05.3785
Trasparenza sulle relazioni d'interesse dei giornalisti accreditati a Palazzo federale
Stahl Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mein Anliegen ist eigentlich ein ganz einfaches: Ich fordere Transparenz. In den vergangenen Jahren sind Forderungen nach mehr Transparenz in diesem Parlament jeweils durchaus auf positives Echo gestossen. Bei meiner Motion geht es nicht um unsere eigene Transparenz. Diese ist durch das öffentliche Register über Interessenbindungen der Ratsmitglieder eigentlich bereits gegeben. Es geht mir darum, dass jene Menschen, die über unsere tägliche politische Arbeit berichten, ihre Interessenbindungen transparent machen, so wie wir sie auch offen legen.
In der Stellungnahme des Bundesrates finden wir eine Reihe von Elementen, welche die Auflagen zur Erlangung einer Akkreditierung als Bundeshausjournalistin oder -journalist beschreiben. Zusätzlich nimmt der Bundesrat Bezug auf die internen und auf der Eigenverantwortlichkeit basierenden Standesregeln der Berufsorganisationen. Das ist alles korrekt und verständlich. Trotzdem verstehe ich die Schlussfolgerung des Bundesrates, das heisst den Antrag auf Ablehnung meiner Motion, nicht, denn im letzten Abschnitt seiner Stellungnahme schlägt er vor, die Frage der Offenlegung der Interessenbindung der akkreditierten Journalistinnen und Journalisten im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung zu prüfen. Schade ist eigentlich nur, dass sich die betroffenen Medienschaffenden zu diesem Thema noch nicht geäussert haben.
Ich halte an meiner Motion fest, denn ich gehe davon aus, dass die Medienschaffenden nichts zu verbergen haben und gleichzeitig auch bereit sein werden, die gleichen Spielregeln zu akzeptieren, die wir als Parlamentsmitglieder haben. Jeder von uns kann je eine Zutrittsberechtigung, also einen der kleinen Ausweise, an zwei von uns definierte Personen weitergeben, allerdings müssen diese ihre Tätigkeit melden. Dies wird journalistisch sofort als Beeinflussung und als Lobbying interpretiert. Dies geschieht zusätzlich zu unserem Interessenregister, das die Transparenz ebenfalls garantiert. Aus dieser Optik wäre es gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber uns als Parlamentsmitgliedern fair und korrekt, wenn die akkreditierten Medienschaffenden des Bundeshauses ihre Parteimitgliedschaften, Beteiligungen, Mandate und Mitgliedschaften in Organisationen, welche von politischer Relevanz sind, offen legen. Wenn sie das nicht tun wollen, dann haben sie offensichtlich etwas zu verbergen.
Darum bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Berna
Wie Herr Stahl gesagt hat, lehnt der Bundesrat diese Motion ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich bei den Bundeshausjournalisten eine wesentlich andere Voraussetzung stellt als bei vom Volk gewählten Vertretern. Die Journalisten sind Angestellte einer Zeitung, einer Redaktion und haben sich deshalb diesem Arbeitgeber gegenüber entsprechend auszuweisen. Der Arbeitgeber ist uns gegenüber zur Offenlegung verpflichtet, indem wir nur hauptberuflich angestellte Journalistinnen und Journalisten mit einer Akkreditierung versehen. Es gibt noch gewisse Ausnahmen bei denjenigen, die zumindest zu 80 Prozent ihr Erwerbseinkommen aus der journalistischen Tätigkeit beziehen. Das ist für uns die Gewähr, dass uns die Arbeitgeber der Journalisten beweisen können, dass die Journalisten, die eine Akkreditierung bekommen, ausschliesslich für die Berichterstattung aus dem Bundeshaus tätig sind und keine weiteren Aktivitäten ausüben. Insofern darf kein Vergleich mit der Offenlegung der Interessen der Mitglieder des Parlamentes gezogen werden.
Der Bundesrat ist allerdings bereit, die Frage der Transparenz im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung vom 21. Dezember 1990 zu prüfen. Es wird aber nicht darum gehen, Offenlegungspflichten zu prüfen, sondern eine verbesserte Transparenz zu prüfen, damit Sie und auch der Bundesrat mehr über die Journalisten erfahren. Dieses Verzeichnis der Bundeshausjournalisten und Bundeshausjournalistinnen ist zurzeit nicht öffentlich. Wir werden uns in diese Richtung bewegen.
Da es nicht mehr möglich ist, eine Motion in ein Postulat umzuwandeln, sind wir gezwungen, die Ablehnung der Motion zu beantragen. Wir würden uns aber vorbehalten, im Zweitrat eine Umwandlung der Motion in ein Postulat vorzuschlagen.
Intervento procedurale
Präsident (Janiak Claude, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 105 Stimmen
Dagegen .... 52 Stimmen