  40. Unverwertbarkeit der verbleibenden 50%igen Leistungsfähigkeit bei faktisch Einhändigem, der die gesunde adominante Hand infolge erheblicher Schulterbeschwerden nur beschränkt einsetzen kann und wegen unfallbedingter Kniebeschwerden auch im Gehen/Stehen/Sitzen eingeschränkt istUV.2025.0013217 nov 2025GiurisprudenzaDE
  41. Nach dem ursprünglichen Unfall im Jahr 2004 erlangte der Beschwerdeführer wieder eine volle Arbeitsfähigkeit und führte die bisherige Tätigkeit als Betonbohrer in Selbständigkeit weiter; Rückfall im Jahr 2022, nun nur noch angepasste Tätigkeit voll zumutbar; zur Berechnung des strittigen Valideneinkommens ist grundsätzlich auf den in Selbständigkeit erzielten Durchschnittslohn in den letzten 5-10 Jahren abzustellen; AbweisungUV.2025.0009717 nov 2025GiurisprudenzaDE
  42. Arbeitsfähigkeit angepasst nicht eingeschränkt; VE und IVE aufgrund desselben Tabellenwertes.IV.2025.0007617 nov 2025GiurisprudenzaDE
  43. Schadenersatz nach Art. 52 AHVG. Der Beschwerdeführer hätte bereits (vollständig) über die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und die geschuldeten Beiträge bezahlen müssen, bevor die Bezahlung der aufgrund einer nachgereichten Lohnmeldung erlassenen Nachtragsrechnung an der von der Staatsanwaltschaft verfügten Sperrung des Geschäftskontos scheiterte. - hängigAK.2024.0001717 nov 2025GiurisprudenzaDE
  44. Verwaltungsratsmandate in der Schweiz und Deutschland. Frage nach dem wesentlichen Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat zur Unterstellung unter das schweizerische oder deutsche Recht gemäss Freizügigkeitsabkommen FZA.AB.2024.0004417 nov 2025GiurisprudenzaDE
  45. Wirtschaftsmathematiker mit guten Qualifikationen als Risikomanager, CAS Machine Learning in Finance and Insurance ist arbeitsmarktlich nicht indiziert, Gesuch um Übernahme der Kosten der Weiterbildung wurde zu Recht abgelehnt.AL.2025.0009514 nov 2025GiurisprudenzaDE
  46. Keine Vorleistungspflicht der Beschwerdegegnerin für zweite Bezugsrahmenfrist bei Beschwerdeführerin, die sich über das Ende der ersten Bezugsrahmenfrist hinaus wegen laufendem IV-Verfahren im Schwebezustand nach Art. 15 Abs. 3 AVIV befindetAL.2024.0016114 nov 2025GiurisprudenzaDE
  47. Prämienverbilligung; verspätete Antragstellung; keine FristwiederherstellungsgründeKV.2025.0011313 nov 2025GiurisprudenzaDE
  48. Prämienverbilligung; verspätete Antragstellung; keine FristwiederherstellungsgründeKV.2025.0011213 nov 2025GiurisprudenzaDE
  49. Zur Behandlung des konkreten Problems (Muskelabbau nach Fussverletzung) ist trotz inkompletter Paraplegie eine neurologische Rehabilitation zweckmässig; die paraplegiologische Rehabilitation bietet keinen im Zusammenhang mit dem Rehabilitationsbedarf stehenden grösseren Nutzen, der die massiv höheren Kosten wirtschaftlich erscheinen liesseKV.2024.0004713 nov 2025GiurisprudenzaDE
  50. Hilflosenentschädigung nach Schlaganfall; Abklärungsbericht beweiskräftig; Sachverhalt bis zum Verfügungszeitpunkt hinreichend abgeklärt. AbweisungIV.2024.0047713 nov 2025GiurisprudenzaDE