04.3796
Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt einstimmig die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Wie der Präsident erwähnt hat, liegt ein schriftlicher Bericht vor. Ich möchte deshalb nur noch zwei, drei Sätze dazu sagen.
Die Motion Wyss will den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für verbindliche Regelungen im Bereich des Einsatzes von privaten Militärunternehmen und Sicherheitskräften einsetzt. Die Motionärin stellt fest, dass in den letzten Jahren das Kriegshandwerk immer mehr an private Söldner, privates Sicherheitspersonal und private Militärfirmen ausgelagert wurde und dass auf internationaler Ebene trotzdem keine Normen über den Umgang mit privaten militärischen Firmen existieren. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass auf völkerrechtlicher Ebene entsprechende Regeln in diesem Bereich fehlen.
Der Nationalrat hat diese Motion am 17. Juni 2005 angenommen. Ich kann noch darauf hinweisen, dass unser Rat am 22. September 2004 das Postulat Stähelin 04.3267 ähnlichen Inhaltes angenommen hat. Der Bundesrat hat zu diesen Fragen einen Bericht in Aussicht gestellt.
Unsere Kommission hat sich am 24. Oktober mit dieser Motion befasst und einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, die Motion auch anzunehmen.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Gestatten Sie mir, bei der Behandlung dieser Motion die Gelegenheit zu ergreifen, mich bestens für die Beantwortung meines Postulates 04.3267 vom 1. Juni 2004 zu den privaten Sicherheitsfirmen zu bedanken. Der Bundesrat hat das vom Berichterstatter bereits erwähnte Postulat nämlich vor Wochenfrist mit einem sehr umfassenden Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen beantwortet, der die verlangte Standortbestimmung über Herkunft, Einsatz und Vorgehensweise im Bereich des traditionell staatlichen Gewaltmonopols gründlich vornimmt. Ich nehme an, dass Sie den Bericht noch nicht studiert haben. Wir werden im Plenum voraussichtlich nicht mehr darauf zurückkommen; deshalb möchte ich mir hier noch einige Worte gestatten.
Bezogen auf die vorliegende Motion Wyss zeigt der Bericht klar auf, dass der völkerrechtliche Rahmen für die Tätigkeit privater Militär- und Sicherheitsfirmen, gemessen an der Entwicklung der letzten Jahre, Lücken aufweist. Was die Fragen betreffend griffige Verantwortlichkeiten und Sanktionen angeht, insbesondere bei Kriegsverbrechen und anderen völkerrechtlichen Verbrechen, so kommt der Bundesrat zwar zu einem etwas positiveren Befund. In meinen Augen besteht aber auch hier noch weiterer Handlungsbedarf.
Ich unterstütze deshalb die Motion mit voller Überzeugung und danke dem Bundesrat bereits. Ich zitiere hier aus dem Bericht, Ziffer 5 unter Punkt 6.3, "Aufzählung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen": "Der Bundesrat will - soweit möglich in Zusammenarbeit mit dem IKRK - auf der internationalen Ebene einen Prozess in Gang bringen, um auf diese Weise zu einem zwischenstaatlichen Dialog beizutragen, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und anderer Akteure zu bekräftigen und zu präzisieren sowie Regulierungsmodelle auf der nationalen, regionalen und internationalen Ebene zu studieren." Der bundesrätliche Wortlaut hier verrät etwas die diplomatische Autorschaft. Ich gehe aber doch davon aus, dass sich der Bundesrat - und nun werde ich den Wortlaut nehmen, den ich gebraucht habe - aktiv dafür einsetzen will, "dass Verletzungen internationaler Konventionen durch private Sicherheitsfirmen unterbunden und verbindlich sanktioniert werden können".
Die vorliegende Motion beschränkt sich zwar auf diesen einen Punkt. Ich erlaube mir ergänzend aber, den Bundesrat auch bezüglich anderer Überlegungen in seinem Bericht und anderer darin vorgesehener Massnahmen zu unterstützen. Insbesondere haben sich die Anwesenheit und die Tätigkeit solcher Sicherheitsunternehmen in der Schweiz, selbst in der Zeit seit der Eingabe des Postulates, wieder massiv vermehrt. Im Bericht des Bundesrates selbst wird darauf hingewiesen, aber auch die Medien, vor allem diejenigen der Westschweiz, haben in der Zwischenzeit auf diese Entwicklung aufmerksam gemacht.
Die bisherigen Regelungen der hier noch zuständigen Kantone erweisen sich zunehmend als ungenügend. Einzelkantonale Vorschriften werden den Verhältnissen kaum mehr gerecht. Dies dürfte sich nicht zuletzt auch bei kommenden Grossanlässen, etwa der Fussball-Europameisterschaft, erweisen. Diese Anlässe finden in Stadien als halböffentlichen Räumen statt, in welchen private Sicherheitsfirmen durchaus ihren Platz haben. Aber sie strahlen heute ja auch weit darüber hinaus aus, und die Sicherheitsprobleme müssen koordiniert angegangen werden. Dazu fehlt heute noch eine effiziente interkantonale Zusammenarbeit. Der Bundesrat kündigt nun an, er werde die Kantone einladen, ihre Rechtsordnungen zu harmonisieren. Dies ist gut so und kann auch dazu dienen, für die nötige Zurückhaltung bei Abweichungen vom staatlichen Gewaltmonopol zu sorgen. Ich bin selbstredend für eine Konkordatslösung der Kantone zu haben, bitte den Bundesrat aber, dabei nötigenfalls auch den Taktgeber zu spielen.
Der bundesrätliche Bericht zeigt auch auf, dass der Bund für seine eigenen Zwecke selbst ausgiebig und im In- wie im Ausland auf Sicherheitsfirmen zurückgreift. Die Liste dieser Einsätze ist für mich erstaunlich lang, und der Bundesrat ist aufgefordert, die Delegation von Sicherheitsaufgaben an private Unternehmen durch seine eigenen Verwaltungsstellen sorgsam im Auge zu behalten und tatsächlich auch Mindestvoraussetzungen für solche Delegationen festzulegen und dies nicht nur zu prüfen. Wenn der Staat seinen Bürgern hoheitlich und mit Machtmitteln gegenübertritt, soll er dies selbst und nicht über private Firmen tun. Dass dieser Grundsatz Ausnahmen kennen kann, ist zwar zu akzeptieren. Hingegen sind hier Grenzzonen und fliessende Übergänge zu vermeiden. Klare Regeln sind deshalb unerlässlich, und weil sie sehr direkt das Verhältnis Bürger/Staat betreffen, braucht es auch eine klare Grundlage im Gesetz. Der Bundesrat sollte die Lösung dieser Probleme nicht weiter vor sich herschieben.
Schliesslich ein Wort zur Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen in Konfliktgebieten rund um den Globus von der Schweiz aus, die deshalb unsere Verantwortung tangieren. Auch hier zeigt der Bericht des Bundesrates Entwicklungen auf, die wir nicht ignorieren dürfen. Wenn private Anbieter von Militär- und Sicherheitsdienstleistungen in ausländischen Krisen- und Konfliktgebieten von unserem eigenen Land aus tätig werden und hier ihren Sitz oder Agenturen haben, dann sind sie nach meiner festen Überzeugung auch einer bundesrechtlichen Bewilligungs- oder Registrierungspflicht zu unterstellen. Solche Tatbestände berühren unser ganzes Land und die schweizerische Aussenpolitik insgesamt und gehen damit über die kantonale Ebene und Zuständigkeit hinaus. Verhalten sich solche Unternehmen im Ausland gar völkerrechtswidrig, dann können wir uns nicht aus der Verantwortung stehlen. Es genügt hier nach meiner Meinung nicht, wenn der Bundesrat lediglich beabsichtigt, die internationale Entwicklung zu verfolgen und die Problematik der von schweizerischem Staatsgebiet aus international tätigen Sicherheits- bzw. Militärunternehmen vertieft zu untersuchen. Die Anzeichen, dass solche Tätigkeiten stattfinden, liegen bereits vor; der Bundesrat selbst weist darauf hin. Ich bitte ihn, in diesem Punkt seine Zurückhaltung abzulegen und uns innert nützlicher Frist eine Lösung zu unterbreiten. Andernfalls müsste hier parlamentarisch weiter Druck gemacht werden. In Anbetracht der deutlichen Sprache der bundesrätlichen Stellungnahme zum Postulat gehe ich indessen davon aus, dass der Bundesrat die Probleme erkannt hat und nun folgerichtig handeln wird.
Ich danke nochmals für den vorgelegten Bericht, unterstütze die Motion und bitte Sie, diese anzunehmen.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
La motion demande au Conseil fédéral de veiller à ce que la Suisse s'engage résolument, sur la scène internationale, en faveur de réglementations fixant les responsabilités qui incombent aux entreprises militaires et aux forces de sécurité privées en matière de respect du droit international humanitaire et des droits humains.
Dans le développement de sa motion, la conseillère nationale Wyss demande que soient comblées les lacunes juridiques du droit international, notamment du droit international humanitaire.
Les conflits récents ont vu se multiplier les recours aux services d'entreprises militaires et de sécurité privées souvent mandatées par les gouvernements pour effectuer des tâches logistiques, techniques, sécuritaires et autres afin de soutenir des forces armées. On peut donc s'interroger sur les dispositions internationales, nationales, voire contractuelles qui sont applicables aux activités de ces entreprises.
Le droit international humanitaire est clair. Quand de telles entreprises participent à des hostilités dans des situations de conflits armés, le droit international humanitaire s'applique pleinement. Le droit international pénal établit également des responsabilités pénales individuelles pour sanctionner les violations sérieuses du droit international humanitaire et des droits humains. En outre, la situation étant appréciée eu égard aux circonstances, le droit international public peut imputer à l'Etat mandant les actes commis par des entreprises privées et par leurs employés.
Deux des principaux problèmes tiennent d'une part, au fait que dans la pratique les violations du droit international par les entreprises ne sont pas toujours sanctionnées et d'autre part, à l'absence de réglementation nationale pertinente en la matière. Jusqu'à présent il n'existait pas de dialogue intergouvernemental sur le sujet. Le Conseil fédéral propose donc, en coordination avec le CICR et avec les acteurs concernés, c'est-à-dire les entreprises de la société civile et les experts, de contribuer à initier un tel dialogue, dont le but serait essentiellement de promouvoir et de renforcer le respect des règles internationales existantes.
Le Conseil fédéral, qui suit activement l'évolution de l'utilisation croissante de ces entreprises, a déjà entamé une réflexion sur ce sujet. La Direction du droit international public a élaboré un projet qui prévoit un processus au niveau international comprenant, entre autres, des consultations entre différents acteurs et experts et un séminaire qu'elle organise fin juin avec des spécialistes internationaux.
Donnant suite au postulat Stähelin 04.3267, le Conseil fédéral a approuvé, le 2 décembre 2005, un rapport sur les entreprises de sécurité et les entreprises militaires privées et a chargé le DFAE d'initier un processus de préférence en collaboration avec le CICR pour contribuer à un dialogue interétatique, afin de réaffirmer et de clarifier les obligations des Etats et des autres acteurs au regard du droit international, et pour étudier des modèles de réglementation aux niveaux national, régional et international.
Ayant pris ces mesures pour satisfaire aux demandes de l'auteure de la motion, le Conseil fédéral vous propose donc de l'adopter.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté