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Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

11120 · Amtliches Bulletin

Del 5 ott 2006

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/11120/de/stromversorgungsgesetz-und-elektrizitatsgesetz-anderung

Consultato il 2 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Legge sugli impianti elettrici e la legge sull'approvvigionamento elettrico. Modifica (04.083)

04.083

Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

2. Stromversorgungsgesetz

2. Loi sur l'approvisionnement en électricité

Ziff. 2 Art. 7a Abs. 5 - Ch. 2 art. 7a al. 5

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Wir haben gestern den ersten Satz von Absatz 5 bereinigt und kommen nun zum zweiten Satz.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

In Artikel 7a haben wir gestern den ersten Teil von Absatz 5 bereinigt und beschlossen, dass wir die Zuschläge für die Einspeisevergütung auf maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde festlegen.

In der zweiten Hälfte von Absatz 5 haben wir nun eine andere Frage zu behandeln, die mit Absatz 2 zusammenhängt, nämlich die Frage, wie wir diese Zuschläge zur Förderung der erneuerbaren Energien auf die einzelnen Kategorien der erneuerbaren Energien aufteilen. Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir, entsprechend der Philosophie, die Sie gewählt haben, nämlich die Wasserkraft zu fördern und dabei den Fächer bis 10 Megawatt zu öffnen, für die Wasserkraft einen ganz klaren Schwerpunkt setzen: Es sind 50 Prozent der potenziellen Zuschläge, die wir in die Wasserkraft geben wollen. Das ist unbestritten.

Bestritten ist dann die weitere Frage, in welchem Verhältnis die übrigen erneuerbaren Energien gefördert werden sollen. Hier kommt Absatz 2 ins Spiel, und ich bitte Sie, diese beiden Absätze nun miteinander zu betrachten. In Absatz 2 haben wir festgelegt, dass der Bundesrat die Einzelheiten regelt, nämlich "a. Gestehungskosten je Erzeugungstechnologie, Kategorie und Leistungsklasse; b. jährliche Absenkung der Vergütung; c. Dauer der kostendeckenden Vergütung unter Berücksichtigung der Amortisation; d. periodische Zubaumengen für die Fotovoltaik, indem der Kostenentwicklung Rechnung getragen wird; e. Definition des in der Vergütung enthaltenen ökologischen Mehrwerts ....".

Dann haben wir auch gesagt: In einer politischen Betrachtung sollten wir schauen, dass das Geld so eingesetzt wird, dass es optimalen Ertrag bringt. Der optimale Ertrag entsteht dann, wenn mit möglichst kleinem Mittelaufwand möglichst viel Energie aus erneuerbaren Energieträgern produziert werden kann. Das hat die Mehrheit dazu geführt, zu sagen: Wir müssen schauen, dass die Fotovoltaik nicht allzu viel Geld von diesen knappen Ressourcen, die wir zur Verfügung haben, wegnimmt. Wir haben daher gesagt: All jene Energien, welche zu ihrer Produktion mehr als das Dreifache des heutigen Marktpreises brauchen, erhalten im Moment nichts. Das hat zur Konsequenz: Wenn Sie von einem Marktpreis von 8 Rappen pro Kilowattstunde ausgehen, erhalten jene Technologien nichts, welche mehr als 24, 25 oder 30 Rappen für ihre Erzeugung brauchen. Das hat im Moment zur Konsequenz, dass die Fotovoltaik, solange sie sehr teuer ist - sie braucht im Moment 70, 80 Rappen pro Kilowattstunde -, nur 24 oder 30 Rappen erhalten würde. Damit ist die Rechnung gemacht; es wird unter diesem Aspekt vorderhand niemand gross in die Fotovoltaik investieren. Das ist von der Mehrheit so gewollt, denn die Mehrheit will - ich wiederhole es noch einmal - mit den verfügbaren Mitteln möglichst viel erneuerbare Energie erzeugen.

Von dieser Deckelung vom Dreifachen des Gestehungspreises abgesehen, wollen wir auch nicht, dass die erneuerbaren Energien unter sich einen allzu grossen Konkurrenzkampf führen, dass eine Energieart die Hälfte wegnimmt und die anderen einfach zusehen müssen. Das hat uns dazu geführt, in Absatz 5 zu sagen, dass für die Nichtwasserkraftenergie pro Kategorie maximal 30 Prozent der Summe der Zuschläge ausgegeben werden dürfen.

Ihre Kommission möchte also in ihrer Mehrheit einen sparsamen, aber effizienten Mitteleinsatz, die Förderung der Wasserkraft. Sie möchte im Moment vermutlich die Fotovoltaik wenig fördern, sondern warten, bis die Gestehungskosten dort sinken - dann kommt sie in den Genuss dieser Bestimmung. Und im Übrigen möchte Ihre Kommission eine einigermassen ausgeglichene Verteilung unter den übrigen Energiearten.

Ich weiss nicht, ob ich auch zu diesen Minderheitsanträgen Stellung nehmen soll. Das wird dann meines Erachtens erst notwendig sein, wenn sie begründet sind. Es ist eine relativ komplizierte Angelegenheit, aber vielleicht ergibt es sich, dass einzelne Anträge zurückgezogen werden, was dann die ganze Diskussion etwas erleichtern könnte.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte das, was der Kommissionssprecher eben gesagt hat, doppelt unterstreichen.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Keine Technologie hat die Gemüter in unserer Kommission so erhitzt wie die Fotovoltaik. Das zeigt, welches energetische Potenzial die Fotovoltaik hat. Man hat der Fotovoltaik vorgeworfen, sie sei ineffizient, unwirtschaftlich oder sogar unvernünftig, und man hat ihr deshalb wie keiner anderen Technologie gleich mehrere Knüppel zwischen die Beine geworfen. Die Fotovoltaik soll, wenn es nach dem Willen der Kommissionsmehrheit geht, als einzige Technologie kein Anrecht auf eine kostendeckende Vergütung haben. Indem man die Einspeisevergütung auf das Dreifache des Marktpreises beschränkt, wird die Fotovoltaik wie keine andere Technologie zurückgedrängt. Als ob diese aktive Behinderung der Fotovoltaik noch nicht genug wäre, hat man unter Absatz 2 Buchstabe d auch noch festgeschrieben, dass der Bundesrat für die Fotovoltaik periodische Zubaumengen festlegt. Bei allen anderen Technologien vertraut man auf die Marktkräfte und auf das wirtschaftliche Verhalten der Investoren. Nur bei der Fotovoltaik traut man offenbar gar niemandem, und man nimmt mit all diesen Regulierungen das Ende der Fotovoltaik in der Schweiz in Kauf.

Ich möchte Ihnen kurz einige Punkte aufzählen, weshalb mir die Fotovoltaik auch in unserem Land als förderungswürdig erscheint. Die Fotovoltaik ist mit ihren Hightech-Eigenschaften und mit ihrem hohen Wertschöpfungspotenzial auf den Schweizer Entwicklungs- und Produktionsstandort richtiggehend zugeschnitten. Die Fotovoltaik schafft auch kurzfristig hohen Nutzen in Form von qualifizierten und auf die Schweiz zugeschnittenen Arbeitsplätzen. Die Fotovoltaik - das haben unter anderem auch Studien der Bank Sarasin gezeigt - gehört zu den stark wachsenden, zukunftsträchtigen Weltmarkttechnologien. Dementsprechend werden erfolgreiche Unternehmen von den Börsen sehr gut bewertet. Nicht von ungefähr investieren heute wichtige Finanzinstitute in die Fotovoltaik. Sie tun dies im Moment aber vor allem im Ausland. Erfahrungen in verschiedenen Ländern haben aber gezeigt, dass ein gut entwickelter Heimmarkt eine wichtige Voraussetzung für eine Spitzenstellung auf dem Weltmarkt ist. Wenn die Erfahrungen auf dem Heimmarkt hingegen fehlen, erschwert dies die Weiterentwicklung und führt zur Abwanderung von Firmen und Arbeitsplätzen in ihre Hauptmärkte. Die Fotovoltaik-Branche setzt heute im Inland etwa 40 Millionen Franken um, mit dem Exportgeschäft dürften es aber über 250 Millionen Franken sein.

Interessant ist die Fotovoltaik aber nicht nur für die Industrie, sondern auch für das Installationsgewerbe. Dort fallen rund 60 Prozent der Arbeitsplätze an. Die dezentrale Nutzung der Solarenergie eröffnet damit gerade auch in den weniger dicht besiedelten Gebieten die Chance auf willkommene Arbeitsplätze.

Noch etwas zur Bedeutung der Fotovoltaik für die Energieversorgung: Wir alle wissen, dass die Fotovoltaik keine fix abrufbare Energiequelle ist. Tendenziell fällt bei der Fotovoltaik aber Strom zu Zeiten mit grosser Netzbelastung an, und sie kann damit Spitzenlasten bewältigen helfen. Solarstrom kann im Gegensatz zu den meisten anderen Technologien lokal ohne Emissionen produziert werden. Stromproduzierende Gebäude und Infrastrukturbauten sind im normalen Siedlungsgebiet möglich. Damit werden Transportleistungen selbst in Siedlungsgebieten tendenziell entlastet sowie Transportverluste minimiert.

Angesichts dieser beträchtlichen volkswirtschaftlichen, energiepolitischen und ökologischen Vorteile der Fotovoltaik kann man sich ja fragen, woher denn eigentlich der Widerstand rührt, diese Technologie genau gleich zu behandeln und zu fördern wie die anderen Technologien. Ich habe in erster Linie die Befürchtung wahrgenommen, dass die Fotovoltaik einen zu grossen Teil der Gelder, die für die Einspeisevergütung zur Verfügung stehen, für sich beanspruchen könnte, denn die Fotovoltaik ist im Moment teurer als die anderen Technologien. Sie lässt sich aber relativ leicht und rasch umsetzen. Ich habe mich deshalb mit der Minderheit II bei Absatz 5 bereiterklärt, dass die Gelder, die für die Fotovoltaik maximal zur Verfügung stehen können, auf 15 Prozent beschränkt werden. Dies gilt so lange, wie die Einspeisevergütung höher ist als das Dreifache des Marktpreises. Für mich persönlich hätte es diese Beschränkung nicht gebraucht. Auch der Nationalrat war hier liberaler und hat lediglich die Vorgabe gemacht, dass keine der Technologien mehr als 50 Prozent beanspruchen kann. Was Ihnen die Minderheit II beantragt, ist also ein Kompromiss, mit dem wir Hand bieten möchten, um den Befürchtungen vor der Übermacht der Fotovoltaik Rechnung zu tragen.

Ich möchte mich gerne noch zum Eventualantrag Inderkum äussern: Herr Inderkum schlägt Ihnen mit seinem Eventualantrag zu Absatz 2 eine formale Präzisierung vor, die ich begrüsse. Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zu Absatz 2 zugunsten des Eventualantrages Inderkum zurück. Denn der Eventualantrag Inderkum bedeutet nichts anderes, als dass auch jene Technologien, deren Gestehungskosten das Dreifache des Marktpreises übersteigen, die kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. Von den gesamten Zuschlägen können diese Zuschläge aber nicht mehr als 15 Prozent für sich beanspruchen.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 5 dem Antrag der Minderheit II zu folgen. Bei Absatz 2 ist mein Minderheitsantrag zugunsten des Eventualantrages Inderkum zurückgezogen.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mein Antrag beruht auf der Überlegung bzw. der Meinung, dass eine weitere Aufteilung der Summe der Zuschläge nach Technologien nicht notwendig ist. Der freie Wettbewerb zwischen den erneuerbaren Energien - namentlich Geothermie, Biomasse, Wind und Fotovoltaik - darf und soll spielen. Die Deckelung der einzelnen Technologien ist ein starres Instrument, das im Fall von Grossprojekten oder technologischen Entwicklungen keine Flexibilität bei der Mittelzuteilung erlaubt.

Die Befürchtung, dass Fotovoltaikanlagen aufgrund ihrer kurzen Bewilligungs- und Bauzeit einen Grossteil der Mittel für sich beanspruchen könnten, ist meiner Meinung nach unbegründet. Mit Artikel 7a Absatz 2 Litera d hat der Bundesrat die Möglichkeit, periodische Zubaumengen für diese Technologie festzulegen. So kann ein massvolles Wachstum bei der schnell verfügbaren Fotovoltaik sichergestellt werden, ohne dass dadurch die anderen Technologien in ihrer Entwicklung behindert werden.

Ich bitte Sie vorerst einmal, meinem Antrag zuzustimmen. Nachdem der Berichterstatter damit rechnet oder hofft, dass Anträge zurückgezogen werden, werde ich nach dem Votum von Herrn Inderkum entscheiden, ob ich meinen Antrag zurückziehe.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Mein Antrag bezieht sich, redaktionell gesehen, auf Absatz 2, und formell gesehen handelt es sich um einen Eventualantrag. Er steht aber in einem engen und direkten Zusammenhang zu Absatz 5. Deshalb bin ich dem Präsidenten dankbar, dass ich ihn bereits jetzt begründen darf.

Der Antrag steht, wie gesagt, in einem sachlichen Zusammenhang zum Antrag der Minderheit II (Sommaruga Simonetta) zu Absatz 5 Buchstabe b, wobei die Zielsetzung keineswegs ist, diesen zu bekämpfen. Im Gegenteil: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit II zu Absatz 5 Buchstabe b.

Materiell gesehen geht es um Folgendes: Wir wollen mit dem Einspeisemodell vor allem diejenigen Technologien fördern, deren Markttauglichkeit absehbar ist. Die Kommissionsmehrheit will das in Absatz 2 zum Ausdruck bringen, der besagt, dass die Einspeisevergütung das Dreifache des Marktpreises nicht übersteigen darf. Das würde nun allerdings - wir haben es auch vom Kommissionspräsidenten gehört - dazu führen, dass zumindest in der jetzigen Phase die Fotovoltaik nicht in den Genuss der Einspeisevergütung käme. Und ich halte dies - ich habe es schon beim Eintreten gesagt - von der Sache her für falsch. Ich bin der Auffassung, dass die Fotovoltaik nicht nur im Bereiche der Forschung, sondern auch im Hinblick auf ihre Marktfähigkeit zu fördern sei, zumindest angemessen und massvoll. Daher unterstütze ich, wie erwähnt, den Minderheitsantrag II zu Absatz 5.

Allerdings ist - jetzt kann ich sagen: war - der Minderheitsantrag Sommaruga Simonetta zu Absatz 2 so konzipiert, dass in Absatz 2 der Passus, wonach die Einspeisevergütung das Dreifache des Marktpreises nicht übersteigen darf, gestrichen worden wäre. Das ist meines Erachtens von der Sache her falsch, und es ist auch nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen eine Anpassung, wenn Sie bei Absatz 5 dem Minderheitsantrag II zustimmen sollten: Die Begrenzung der Einspeisevergütung auf das Dreifache des Marktpreises sollte als Grundsatz bleiben, aber für Technologien, deren Gestehungskosten das Dreifache des Marktpreises übersteigen, wovon natürlich insbesondere die Fotovoltaik betroffen ist, sollte Absatz 5 Buchstabe b, so er denn von Ihnen beschlossen werden sollte, vorbehalten bleiben.

Ich habe nun mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, dass Frau Kollegin Sommaruga ihren Minderheitsantrag zu Absatz 2 zurückgezogen hat. Aber, wie gesagt, mein Antrag ist ein Eventualantrag. Wenn Sie das wollen, was ich Ihnen jetzt dann nochmals zusammenfassend ausführe, dann müssen Sie zunächst bei Absatz 5 dem Antrag der Minderheit II zustimmen.

Zusammengefasst geht es um Folgendes: Mit dem Deckel von 0,5 Rappen für das Einspeisemodell haben wir einen Ertrag von etwa 270 bis 280 Millionen Franken, und von diesem Betrag sollen 15 Prozent oder etwa 40 Millionen für die Fotovoltaik, aber auch für andere Technologien, welche in Absatz 1 erwähnt sind und bei welchen die Gestehungskosten mehr als das Dreifache des Marktpreises ausmachen, verwendet werden können. Diese erhalten dann aber die volle Einspeisevergütung. Bei den übrigen Technologien haben wir die Begrenzung der Einspeisevergütung auf das Dreifache des Marktpreises.

Ich bitte Sie daher, bei Absatz 5 dem Antrag der Minderheit II (Sommaruga Simonetta) zuzustimmen und dann bei Absatz 2 meinem Eventualantrag.

Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Notre pays ne peut plus repousser le débat sur son approvisionnement énergétique. Il doit dès lors explorer toutes les pistes d'abord pour stabiliser la consommation, et ensuite pour trouver d'autres sources d'énergie, en vue notamment de renforcer l'indépendance du pays sur le plan énergétique.

Les énergies renouvelables ont un avenir, même s'il ne faut pas se bercer d'illusions sur leur développement à court terme. Ce projet se veut dès lors un modèle d'impulsion en faveur des énergies renouvelables, puisqu'il vise à augmenter leur part de 5,4 milliards de kilowattheures d'ici 2030, ce qui représente trois fois la production d'un barrage comme celui de Cleuson-Dixence. Afin de les soutenir, la société nationale d'exploitation du réseau devra percevoir une taxe de 0,5 centime par kilowattheure, soit environ 270 millions de francs par année. Ce montant sera réparti à hauteur de 50 pour cent au maximum en faveur de l'énergie hydroélectrique jusqu'à 10 mégawatts, et de 30 pour cent pour les autres énergies, selon la proposition de la majorité.

Les énergies renouvelables seront dorénavant encouragées sur la base du modèle généralisé de l'injection rétribuée. Simultanément, les producteurs, qui recevaient jusqu'à aujourd'hui des rétributions - ce qu'on appelle la clause des 15 centimes - continueront à les recevoir jusqu'en 2025, et ceux qui touchaient des rétributions d'injection à partir d'énergie hydraulique jusqu'en 2035.

Sur la base de la proposition de la commission, tous les producteurs pourront remettre leur électricité aux gestionnaires de réseaux et bénéficier des garanties à la fois de reprise et de rétribution. Une minorité Sommaruga/Inderkum - appelons-la ainsi -, à laquelle j'appartiens, ne veut pas discriminer l'énergie photovoltaïque, même si nous comprenons les réticences manifestées par la majorité de la commission, à savoir qu'il faut encourager les énergies qui ont le meilleur avenir, celles qui sont les plus efficaces et les plus proches du marché.

Le photovoltaïque est, il est vrai, intéressant surtout pour produire de l'eau chaude et du chauffage par le stockage de la chaleur. Il a le grand privilège de jouir d'un soutien incontestable auprès de consommateurs qui sont prêts à payer entre 70 et 90 centimes par kilowattheure pour de l'énergie verte. En revanche, nous devons reconnaître qu'il est peu efficace pour produire de l'électricité. Pour atteindre l'objectif de 5,4 milliards de kilowattheures d'électricité supplémentaire provenant d'énergies renouvelables, nous comprenons que la majorité veuille soutenir en priorité les énergies qui sont les plus efficaces et qui ont donc les meilleures perspectives sur le marché.

Toutefois nous estimons, au sein de la minorité, que la Suisse doit cesser d'être hésitante face à l'énergie solaire. Nous disposons d'un savoir-faire dans ce domaine, mais pour obtenir une économie d'échelle nous installons trop peu de panneaux solaires. Un exemple: en 2003, on a posé en Suisse 316 000 mètres carrés de panneaux solaires, en Autriche 2,7 millions de mètres carrés, et en Allemagne 5,4 millions de mètres carrés - avec une aide, il est vrai, en Allemagne de 80 centimes environ par kilowattheure.

De plus, notre pays bénéficie de bonnes conditions d'ensoleillement et avec l'augmentation irréversible des coûts de l'énergie, les progrès technologiques, les taxes climatiques ou tout simplement les changements de mentalité et de comportement, il est évident que l'énergie solaire pourra devenir compétitive d'ici quinze à vingt ans. Il y a dix ans d'ailleurs, le prix de revient de l'énergie solaire se situait à environ 1,20 franc par kilowattheure. Il est aujourd'hui d'environ 70 centimes et on peut imaginer que d'ici quinze à vingt ans, il pourrait être de l'ordre de 30 à 40 centimes par kilowattheure. D'autres technologies sont en train d'apparaître: l'Institut Paul Scherrer, par exemple, penche sur un projet de réacteur chimique qui, s'il aboutit, pourrait réduire sensiblement le prix du kilowattheure produit au moyen de l'énergie solaire.

Certes, la proposition de la majorité est déjà une amélioration par rapport à la situation actuelle, puisque actuellement la rétribution d'injection s'élève à 15 centimes et elle passerait à 25 centimes environ. En plus, la majorité ne remet pas en cause l'aide de la Confédération dans la recherche qui s'élève, il faut le rappeler aussi, à quelque 20 millions de francs par année. Toutefois, la proposition de la majorité nous paraît nettement insuffisante pour provoquer le déclic dans le développement de l'énergie photovoltaïque.

C'est pour cette raison que je vous invite à voter la proposition Inderkum, à laquelle s'est ralliée la minorité Sommaruga Simonetta.

Toutefois, si la proposition Inderkum qui prévoit d'indemniser dans le cadre fixé des 40 millions de francs à raison de 70 ou 80 centimes par kilowattheure la production d'énergie solaire vous paraît excessive, je vous présente une proposition subsidiaire qui va dans la même direction et qui maintient un soutien significatif, tout en évitant d'épuiser après quatre ou cinq ans le crédit maximum de 40 millions de francs qui est donc l'équivalent de 15 pour cent des 270 millions de francs précités.

La proposition Inderkum a quand même un petit inconvénient. Si on ne fixe pas de limite à la rétribution du courant solaire pour injecter celui-ci dans le réseau au prix de 70 centimes par kilowattheure, il suffit d'indemniser 57 gigawattheures pour épuiser la totalité du crédit. Or, 57 gigawattheures, c'est seulement 1 pour cent de l'objectif de 5400 gigawattheures que l'on veut atteindre. Autant dire que cette proposition a l'inconvénient d'épuiser totalement à court terme les 40 millions de francs pour l'injection de l'énergie solaire produite actuellement. Il ne resterait plus un seul franc pour ceux qui développeraient des technologies plus performantes.

Dès lors, comme solution de repli, il paraît plus sage, d'une part, de prévenir un épuisement rapide du crédit pour subventionner une technologie qui aurait fait du surplace, et, d'autre part, de conserver, en adoptant ma proposition subsidiaire, une partie du crédit pour encourager le développement de technologies encore plus performantes.

Dès lors, je vous invite à choisir entre ces deux propositions, l'une qui absorbe pratiquement dans les quatre ou cinq ans la totalité des 40 millions de francs prévus, et l'autre, subsidiaire, qui réserve une part de ce crédit pour encourager de nouvelles technologies dans le domaine de l'énergie photovoltaïque.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Die Fotovoltaik geniesst eindeutig eine grosse Sympathie im Volk und auch in diesem Rat. Sie verfügt über ein sehr effizientes Lobbying, wie mir klar wird, wenn ich von den Briefen und Mails, die ich bekommen habe, ausgehe. Die einzige Bemerkung, die ich zu diesen Briefen aber doch machen möchte, ist, dass die gewichtigen Briefe der letzten Woche alle von Produzenten von Solarmodulen stammen. Die sind natürlich daran interessiert, ihre Solarmodule rasch zu verkaufen. Das ist legitim. Solche Interessen kommen in diesem Haus auch oft vor. Aber wir sind jetzt hier, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, und nicht, um gewisse Partikularinteressen zu fördern.

Das Gesetz, das wir jetzt behandeln, ist kein Innovationsgesetz; es ist auch kein Arbeitsplatzbeschaffungsgesetz; es ist ein Energiegesetz mit quantitativen Zielen, die wir gestern schon diskutiert haben. Bis zum Jahr 2030 wollen wir mit diesem Gesetz 5400 Gigawattstunden mehr aus erneuerbaren Energien produzieren. Unser Kommissionspräsident hat gestern den Bericht des Bundesamtes für Energie zitiert. Aus diesem Bericht hat er zitiert, dass 2700 dieser 5400 Gigawattstunden aus der Wasserkraft kommen sollen. Dieses Ziel haben wir im Moment um etwa 1000 Gigawattstunden reduziert. 600 Gigawattstunden sollen aus der Fotovoltaik kommen.

Wenn ich dieses Ziel jetzt ernst nehme und die 600 Gigawattstunden aus der Fotovoltaik erreichen will, dann kann ich das ganze Geld, das wir für die Fotovoltaik zur Verfügung haben, nicht dafür gebrauchen, zu wenig Energie zu erzeugen. Wenn wir einfach die volle, kostendeckende Einspeisevergütung sichern würden, würden wir mit 40 Millionen Franken jährlich, die im Minderheitsantrag II (Sommaruga Simonetta) vorgesehen sind - also höchstens 15 Prozent der Gesamtsumme -, bei 70 Rappen pro Kilowattstunde etwa 55 Millionen Kilowattstunden erreichen. Das ist ein Zehntel des Zieles, das von unserem Kommissionspräsidenten gestern für die Fotovoltaik zitiert worden ist; und das ist 1 Prozent des Gesamtzieles des Gesetzes. Wenn wir also den Deckel auf den Kilowattstundenpreis nicht anwenden, erreichen wir mit 15 Prozent der Mittel 1 Prozent des Zieles des Gesetzes. Und das ist das Problem; das ist das Problem der Effizienz dieser Massnahme.

Es geht hier nicht um Kritik an der Effizienz der Fotovoltaik. Ich würde auch vor der Illusion warnen, die ich bei vielen Kollegen feststelle, eine Massenproduktion von solchen Solarmodulen würde rasch den Preis senken. Das, befürchte ich, stimmt nicht.

Ich beschäftige mich mit diesen Fragen seit dreissig Jahren. Früher kostete die Kilowattstunde mit Fotovoltaik 2 Franken, jetzt kostet sie 80 Rappen. Diesen Gewinn verdanken wir natürlich der Entwicklung und der Technologie und einer gewissen Produktion, die jetzt schon besteht. In den letzten zwei Jahren sind die Preise nicht mehr gesunken. Ich glaube, wir haben eine gewisse Schwelle erreicht, die wir kaum überwinden werden. Warum nicht? Das Problem der Fotovoltaik liegt in ihrem Wirkungsgrad. Es ist ein technisches Problem, das sollte man eher in der Kommission als hier im Rat besprechen. Es ist wirklich ein technisches Problem, und ich habe das schon in der Kommission erklärt. Pro Quadratmeter Fläche kommen 1000 Watt von der Sonne auf die Erde, wenn die Sonne am Mittag genau senkrecht scheint. Wenn Sie diese Sonnenenergie thermisch verwenden, also für die Heizung eines Gebäudes, nutzen Sie bis 70 Prozent dieser Energie, Sie wandeln also bis 70 Prozent dieser Sonnenenergie in Wärme um. Wenn Sie mit der Fotovoltaik Elektrizität gewinnen wollen, erzeugen Sie bloss 150 Watt, also 15 Prozent. Als ich mich vor dreissig Jahren damit zu beschäftigen begann, lag dieser Wirkungsgrad zwischen 12 und 15 Prozent, also zwischen 120 und 150 Watt pro Quadratmeter Solarmodul. Heute ist er auf 15 bis 18 Prozent gestiegen. Es ist also ein wenig besser geworden, aber es ist noch immer kein Durchbruch in diesem Bereich.

Wenn wir also die Sonnenenergie auf den Flächen unserer Dächer und unserer Häuser vernünftig nutzen wollen, dann nutzen wir sie bitte mit thermischen Verfahren, um Wärme zu erzeugen, und nicht, um Elektrizität mit einem tieferen Wirkungsgrad zu erzeugen. Es ist eine Nischenproduktion. Sie hat ihre Bedeutung in einzelnen Bereichen und ist sympathisch, aber sie erlaubt uns nicht, diese Ziele zu erreichen.

Herr Epiney hat eine zweite Variante zitiert - wir wissen noch nicht genau, wie sie sich entwickeln wird -, nämlich die chemische Sonnenenergie, also einen Prozess mit Zinkdioxid, der heute vom Paul-Scherrer-Institut erforscht wird, übrigens mit Bundessubventionen in der Höhe von 20 Millionen Franken jährlich. Es wird also in dieser Richtung geforscht, und wenn die Vorhersage des Paul-Scherrer-Institutes stimmen sollte, wäre man mit diesem Prozess im Jahre 2015 in der Lage, Sonnenenergie zu einem Preis von 21 bis 24 Rappen zu produzieren. Das ist natürlich eine Vorhersage, die wir hier nur zur Kenntnis nehmen können, über eine Technologie, die noch nicht anwendbar ist.

Das Problem der Anträge der Minderheit Sommaruga Simonetta bzw. der Minderheit II (Sommaruga Simonetta) ist folgendes: Sie sind zwar gut gemeint, zugunsten der Fotovoltaik, aber sie sind meines Erachtens auch für die Fotovoltaik irreführend. Man macht einen ersten Fehler bei Absatz 2 und sprengt den Deckel, gewährt also die volle Einspeisevergütung. Um diesen Fehler zu korrigieren, weil man merkt, dass damit zu viel Geld für ein zu geringes Resultat ausgegeben werden könnte, macht man bei Absatz 5 einen zweiten Fehler, um den ersten zu korrigieren: Das ist der zweite Deckel von 15 Prozent der Gesamtsumme für diese Energie. Was wird mit diesem Prozess stattfinden? Wenn wir 70 Rappen pro Kilowattstunde Einspeisevergütung für die Fotovoltaik einsetzen und nur 40 Millionen Franken zur Verfügung stellen, werden wir - wie ich vorhin sagte - damit nur knapp 55 Millionen Kilowattstunden erzeugen. Das ist fatal: Der zweite Deckel, der von der Minderheit II am falschen Ort platziert wird, verhindert die Entwicklung der Fotovoltaik. Und was wird passieren? Die interessierten Kreise werden in den ersten Jahren - es ist schon eine Reihe von Projekten bereit, einige sind relativ gross; ich kenne einige davon - warten, bis wir das Gesetz angenommen haben. Dann werden diese Projekte in den ersten Jahren sofort eingereicht und werden in den Genuss der vollen Einspeisevergütung kommen. Somit werden die 40 Millionen Franken sofort ausgeschöpft, und zwar für immer! Denn die Produzenten schliessen einen Vertrag für 20 oder 25 Jahre ab, weil sie natürlich die Kosten der heutigen Module abschreiben müssen, und dann sind diese Mittel bis zum Jahre 2030 vergeben. Wir haben keine Reserve mehr, es sei denn, wir wollten den Deckel später noch sprengen, und das wäre für das Gesamtziel noch fataler.

Eine letzte Bemerkung: Was passiert heute? Schon mit dem heutigen Gesetz wird die Fotovoltaik wie andere Energien unterstützt. Heute werden jährlich 21 Millionen Franken für die Förderung von erneuerbaren Energien, für Einspeisevergütungen ausgegeben. Davon werden 2,5 Millionen Franken für die Fotovoltaik eingesetzt. Mit diesen 2,5 Millionen Franken generiert man, weil die Fotovoltaik grosse Sympathie geniesst, zusätzliche Mittel: Viele Leute, ich auch, sind bereit, einen Franken pro Kilowattstunde zu bezahlen, um Sonnenenergie zu beziehen. Mit den 2,5 Millionen Franken, die heute für die Förderung ausgegeben werden, werden also 25 Millionen Franken freiwillige Mittel generiert. Die 25 Millionen Franken sind ein Auslöser. Es kommt, dank der Sympathie, die die Fotovoltaik geniesst, zu einem Multiplikatoreffekt.

Heute liegt der Deckel bei 15 Rappen. Im Vergleich zum Marktpreis werden 7 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Wenn wir jetzt sagen würden, okay, keinen Deckel, dann würden wir diese 25 Millionen Franken freiwillige Mittel vernichten. Sie wären nicht mehr nötig: Es würde alles vergütet. Aber wir würden genau die gleiche Anzahl Kilowattstunden produzieren: die 35 Millionen Kilowattstunden, die in der Schweiz heute schon mit Fotovoltaik produziert werden. Das heisst: Wenn wir mit dem Deckel von 15 Prozent nur 40 Millionen Franken zur Verfügung stellen und die ganze kostendeckende Einspeisevergütung sichern, können wir höchstens zweimal so viel erzeugen, wie heute in der Schweiz schon produziert wird. Wir können also verdreifachen, was heute mit der Fotovoltaik in der Schweiz produziert wird. Wir bleiben insgesamt unter 100 Gigawattstunden, und das Ganze ist dann für 30 oder 25 Jahre ausgeschöpft.

Ich ersuche Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Wenn wir zugunsten der Fotovoltaik wirklich zusätzlich ein Zeichen setzen wollen, dann bitte eher in der Richtung des Eventualantrages Epiney. Was schlägt Kollege Epiney vor? Eigentlich schlägt er vor, den Deckel ein wenig zu erhöhen, aber nicht zu sprengen. Er sagt, in den ersten fünf Jahren könnte die Einspeisevergütung das Fünffache des Marktpreises ausmachen - das wären also ungefähr 40 Rappen pro Kilowattstunde -, in den darauffolgenden fünf Jahren das Vierfache und dann, ab dem elften Jahr bis 2030, wie von der Kommission vorgesehen, das Dreifache. Also würden wir am Anfang diese Energie noch ein wenig mehr forcieren, aber nicht alle Mittel sofort ausschöpfen, die dann für die ganze Periode des Gesetzes ausgeschöpft werden.

Wenn die Mehrheit nicht durchkommt, würde ich allenfalls den Eventualantrag Epiney noch als vernünftig betrachten.

Brändli Christoffel · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich pflege nicht lange Voten zu halten, vor allem weil ich weiss, dass die Session langsam zu Ende geht, aber ich möchte doch hier zu diesem Thema ein paar grundsätzliche Bemerkungen anbringen.

Wir sind jetzt auf dem besten Wege, Lösungen zu finden, die alle zufriedenstellen - es geht um die Verteilung von 300 Millionen Franken -, wahrscheinlich um den Stimmbürgern diese Vorlage schmackhaft zu machen. Ich glaube, wir müssen hier schon auch über Prioritäten diskutieren, wir müssen also darüber diskutieren, welche Prioritäten wir bei der Förderung der erneuerbaren Energien setzen wollen. Frau Sommaruga hat vorgestern gesagt, kostendeckende Abgeltungen hätten sich bewährt; sie hat gesagt, die Einspeisevergütung sei keine Subvention, das Netz werde belastet. Ich glaube, solche Aussagen muss man hinterfragen. Es ist klar: Kostendeckende Abgeltungen sind ineffizient; wir haben das in verschiedenen Bereichen erlebt. Es sei keine Subvention: Ja, wenn Sie den Konsumenten, Frau Sommaruga, Ihren lieben Konsumenten 300 Millionen Franken aus dem Sack herausnehmen, um etwas zu ermöglichen, was sich auf dem Markt nicht durchsetzt, dann ist das natürlich eine Subvention.

Was machen wir bei der Fotovoltaik? Wir haben Stromproduktionskosten von 70 Rappen pro Kilowattstunde, und wir diskutieren hier jetzt darüber, ob wir diesen Strom mit 50 bis 60 Rappen subventionieren wollen. Wir sagen: Wer diesen Strom produziert, muss kein unternehmerisches Risiko übernehmen; wir garantieren, dass all die anfallenden Kosten bezahlt werden. Bisher war es ja so, dass sich die Fotovoltaik mit den 15 Rappen Einspeisevergütungen anstrengte, günstigere Produktionen zu erreichen. Sie hat in der Schweiz einen Umsatz von 40 Millionen Franken erreicht, 250 Millionen beim Export, und ich glaube nicht, dass dann eine weitere Entwicklung vorangeht, wenn wir jetzt diese 40 Millionen in die Subventionierung einer veralteten Technologie hineingeben.

Was passiert beim Wasser? Beim Wasser ist es ja so, dass es unbestrittenermassen die beste erneuerbare Energie ist. Wir haben dieses Förderungsprojekt für Wasserkraftwerke bis 10 Megawatt, aber wenn jemand jetzt ein Wasserkraftwerk mit über 10 Megawatt baut - für den tun wir gar nichts. Wir gehen von Folgendem aus: Am Anfang ist dieses Wasserkraftwerk nicht kostendeckend. Dieses Risiko muss der Unternehmer tragen, irgendwann verdient er vielleicht etwas.

Es ist schon interessant: Wir laufen hier Gefahr, dass wir Ineffizientes fördern und Effizientes verhindern.

Ich möchte zu dieser Verhinderungspolitik auch etwas sagen. Ich gebe Ihnen das Beispiel der Erneuerung und des Ausbaus der Kraftwerke am Bernina. Wie gehen wir um mit einer erneuerbaren Energie, die wirklich effizient ist? Die Rätia Energie hat fünf bis zehn Jahre gebraucht, um die Konzession zu erneuern, von den Achtzigerjahren bis 1997. Wir sind seit 1997 jetzt zehn Jahre an einem Bewilligungsverfahren gewesen. Wir haben jetzt die Bewilligung bekommen - jetzt kommen natürlich die Umweltorganisationen mit Beschwerdeverfahren. Es ist unabsehbar, wann diese erneuerbare Energie produziert werden kann. Man hat in dieser Zeit für Gutachten, für Expertisen Kosten von über 15 Millionen Franken gehabt. Man hat eine Bewilligung von 150 Seiten ausgestellt, mit Kosten von über einer Million Franken. Ich muss Ihnen sagen: Das gleiche Unternehmen hat vor fünf Jahren die Idee gehabt, in Italien ein Gaskombikraftwerk mit 400 Megawatt Leistung zu realisieren. Dieses Gaskombikraftwerk ist realisiert, es geht jetzt nach fünf Jahren ans Netz. Wenn wir natürlich so politisieren, dass wir hier 70-räppige Energie subventionieren und effizientere Energieproduktion verhindern, dann ist es verständlich, dass die schweizerische Elektrizitätswirtschaft im Ausland investiert, sonst kann sie ja gar nicht mehr überleben.

Hier müssen Sie dann über Arbeitsplätze reden. Wenn Milliardenbeträge - Milliarden! - im Ausland investiert werden, statt dass Sie ermöglichen, diese Milliarden in der Schweiz zu investieren, dann werden Zehntausende von Arbeitsplätzen ins Ausland verlagert. Was heisst das? Wir müssen doch in diesem Land solche Rahmenbedingungen schaffen, dass die Elektrizitäts- und Energiewirtschaft in der Schweiz investiert, in der Schweiz in erneuerbare Energien investiert, in der Schweiz in effiziente Energien investiert. Man muss das Quotenmodell - ich habe schon darauf hingewiesen - wahrscheinlich im Nationalrat dann noch nachbessern, und wir müssen die Einspeisevergütung so, wie es die Mehrheit der Kommission will, auf effiziente erneuerbare Energien konzentrieren. Wenn wir sagen: "das Dreifache des Marktpreises", sind wir doch schon relativ grosszügig.

Jetzt sagen Sie - Herr Inderkum hat das auch gesagt -, das mache ja nur 40 Millionen Franken aus. Ich habe nichts dagegen, wenn Sie die 40 Millionen Franken ausgeben und sagen: Ich will in die Erforschung der Fotovoltaik, ich will in die Entwicklung dieser Technologie, ich will in Testanlagen, in Pilotanlagen 40 Millionen Franken investieren - da bin ich einverstanden. Aber wenn Sie hierher kommen und sagen, dass wir die heutige Technologie, die auf dem Markt ist, die bestehenden ineffizienten Solarzellen in der Schweiz, mit 40 Millionen subventionieren, dann kann ich da nicht mitmachen. Man macht nicht diese Wirtschaft kaputt. Diese Wirtschaft setzt 40 Millionen Franken in der Schweiz um und exportiert für 250 Millionen Franken. Also machen Sie sich auch Gedanken, wo wir die Prioritäten setzen, wenn wir irgendwann einmal diese sich abzeichnende Lücke schliessen wollen.

Ich bitte Sie aus dieser Sicht, in jedem Fall dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

In einer Hinsicht gefällt mir diese Debatte nicht speziell, und zwar blenden wir etwas aus. Ich nehme an, wenn die Zuschauer diese Debatte verfolgen, glauben sie, dass die gesamte Förderung der erneuerbaren Energien zukünftig staatlich geschieht. Dem ist aber nicht so. Die Schweiz zeichnet sich in einem hohen Masse dadurch aus, dass sie der privaten Förderung der erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert einräumt. Sie wissen, dass beispielsweise die Axpo drei bis vier Milliarden Franken in neue erneuerbare Energien investieren will. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich - das ist auch aus der Presse bekannt - hat seine Konsumenten in hohem Masse dazu bewogen, Ökostrom zu kaufen, und damit mehr bezahlt, als es an sich bezahlen müsste, um erneuerbare Energien zu fördern. Dasselbe tun die BKW, dasselbe tun Tausende von Elektrizitätsunternehmungen in der Schweiz, und ich fände es extrem schade, wenn die staatliche Förderung zu einer Situation führte, bei der die private Bereitschaft, sich für erneuerbare Energien einzusetzen, Schaden nähme. Ich glaube, dass die Effektivität der privaten Leistungen letztlich wahrscheinlich grösser sein wird als diejenige der staatlichen, und auch auf diesem Grundsatz basierend hat Ihre UREK Überlegungen angestellt.

1. Aus rechtlichen Gründen ist es so, dass private Förderung erneuerbarer Energien in dem Umfange nicht mehr zulässig ist, als der Staat etwas fördert. Es kann also nicht das Gleiche doppelt gefördert werden, nämlich einerseits vom Staat und andererseits von den Privaten.

2. Wir haben uns gesagt, dass es energiepolitisch richtig ist, auch gewisse Marketingüberlegungen zu machen. Es gibt im Marketing ganz einfache Überlegungen, eine davon ist zum Beispiel: Klotzen, nicht kleckern! Wir sagen in unserer Version, die wir gemacht haben: Wir fokussieren in der staatlichen Förderung auf diejenigen erneuerbaren Energien, die relativ schnell marktreif werden. Diese Fokussierung auf die Wasserkraft, diese Fokussierung auch auf die Biomasse, diese Fokussierung auf ähnliche erneuerbare Energien, die diese Chance haben, soll der Staat nennen.

Es wäre nun - das ist nicht bereits besprochen oder beschlossen - durchaus richtig, wenn die Elektrizitätsunternehmungen, die wahrscheinlich für die Förderung mehr Geld pro Jahr einnehmen werden als der Staat, ebenfalls eine Fokussierung vornehmen würden. Sie könnten beispielsweise sagen: "In Ergänzung zum Staat fokussieren wir auf Solarenergie." Marketingmässig ist es für den Konsumenten sehr viel charmanter, sich auf etwas zu konzentrieren, von dem er weiss, das ist es, als für irgendetwas Geld zu geben, das in Tausende von Töpfen fliesst.

Ich möchte Sie bitten, diesen Aspekt bei der Beurteilung der nun anstehenden Frage ebenfalls zu berücksichtigen.

Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

En matière de promotion des énergies renouvelables, la majorité de la commission a fait un pas. Malheureusement, elle s'est arrêtée au milieu de la rivière, position qui est, on le sait, en général inconfortable et qui risque de nous faire perdre pied dans notre marche vers l'avenir énergétique.

En limitant au triple du prix du marché les tarifs de reprise, la commission isole de fait notre pays de l'évolution en cours sur tout le continent européen et elle réduit notre chance de participer à un important développement technologique. Le rapporteur l'a dit très justement: il faut faire en sorte que nous ayons le maximum d'énergie renouvelable pour le prix le plus bas. C'est un objectif, mais ce n'est pas le seul; un autre objectif, c'est que nous devons préparer également les sources d'énergie de l'avenir et ne pas nous concentrer uniquement sur ce qui aujourd'hui est le meilleur marché. Parce que pratiquement, cela a été dit, la proposition de la majorité de la commission revient à exclure le photovoltaïque du développement des énergies renouvelables.

Alors que la Suisse est un pays idéal pour produire de l'électricité d'origine photovoltaïque - qui est un parfait complément à l'électricité produite au moyen de l'énergie hydraulique -, il est faux dès lors de les opposer. Ces dernières années ont montré cette complémentarité. Lors des périodes chaudes et sèches que nous avons connues en 2003 ainsi que durant cet été, lorsque le niveau des rivières est bas, que la production au fil de l'eau est faible, que plusieurs centrales thermiques en Europe ont des problèmes de refroidissement, que la climatisation charge le réseau électrique, est-il vraiment judicieux de turbiner l'eau de nos barrages? Certainement pas alors que l'électricité d'origine photovoltaïque est disponible et prête à l'emploi.

Or l'évolution de la production et de la demande en Europe montre que les périodes de pénurie où les prix sont très élevés se déplacent de plus en plus sur les périodes estivales, périodes où le photovoltaïque peut produire une électricité de grande valeur. Le potentiel technique du photovoltaïque est considérable, et cela sans altération du paysage - ce qui conviendra à notre collègue Lauri, qui a fait accepter hier un amendement à ce sujet - puisque nous avons la capacité sur les surfaces bâties de notre pays, donc en milieu urbain, de produire de l'électricité permettant de couvrir à peu près 20 pour cent de la consommation de notre pays.

Monsieur Lombardi a fait allusion aux nouveaux développements de la technique solaire, notamment à ceux de la technique thermochimique qui utilise l'oxyde de zinc, c'est une voie d'avenir certainement. Il faut toutefois tenir compte, dans ce cas, du fait qu'on utilise des surfaces qui ne sont pas déjà bâties et que dès lors implanter de telles installations en Suisse peut être plus délicat que de poser des panneaux photovoltaïques sur des constructions existantes.

Le taux de croissance de la production d'électricité d'origine photovoltaïque en Europe est de près de 70 pour cent par an. La puissance installée dépasse celle d'une grande centrale nucléaire. C'est un des marchés de haute technologie parmi les plus dynamiques, et la Suisse est bien placée pour participer à ce développement et en profiter, puisqu'elle est à la pointe de la recherche au niveau mondial dans ce domaine et que des entreprises sont actives dans notre pays à toutes les étapes de production de modules photovoltaïques, à l'exception de la production de la matière de base, le silicium. Le taux de croissance de la branche en Suisse est de 25 pour cent, le chiffre d'affaires en 2005 a été de 300 millions de francs dont 250 à l'exportation, et le photovoltaïque représente en Suisse déjà 1000 places de travail.

Le développement futur de cette activité économique en Suisse dépendra toutefois des conditions-cadres que nous voudrons bien lui offrir. Et on ne peut pas espérer être leader dans un des marchés techniquement et économiquement les plus porteurs en faisant preuve d'une méfiance qui irait à contre-courant de ce qui se pratique dans le reste de l'Europe. Dans toute l'Europe, le rachat à prix coûtant gagne du terrain et cela sans imposition de plafonds arbitraires qui tendraient à évincer le photovoltaïque. Je vous donne quelques exemples: en Allemagne les tarifs de reprise sont de 41 à 52 centimes d'euro par kilowattheure, en Italie de 44 à 49, au Portugal de 22 à 41, en Espagne de 22 à 44, en France de 30 à 40 et en Grèce de 40 à 50. On voit donc que dans toute l'Europe on rachète l'électricité d'origine photovoltaïque au prix coûtant. Voulons-nous donc, nous Suisses au centre de l'Europe, nous couper d'une telle évolution?

Evidemment, le photovoltaïque reste la plus chère des électricités renouvelables, mais son prix est en baisse constante d'à peu près cinq pour cent par an; il a été divisé par deux ces dix dernières années. Monsieur Lombardi nous a dit que le prix du photovoltaïque ne baissait plus, ce qui était dû à un problème de manque d'avance technique dans ce secteur. Ce n'est pas tout à fait exact. Je m'intéresse aussi au photovoltaïque depuis une trentaine d'années. Le problème actuellement, c'est que la demande est devenue tellement forte qu'il manque de la capacité de production pour le silicium, qui est la matière de base. De gros investissements sont maintenant en cours pour rattraper ce manque de matière première, ce qui permettra à la baisse de prix de reprendre sa marche. Certes, l'énergie solaire thermique est plus avantageuse que le photovoltaïque du point de vue du prix du kilowattheure, mais un kilowattheure électrique a beaucoup plus de valeur qu'un kilowattheure thermique parce que vous ne pouvez ni injecter ce dernier dans un réseau, ni l'utiliser pour faire tourner un moteur notamment.

L'électricité hydroélectrique, à ses débuts, était beaucoup plus chère que le photovoltaïque ne l'est aujourd'hui. Dans les premières installations en Suisse, on était à quelque 40 à 80 centimes par kilowattheure, ce qui correspond à peu près à 5 francs d'aujourd'hui. Au Canada, en 1900, c'était 20 cents par kilowattheure, soit plus de 1 franc au prix actuel. L'histoire nous apprend qu'on ne choisit pas une technique parce qu'elle est bon marché, mais que c'est parce qu'on l'a choisie qu'elle devient bon marché. La vraie question qui se pose est donc de savoir si nous voulons participer au développement du photovoltaïque et si, ce faisant, nous voulons contribuer à ce qu'il devienne bon marché. Il est faux, par ailleurs, de dire que la rétribution au prix coûtant décourage les efforts. L'énergie hydraulique s'est toujours vendue au prix coûtant, puisqu'elle a toujours été à peu près la meilleur marché des énergies à disposition et pourtant son prix, en un siècle, est descendu de 1 franc par kilowattheure à quelques centimes.

Le Conseil fédéral, naturellement, pourra réduire progressivement la rétribution au fur et à mesure que la technique progressera. Et puis, c'est un domaine où la concurrence règne. Je ne vois pas pourquoi dans ce domaine-là la concurrence ne ferait pas baisser les prix. Nous sommes dans un marché lié à un produit et non à l'électricité elle-même. Il est, par ailleurs, également faux de dire que c'est un impôt que l'on prélèverait; c'est en fait un investissement pour lequel nous nous engageons, un investissement qui, à coup sûr, sera rentable pour notre pays.

Je vous invite donc à adopter la proposition Inderkum et la proposition de la minorité II (Sommaruga Simonetta).

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Die von der Kommission und nun vom Ständerat eingeschlagene Richtung stimmt, und die Vorlagen, mit dem Energiegesetz, sind gangbare Kompromisse und wurden in den letzten Tagen auch ausgiebig kommentiert und zu Recht gelobt. Im Energiegesetz liegt für mich ein akzeptabler Kompromiss aber nur vor, wenn neben dem wirtschaftlichen Bereitstellen der Energie und neben der sparsamen und rationellen Energienutzung auch die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien ein Ziel ist. Hiezu gehören auch der Solarstrom und andere Technologien, deren Gestehungskosten heute noch hoch sind.

Mit der Begrenzung der Vergütung auf das Dreifache bzw. auf das Fünffache des Marktpreises, wie wir es im Eventualantrag gehört haben, werden nun aber die Fotovoltaik und andere zukunftsträchtige einheimische Stromproduktionsarten in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, ja verunmöglicht. Ich denke dabei auch an Anlagen wie die im freiburgischen Barberêche, wo nach neuen Wegen suchende Landwirte ein Dach von 960 Quadratmetern mit Solarmodulen oder Kollektoren abgedeckt haben. Der dort produzierte Strom kostet nun aber, wie ich mich noch einmal versichert habe, zwischen 70 und 80 Rappen pro Kilowattstunde und wird von der Groupe E auch abgenommen. Die vorgesehene Deckelung auf das Drei- bzw. auf das Fünffache der normalen Produktionskosten wäre demnach das Aus für solche Pionieranlagen, die insbesondere für die Bauern nicht nur eine ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche Komponente haben. Das kann es ja nicht sein, und wenn wir heute solche Produktionsanlagen im Landwirtschaftsbereich verunmöglichen, unterlaufen wir eine Chance zur Diversifizierung der Tätigkeiten unserer Landwirte. Damit täten wir das Gegenteil von dem, was wir mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes zu erreichen suchten.

Dans le canton de Fribourg, on entend souvent dire que les agriculteurs suisses vont ou doivent devenir des "énergiculteurs" - vom Landwirt zum "Energiewirt" -, mais pour que cela devienne encore plus une réalité dans nos campagnes, il ne faut pas couper l'herbe sous les pieds de ces agriculteurs, de ces paysans, si vous me permettez cette image.

Es ist dies nur ein Teilaspekt der Möglichkeiten im ländlichen Raum. Wir müssen in diesem Land die Optionen aber auch für Solarenergie offenhalten.

Ich lade Sie ein, die Minderheit II (Sommaruga Simonetta) zu unterstützen, zusammen mit der Änderung gemäss Eventualantrag Inderkum, wonach die Beschränkung auf den dreifachen Unterstützungsbetrag nicht gilt für Solaranlagen oder für 15 Prozent des gesamten Subventionsbedarfs, das heisst für rund 40 bis 50 Millionen Franken.

Brunner Christiane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Tout d'abord il me faut déclarer ici mes intérêts: j'ai un lien familial direct avec l'entrepreneur qui produit les cellules solaires en silicium amorphe, dont la particularité est d'être flexibles.

Vous les avez reçues en arrivant ici - le but était notamment de vous prouver qu'il y a de nouveaux produits, des produits intéressants en matière photovoltaïque. Ce produit est non seulement intéressant parce qu'il est flexible, mais il est aussi nouveau; il peut se mettre sur n'importe quelle infrastructure, c'est-à-dire qu'il réduit l'impact architectural à un simple changement de couleur. On ne doit plus construire des panneaux rigides, comme c'est le cas actuellement avec le silicium cristallin.

Je dois dire honnêtement qu'il n'y a pas trente ans - comme Monsieur Bonhôte - que je m'occupe de photovoltaïque, et que je n'ai pas tout compris dans les explications de Monsieur Lombardi sur les différentes implications. Mais ce dont je suis absolument convaincue, c'est qu'on est en train de faire des progrès massifs, et j'ai eu l'impression que Monsieur Lombardi en était resté à un moment donné de l'évolution technique et qu'il ignorait ce qui est en train non seulement d'être recherché, mais aussi d'être produit et commercialisé.

On produit ainsi en matière photovoltaïque des éléments plus efficaces, parce qu'on a un autre processus de production: avec cela, on peut produire 20 pour cent de plus d'énergie qu'avec le photovoltaïque en silicium cristallin. C'est comme si on déplaçait la Suisse, par exemple, au sud de la France: en effet, avec cette technique, la production d'énergie fonctionne aussi quand le temps est nuageux et pas seulement quand il y a du soleil. Alors, je trouve quant à moi qu'il est particulièrement malheureux que, dans notre pays, ceux qui s'intéressent à cette production-là soient des investisseurs étrangers. Et je ne révèle aucun secret de famille - c'était marqué dans toutes les pages économiques des journaux - en déclarant que dans l'entreprise qui fabrique ce produit nouveau, c'est le numéro un allemand de la cellule solaire, l'entreprise Q-Cells, qui investit en ce moment 14 millions de francs pour le développement et la production. Et si, dans le cas de cette entreprise novatrice, les activités de développement resteront à l'avenir en Suisse, la production, elle, se fera en Allemagne.

Alors, on me dit: "Vous plaidez pour des choses qui ne produiront pas une énergie efficace et des places industrielles qu'on ne voit pas du tout se créer." Evidemment que, si dans notre pays on ne fait pas un effort, et maintenant - pas dans dix ou vingt ans, c'est maintenant qu'il faut le faire -, pour encourager ce genre de développement, eh bien tout simplement, ce sont un renouvellement industriel, des places de travail et, bien sûr aussi, une connaissance, une technique que nous n'aurons pas.

Le magazine "Photon international" lui, recense au minimum un millier d'emplois créés déjà maintenant par les industries suisses dans le domaine de l'énergie photovoltaïque, et ce grâce à la découpe du silicium, la fabrication de panneaux solaires, la fabrication de systèmes d'injection dans les réseaux et installations; mais on dit aussi que c'est principalement grâce à nos exportations en Allemagne que le marché se fait. Et bien sûr, maintenant le marché mondial est en train de s'ouvrir; il représente 10 milliards de francs en 2006 et les études les plus conservatrices l'estiment à plus de 40 milliards de francs pour 2010.

Ce magazine dit aussi, dans cet article - cela m'a beaucoup amusée, c'est un article en anglais - que les Suisses se lèvent tôt et se réveillent tard: alors, pour une fois, je vous demande de ne pas vous lever avant l'aube, mais d'être vraiment réveillés au moment où le soleil arrive, et ainsi de soutenir la proposition Sommaruga/Inderkum!

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Je serai bref, mais j'interviens quand même pour contester les propos de Madame Brunner, que j'aime bien. Quand elle affirme que j'ignore les développements récents, ça me semble tout de même un peu difficile. Je les suis au jour le jour. Et pendant ce débat, ces jours derniers encore, j'ai essayé d'obtenir des informations qui auraient pu être en faveur de l'énergie photovoltaïque pour savoir s'il était possible de franchir la limite de 15 ou 18 pour cent d'efficacité. Aucune information, même de la part des producteurs de la petite cellule qu'elle nous a montrée, ne m'a été donnée pour confirmer le fait qu'on est en mesure d'augmenter la limite d'efficacité. C'est ça le problème.

Wir sind der Effizienz verpflichtet oder dazu verdammt, weil wir mit diesem Gesetz die Konsumenten in die Pflicht nehmen. Sie müssen 0,5 Rappen pro Kilowattstunde mehr bezahlen, damit wir das Gesamtziel erreichen. Sie müssen ihren Endenergieverbrauch bis 2030 zu Hause wenigstens stabilisieren. Sie müssen zu Hause für die Gebäudeeffizienz sorgen, und wir sorgen in diesem Parlament nicht für die Effizienz der Massnahmen, die wir treffen. Das ist das Problem, wenn wir von Effizienz sprechen. Ich glaube, wir sind gegenüber dem Volk und gegenüber den Konsumenten, von denen wir gewisse Massnahmen und Zahlungen erwarten, bezüglich Effizienz verpflichtet.

Eine letzte Bemerkung zu Kollege Schwaller: Ich bin überzeugt, man kann mit diesem Gesetz auch für die Landwirtschaft etwas tun. Was man für die Landwirtschaft tut, ist, gemäss der Mehrheit der Kommission, den Deckel von heute 15 auf 24 Rappen erhöhen, was die Biogaserzeugung aus Biomasse endlich kostendeckend machen wird. Wir haben solche Anlagen besucht. Mit dem heutigen Deckel von 15 Rappen sind sie nicht wirklich kostendeckend. Sie bräuchten zwischen 18 und 20 Rappen pro Kilowattstunde. Das ist natürlich die Sache, die für die Landwirtschaft zu tun ist. Mit den 20 Rappen pro Kilowattstunde erzeugen wir viel mehr, als wenn wir überall die Bauernhöfe mit Solarmodulen überziehen würden. Das wäre nicht unbedingt der Sinn unserer Übung und wäre nicht zielführend.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich selbst wieder etwas Ordnung in den Kopf bringen muss; ich versuche das mit Ihnen zusammen zu tun.

Wir haben bei Absatz 5 einerseits die Fassung der Mehrheit, und wir haben auf der anderen Seite den Eventualantrag Inderkum, gekoppelt mit dem Minderheitsantrag II (Sommaruga Simonetta), wobei der Eventualantrag Inderkum bei Absatz 2 die dreifache Deckelung beibehalten will, aber unter Vorbehalt des Antrages der Minderheit II zu Absatz 5. Dann haben wir noch den Einzelantrag Hess Hans, der in Absatz 2 den Satz "Die Vergütung darf das Dreifache des Marktpreises nicht übersteigen" streichen will, ohne allerdings mit dem Eventualantrag Inderkum zusammenzugehen. Bei Absatz 5 haben wir den Antrag Hess Hans, der nicht nur für die hydro-hydraulische Energie, sondern auch für alle anderen Technologien einen 50-Prozent-Fächer öffnen will. Wenn ich das so anschaue, dann muss ich Ihnen bekennen, dass wir rund eine Stunde lang die Kommissionssitzung wiederholt haben; es gab nicht viele neue Argumente zu hören.

Mit Bezug auf den Einzelantrag Hess Hans zu Artikel 7a Absatz 2: Dieser entspricht der Fassung der Mehrheit. Mit Bezug auf die Frage von Herrn Inderkum und Frau Sommaruga: Jetzt ist eine klare Vorlage auf dem Tisch. Und letztlich ist noch die Frage zu beantworten, was man vom Antrag Hess Hans zu Absatz 5 halten soll. Hier bitte ich Sie ganz klar, dem Antrag Hess Hans nicht zu folgen, denn letzten Endes gibt das wirklich ein falsches Zeichen. Denn Sie setzen alle anderen erneuerbaren Energien völlig gleich auf 50 Prozent; da könnten tatsächlich dann all jene Ineffizienzen gefördert werden, vor denen Herr Lombardi jetzt so eloquent gewarnt hat.

Mit Bezug auf den Eventualantrag Inderkum, den Antrag der Minderheit II (Sommaruga Simonetta) und den Antrag der Mehrheit - auf den Eventualantrag Epiney komme ich dann noch zurück -: Ich vertrete natürlich die Mehrheit, aber ich muss bekennen, dass wir hier in einer Situation sind, in der man sich die Bedeutung dessen, was jetzt diskutiert wird, schon noch einmal vor Augen halten muss. Mir scheint, dass in der Schweiz die ideologische Bedeutung der Fotovoltaik im umgekehrten Verhältnis zu ihrem energetischen Potenzial steht. Ich will damit die Fotovoltaik nicht verhindern oder in ihrer Bedeutung herabmindern, aber wir müssen uns zahlenmässig wieder einmal vor Augen führen, wovon wir reden. Ich habe gestern - Herr Lombardi hat heute diese Zahl wieder aufgenommen - davon gesprochen, dass in einem Bericht des Bundesamtes für Energie davon ausgegangen wird, dass die gesamte Zubaumenge an Fotovoltaik rund 600 Gigawattstunden darstellt. Diese Zahl ist die physikalisch vernünftig denkbare Zubaumenge, welche wir in der Schweiz haben, ohne Deckel, ohne irgendeine finanzielle Plafonierung. Plafonieren wir die Fotovoltaik auf 0,5 Rappen wie alle anderen, so, wie die Kommission das jetzt als generellen Deckel vorschlägt, dann reduziert sich das Zubaupotenzial in der Fotovoltaik gemäss diesem Bericht des BFE auf 90 Gigawattstunden.

Wir gehen davon aus, dass wir, auch um einen Beitrag an die Schliessung der Energielücke mit erneuerbaren Energien zu leisten, einen Zubau von erneuerbaren Energien bis 2030 im Umfang von 5400 Gigawattstunden wollen. 90 Gigawattstunden sind 1,666667 Prozent. Wir sprechen heute seit einer Stunde darüber, ob wir ein bis zwei Prozent des Zubaus, der uns notwendig erscheint, so oder anders machen wollen.

Ich will damit eines sagen: Es ist nicht das Wohl und Wehe der schweizerischen Energiepolitik mit diesem Artikel verbunden. Was Sie mit diesem Artikel allerdings tun können, ist, dass Sie auch in diesem Bereich Investitionsschutz betreiben können, einmal erwecktes Vertrauen nicht missbrauchen. Das sind alles ehrenhafte Dinge, und da bin ich durchaus auch dafür zu haben. Allerdings bin ich der Auffassung, wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, bei welchem Gesetz wir uns jetzt befinden, nämlich beim Energiegesetz und beim Stromversorgungsgesetz. Wir haben jetzt Massnahmen zu treffen, welche die Versorgung des ganzen Landes betreffen.

Hier darf ich Ihnen einmal etwas aus der Axpo-Studie "Strom für heute und morgen" vorlesen. Man kann sagen, es sei eine Firmenveranstaltung, aber sie wird, wo sie nicht politisiert, auch vom Bundesamt für Energie als einigermassen neutral und zuverlässig angeschaut. "Der Anteil des in Fotovoltaikanlagen produzierten Stroms in der Schweiz ist bescheiden. Ende 2003 waren total 1600 netzgekoppelte Anlagen in Betrieb. Die installierte elektrische Leistung dieser Anlagen betrug 17,9 Megawatt, die jährlich produzierte Strommenge 15,1 Millionen Kilowattstunden. Das waren gerade mal 0,03 Prozent des schweizerischen Strombedarfes." Dann kommt ein Satz, der mir für die Zukunft entscheidend erscheint: "Strom von Fotovoltaikanlagen fällt unregelmässig an und ist daher nicht planbar. Für Anlagen, die mit dem Netz gekoppelt sind, ist deshalb Reserveleistung vorzusehen." Die entsprechenden Kosten sind zu addieren.

Was heisst das für mich? Es heisst für mich, dass ich, wenn ich das gesamte Land über dieses Netz mit Energie versorgen muss, der Fotovoltaik nicht jene Bedeutung zumessen kann, die ich ihr zumesse, wenn es um die dezentrale Beheizung oder um die Versorgung einzelner Objekte mit Elektrizität geht. Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, sollen Sie weiterhin in der Lage sein, mit Strom aus Fotovoltaik zu heizen. Wenn Sie Gebäuderationalisierungen machen, sind Sie darauf angewiesen, mit Fotovoltaik Strom zu erzeugen; in den Alpen gibt es fast nichts anderes. Aber müssen wir das über dieses Gesetz machen? Landwirtschaft, Stallbausanierungen, Meliorationen - da kann man sich fragen, ob man hier nicht zielgerecht in solche Dinge investieren soll: dezentral, nicht zur Landesversorgung. Die Kantone haben mit ihren Energieprogrammen in dieser Hinsicht - Stichwort: Gebäude - Energieförderungsprogramme. Sie sollen sich dort einmal überlegen, ob das richtig ist. Fotovoltaik: dezentral, objektbezogen, aber nicht als Element der Landesversorgung.

Das sind Elemente, die mich dazu führen, der Mehrheit zuzustimmen.

Ich bin nicht der Auffassung, dass wir jetzt alles abwürgen müssen. Vielleicht kann der Zweitrat hier noch eine Lücke öffnen, damit wir nicht alles allzu scharf entscheiden. Aber wenn Sie hier nicht der Mehrheit folgen, dann, so meine Auffassung, hinterlassen Sie ein Gesetz, bei dem auch der Zweitrat nicht recht weiss, was er tun soll. Es ist eine Philosophiefrage, ob Fotovoltaik im Bereich der Landesversorgung wirklich jene Bedeutung hat, die ihr in der heutigen Diskussion zugestanden worden ist. Das ist für mich der Grund, dass ich denke, wir sollten der Mehrheit zustimmen.

Noch ein kurzes Wort zum Eventualantrag Epiney: Herr Epiney unterscheidet sich von allen anderen Antragstellern dadurch, dass er den Absenkungspfad im Gesetz festlegen will. Er sagt, erst gebe es das Fünffache, dann das Vierfache und dann das Dreifache. Damit kommt er natürlich der Fotovoltaik entgegen, indem er zunächst auf das Fünffache geht und dann mit der Zeit herunterkommt. Wir haben diesen komplizierten Vorstoss in der Kommission nicht gehabt, ich kann dazu nicht weiter Stellung nehmen.

Ich bitte Sie wegen der Komplexität der Materie, der Mehrheit zuzustimmen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Ich danke Herrn Schmid, dass er die doch recht komplizierte Vorlage für all diejenigen, die in der Materie nicht so bewandert sind wie die Kommissionsmitglieder, jetzt didaktisch wieder auf ein verständliches Niveau gebracht hat. Ich möchte sie unter keinen Umständen wieder verkomplizieren, sondern brauche, wenn schon, noch einfachere Worte. Ich würde Folgendes sagen:

Es herrscht Einigkeit darüber, dass erneuerbare Energien mit dieser Einspeisevergütung gefördert werden sollen. Hier muss ich eine Klammerbemerkung machen: Es geht um alle erneuerbaren Energien, es geht auch um Wasserkraft, um Biogas, um Windenergie und nicht nur um die Fotovoltaik. Den Stellenwert der Fotovoltaik in Ehren, aber die Länge der Debatte über sie, im Verhältnis zu den anderen erneuerbaren Energien, wird ihrem Stellenwert nicht ganz gerecht. Aber es ist vielleicht auch eine Reaktion darauf, dass die Präsenz der Sonne in Flims gegen Ende der Session abgenommen hat; hier wurde ein Gegengewicht geschaffen.

Es herrscht auch Einigkeit darüber, dass die Fotovoltaik gefördert werden soll. Ferner besteht Einigkeit darüber, dass wir eine Anschubfinanzierung leisten wollen. Das heisst, innert einer bestimmten Frist soll von der Einspeisevergütung zum Marktpreis gelangt werden. Das ist das Ziel der ganzen Übung, sonst hätte diese keinen Sinn. Es besteht ein weiterer Parameter, über den Einigkeit herrscht: Der Deckel aller erneuerbaren Energien soll für die Konsumenten bei 0,5 Rappen pro Kilowattstunde liegen, das haben Sie gestern bereits entschieden.

Jetzt ist die Frage bei all diesen Parametern einfach: Welche Lösung können wir überhaupt noch finden? Es gibt im Prinzip zwei Methoden, und es muss auf jeden Fall eine Beschränkung beschlossen werden. Die Frage ist: welche Beschränkung? Es stehen sich eine Preisbeschränkung und eine Mengenbeschränkung gegenüber. Die Preisbeschränkung, welche die Mehrheit beantragt - dreimal den Marktpreis, also zirka 25 Rappen -, hat den Nachteil, den wollen wir trotz allem nicht verschweigen, dass es für die Einstiegswilligen schwierig ist, tatsächlich einzusteigen, weil der Preis sehr weit entfernt ist vom effektiven Preis, nämlich von 80 Rappen. Deswegen schlägt die Minderheit die Mengenbeschränkung, ein anderes System, vor. Dieser Vorschlag hat den Nachteil, dass die Fotovoltaik anderen Energien den Zugang verstopfen kann. Da befinden Sie sich in einem gewissen Dilemma, und die Frage ist: Wie lösen Sie dieses Dilemma?

Ich selbst bin der Meinung, dass die Mengenbeschränkung einen grösseren Anreiz für den Einstieg liefern kann als das System mit dem beschränkten Preis. Deswegen tendiere ich eher zur Minderheit II (Sommaruga Simonetta) oder zum Eventualantrag Inderkum. Herr Schmid hat Ihnen die Argumente der Mehrheit dargetan. Wir sind hier in einem gewissen Dilemma, mit dem sich dann der Nationalrat auch noch befassen wird.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich ziehe meinen Antrag zurück. Nachdem ich jetzt die Diskussion in ihrer Kompliziertheit mitverfolgt habe, muss ich Ihnen aber sagen, dass mein Vorschlag eine ganz einfache Lösung gewesen wäre. Meine Überlegung ging ja dahin, dass vor allem die Biomasse gleich lange Spiesse wie die Fotovoltaik haben sollte. Das habe ich jetzt nicht erreicht, und ich werde jetzt mit der Mehrheit stimmen. So hat die Biomasse die beste Chance.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir stimmen nun über den zweiten Satz von Absatz 5 ab. Der Antrag Hess Hans zu Absatz 5 ist zurückgezogen worden. Über den Antrag der Minderheit I (Pfisterer Thomas) haben wir gestern entschieden.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 22 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 22 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Mehrheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la majorité est adoptée

Ziff. 2 Art. 7a Abs. 2 - Ch. 2 art. 7a al. 2

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Der Antrag der Minderheit Sommaruga Simonetta ist zugunsten des Eventualantrages Inderkum zurückgezogen worden. Da die Mehrheit bei Absatz 5 obsiegt hat, stimmen wir über den bereits begründeten Eventualantrag Epiney zu den Absätzen 2 und 5 ab. Der Eventualantrag Inderkum entfällt.

Abstimmung - Vote

Für den Eventualantrag Epiney .... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 18 Stimmen

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Ich bitte nun die Antragsteller Hess Hans und Maissen, ihre Anträge zu Absatz 2 zu begründen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Was dem Verteidigungsminister der Aufwuchs ist, sind dem Energieminister wohl die Zubaumengen. Das ist ein etwas komplizierter Begriff. Aber ich denke, dass er verständlich ist, wenn man ihn im Zusammenhang mit diesem Artikel und dem, was der Artikel will, sieht. Dieser Artikel regelt die Einspeisung von erneuerbaren Energien; in Absatz 2 wird insbesondere geregelt, wie die Vergütungen festgelegt werden sollen. In Absatz 2 Buchstabe d wird eine Regelung bezüglich der Fotovoltaik festgelegt. Es geht hier um die Festlegung der periodischen Zubaumengen, welche der Bundesrat zu regeln hat. Für die Festlegung dieser Zubaumengen braucht es selbstverständlich Kriterien. In der Vorlage wird als einziges Kriterium die Kostenentwicklung vorgeschlagen.

Nun ist es so, dass selbstverständlich noch weitere Faktoren bei der Fotovoltaik eine Rolle spielen, z. B. ob ihr Einsatz mehr oder weniger Sinn macht, was sich auch bei der Einspeisevergütung und deren Festlegung auswirkt. Es geht neben der Kostenentwicklung darum, dass man heute weiss, dass die Fotovoltaik mit architektonischen Massnahmen - der Kombination der Fotovoltaik mit der Gebäudehülle - mehr oder weniger erfolgreich eingesetzt werden kann. Es geht also erstens um den zusätzlichen Faktor der optimalen Gebäudeintegration.

Zweitens sollte auch die Möglichkeit komplementärer Elemente beachtet werden. Die Fotovoltaik ist bezüglich ihrer Möglichkeiten prinzipiell eine Bandenergie, denn: Die Sonne scheint, oder sie scheint nicht; aber wenn sie scheint, ist die Fotovoltaik während des Tages eine Bandenergie. Deshalb ist die Fotovoltaik eigentlich eine minderwertige Energie gegenüber einer Energie, die ganz gezielt genutzt werden kann, wie z. B. die Hydroenergie von Speicherwasser oder auch die Biomasse. Das sind beides Energieformen, die ganz gezielt zu einem bestimmten Zeitpunkt eingesetzt werden können - dann eben, wenn man sie braucht. Wenn man nun die Fotovoltaik intelligent verknüpft, sie komplementär zu Hydro- oder Biomasseenergien nutzt, bekommt man gesamthaft in der Rechnung eine bessere Bilanz der Energieeffizienz. Man kann z. B. Fotovoltaik oder eine andere Bandenergie zu einer Zeit brauchen, in der man weniger Energie braucht, um Speicherseen wieder mit zusätzlichem Wasser zu dotieren, das dann in der Spitzenzeit wieder zur Stromerzeugung verwendet werden kann. Ein weiteres Element sind also die Komplementärenergienutzungen.

Als drittes Element schlage ich zusätzlich vor, dass mit den Möglichkeiten der technologischen Entwicklung, die sich in Verbindung mit der Fotovoltaik ergeben, bei Neubauten die Energieeffizienz berücksichtigt werden sollte.

Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Damit hat der Bundesrat bei der Festlegung der Zubaumenge für die Fotovoltaik zusätzliche Faktoren, Kriterien, zur Hand, um eine bessere Gesamtbeurteilung vornehmen zu können.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe bereits in der Eintretensdebatte auf Artikel 89 der Bundesverfassung hingewiesen, in dem seit 1990 verlangt wird, dass wir vermehrt die Energieeffizienz und unsere einheimischen Energien fördern. Das Ergebnis - ich habe es aufgezeigt - ist ernüchternd. Wenn wir heute in Artikel 7a Absatz 2 meine Ergänzung aufnehmen und festhalten, dass der Energieeffizienz Rechnung zu tragen ist, vollziehen wir den Auftrag, den wir mit Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung erhalten haben.

Dass aber nicht nur die Energieeffizienz zu berücksichtigen ist, sondern dass auch auf eine gute Integration der Bauten zu achten ist, wird mit meinem Vorschlag sichergestellt. Wir haben heute verschiedene Bauunternehmungen und vor allem Holzbauunternehmungen, die in der Schweiz Minergie-Bauten und Minergie-Siedlungen erstellen, die im Verhältnis zu vergleichbaren Durchschnittsbauten noch einen Drittel der Energie verbrauchen. Etwa 12 Prozent der in der Schweiz neuerstellten Bauten erfüllen diese Voraussetzungen. Wenn wir die nötigen gesetzlichen Anreize heute schaffen, kann dieser Anteil mit Sicherheit erhöht werden. In den beiden österreichischen Bundesländern Oberösterreich und Vorarlberg erfüllen 70 bis 80 Prozent der Neubauten diese Anforderungen. Jetzt, hier und heute, ist es an uns, zu entscheiden, ob wir den Willen des Schweizer Souveräns konkret umsetzen oder nicht.

Wer unsere extreme Energie-Auslandabhängigkeit abbauen will, wer die 43 Millionen Tonnen importierte CO2-Emissionen und die über 9 Milliarden Franken für Energieimporte reduzieren und stattdessen gemäss Verfassungsauftrag die einheimischen erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz fördern will, wer mehr Wertschöpfung und mehr Arbeitsplätze im Inland will, stimmt meinem Antrag zu.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Die beiden Anträge sind relativ ähnlich. Sie unterscheiden sich in zwei Punkten. Wo Herr Maissen sagt: "der optimalen Gebäudeintegration", sagt Herr Hess: "der guten Gebäudeintegration", und Herr Hess lässt die Komplementärenergienutzung mit Hydro- und Biomasseenergien aus seinem Antrag weg. Diese beiden Anträge haben uns nicht vorgelegen. Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten dazu das Wort geben, denn letztlich ist es eine Frage des Vollzuges, ob die Verwaltung mit diesen einzelnen Elementen etwas anfangen kann oder ob es zu kompliziert ist. Das kann ein kleiner Vertreter eines kleinen Kantons nicht beurteilen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Ich sage Ihnen die Position, welche unsere Verwaltung als Reaktion angesichts dieser Bestimmung einnahm. Sie sagt, die hier neu aufgeführten Kriterien - ich spreche jetzt vom Antrag Hess Hans - seien teilweise kaum anwendbar bei der Festlegung von Referenzpreisen für Anlagen. Es ist kaum möglich, das Kriterium Effizienz in Gebäuden sowie die Querverweise zu Wasserkraft und Biomasse richtig zu gewichten. Die Fassung der Kommission gibt klarere Vorgaben, welche dem Ansinnen des Antragstellers allgemein entgegenkommen. Auf Verordnungsstufe wird bei der Festlegung der Einspeisetarife einigen der genannten Aspekte - Integration ins Gebäude - von selbst Rechnung getragen.

Daraus ersehen Sie, dass die Verwaltung lieber die Kommissionsmehrheit unterstützen würde.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Hess Hans .... 22 Stimmen

Für den Antrag Maissen .... 14 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 21 Stimmen

Für den Antrag Hess Hans .... 15 Stimmen

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Herr Escher möchte noch eine Frage aufwerfen.

Escher Rolf · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Ich stelle vorerst nur eine Frage. Diese Frage betrifft den ersten Satz von Absatz 5 dieses Artikels 7a, der lautet: "Die Summe der Zuschläge nach Absatz 3 darf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten." Das Kriterium ist also der Endverbrauch.

Ich habe in der Kommission diesen ersten Satz sinngemäss vorgeschlagen, aber nicht mit der Formulierung "auf dem Endverbrauch", sondern "für den Endverbraucher". Ich wollte sicherstellen, dass der Strombezüger weiss, dass er für diese Einspeisevergütung höchstens 0,5 Rappen bezahlen muss. Der Formulierungsvorschlag "auf dem Endverbrauch" entspricht einer späteren Empfehlung der Verwaltung. Dabei wurde von der Verwaltung zugesichert, dass damit der Zuschlag für diese Einspeisevergütung 0,5 Rappen für den Einzelnen nicht überschreiten dürfe.

Ich bitte den Herrn Departementsvorsteher, hier klar zu antworten, ob auch diese Formulierung "auf dem Endverbrauch" garantiert, dass der Zuschlag von 0,5 Rappen für den einzelnen Strombezüger eben nicht überschritten wird. Wenn diese Zusicherung nicht erteilt wird, dann werde ich den Antrag mit der Formulierung "für den Endverbraucher" hinterlegen. Es ist wichtig, dass die Bürger auch bei einem allfälligen Referendum wissen, dass dieser Zuschlag für sie 0,5 Rappen pro Kilowattstunde nicht überschreitet.

Sie werden sich allenfalls fragen, warum ich diese Frage überhaupt stelle. Teilweise werden Bezüger wie die Grossverbraucher entlastet, und es ginge nicht an, das den übrigen Bezügern aufzuerlegen. Ich bitte um eine entsprechende Beantwortung.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

"0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch" bedeutet in jedem Fall - ich wiederhole: in jedem Fall! - klar: Für den einzelnen Endverbraucher kann die Mehrbelastung durch die Einspeisevergütung höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ziff. 2 Art. 7a Abs. 6 - Ch. 2 art. 7a al. 6

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit/Bonhôte

Adopté selon la proposition de la majorité/Bonhôte

Ziff. 2 Art. 5bis - Ch. 2 art. 5bis

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Herr Schmid möchte an dieser Stelle Ziffer 2 Artikel 5bis behandeln, den wir gestern ausgesetzt haben.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe Ihnen bei Artikel 5bis gesagt, dass ich gerne hätte, wenn dieser Artikel dann bei Artikel 7a Absatz 2 Litera e besprochen würde. Sie sehen in Artikel 7a Absatz 2 Litera e, dass der Bundesrat die Definition des in der Vergütung enthaltenen ökologischen Mehrwertes und die Anforderungen an dessen Handelbarkeit zu bestimmen hat. Das hat eine bestimmte Bedeutung auch mit Bezug auf Artikel 7b, wo die freie Einspeisung, ohne dass eine Einspeisevergütung erzielt wird, geregelt wird. Dort kann der Produzent von erneuerbarer Energie versuchen, sich auf dem Markt direkt den ökologischen Mehrwert bezahlen zu lassen. Wenn er nun über Artikel 7a geht und sich dort den ökologischen Mehrwert abgelten lässt, dann ist die kostendeckende Einspeisevergütung abgedeckt, dann ist alles abgedeckt, inklusive des ökologischen Mehrwertes. Das muss der Bundesrat irgendwo regeln. Die Kompetenz hat er in Artikel 7a Absatz 2 Litera e, und die entsprechenden Regeln bezüglich Kennzeichnung und Herkunftsnachweis sind in Artikel 5bis enthalten.

Ich bitte Sie, diese beiden Bestimmungen zu genehmigen.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 7b

Antrag der Kommission

Titel

Lieferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Abs. 1

Zur Erreichung der Ziele nach Artikel 1 Absätze 3, 4 und 5 treffen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen untereinander Vereinbarungen über die Lieferung jährlicher Mindestmengen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien an ihre Kunden sowie den Handel mit dem ökologischen Mehrwert dieser Elektrizität.

Abs. 2

Elektrizität, die nach Artikel 7a abgenommen und vergütet werden muss, wird allen Elektrizitätsversorgungsunternehmen entsprechend ihrem Lieferanteil von Elektrizität am gesamten Endverbrauch gutgeschrieben.

Abs. 3

Sie treffen Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauches sowie der Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien.

Abs. 4

Falls sich abzeichnet, dass die Ziele nach Artikel 1 Absätze 3, 4 und 5 nicht erreicht werden können, kann der Bundesrat den Elektrizitätsversorgungsunternehmen frühestens für das Jahr 2016 verpflichtende Vorgaben für die Lieferung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien machen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die:

a. jährlichen Mindestmengen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien;

b. Anforderungen an die Ausgabe und den Handel von Zertifikaten;

c. Bezeichnung der für die Ausgabe und den Handel der Zertifikate zuständigen Stellen;

d. Ersatzzahlungen, wenn die jährlichen Mindestmengen nicht erreicht werden können.

Antrag Stähelin

Abs. 1

.... treffen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen untereinander Vereinbarungen über die Zubaumengen von Elektrizität ....

Abs. 4

....

a. die Zubaumengen von Elektrizität ....

....

d. Ersatzzahlungen, wenn die Zubaumengen nicht erreicht ....

Ch. 2 art. 7b

Proposition de la commission

Titre

Fourniture d'électricité provenant de sources d'énergie renouvelables

Al. 1

En vue d'atteindre les objectifs fixés à l'article 1 alinéas 3, 4 et 5, les entreprises chargées de l'approvisionnement en électricité concluent entre elles des conventions sur les quantités annuelles minimales de courant provenant de sources d'énergies renouvelables à fournir à leurs clients ainsi que sur le commerce de la plus-value écologique de cette électricité.

Al. 2

L'électricité reprise et rétribuée au sens de l'article 7a est créditée à l'ensemble des entreprises chargées de l'approvisionnement en électricité en fonction de leur part de livraisons d'électricité à la consommation finale totale.

Al. 3

Elles prennent des mesures en faveur de l'utilisation économe et rationnelle de l'électricité ainsi que du recours aux énergies indigènes et renouvelables.

Al. 4

S'il apparaît que les objectifs fixés à l'article 1 alinéas 3, 4 et 5 ne peuvent pas être atteints, le Conseil fédéral peut, à partir de l'année 2016 au plus tôt, imposer aux entreprises chargées de l'approvisionnement en électricité des instructions contraignantes pour la fourniture d'électricité provenant de sources d'énergies renouvelables. Le Conseil fédéral règle les détails, en particulier:

a. les quantités annuelles minimales d'électricité provenant d'agents renouvelables;

b. les critères régissant la remise et la négociation de certificats;

c. la désignation des organes compétents pour la remise et la négociation de certificats;

d. les paiements compensatoires pour le cas où les quantités annuelles minimales ne sont pas atteintes et où les certificats ne peuvent pas être présentés.

Proposition Stähelin

Al. 1

.... concluent entre elles des conventions sur l'augmentation des capacités issues d'énergies renouvelables ....

Al. 4

....

a. l'augmentation des capacités issues d'énergies renouvelables;

....

d. les paiements compensatoires pour le cas où l'augmentation des capacités issues d'énergies renouvelables n'est pas atteinte ....

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

In den einführenden Erklärungen habe ich im Grunde genommen gesagt, was zu Artikel 7b zu sagen ist. Es ist hier insbesondere auf Absatz 4 zu verweisen. Der Bundesrat kann dann, wenn die entsprechenden Zielnormen mit Bezug auf die Produktion von erneuerbaren Energien im Jahre 2016 nicht erfüllt sind, das Quotenmodell zuschalten - mit dem Zertifikatshandel, wie er in der Botschaft beschrieben worden ist. Der Bundesrat hat entsprechende Ausführungen gemacht.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Ich hoffe gerne auf eine kürzere Diskussion zu Artikel 7b als zu Artikel 7a, aber es geht mir bei meinem Antrag primär auch lediglich um eine Klarstellung und Verdeutlichung.

Der Nationalrat, die Kommission und auch unser Rat haben beschlossen, den Anteil der erneuerbaren Energie mengenmässig zu erhöhen. Demgemäss soll die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden erhöht werden. Das Hauptinstrument zu dieser Zielerreichung ist die kostendeckende Einspeisevergütung; darüber haben wir jetzt lange gesprochen. Ergänzend dazu will die Kommission zur Zielerreichung Lieferquoten für Elektrizität aus erneuerbaren Energien gesetzlich vorschreiben: Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen werden verpflichtet, eine bestimmte jährliche Mindestmenge an ihre Kunden zu verkaufen. Ab 2016 soll dies in verbindlicher Weise erfolgen und bei Nichterfüllung mit Sanktionen verbunden werden.

Unter der Formulierung der Kommission "Lieferung jährlicher Mindestmengen" könnte sehr wohl eine Gesamtlieferquote verstanden werden. Meine Aussage stützt sich darauf, dass der Bundesrat in seinem Entwurf eine Steigerung des prozentualen Anteils der erneuerbaren Energien am Endverbrauch gefordert hatte. Wir haben wie erwähnt nun eine quantitative Zielsetzung in der Höhe von 5400 Gigawattstunden beschlossen, deshalb ist es im Sinne der Präzisierung folgerichtig, die Massnahmen zur Zielerreichung in Artikel 7b ebenfalls und in aller Klarheit auf die in Artikel 1 geforderte Zubaumenge zu referenzieren. Es versteht sich im Übrigen, dass die Zubaumenge nicht durch gleichzeitigen Abbau andernorts unterlaufen werden kann.

Würden wir bei der Formulierung der Kommission bleiben, könnten nicht zuletzt beträchtliche Wettbewerbsverzerrungen resultieren: Die Stromversorger mit einem historisch hohen Anteil an erneuerbaren Energien im Portefeuille würden automatisch zu den Gewinnern gehören, jene mit einem tiefen Anteil zu den Verlieren. Das Gleichbehandlungsprinzip würde in einer recht fatalen Weise verletzt. Die Unternehmen mit bisher wenigen erneuerbaren Energien müssten schlussendlich die Zeche bezahlen, und da wären dann nicht zuletzt auch die Kantone als Eigentümer solcher Unternehmen und Anlagen die Verlierer, die Mitverlierer. Gewisse Stromversorger hingegen müssten wohl gar nicht zusätzlich tätig werden; und auch dies wäre nicht im Sinne des Erfinders. Damit das Ziel tatsächlich erreicht werden kann, müssen alle einbezogen werden, müssen alle ihre Anstrengungen unternehmen.

Ich bitte Sie deshalb, diesem klarstellenden Antrag zuzustimmen.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Dieser Einzelantrag Stähelin lag der Kommission nicht vor. Ich kann deshalb nicht als Kommissionspräsident dazu Stellung nehmen.

Nach einer oberflächlichen Analyse bin ich der Auffassung, dass das an sich möglich sein sollte; namentlich auch deswegen, weil ja die Werke miteinander Vereinbarungen treffen müssen. Es ist nicht so, dass das von oben her diktiert wird, sodass die Fragen, welche sich nach Herrn Stähelin stellen, aus meiner Sicht auf dem Vertragsweg in Einvernehmlichkeit miteinander gelöst werden können. Von daher wäre die Geschichte eher semantischer Natur. Aber das ist meine persönliche Meinung.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bin auch der Meinung, dass es eher semantischer Natur sei, weil Herr Stähelin von Zubaumengen spricht statt von Mindestmengen. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe, weil das Gesetz auf zusätzliche Mengen ausgerichtet ist, welche notwendig sind, um das Ziel zu erreichen. Der Begriff der Mindestmenge geht von einer Gesamtmenge aus - also der bisherigen Menge und dem Zubau - und ist unseres Erachtens als Ausdruck für die Einrichtung eines Quotensystems besser geeignet. Aber in unseren Augen ist es eine Frage des "wording".

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Stähelin .... 20 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 8 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ziff. 2 Art. 7c

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. 2 art. 7c

Proposition de la commission

Biffer

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir können Artikel 7c streichen. Artikel 7c in der Fassung des Bundes- und des Nationalrates betraf die Einspeisevergütung. Die haben wir eingehend und umfassend nun in Artikel 7a miteinander behandelt.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 8

Antrag der Kommission

Abs. 1

Der Bundesrat erlässt Vorschriften über:

....

Abs. 3

Kommt keine Vereinbarung zustande oder werden die vereinbarten Verbrauchszielwerte nicht erreicht, kann der Bundesrat Anforderungen für das Inverkehrbringen derartiger Anlagen, Fahrzeuge und Geräte vorschreiben. Für Geräte, die in erheblichem Ausmass Elektrizität verbrauchen, eine breite Anwendung finden und technisch ausgereift sind, sowie für den Stand-by-Verbrauch erlässt er solche Anforderungen.

Antrag Bonhôte

Abs. 2

.... Ausmass Energie verbrauchen, sowie für den Verbrauch im Ruhezustand, welcher auf höchstens 1 Watt reduziert sein muss.

Ch. 2 art. 8

Proposition de la commission

Al. 1

Le Conseil fédéral édicte des prescriptions concernant:

....

Al. 3

Si aucune convention n'est adoptée ou si les valeurs-cibles de consommation qui ont été convenues ne sont pas respectées, le Conseil fédéral peut prescrire les exigences applicables à la mise sur le marché de tels installations, véhicules et appareils. Il formule de telles exigences pour les appareils dont la consommation d'électricité est importante, qui sont largement utilisés et techniquement au point, ainsi que pour la consommation en mode de veille.

Proposition Bonhôte

Al. 2

.... dont la consommation d'énergie n'est pas négligeable, ainsi que leur consommation en mode veille, qui devra être réduite à 1 watt au maximum.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 8 gehört nun zu jenen Artikeln, in denen wir zusammen mit den Bestimmungen in Artikel 1 Absätze 1, 3, 4 und 5 etwas für die Energiesparsituation tun wollen. Artikel 8 bewegt sich im Rahmen der Anlagen, Fahrzeuge und Geräte und ist damit verfassungsmässig eindeutig in der Kompetenz des Bundes. Wir möchten, dass in der Industrie Vereinbarungen mit fixierten Verbrauchszielwerten abgeschlossen werden. Ein letztes Beispiel ist, wenn ich das richtig sehe, die Vereinbarung des Bundesamtes mit der Industrie über die Set-Top-Boxen; das sind die digitalen Geräte, welche jetzt für den Empfang der digitalen TV-Programme verwendet werden. Hier verpflichtet sich die Industrie, namentlich auch im Stand-by-Bereich ein Maximum im Verbrauch nicht zu überschreiten. Solche Vereinbarungen sollten gemacht werden können, und dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Wenn das nicht passiert, soll der Bund entsprechende Vorschriften erlassen können. Wir sind der Auffassung, dass das eine wichtige Massnahme ist, weil hier gerade auch im Bereich der Elektronikindustrie erhebliche Stromfresser auf uns zukommen.

Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

La consommation des appareils en mode veille, actuellement, est un acte de banditisme envers les consommateurs d'électricité. Ponctionner les ménages et les entreprises de quelque 420 millions de francs par année sans fournir aucune prestation, qui oserait? Gaspiller la production de la centrale nucléaire de Mühleberg sans rien produire, qui oserait? Eh bien, ce sont tous ces appareils qui semblent être éteints - ces millions de téléviseurs, d'imprimantes, de machines à café - qui peuvent consommer jusqu'à 30 watts sans fournir aucun travail, alors que les plus performants d'entre eux peuvent consommer dix fois moins. La première économie que nous avons à faire est là. La Californie a introduit dès le 1er janvier 2006 une limite de 3 watts pour la consommation en mode veille des appareils.

Ma proposition est plus ambitieuse puisqu'elle vise un objectif de 1 watt. Toutefois, dans sa formulation, elle ne fixe pas de délai impératif; elle prévoit qu'il s'agit d'un objectif à atteindre: ".... leur consommation en mode veille, qui devra être réduite à 1 watt au maximum", ce qui permettra au Conseil fédéral de fixer des étapes. Je suis persuadé qu'une telle limitation est une des mesures les plus efficaces et les meilleur marché - puisque nous avons parlé tout à l'heure de prix, aussi bien en matière de production d'énergies renouvelables que d'amélioration de l'efficacité - pour réduire le gaspillage électrique et renforcer notre sécurité d'approvisionnement.

Je vous invite donc à soutenir ma proposition.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Auch dieser Antrag lag der Kommission nicht vor, und ich kann mich als Kommissionspräsident auch nicht zur Frage in Bezug auf ein Watt äussern. Der Herr Bundespräsident muss dann erklären, ob das machbar und sinnvoll ist oder nicht. Hingegen haben wir in der Kommission natürlich nicht von ungefähr jene Elemente in Artikel 8 aufgenommen, welche Herr Bonhôte jetzt herausstreichen möchte. In der Fassung, die wir beschlossen haben, heisst es: "Für Geräte, die in erheblichem Ausmass Elektrizität verbrauchen, eine breite Anwendung finden und technisch ausgereift sind, sowie für den Stand-by-Verbrauch erlässt er solche Anforderungen." Wir gehen immer noch davon aus - und das ist auch ein Artikel dieses Gesetzes -, dass der Bund in diesem Bereich subsidiär tätig sein soll, dass er auch mit der Industrie kooperativ sein soll und dass er nicht alles von vornherein reglementieren muss. Wenn in der Industrie bestimmte Geräte in kleiner Auflage vorhanden sind, welche volkswirtschaftlich oder energiepolitisch wirklich keine grosse Bedeutung haben, dann soll der Bundesrat nicht einschreiten. Und wenn solche Dinge technisch noch nicht ausgereift sind, soll der Bundesrat der Industrie die Möglichkeit geben, diese Geräte zur Reife zu bringen, denn es ist möglich, dass mit der Entwicklung die Stromfresserei abnimmt. Es waren solche Überlegungen der Subsidiarität - dass der Bund nicht immer und sofort und überall reglementieren soll -, die uns dazu geführt haben, diese Elemente in der Bestimmung zu lassen.

Aufgrund dieser Überlegungen möchte ich Ihnen empfehlen, den Antrag Bonhôte nicht anzunehmen; in Bezug auf ein Watt kann ich mich nicht äussern.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Es handelt sich um ein wichtiges Problem, das ist einmal ganz klar; deswegen hat es ja die Mehrheit der Kommission auch aufgenommen. Herr Bonhôte möchte das jetzt präzisieren. Das ist eine sehr gute Absicht, die aber so, wie sie vorgeschlagen ist, etwas schwierig umzusetzen ist.

Es gibt nämlich viele Geräte, deren Stand-by-Verbrauch heute schon weit unter einem Watt ist. Es gibt aber andererseits Geräte, die vielleicht in ein paar Jahren bis auf ein Watt herunterkommen, aber jetzt noch nicht so weit sind. Und die zweite Problematik des Antrages ist die, dass keine Frist drinsteht. So müsste man meinen, ab Inkrafttreten des Gesetzes müssten jetzt alle Geräte auf ein Watt herunterkommen, und das ist nicht möglich. Es gibt auch solche, die schon unter einem Watt liegen, aber auch bei ihnen liegt noch eine Verbesserung drin.

Für die Anwendung in einem Gesetz wäre dieser Artikel, wie er vorgeschlagen ist, etwas heikel.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 22 Stimmen

Für den Antrag Bonhôte .... 9 Stimmen

Ziff. 2 Art. 9

Antrag der Kommission

Abs. 2

Sie erlassen Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden und unterstützen die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards. Dabei berücksichtigen sie den Stand der Technik und vermeiden ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse.

Abs. 3

Sie erlassen insbesondere Vorschriften über den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung, die Installation neuer und den Ersatz von Elektrospeicherheizungen, Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern sowie über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen.

Antrag Maissen

Abs. 2

.... Gebäuden, insbesondere solche über den Anteil der nichterneuerbaren Energien am zulässigen Endenergiebedarf. Zudem unterstützen sie die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards. Dabei ....

Abs. 3

Streichen

Antrag Bonhôte

Abs. 3

.... die Installation und den Ersatz von Elektrospeicherheizungen, welche in der Regel verboten sein sollen, Zielvereinbarungen ....

Antrag Fetz

Abs. 3bis

Die Installation neuer und der Ersatz bestehender Elektrospeicherheizungen sind bewilligungspflichtig. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Ch. 2 art. 9

Proposition de la commission

Al. 2

Ils édictent des dispositions sur l'utilisation économe et rationnelle de l'énergie dans les bâtiments neufs et existants et soutiennent l'application de standards de consommation. Ils tiennent compte de l'état de la technique et évitent de créer des entraves techniques non justifiées au commerce.

Al. 3

Ils édictent notamment des prescriptions concernant la part de chauffage provenant des énergies renouvelables, l'installation de nouveaux chauffages électriques à accumulation ou le remplacement de telles installations, la définition d'objectifs avec des grands consommateurs ainsi que le décompte individuel des frais de chauffage et d'eau chaude pour les nouvelles constructions et les rénovations d'envergure.

Proposition Maissen

Al. 2

.... les bâtiments neufs et existants, et en particulier sur la part d'énergies non renouvelables dans les besoins autorisés en énergie finale. En outre, ils soutiennent l'application de standards de consommation. Ils ....

Al. 3

Biffer

Proposition Bonhôte

Al. 3

.... l'installation de nouveaux chauffages électriques, qui doit en règle générale être interdite, et le remplacement ....

Proposition Fetz

Al. 3bis

L'installation de nouveaux chauffages électriques à accumulation ou le remplacement de telles installations doivent être soumis au régime d'autorisation. Le Conseil fédéral règle l'application.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben, wie ich Ihnen mehrmals darlegen konnte, im Frühling dieses Jahres beschlossen, auch ein Element der Energieeffizienz und des Energiesparens in die Vorlage aufzunehmen. Wir haben eine breite Vernehmlassung mit ausgearbeiteten Entwürfen auch im Bereich von Artikel 9 des Energiegesetzes mit den Kantonen veranstaltet. Diese Vernehmlassung hat natürlich gezeigt, dass die Kantone sich auf die Bundesverfassung stützen und eine Ingerenz des Bundes in ihre Hoheit ablehnen. Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sagt in der Tat, dass Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich zur Hauptsache Sache der Kantone seien. Wir haben am 24. und 25. August 2006 vom Ergebnis dieser Vernehmlassung Kenntnis genommen und haben mit Ausnahme dessen, was jetzt noch da ist, also Artikel 9 Absätze 2 und 3, alles gestrichen, was wir den Kantonen an Energieeffizienz- und -sparmassnahmen im Gebäudebereich zumuten wollten. Es ist also ein Residualbestandteil dessen, was wir den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben hatten.

Ich möchte Sie ersuchen, die beiden Absätze einmal eingehender anzuschauen und dann mit mir zwei, drei Überlegungen zu machen. Wir fordern die Kantone auf, Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden zu machen. Wir fordern sie auf, dass sie die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards, wir denken hier z. B. an Minergie, unterstützen. Wir laden die Kantone ein, insbesondere auch Vorschriften über den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung, über die Installation neuer Heizungen und den Ersatz von Elektrospeicherheizungen zu machen. Wir laden sie ein, dass sie Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern sowie über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen erlassen.

Dazu drei Bemerkungen:

1. Wenn Sie diese beiden Absätze sehen, dann werden Sie unschwer feststellen, dass wir noch im Rahmen der Verfassung legiferieren, denn es heisst ja, zur Hauptsache sei es Sache der Kantone, zur Nebensache könne es Sache des Bundes sein. Die Frage, ob es hier eine Nebensache ist, haben wir am Kriterium der Bestimmtheit aufgehängt. Wir geben den Kantonen keine einzige bundesrechtliche Norm vor. Wir definieren die Bereiche, in denen wir Energie- und Effizienzpotenzial sehen, und sagen: Liebe Kantone, wir hätten gerne, dass ihr hier tätig würdet. Wir sagen zum Beispiel beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung nicht, es müsse die 80/20-Regel gelten; kein Wort davon. Das wäre vermutlich dann tatsächlich als materielle Norm über der Verfassungsgrenze.

2. Zur Zielvereinbarung mit Grossverbrauchern: Das ist für kleine Kantone wie z. B. Appenzell Innerrhoden überhaupt kein Thema, das ist nicht anwendbar, wir haben keine solchen Grossverbraucher, wie sie uns vorschweben. Das heisst aber nicht, dass diese Bestimmung für grössere Kantone nicht Sinn machen würde. Die Fassung der Kommission unterscheidet sich unseres Erachtens bezüglich der Verfassungsmässigkeit vom Antrag Fetz, wo effektiv eine ganz klare Norm vorgeschlagen wird. Das halten wir nicht mehr für verfassungsmässig. Unsere generelle Einladung an die Kantone, in den bezeichneten Bereichen gesetzgeberisch tätig zu sein, halten wir für verfassungsmässig.

3. Ich verstehe die Kantone natürlich als kantonaler Regierungsrat hundertprozentig, wenn sie hier eifersüchtig über ihre kantonale Hoheit wachen. Ich verstehe auf der einen Seite die kantonalen Regierungen hundertprozentig, wenn sie auch über die Bundesverwaltung so im Horaz'schen Sinn sagen: "Odi profanum vulgus et arceo" - bleibt weg von mir. Das begreifen wir alles. Aber ich meine auf der anderen Seite, dass ein Element des Energiesparens und der Effizienz in diese Vorlage hineingehört.

Ich bitte Sie daher, der Kommission zuzustimmen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich höre die Schalmeienklänge von meinem Kollegen und Kommissionssprecher Schmid schon. Aber wir müssen die Texte genau lesen. Es ist so, dass es in Absatz 3, dessen Streichung ich beantrage, ganz klar heisst: "Sie erlassen insbesondere Vorschriften ...." Dann wird relativ detailliert aufgeführt, was hier zu machen ist. Da kann man sich fragen - Sie werden sich das nach meinen Ausführungen auch überlegen -, ob damit Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung nicht doch mehr als geritzt ist.

Die Situation ist die, dass die Ideen, die in Absatz 2 enthalten sind, dass diese Revisionsbestrebungen bereits seit längerer Zeit von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren und von der Konferenz kantonaler Energiefachstellen diskutiert werden. Nun hat aber über die Inhalte von Absatz 2 hinaus die UREK doch in letzter Sekunde und ohne intensive Auseinandersetzung mit den Kantonen diesen Absatz 3 verfasst. Mein Antrag geht nun dahin, dass im Grunde genommen die Kernidee von Absatz 3 in genereller Form in Absatz 2 enthalten sein soll. Und zwar geht es um den Anteil der nichterneuerbaren Energien am zulässigen Endenergiebedarf; dass man dort diese Grenze setzt, dass die Kantone entsprechende Vorschriften machen können, was an nichterneuerbaren Energien zulässig ist. Da sind dann die Kantone zuständig, die Detailvorschriften zu erlassen. Mit diesem Antrag, den ich zu Absatz 2 mache, erübrigen sich die Detailvorschriften in Absatz 3.

Es ist offensichtlich, dass die Formulierung bzw. der Ansatz in Absatz 3 sachlich falsch ist. Mit der Idee, die ich Ihnen vorbringe, dass man das Kernelement von Absatz 3 in Absatz 2 einfügt, sind jedoch die Anliegen der Kommission erfüllt.

Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, wenn hier über die Vernehmlassung der Kantone informiert worden ist, dass es ein ganz klares Ergebnis gibt: 22 Kantone haben Absatz 3 abgelehnt, also 22 der 26 Kantone sind ganz klar gegen diesen Absatz 3.

Ich möchte Ihnen mit der Ergänzung in Absatz 2 nun eine Brücke bauen, damit ein wesentlicher Teil oder ein Kernelement der Idee der Kommission doch nicht verlorengeht. Ich möchte noch eine Bemerkung grundsätzlicher Art zu Absatz 3 machen: Die Bestimmung trägt, wie man sieht, wenn man das von einer anderen Seite betrachtet, auch den technologischen Entwicklungen und den Vollzugserfahrungen nicht Rechnung. Vorschriften, die heute angeblich als gut erachtet werden, erweisen sich morgen möglicherweise schon als überholt. Die Kantone handhaben das so: Sie unterziehen ihre Mustervorschriften aufgrund neuer Erkenntnisse regelmässig einer Überprüfung und passen sie an. Es ist daher falsch, wenn wir nun auf Gesetzesebene beim Bund solch differenzierte Formulierungen machen, die sich dann sehr bald als überholt erweisen werden, und dann müsste das eidgenössische Energiegesetz wieder angepasst werden. Das ist keine elegante und effiziente Gesetzgebung.

Ich möchte nur noch etwas zu den Ausführungen von Frau Kollegin Simonetta Sommaruga im Rahmen unserer Debatte sagen: Sie hat von einem "Kompetenzgerangel" gesprochen; dieses Gerangel wurde von den Kantonen nicht gesucht, wenn man dem überhaupt "Gerangel" sagen kann. Die Kantone, das können wir feststellen, nehmen ihre Aufgaben wahr, aber in massgeschneiderter Weise. Wenn also nicht alle Kantone alle denkbaren Effizienzmassnahmen umsetzen, dann hat das seine ganz spezifischen, je nach Kanton eben unterschiedlichen Gründe. Wir dürfen aber feststellen, dass die Kantone die Massnahmen überall dort umgesetzt haben, wo Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Wesentlich ist also nicht, ob alle 26 Kantone die Massnahmen einheitlich umsetzen, sondern dass die Massnahmen dort umgesetzt werden, wo sie etwas bewirken können.

Ich muss nochmals unterstreichen, dass sich 22 Kantone gegen die vorliegende Bestimmung, gegen diesen Absatz 3, ausgesprochen haben. Im Rahmen der von der Kommission durchgeführten Vernehmlassung ist es den Kantonen gelungen aufzuzeigen, dass sie ihre Hausaufgaben erledigt haben - die Kommission hat die Unterlagen - und zudem neue, weitere Massnahmen für die Zukunft diskutieren und einführen. Wenn 22 Kantone zu einer solchen Bestimmung Nein sagen, dann sollten wir als Ständerat diese Haltung der Kantone und der Konferenz kantonaler Energiedirektoren respektieren.

Ich bitte Sie deshalb - zumal ich eine entsprechende Anpassung von Absatz 2 vorschlage -, dass wir hier eine klare Haltung einnehmen und Absatz 3 streichen. Respektieren wir als Ständerat die Haltung der Kantone, im Bewusstsein, dass mit dem Antrag der Kommission Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung meiner Auffassung nach mehr als nur geritzt wird.

Danke für die Unterstützung meiner Anträge.

Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je comprends que les cantons s'opposent pour des questions de principe à ce que l'on délimite ce qu'ils doivent faire précisément en matière de prescriptions énergétiques. Toutefois, je constate que la plupart des cantons agissent déjà selon ce qui nous est proposé ici. Je peux même vous dire que mon canton qui, pour une raison que j'ignore, s'est opposé aux dispositions proposées lors de la procédure de consultation, fait exactement ce qui est proposé ici. Donc, c'est avant tout pour des questions de principe que la majorité des cantons s'est opposée comme elle l'a fait. Je suis donc tout à fait d'accord avec le rapporteur de la commission: nous avons ici la compétence pour indiquer aux cantons dans quels domaines ils doivent intervenir.

Mais il y a un point, toutefois, sur lequel je pense que notre collègue Maissen a raison: c'est sur la question de savoir s'il faut inscrire dans la loi que les cantons définissent quelle est la quantité minimale d'énergies renouvelables à utiliser, ou de savoir s'ils doivent fixer quel est le plafond d'énergies non renouvelables à utiliser. Ce n'est pas tout à fait la même chose, parce que le propriétaire d'un bâtiment, si on dit quelle quantité maximale d'énergies non renouvelables il a le droit d'utiliser, peut choisir soit de faire appel à des énergies renouvelables, soit d'isoler mieux son bâtiment. Cela, c'est le modèle d'ordonnance que les cantons ont choisi: dans le MoPEC, les cantons définissent quel est le maximum admissible d'énergies non renouvelables. Le Conseil national, sur ce point-là, devrait réexaminer cette question et plutôt choisir la formulation prescrivant une quantité maximale d'énergies non renouvelables, plutôt qu'une quantité minimale d'énergies renouvelables. L'effet final est le même quant à la consommation d'énergies non renouvelables, mais cela correspond à ce qui se fait actuellement et cela donne plus de souplesse dans le domaine du bâtiment.

Je vous invite donc à rejeter la proposition Maissen, mais je souhaiterais que le Conseil national réexamine cette question.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Antrag Fetz hat auch mit den Absätzen 2 und 3 etwas zu tun. Deshalb ist es mit Blick auf die Abstimmung über den Antrag Maissen richtig, wenn das Plenum auch die Begründung des Antrages Fetz kennt.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen begründen, warum ich einen Antrag zu Absatz 3bis stelle. Es geht hier um die Elektroheizungen. Sie wissen, dass Elektroheizungen heute technisch veraltet und überholt sind und zu den allerallergrössten Energiefressern im Bereich der Geräte gehören, die wir überhaupt kennen. Deshalb ist die Regelung der Elektroheizungen ein Kernstück für mögliche Stromsparmassnahmen.

Ich möchte über diesen Absatz 3bis die Aussage in Artikel 9 integrieren, dass die Installation neuer und der Ersatz alter Elektroheizungen bewilligungspflichtig sind - nur das: Dies muss bewilligungspflichtig sein. Die Einzelheiten soll der Bundesrat regeln.

In der Schweiz gibt es mehr als 170 000 dieser veralteten Heizungen; die verbrauchen 6 bis 8 Prozent des gesamten Stroms, im Winter sogar bis zu 20 Prozent. Heute gibt es wesentlich bessere Heizungstechnologien, und zwar mit Heizungen, die drei- bis fünfmal weniger Strom verbrauchen als die veralteten Elektroheizungen. Das ist ein riesiges Sparpotenzial, ohne dass man dabei irgendwelche Nachteile hat. Ich sage nicht, dass man die alten Heizungen sofort alle ersetzen soll. Mein Vorschlag stammt übrigens auch aus der Kommissionsberatung und ist vom Bundesamt für Energie eingebracht worden. Ich verlange ja nicht, dass man die alten Heizungen alle abschaffen soll, sondern nur, dass man, wenn sie ersetzt werden, im Prinzip begründen muss, warum es immer noch eine Elektroheizung braucht. Ich verlange auch nicht, dass die Installation neuer Elektroheizungen ganz verboten wird. An gewissen Orten gibt es keine anderen Möglichkeiten; das ist aber nur noch in ganz, ganz wenigen Fällen so.

Ich versuche also, Ihnen hier darzulegen, dass die Aufnahme dieser Bewilligungspflicht für Elektroheizungen ganz wichtig ist, weil hier eine ganz, ganz grosse Sparmöglichkeit im Strombereich besteht.

Jetzt haben Sie vom Kommissionspräsidenten gehört, dass ein Teil der Kantone sich dagegen wehrt. Ich habe das selbstverständlich auch angeschaut. Ich bin dezidiert der Meinung, dass mein Antrag gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung - wo bestimmt wird, dass die Kantone für Massnahmen im Gebäudebereich zuständig sind - nicht verfassungswidrig ist, im Gegenteil. Ich will ja nicht in die Kompetenzregelung eingreifen, sondern ich unterstütze, dass die Kantone das machen, was sie kürzlich nämlich bestimmt haben: Sie haben sich letztes Jahr auf eine Strategie für die zweite Hälfte von "Energie Schweiz" geeinigt. Darin finden sich auch strategische Zielsetzungen zum Gebäudebereich, die sie in ihren kantonalen Energiegesetzen umsetzen wollen; einige haben es bereits getan.

Allerdings muss ich auf einen Interessenkonflikt hinweisen, den Herr Maissen nicht erwähnte, als er die Ergebnisse der Vernehmlassung vorstellte. Sie wissen, dass viele Kantone in einem Dilemma sind. Einerseits geht es darum, Sparstrategiemassnahmen zu unterstützen, anderseits sind sehr viele Kantone - mein Kanton Basel-Stadt übrigens auch - gleichzeitig mit kleineren oder sehr grossen Anteilen an Elektrizitätswerken beteiligt; dort sind sie Stromverkäufer und haben natürlich ein Interesse daran, möglichst viel Strom zu verkaufen. Deshalb kam es tatsächlich auch vor, dass Elektrizitätswerke den Einbau von Elektroheizungen subventionierten.

Mein Antrag zielt darauf, die Kantone von diesem Zielkonflikt, von diesem Dilemma, zu befreien und ihnen klar zu sagen: Die Kantone sollen in ihrem Bereich dafür sorgen, dass keine veraltete Technologie wie diejenige der Elektroheizungen Anwendung findet, auch wenn die Kantone Anteile an Elektrizitätswerken besitzen und dort die Interessen des Verkaufs von Elektrizität vertreten; dies schlicht und einfach, weil Elektroheizungen die allergrössten Stromfresser sind, die wir im Gerätebereich überhaupt haben. Heute gibt es viel bessere Technologien, die sie unterstützen können.

Es ist übrigens ein Antrag, der für das Bundesrecht nicht neu ist; deshalb kann er auch nicht verfassungswidrig sein. Wir haben nämlich die Elektroheizungen bereits im Energienutzungsbeschluss, der von 1990 bis 1998 galt, fest verankert. Acht Jahre lang hatten wir bereits eine Bewilligungspflicht für Elektroheizungen. Leider ist bei der Neugestaltung des Energiebeschlusses von 1999 diese Bewilligungspflicht wider besseres Wissen einfach fallengelassen worden.

Heute bitte ich Sie darum, diese Bewilligungspflicht wiederaufzunehmen, und zwar, weil es ganz wichtig ist. Wir können die Sicherheit der Stromversorgung und die Stromsparstrategie nicht effizient und wirkungsvoll führen, wenn wir nicht gleichzeitig Leitplanken dafür haben, dass die grössten Energiefresser nicht zumindest auf den Bereich reduziert werden, wo man ohne nicht auskommt, und das gilt in ganz, ganz wenigen Fällen.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Nur ganz kurz zum Antrag Fetz, damit das nicht so im Raume stehen bleibt: Ich teile natürlich ihre technische Beurteilung, dass Elektrospeicherheizungen eine der unvernünftigsten Verwendungen von elektrischer Energie sind. Aber Frau Fetz übersieht etwas, sie kennt offenbar die Situation im Vollzug in den Kantonen nicht. Es gibt zwei Punkte zu berücksichtigen.

1. Es ist so, dass heute der Einbau von Elektrospeicherheizungen direkt durch die Elektrizitätswerke gesteuert wird, indem sie die Preise des Stroms für diese Elektrospeicherheizungen so hoch ansetzen, dass diese nicht mehr interessant sind. Im Gegenzug muss man sehen, dass über die Energiepreise der Einbau von Wärmepumpen gefördert wird, wo eine entsprechende Energieeffizienz da ist, weil mit einem geringeren Anteil von Energie ein Mehr an Umgebungsenergie gewonnen werden kann. Also von dieser Seite her braucht es diese Bestimmung nicht.

2. Das andere Problem, das mit dieser Bestimmung verbunden ist, ist, dass sie natürlich in einem wesentlichen Teil nicht vollziehbar ist. Was machen Sie mit den Leuten, die einen kleinen Elektro-Ofen kaufen und diesen an den Strom anschliessen? Dagegen können Sie nichts machen. Das haben Sie nicht im Griff.

Diese Bestimmung ist auch deshalb überflüssig, und ich bitte Sie, sie abzulehnen.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Was Herrn Maissen angeht, muss ich einfach erklären, dass ich persönlich etwas enttäuscht bin, denn was er gesagt hat, heisst, auf einen Satz reduziert: Die Worte von Carlo Schmid hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Heiterkeit) Ich muss das Ihnen überlassen.

Ich möchte, ohne schulmeisterlich wirken zu wollen, zu Herrn Maissen immerhin noch eines sagen, was die Vernehmlassung betrifft: Materiell hat er schon Recht, dass die Kantone hier Nein gesagt haben; formell haben sie das allerdings nicht, denn formell war die Vorlage, wie sie jetzt dasteht, nicht in der Vernehmlassung. Aber darauf will ich nicht weiter eingehen.

Ich muss mich korrigieren mit Bezug auf Frau Fetz: Ich habe Herrn Bonhôte gemeint mit meiner Bemerkung über die Verfassungsmässigkeit. Frau Fetz, ob diese Bestimmung noch verfassungsmässig ist oder nicht, ist vermutlich eine Streitfrage, aber die Gründe, die Herr Maissen angeführt hat, dürften hinreichend sein. Anders ist es bei Herrn Bonhôte, der sagt: ".... und den Ersatz von Elektrospeicherheizungen, welche in der Regel verboten sein sollen ...." Das ist eine materielle Änderung. - C'est retiré? Dann sage ich nichts mehr.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Wir haben den ganzen Vorgang so miterlebt, dass Ihre Kommission eine Vernehmlassung durchgeführt hat. Der Entwurf, den sie gemacht hat, ist tatsächlich von vielen Kantonen in vielen Punkten abgelehnt worden. Aber gestützt darauf hat die Kommission eine neue Formulierung beschlossen. Es ist jetzt ein Kompromissvorschlag, den sie Ihnen in Absatz 3 vorschlägt - ein verfassungsmässiger Kompromissvorschlag, wie ich festhalten will. Er ist aber so den Kantonen nicht zur Vernehmlassung geschickt worden. Man kann jetzt nicht verkürzt sagen, die Kantone seien gegen diesen Vorschlag.

Der Vorschlag enthält fünf Punkte. Wir unterstützen diesen Vorschlag. Herr Maissen möchte einen einzigen Punkt davon in Kraft setzen, die anderen nicht, während Frau Fetz einen Punkt, nämlich die Elektrospeicherheizungen, herausgreift und ihn mit einer Bewilligungspflicht verstärken möchte.

Wenn ich jetzt daran denke, dass Absatz 3 ein Kompromissvorschlag der Kommission nach der Vernehmlassung ist, schlage ich Ihnen vor, den weitergehenden und den weniger weit gehenden Antrag abzulehnen und bei der Fassung der Kommission zu bleiben.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Antrag Bonhôte ist zurückgezogen worden.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Kommission .... 24 Stimmen

Für den Antrag Maissen .... 9 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Kommission .... 25 Stimmen

Für den Antrag Fetz .... 9 Stimmen

Ziff. 2 Art. 15a

Antrag der Kommission

Titel

Risikoabsicherungen

Abs. 1

Zur Erreichung der Ziele nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 können die Netzbetreiber Risikoabsicherungen von maximal 50 Prozent der Investitionskosten von Anlagen zur Nutzung von Geothermie in Form von Bürgschaften leisten.

Abs. 2

Die Bürgschaftsverluste werden von der Netzgesellschaft mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Die Netzgesellschaft kann den Zuschlag auf die Betreiber der unterliegenden Netze überwälzen. Diese können den Zuschlag auf die Endverbraucher überwälzen.

Abs. 3

Die Summe der Zuschläge nach Absatz 2 darf 0,02 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten.

Ch. 2 art. 15a

Proposition de la commission

Titre

Couverture des risques

Al. 1

Pour atteindre les objectifs fixés à l'article 1 alinéas 3 et 4, les gestionnaires de réseaux peuvent couvrir les risques sous forme de cautions, à hauteur de 50 pour cent maximum des frais d'investissement des installations utilisant la géothermie.

Al. 2

La société d'exploitation du réseau finance les pertes sur cautionnement en prélevant un supplément sur les coûts de transport des réseaux à haute tension. Elle peut reporter ce supplément sur les gestionnaires des réseaux sous-jacents. Ces derniers peuvent le reporter sur les consommateurs finaux.

Al. 3

La somme des suppléments au sens de l'alinéa 2 ne doit pas dépasser 0,02 centime par kilowattheure sur la consommation finale annuelle.

Schmid-Sutter Carlo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich habe bis zum Ende der Vorlage keine Bemerkungen mehr von meiner Seite.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15b

Antrag der Kommission

Der Bundesrat kann unter Vorbehalt von Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) internationale Vereinbarungen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, abschliessen.

Ch. 2 art. 15b

Proposition de la commission

Sous réserve de l'article 7a alinéa 2 de la loi fédérale sur l'organisation du gouvernement et de l'administration (LOGA), le Conseil fédéral peut passer des conventions internationales entrant dans le champ d'application de la présente loi.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 19 Abs. 1

Antrag der Kommission

Die Kantone vollziehen die Artikel 6 und 9; sie werden dabei vom Bund unterstützt. Soweit ein Bundesgesetz in einem bestimmten Sachgebiet den Vollzug einer Bundesbehörde überträgt, vollzieht diese auch die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Ch. 2 art. 19 al. 1

Proposition de la commission

Les cantons exécutent les articles 6 et 9; la Confédération les soutient dans cette tâche. Dans la mesure où une loi fédérale confie la mise en oeuvre d'un domaine à une autorité fédérale, celle-ci applique également les dispositions de la présente loi qui s'y rapportent.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 20

Antrag der Kommission

Abs. 1

.... in Artikel 1 genannten ....

Abs. 3

Der Bundesrat beurteilt alle fünf Jahre die Wirkung der Massnahmen dieses Gesetzes und erstattet der Bundesversammlung Bericht über die Ergebnisse sowie den Stand zur Erreichung der in Artikel 1 genannten Ziele. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden können, beantragt er gleichzeitig die zusätzlich notwendigen Massnahmen.

Ch. 2 art. 20

Proposition de la commission

Al. 1

L'office fédéral examine .... fixés à l'article 1.

Al. 3

Le Conseil fédéral évalue tous les cinq ans l'effet des mesures de la présente loi et fait rapport à l'Assemblée fédérale sur les résultats obtenus et sur la situation dans l'optique des objectifs mentionnés à l'article 1. S'il apparaît que ceux-ci ne peuvent pas être atteints, il propose simultanément les mesures supplémentaires requises.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 25 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen und den Zuschlägen auf die Übertragungskosten (Art. 7, 7a, 15a, 28a) beurteilt die Elcom.

Ch. 2 art. 25 al. 1bis

Proposition de la commission

Les litiges portant sur les conditions de raccordement des installations productrices d'énergie et les suppléments sur les coûts de transport (art. 7, 7a, 15a, 28a) relèvent de l'Elcom.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 7bis. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. 2 chapitre 7bis titre

Proposition de la commission

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 8. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Schlussbestimmungen

Ch. 2 chapitre 8 titre

Proposition de la commission

Dispositions finales

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 28a

Antrag der Kommission

Titel

Übergangsbestimmungen

Abs. 1

Für bestehende rechtsgültige Verträge zwischen Netzbetreibern und unabhängigen Produzenten für die Abnahme von Elektrizität aus Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, gelten die Anschlussbedingungen gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1998 für Wasserkraftwerke bis zum 31. Dezember 2035 und für alle übrigen Anlagen bis zum 31. Dezember 2025.

Abs. 1bis

Die Elcom kann bei Verträgen nach Absatz 1, welche die Abnahme von Elektrizität aus Wasserkraftwerken regeln, in Einzelfällen die Vergütung angemessen reduzieren, wenn zwischen Übernahmepreis und Produktionskosten ein offensichtliches Missverhältnis besteht.

Abs. 2

Die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten der Netzbetreiber für die Übernahme von Elektrizität nach Absatz 1 werden von der Netzgesellschaft mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Die Netzgesellschaft kann den Zuschlag auf die Betreiber der unterliegenden Netze überwälzen. Diese können den Zuschlag auf die Endverbraucher überwälzen.

Abs. 3

Die Summe der Zuschläge nach Absatz 2 darf 0,06 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Endverbrauch pro Jahr nicht überschreiten.

Antrag Bonhôte

Abs. 1, 2

.... Betreiber der Verteilnetze ....

Ch. 2 art. 28a

Proposition de la commission

Titre

Dispositions transitoires

Al. 1

Pour les contrats valides existants liant les gestionnaires de réseaux à des producteurs indépendants pour la reprise d'électricité produite par des installations utilisant des énergies renouvelables, les conditions de raccordement au sens de l'article 7 de la loi sur l'énergie dans sa version du 26 juin 1998 restent applicables jusqu'au 31 décembre 2035 pour les installations hydroélectriques et jusqu'au 31 décembre 2025 pour toutes les autres installations.

Al. 1bis

S'agissant des contrats au sens de l'alinéa 1 qui portent sur la reprise de l'électricité produite par les centrales hydrauliques, l'Elcom peut réduire dans certains cas la rétribution de manière appropriée lorsqu'il existe un décalage manifeste entre le prix à payer et les coûts de production.

Al. 2

Les coûts non couverts par les prix du marché qui sont supportés par les gestionnaires de réseaux pour la prise en charge d'électricité au sens de l'alinéa 1 sont financés par la société d'exploitation du réseau au moyen d'un supplément sur les coûts de transport des réseaux à haute tension. La société d'exploitation du réseau peut reporter ce supplément sur les réseaux sous-jacents. Ces derniers peuvent le reporter sur les consommateurs finaux.

Al. 3

La somme des suppléments au sens de l'alinéa 2 ne doit pas excéder 0,06 centime par kilowattheure pour le consommateur final sur une année.

Proposition Bonhôte

Al. 1, 2

.... gestionnaires du réseau de distribution ....

Angenommen gemäss Antrag der Kommission/Bonhôte

Adopté selon la proposition de la commission/Bonhôte

Ziff. 2 Art. 28bis, 28ter; Ziff. 3 Art. 3a

Antrag der Kommission

Streichen

Ch. 2 art. 28bis, 28ter; ch. 3 art. 3a

Proposition de la commission

Biffer

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 15 Abs. 2, Art. 15a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 3 art. 15 al. 2, art. 15a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Ziff. IIIb (Art. 18a-18l)

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 3 ch. IIIb (art. 18a-18l)

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 19

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 3 art. 19

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 44

Antrag der Kommission

.... Schwachstromanlagen im Einzelfall erteilt werden.

Ch. 3 art. 44

Proposition de la commission

Le droit d'expropriation peut être accordé dans certains cas pour la construction .... des installations à courant faible nécessaires à leur exploitation.

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 55

Antrag der Kommission

Abs. 1

Mit Haft oder Busse bis zu 10 000 Franken wird bestraft, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine schwerere Strafe verwirkt ist, wer vorsätzlich:

a. eine elektrische Anlage, für welche die Vorlagepflicht besteht, zu erstellen oder zu ändern beginnt, bevor die Genehmigung der Vorlage eingeholt und rechtsgültig geworden ist;

b. eine elektrische Anlage, die auf Weisung der zuständigen Kontrollstelle wegen gefährlicher Mängel spannungslos gemacht worden ist, eigenmächtig in Betrieb setzt oder setzen lässt.

Abs. 1bis

Unverändert

Abs. 2

Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 10 000 Franken.

Abs. 3

Der Bundesrat kann Widerhandlungen gegen Ausführungsvorschriften, durch welche bestimmte Tätigkeiten bewilligungspflichtig erklärt werden, mit den gleichen Strafen bedrohen.

Ch. 3 art. 55

Proposition de la commission

Al. 1

Est puni des arrêts ou d'une amende de 10 000 francs au plus, à moins que le Code pénal prévoie une peine plus sévère, celui qui, intentionnellement:

a. procède à l'établissement ou à la modification d'une installation électrique nécessitant l'approbation de l'autorité compétente avant que celle-ci ait été demandée et soit devenue exécutoire;

b. remet ou fait remettre en service de son propre chef une installation électrique qui, sur l'ordre de l'office de contrôle compétent, a été mise hors circuit pour cause de défectuosité dangereuse.

Al. 1bis

Inchangé

Al. 2

La négligence est punie d'une amende de 10 000 francs au plus.

Al. 3

Le Conseil fédéral peut prévoir les mêmes peines pour les infractions aux dispositions d'exécution qui soumettent certaines activités à autorisation.

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 64, 65

Antrag der Kommission

Unverändert

Ch. 3 art. 64, 65

Proposition de la commission

Inchangé

Angenommen - Adopté

Ziff. 4 Art. 2

Antrag der Kommission

....

b. Börsen: Einrichtungen des Effektenhandels, die den gleichzeitigen Austausch von Angeboten unter mehreren Effektenhändlern sowie den Vertragsabschluss bezwecken; als Börsen gelten auch Handelssysteme, die den Austausch von Elektrizität bezwecken.

Ch. 4 art. 2

Proposition de la commission

...

b. Bourse: toute organisation de commerce de valeurs mobilières qui vise l'échange simultané d'offres entre plusieurs négociants ainsi que la conclusion d'opérations; sont également considérés comme Bourses les systèmes de négoce visant à l'échange d'électricité.

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

3. Energiegesetz

3. Loi sur l'énergie

Antrag der Kommission

Vorlage 3 streichen (siehe Ziff. 2 Anhang StromVG)

Proposition de la commission

Biffer le projet 3 (voir ch. 2 à l'annexe de la LApEl)

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Die Kommission beantragt, die Vorlage 3 zu streichen. Das bedeutet konkret Nichteintreten. Das haben wir bereits diskutiert.

Angenommen - Adopté

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer l'intervention parlementaire

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté