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Elezione dei consiglieri federali. Scrutinio di lista / Modifica della procedura per le elezioni nel Consiglio federale

10509 · Bollettino ufficiale

Del 9 mag 2006

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/10509/it/elezione-dei-consiglieri-federali-scrutinio-di-lista-modifica-della-procedura-per-le-elezioni-nel-consiglio-federale

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Modifica della procedura per le elezioni nel Consiglio federale (04.3608),

04.464, 04.3608

Elezione dei consiglieri federali. Scrutinio di lista / Modifica della procedura per le elezioni nel Consiglio federale

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben und die Motion ablehnen

Antrag der Minderheit

(Schibli, Amstutz, Beck, Joder, Lustenberger, Müller Philipp, Pfister Gerhard, Rutschmann, Weyeneth)

Der Initiative Folge geben und die Motion annehmen

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative et rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Schibli, Amstutz, Beck, Joder, Lustenberger, Müller Philipp, Pfister Gerhard, Rutschmann, Weyeneth)

Donner suite à l'initiative et adopter la motion

Leuenberger Ueli · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

L'initiative parlementaire du groupe UDC et la motion Weyeneth présentent un texte identique qui propose une modification du mode d'élection des membres du gouvernement, laquelle n'a pas trouvé une majorité au sein de la commission.

Le nouveau mode d'élection proposé est motivé principalement par la nécessité d'offrir un choix véritable au Parlement. L'élection en bloc du gouvernement est présentée comme la panacée, pour clore "une fois pour toutes le débat sur la difficulté du gouvernement à adopter une direction ferme et sur l'incapacité de ses membres à gérer les conflits et à faire des concessions". J'ai cité le texte du développement des deux interventions. Les auteurs relèvent également que, "dans un système où les conseillers fédéraux sont élus séparément, les groupes parlementaires ne sont pas en mesure d'exprimer un vote objectif, dépourvu d'arrière-pensées tactiques", et que leur vote ne serait "donc pas l'expression d'une réelle confiance dans le gouvernement".

La majorité de la commission, qui vous propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire et de rejeter la motion, estime que, depuis le débat sur la loi sur le Parlement, que l'Assemblée fédérale a traitée et votée en 2001, rien n'incite à la modifier: les propositions de modification dont nous débattons aujourd'hui avaient déjà été présentées à l'époque et la procédure d'élection en vigueur avait déjà donné lieu à un examen attentif en commission. La majorité de la commission estime que depuis lors, rien n'a changé dans l'analyse de la situation. Elle estime que l'élection du 10 décembre 2003 a même confirmé cette manière de voir les choses: la possibilité de non-réélection de membres du Conseil fédéral existe. Pour la réaliser, l'existence d'une majorité potentielle de l'Assemblée fédérale prête à soutenir une autre candidate ou un autre candidat est évidemment nécessaire: les interventions parlementaires qui nous sont soumises par le groupe UDC ne changeront rien au fait qu'une majorité potentielle devrait se mettre d'accord sur un nom pour pouvoir élire la nouvelle conseillère fédérale ou le nouveau conseiller fédéral. Dans le cas contraire, le membre du gouvernement contesté serait élu au cours de l'élection complémentaire.

La majorité de la commission constate qu'il y a, dans les propositions qui nous sont soumises, peu de différence avec le système actuel. L'élément déterminant, dans l'élection des membres du gouvernement, reste la volonté politique d'une majorité de l'Assemblée fédérale, qui doit se dégager. Ces éléments, pour ne pas dire ces manoeuvres tactiques, jouent toujours un rôle important dans ces élections. Dans ce domaine, les partis politiques ont certainement une grande capacité d'adaptation de leur stratégie.

L'argument du renforcement de la collégialité n'a pas convaincu la majorité de la commission. Le mode d'élection proposé reste un mode d'élection individuelle. Il ne s'agit pas d'une liste de candidats qui se seraient mis d'accord sur un programme de législature.

La minorité de la commission, à l'issue des débats, reste convaincue du bien-fondé de la démarche proposée. Elle pense que l'élection simultanée des membres du gouvernement influencerait le résultat du vote. En effet, dans le système actuel, les députés hésitent parfois à sanctionner un candidat par crainte de l'incidence sur le score des autres candidats. L'élection simultanée de l'ensemble des membres du gouvernement devrait, selon cette minorité, garantir les mêmes chances pour tous les candidats. La minorité pense également qu'un certain rappel à l'ordre pourrait favoriser le respect de la collégialité au sein du gouvernement.

La majorité de la commission estime que ces propositions ne changeraient pas grand-chose à la procédure actuelle et vous prie donc de les rejeter.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo radicale liberale

Sowohl die Initiative als auch die Motion verlangen beide mit identischem Wortlaut eine Änderung des Parlamentsgesetzes. Gemäss dieser Änderung sollen die Mitglieder des Bundesrates bei Gesamterneuerungswahlen nicht mehr einzeln und nacheinander, sondern in einem Wahlgang gewählt werden. Beide Vorstösse verlangen eine Änderung des Parlamentsgesetzes in Artikel 132, das Einfügen der neuen Artikel 132a und 132b sowie eine Aufhebung des Artikels 133. Die Begründung lautet wie folgt: Die Regierung solle ein handlungsfähiges Gremium darstellen, deshalb sollten die Bundesratswahlen eine optimale Wahl ermöglichen, es sei deshalb sinnvoll, die Wahl als echte Selektion für die gesamte Regierung auszugestalten. Damit würde auch den Diskussionen über Führungsschwäche, mangelnde Konzessions- und Konfliktfähigkeit des Kollegiums Rechnung getragen werden. Bei Einzelwahlen seien die Fraktionen dagegen nicht in der Lage, objektiv und ohne taktische Überlegungen zu stimmen und so einen echten Vertrauensbeweis für die Regierung abzugeben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass sich das geltende Verfahren durch Übersichtlichkeit und Transparenz auszeichne. Die Bundesversammlung habe sich ohnehin erst kürzlich, bei der Beratung des neuen Parlamentsgesetzes, für das jetzige, geltende Verfahren ausgesprochen. Bereits damals habe Ihre SPK, am 1. März 2001 nämlich, den damals vorliegenden Vorschlag der Initianten und des Motionärs begutachtet und dennoch die jetzt geltende Regel vorgezogen. Die Kommission betrachtet die damals vorgenommene Analyse auch im Lichte der Bundesratswahlen vom 10. Dezember 2003 als nach wie vor gültig: Das geltende Verfahren biete den Wählenden genügend Spielraum, um Abwahlen vorzunehmen. Voraussetzung sei ja ohnehin das Vorliegen einer Alternativkandidatur, und eine solche müsse auch bei den von den Initianten und dem Motionär vorgeschlagenen Verfahren vorliegen, sonst komme es ebenfalls nicht zu einer Abwahl. Die Zusammensetzung der Regierung schliesslich hänge ohnehin vom politischen Willen der Bundesversammlung ab und nicht vom Wahlverfahren. Die Parteien stimmten dann einfach ihre Taktik auf ein neues Verfahren ab - sofern Sie der Initiative Folge geben und die Motion annehmen werden.

Die positiven Auswirkungen der Änderung, wie sie die Initianten und der Motionär sehen, sind für die SPK Ihres Rates nicht ersichtlich. Zusammenfassend seien von der Änderung des Wahlverfahrens nur geringfügige Auswirkungen zu erwarten, sodass kein Grund bestehe, vom bisherigen Verfahren, das ohnehin erst vor kurzem eingeführt bzw. bestätigt worden sei, abzurücken.

Die zehnköpfige Kommissionsminderheit unterstützt das Anliegen der Initianten und des Motionärs mit der folgenden Begründung: Weil sich heute die einzelnen Wahlgänge gegenseitig beeinflussten, seien die Wählenden zurückhaltend bei der Verweigerung ihrer Stimme für einen ungeliebten Kandidaten oder eine ungeliebte Kandidatin. Müssten aber alle Wiederkandidierenden im gleichen Wahlgang antreten, seien die Chancen für alle gleich. So wäre gerade bei den Wahlen im Dezember 2003 die Ausgangslage für den Kandidaten und die Kandidatin der CVP offener und damit fairer gewesen, wenn in einem Wahlgang gewählt worden wäre. Wenn die Mitglieder des Bundesrates mit einer Streichung ihres Namens rechnen müssten, wären sie zurückhaltend mit Einzelgängen und unkollegialem Verhalten, weil sie eben sonst eine Abwahl riskieren würden und auf die Ergänzungswahl in die zweite Runde verwiesen werden könnten.

Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die SPK, der Initiative keine Folge zu geben, die Motion abzulehnen und es beim bisherigen Verfahren gemäss geltendem Parlamentsgesetz bewenden zu lassen. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, der Initiative keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen.

Schibli Ernst · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Das geltende Wahlverfahren für die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates, bei dem die Mitglieder einzeln und nacheinander gewählt werden, ist nicht objektiv, sondern die taktischen Überlegungen bestimmen die Wahlgänge. Die SVP ist jedoch der Auffassung, dass die Bundesratswahl dem Parlament eine optimale Wahl ermöglichen sollte. Heute ist es jedoch so, dass sich die einzelnen Wahlgänge gegenseitig beeinflussen. Darum sind die Wählenden bei der Verweigerung ihrer Stimme für einen nicht genehmen Kandidaten oder eine nicht genehme Kandidatin allzu zurückhaltend. Das Ziel muss es jedoch sein, dass die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates losgelöst von parteipolitischem Kalkül durchgeführt werden können.

Darum bitte ich Sie, der Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben und die Motion Weyeneth anzunehmen.

Baader Caspar · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Diese parlamentarische Initiative ist eigentlich das Resultat der Erfahrungen mit den letzten Bundesratswahlen im Jahre 2003, aber auch mit früheren Wahlen, und deshalb haben wir sie eingereicht. Gemäss diesem Vorstoss soll die Erneuerung des Bundesrates zu Beginn der Legislatur im Normalfall durch eine sogenannte Wiederwahl anhand einer Liste mit den sich wieder zur Verfügung stellenden Mitgliedern erfolgen. Im Falle von Vakanzen während der Legislatur oder wenn jemand in dieser vorerwähnten Wiederwahl nicht gewählt wurde, geschieht dies mittels einer Ergänzungswahl. Was ist der Unterschied?

Bei der Wiederwahl wird eine Liste erstellt, auf der sich die Namen der sich wieder zur Verfügung stellenden Personen befinden, und zwar in der Reihenfolge des Amtsalters. Das Parlament kann dann bei der Wahl einzelne Kandidierende streichen, es kann aber keine zusätzlichen Namen aufführen, und die gestrichenen Namen zählen nicht. Es finden zwei Wahlgänge statt. Gewählt ist, wer in einem dieser Wahlgänge das absolute Mehr erreicht. Wer dieses nicht erreicht, kann dann eben in der Ergänzungswahl wieder antreten. Achtung! Es handelt sich nicht um eine eigentliche Listenwahl, bei der die Stimmen der Liste zusammengezählt werden, sondern es sind Einzelwahlen auf einer Liste.

Ergänzungswahlen finden dann statt, wenn eine Vakanz entsteht oder wenn jemand bei der Listenwahl nicht gewählt wird. Hier gelten im Prinzip dieselben Regeln wie bei der heutigen Bundesratswahl. Wenn mehrere Sitze zu besetzen sind, so werden diese einzeln und nacheinander besetzt.

Der Vorteil dieses Wiederwahlverfahrens - das ist eigentlich die Innovation - besteht darin, dass mittels einer Liste alle Kandidaten im gleichen Wahlgang antreten müssen. Dabei kann klar weniger taktiert werden, die Chancen wären dann für alle gleich. Gerade im Dezember 2003 wäre die Ausgangslage für die Kandidatin und den Kandidaten der CVP viel fairer gewesen.

Es spielt dann nämlich keine Rolle mehr, ob man als amtsältere Person zuerst oder erst nachher gewählt wird. Tendenziell haben mit dem heutigen Wahlverfahren diejenigen Personen, die zuerst gewählt werden, bessere Chancen, weil zu Beginn der Wahlen die Fraktionen noch Angst vor Retourkutschen haben. Erst bei den zuletzt zu Wählenden kann sich das Parlament dann erlauben, einer Kandidatin oder einem Kandidaten noch eins auszuwischen.

Im Gegensatz dazu bewirkt diese von uns angeregte Wiederwahl der Bundesräte über eine Liste, dass sich das Parlament auf Anhieb und bei allen Kandidaten gleichzeitig entscheiden muss, wie die künftige Regierung zusammengesetzt sein soll und wer beispielsweise wegen Führungsschwäche oder mangelnder Konzessions- oder Konfliktfähigkeit nicht in dieses Kollegium passt. Dadurch wird die Wahl offener und fairer.

Ich bitte diese deshalb, diesen echt innovativen Vorschlag zu unterstützen.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Es wurde jetzt mehrmals auf die Verhaltensweisen und das Resultat der letzten Wiederwahlen des Bundesrates hingewiesen, und wir kennen in der Zwischenzeit auch die Fortsetzung der Geschichte nach zweieinhalb Jahren: Es fand damals ein sogenannt fliegender Wechsel statt. Ich habe deshalb die Motion wieder eingereicht, weil ich es als unfair empfand, diesen fliegenden Wechsel in dieser Art vorzunehmen. Wäre es nicht ehrlicher gewesen, ein Mitglied des Bundesrates in zwei Wahlgängen nicht wieder zu wählen und damit klar die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine Neuwahl und Ersatzwahl durchzuführen? Halten Sie das andere, meine Herren von der Kommissionsmehrheit, tatsächlich für eine saubere und faire Art des Vorgehens?

Man hat mir 1998 nach dem Einreichen der Motion und bezüglich der anschliessenden Behandlung, an die jetzt erinnert worden ist, im Zusammenhang mit dem Parlamentsgesetz Folgendes geschrieben: In der Stellungnahme des Büros heisst es, dass in Wirklichkeit zu befürchten sei, dass die Nichtwiederwahl eines bisherigen Regierungsmitglieds das Land in eine tiefe politische Krise stürzen könnte. Aber wir wissen jetzt, wir haben jetzt erfahren, dass einfach ausgewechselt wurde und es wieder weiterging. Von einer Krise war da keine Rede. Man soll also den Teufel nicht an die Wand malen, sondern sich immer an die Grundsätze erinnern, was denn eine Wahl und eine Wiederwahl eigentlich für einen Sinn haben. Denn es kann nicht sein, dass dies zu einem Ritual verkommt, bei dem der Erste mit der höchsten Stimmenzahl gewählt wird und den Letzten die Hunde beissen. Eine Wahl ist vielmehr immer noch eine Qualifikation und eine Selektion. Eine Wahl sollte diese Elemente enthalten und nicht von taktischen Verhaltensweisen überlagert werden.

Die beiden Herren haben jetzt immer von den Fraktionen gesprochen. Zuerst aber geht es um mein Recht auf die Wahl des Besten, es geht nicht um die Abmachungen zwischen den Fraktionen. In diesem Wahlverfahren aber - der Einzelwahl -, wie es heute durchgeführt wird, wird mir das Recht auf die Wahl des Besten genommen, denn ich bin gezwungen, aus Angst vor Retourkutschen mitzuhalten, wo meine eigentliche Überzeugung dies nicht zulassen würde.

Deshalb habe ich das noch einmal aufgenommen, gerade aus der Erfahrung, auf welche Art und Weise bei der Abwahl das letzte Mal vorgegangen wurde. Herr Fluri hat gesagt, es sei ja bewiesen, dass eine Alternative vorgelegen habe. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass eine Wiederwahl nicht mit der Neuwahl eines Mitglieds zu verknüpfen ist. Zuerst wird jemand, der sich der Wiederwahl stellt, abgewählt, bevor ein neues Mitglied zu wählen ist. Das Problem dieses ganzen Vorgangs wäre mit einer klaren, gemeinsamen Wahlliste leicht lösbar. Dann sind die taktischen Manöver ganz anderer Natur, als sie es jetzt sind, nicht so simpel und nicht ein Ritual.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und die Motion anzunehmen.

Janiak Claude · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Ich schlage Ihnen vor, dass wir über die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und die Motion Weyeneth gemeinsam abstimmen. - Sie sind damit einverstanden.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 88 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 73 Stimmen