04.436
Modifica del sistema d'imposizione delle proprietà d'abitazione
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Genner, Berberat, de Buman, Fässler, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Genner, Berberat, de Buman, Fässler, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon)
Donner suite à l'initiative
Favre Charles · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo radicale liberale
L'initiative parlementaire Aeschbacher propose de modifier l'imposition du logement en supprimant la valeur locative et en supprimant en même temps les déductions concernant les intérêts passifs et les frais d'entretien. C'est une proposition qui a été faite en juin 2004, à savoir au lendemain du rejet du paquet fiscal. L'argumentation de l'auteur de l'initiative se fonde sur la nécessité d'équité fiscale entre propriétaires et locataires, l'incitation que constitue le système actuel à l'endettement des propriétaires, et également le fait qu'il y ait à ses yeux une injustice à cause des traitements différents de ce dossier d'un canton à l'autre.
Alors, en quelques mots, quelle est la situation actuelle? Je crois qu'il n'est pas nécessaire d'allonger étant donné que nous avons beaucoup parlé de ce sujet lors du paquet fiscal, lequel paquet prévoyait de supprimer la valeur locative et de limiter les déductions. Il faut admettre que ce volet du logement dans le paquet fiscal a été un élément déterminant son rejet par le peuple.
Autre élément que nous devons avoir en tête: l'article 108 de la Constitution qui prévoit d'encourager l'accès à la propriété du logement. Il semble que ce soit nécessaire dans un pays qui compte une proportion de propriétaires parmi les plus faibles d'Europe, soit environ 30 pour cent.
La majorité de la commission vous propose, par 11 voix contre 8 et 5 abstentions, de ne pas donner suite à cette initiative en fonction des éléments suivants:
Premier élément: la Constitution, tout comme la volonté du Parlement au moyen du paquet fiscal, vise à favoriser l'accès à la propriété du logement. Or, cette initiative va dans le sens inverse puisqu'elle augmenterait la fiscalité des propriétaires. On peut estimer qu'au niveau de l'impôt fédéral direct, la charge supplémentaire pour les propriétaires serait de 120 à 150 millions de francs. Evidemment que la charge cantonale pour les propriétaires serait également plus élevée.
Deuxième élément: supprimer la déduction des intérêts passifs, c'est évidemment défavoriser les nouveaux ou les jeunes propriétaires et favoriser ceux qui ont pu amortir. Or il y a deux types de propriétaires qui peuvent amortir: les "vieux" propriétaires, ceux qui sont propriétaires depuis de nombreuses années; les propriétaires qui ont tout simplement les moyens financiers pour amortir.
Autre élément qui, aux yeux de la commission, incite à ne pas donner suite à cette initiative: la suppression des déductions pour frais d'entretien. Ceci va conduire au fait que les propriétaires vont moins entretenir leur logement; on aura donc une dégradation de la qualité du patrimoine.
Comme l'a démontré tout le débat sur le paquet fiscal, un changement de système en ce qui concerne la fiscalité de la propriété du logement est extrêmement complexe. Pourquoi? Parce que tout changement de système va faire immédiatement des gagnants et des perdants. Or ces derniers, au moment où ils ont pris leur décision, notamment au moment où ils ont décidé d'investir, de s'endetter, se sont basés évidemment sur un système fiscal connu. Or si vous changez cela, il vous faut dès ce moment-là des mesures transitoires extrêmement longues, coûteuses et difficiles à gérer.
Autre argument de la commission: nous avons beaucoup parlé de la fiscalité des propriétaires dans le débat sur le paquet fiscal; or aujourd'hui il faut bien admettre qu'en termes de modification de la fiscalité, il y a de nombreux dossiers en cours qui sont prioritaires: entre autres ceux de la fiscalité de la famille et de la fiscalité de l'entreprise. Ce sont de gros dossiers dont nous devons faire nos priorités et que nous aurons à traiter prochainement.
Comme je l'ai dit, l'argument principal de l'auteur de l'initiative est celui de la minorité, à savoir celui de la nécessité d'avoir une meilleure égalité de traitement entre propriétaires et locataires et entre les cantons.
Je vous demande de bien vouloir suivre la majorité, soit de ne pas donner suite à cette initiative. Je rappelle le score en commission: 11 voix contre 8 et 5 abstentions.
Genner Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ich möchte mich stark machen für einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums. Es handelt sich hier um eine massive Vereinfachung im Steuersystem, und ich bestreite, was mein Vorredner gesagt hat, dass das mit grossen Schwierigkeiten verbunden sei. Ich möchte Ihnen sagen, warum.
Es geht nämlich darum, dass wir auf der Einnahmenseite bei der Berechnung der Steuerdaten eine grosse Erleichterung haben, weil wir keinen Eigenmietwert mehr berechnen müssen. Sie wissen, dass die Berechnung des Eigenmietwertes immer Anlass zu unendlichen Streitereien gibt. Es gibt auch schweizweit unterschiedliche Prozentsätze, wie die Liegenschaft oder das Wohneigentum besteuert wird, und in diesem Sinne besteht eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Kantonen. Dieser Eigenmietwert würde also bei der Berechnung der Einnahmenseite bei den Steuern wegfallen.
Das zweite Element, das wegfällt, betrifft die Abzüge. Dort gibt es sogar verschiedene Posten. Der erste wichtige Posten sind die Hypothekarzinsen. Hypothekarzinsen, wie sie heute ausgestaltet sind, sind ein Anreiz zum Schuldenmachen. Sie wissen das: Wenn Sie bei den Banken vorbeigehen, um eine Hypothek auf ein Haus oder auf eine Wohnung aufzunehmen, bekommen Sie recht gute Angebote, und es wird Ihnen gesagt, Sie sollten doch das Haus soundso hoch belehnen und allenfalls mit dem Geld sonst irgendwo etwas "arbeiten". Es ist also ein Anreiz zum Schuldenmachen; das kann uns eigentlich auch volkswirtschaftlich nicht egal sein.
Der zweite Punkt - das ist das wesentliche unterschiedliche Element zum Steuerpaket - ist, dass Unterhaltskosten generell entfallen. Wir wissen, dass Hauseigentümer Unterhaltsaufwand abziehen können, entweder mit einer Pauschale oder eben die gesamten Kosten, sei das der Verwaltungsaufwand, sei das der Gärtner, der Maler usw.; das kann alles abgezogen werden. Das ist letztlich auch die grosse Differenz zu den Mietern, die nie irgendeinen Abzug geltend machen können.
Auch diese Aufwände beim Steueramt zu kontrollieren ist enorm aufwendig. Das Steueramt hätte also eine enorme Erleichterung, wenn auch diese Seite der Abzüge wegfallen würde.
Es gibt daher fünf Gründe, warum ich für diese Vereinfachung und in diesem Sinne für den Systemwechsel plädiere:
1. Ein Grund ist, dass der Systemwechsel die Bundeskasse nicht belasten, sondern im Gegenteil zu Mehreinnahmen führen würde. Die Steuerverwaltung hat uns im November 2004 gesagt, dass die direkte Bundessteuer einen jährlichen Mehrertrag von 120 bis 150 Millionen Franken ergeben würde - und das ist allein die Bundesebene. Wir müssen also davon ausgehen, dass diese Beträge letztlich Subventionsbeträge an die Hauseigentümer darstellen, und ich weiss eigentlich nicht, aus welchem Grund wir unserer Staatskasse das zumuten.
2. Es geht hier darum, mit dem Systemwechsel mehr Klarheit und mehr Transparenz zu schaffen, auch bei den Vermögensverhältnissen, weil Sie wie gesagt ein Haus belehnen können und entsprechend nachher dieses Geld, das Sie aus der Hypothek herausholen, für andere Zwecke einsetzen und so ihr Vermögen förmlich verschachteln können. Wir wollen hier Transparenz, auch für die Steuern.
3. Es geht um die administrative Vereinfachung bei den Steuerämtern. Wie ich bereits gesagt habe, ist die grosse Arbeit, überhaupt den Eigenmietwert zu berechnen und die Abzüge alle nachzukontrollieren, sehr aufwendig.
4. Wenn wir diesen Systemwechsel vornehmen, und zwar in dieser reinen Form, dann kommen wir den Kantonen entgegen. Die Kantone haben sich vor der Formulierung des Steuerpaketes klar dafür ausgesprochen, dass sie einen reinen Systemwechsel wollen. Das, was hier vorliegt, ist genau das, was die Kantone damals gefordert haben.
5. Mit einem reinen Systemwechsel würden wir auch landesweit eine Gerechtigkeit schaffen, weil wir dann eben nicht mehr diese unterschiedlichen Besteuerungen des Eigenmietwertes hätten.
Ich möchte Sie bitten, diesem einfachen Antrag Folge zu leisten und in diesem Sinne auch dem Bundesrat Beine zu machen, der dieses wichtige Anliegen im Moment nicht aufgreifen will.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PEV/UDF
Es sind ziemlich genau zwei Jahre her, seit das Stimmvolk das Steuerpaket klar abgelehnt hat. Dieser Entscheid war richtig und notwendig. Allerdings sind durch die Ablehnung des Steuerpaketes auch sehr berechtigte Anliegen unter die Räder geraten, so auch die Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums, wo ein Systemwechsel vorgesehen war.
Dies war der Anlass meiner parlamentarischen Initiative, und ich stelle fest, dass es sie auch wirklich braucht. Denn die Teilabschaffung des Stempels war auch in diesem Steuerpaket, und die hat der Bundesrat umgehend wieder angepackt. Auch bezüglich fairerer Besteuerung der Ehepaare und Familien läuft nun endlich etwas. Nur der Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums ist in einer tiefen Bundesratsschublade verschwunden, obwohl dieser Systemwechsel mehr Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Hauseigentümern sowie Erleichterungen für Steuerbehörden schaffen und auch für die Steuerpflichtigen administrativen Aufwand abbauen würde.
Mit meiner Initiative möchte ich den Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums nun möglichst rasch wieder auf die politische Agenda bringen. Die Initiative verlangt den reinen Systemwechsel - also künftig keine Eigenmietwertbesteuerung mehr, aber auch keine Abzüge mehr für Schuldzinsen, Unterhalt und andere Aufwendungen für das selbstbewohnte Wohneigentum. Es sind meines Erachtens drei Hauptgründe - die ich hier nennen möchte -, die zu diesem Wechsel führen sollten: erstens die Steuergerechtigkeit, zweitens die Vereinfachung und Kostenersparnis bei der Steuerveranlagung, und drittens fallen unerwünschte Anreize zum Schuldenmachen weg.
Zu den drei Punkten ganz kurz etwas; zunächst zu den Vereinfachungen für Staat und Private: Heute müssen die Steuerveranlagungen immer noch den Wert des selbstbewohnten Wohneigentums enthalten, und zwar nicht bei den Steuern für das Vermögen, sondern bei den Steuern für das Einkommen. Die Vermögenssteuer ist relativ einfach festzusetzen. Hingegen gibt es immer wieder Streitereien über die Höhe des Eigenmietwertes. Muss dieser nicht mehr veranschlagt werden, fallen verschiedene Differenzen weg, und es muss nur noch der Vermögenssteuerwert eingesetzt werden, über den man gar nicht so gross streiten muss, weil er bei der Besteuerung ohnehin sehr viel weniger stark ins Gewicht fällt. Es ersparen sich also die Veranlagungsbehörden Zeit und Mühe, es ersparen sich die Privaten ebenfalls grosse Auseinandersetzungen. Die Rechtsmittelinstanzen können zudem entlastet werden, also weniger Aufwand, weniger Kosten, schlankerer Staat. Was wollen wir eigentlich noch mehr?
Das Argument der Steuergerechtigkeit ist jetzt mehrfach herangezogen worden. Rund 70 Prozent unserer Bevölkerung wohnen zur Miete, und nur etwa 30 Prozent können überhaupt von diesen Bevorzugungen und Privilegien profitieren. Es ist ungerecht, wenn diejenigen, die zur Miete wohnen, in ihrer Steuerrechnung keinerlei Kosten für das Wohnen abziehen können; hingegen können diejenigen, die das Eigenheim oder die eigene Wohnung bewohnen, verschiedene Abzüge machen.
Unerwünschte Anreize zum Schuldenmachen, das haben schon meine Vorredner gesagt; ich möchte da nicht mehr allzu weit ausholen. Ich stelle einfach fest, dass die ablehnende Mehrheit der Kommission eigentlich nur mit der Behauptung argumentiert, die Initiative verstosse gegen die Idee der Wohneigentumsförderung. Dazu muss ich sagen: Es gibt in der Bundesverfassung nicht nur das Ziel der Wohneigentumsförderung, es gibt doch auch das Grundanliegen der Gerechtigkeit, auch der Steuergerechtigkeit. Es wäre eine falsche Austarierung dieser beiden Anliegen, wenn man die Privilegierung von 30 Prozent unserer Bevölkerung vorziehen wollte.
Ich habe meine drei Punkte gesagt und möchte Sie bitten, dieser Initiative Folge zu geben. Es muss nun in diesem Punkt etwas laufen.
Halt! Ich habe noch vergessen, meine Interessenbindung offen zu legen; das möchte ich noch tun. Ich wohne auch im eigenen Haus, wie übrigens alle Mitglieder unserer Fraktion und wahrscheinlich die grosse Mehrheit in diesem Rat. Ich spreche also gegen meine eigenen, persönlichen Interessen. Aber wir sind ja nicht gewählt und dafür da, Eigeninteressen zu vertreten, sondern zum Wohl des Landes und des ganzen Volkes zu wirken. Denken Sie daran, wenn Sie abstimmen.
Intervento procedurale
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 67 Stimmen
Dagegen .... 97 Stimmen